Einer Vorlage von LASA und MASGF im Fachausschuss am 24. August 2005 ist ein umfassender Katalog von Aufgaben zu entnehmen, die der Geschäftsbereich wirtschaftsnahe Qualifizierung künftig leisten soll, und zwar unter anderem der Betrieb und die Fortführung der Weiterbildungsdatenbank, die in dem erwähnten Kabinettsbeschluss vom Juli 2003 aber ebenfalls als Pflichtaufgabe der Kammern bezeichnet wurde.
Es gibt also, Herr Otto, offenkundig eine Reihe von Widersprüchen zwischen dem damaligen Beschluss und den heutigen Aussagen über Landesaufgaben zur Fachkräftesicherung bzw. Kompetenzentwicklung in Unternehmen vor Ort.
Die Frage ist aber doch, wie wir diese Widersprüche lösen und damit vor allem Handlungsspielräume eröffnen können. Dafür brauchen wir ein politisches Konzept der zuständigen Ministerien für Wirtschaft und für Arbeit, also nicht nur vom Arbeits-, sondern auch vom Wirtschaftsressort, und vor allem einen intensiven und ergebnisorientierten Dialog zwischen Landesregierung und Kammern.
Meine Damen und Herren von der Linkspartei.PDS-Fraktion, auch wir sind mit dem derzeitigen Arbeitsstand nicht zufrieden. Aber auch mit Ihrem Antrag leisten Sie keinen inhaltlichen Beitrag hinsichtlich einer Entwicklung von Konzepten. Deshalb müssen wir Ihren Antrag ablehnen.
Die Koalitionsfraktionen fordern die Landesregierung mit ihrem vorliegenden Entschließungsantrag demgegenüber auf, dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie nunmehr bis zum 31. Dezember 2005 die Konzeption für eine hoch qualifizierte Beratung sowie Bündelung und Aktivierung regionaler Kompetenzen zur Fachkräftesicherung vor Ort für kleine und mittelständische Unternehmen vorzulegen. Diese Konzeption soll vor allem die regionale Vernetzung von lokalen Akteuren auf diesem Gebiet berücksichtigen und Aussagen zur personellen Absicherung der Erfüllung sowie zur Finanzierung dieser Aufgabe enthalten. Die Konzeption muss aber - das betone ich - vor allem klar regeln, wo denn welche Verantwortung liegt, also welche Aufgaben die Kammern und welche die Landespolitik trägt.
Wenn auch künftig landesseitig Aufgaben wahrzunehmen sind, bedarf es aus meiner Sicht einer klaren Arbeitsteilung und engen Kooperation zwischen LASA undZAB. Die dieser Tage viel zitierte Studie zur Fachkräftesicherung verdeutlicht die gemeinsame Verantwortung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik in dieser Sache. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 12. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie am 1. Juni dieses Jahres wurde über Möglichkeiten des Erhalts der Beratungsstellen diskutiert. Alle Anwesenden waren sich darin einig, dass die Beratungsstellen durchaus sinnvoll und notwendig sind. Als ich als Vertreterin der DVU-Fraktion den Vorschlag unterbreitete, der Ausschuss möge einen entsprechenden Antrag ins Plenum einbringen, kam regelrecht Panik auf. Der Vertreter der PDS, Herr Otto, war über meinen Vorschlag verwundert, weil er der irrigen Meinung war, die DVU wolle die LASA inklusive ihrer Projekte streichen. Ich betone hier und heute in der Hoffnung, dass Sie mir zuhören, damit Sie das nächste Mal richtig argumentieren können,
dass die LASA in der jetzigen Form nicht fortbestehen kann, weil sich aufgrund der Hartz-Gesetzgebung ihr Aufgabenbereich verringert hat. Die Fortführung - hören Sie zu, Frau Ministerin Ziegler - einzelner sinnvoller Projekte - dazu zählen auch die Informations- und Beratungsstellen für berufliche Weiterbildung - soll unter Aufsicht des zuständigen Ministeriums gesichert sein. Ich hoffe, dass es nun jeder hier im Hause verstanden hat.
Ich komme auf die besagte Ausschusssitzung und damit auf den Vorschlag der DVU-Fraktion, dass der Ausschuss einen Antrag betreffend den Erhalt der Beratungsstellen ins Plenum einbringen soll, zurück. Frau Dr. Schröder von der SPD erklärte damals gleich aufgeregt namens der Ausschussmitglieder der Koalitionsfraktionen, dass sie auf keinen Fall zusammen mit der DVU einen Antrag einbringen würde. Dem schloss sich natürlich auch gleich der Vertreter der superdemokratischen PDS an. Heute stellt ausgerechnet diese Fraktion den nach ihrer eigenen Aussage populistischen Antrag.
Nichtsdestotrotz werden wir als DVU-Fraktion diesem Antrag zustimmen; denn wir sind nach wie vor der Meinung, dass wir als Vertreter des Volkes die Interessen des Volkes zu vertreten haben,
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es sich um ein Pro
jekt in Umsetzung der LASA handelt, das seit 1992 gefördert wurde und dessen Inhalt auf die Unterhaltung eines landesweiten Netzes von Beratungsstellen für berufliche Weiterbildung ausgerichtet war und ist.
Im Zuge der Überprüfung sämtlicher Landesprogramme fasste die Landesregierung im Jahr 2003 den Beschluss, das Landesprogramm zu beenden. Die Aufgabe der Beratung von Arbeitslosen erfüllen in der Tat inzwischen die optierenden Kreise, die ARGEn und die Arbeitsämter, sodass ca. 60 % der anfallenden inhaltlichen Aufgaben schlicht entfallen.
Die restlichen 40 % des Projekts - das möchte ich nicht abwertend verstanden wissen - haben sich inzwischen dahin gehend geändert, dass zunehmend Kleinstunternehmer und Handwerker diese Beratung in Anspruch nehmen. Uns wurde von Betroffenen, Hilfe Suchenden und Interessenvertretern versichert, dass diese Unterstützung und Hilfe unverzichtbar sei. Dies kann ich aus meiner praktischen Erfahrung bestätigen.
An vielen Stellen hat sich eine gute Zusammenarbeit zwischen der LASA und der ZAB bewährt; der Kooperationsvertrag aus dem vergangenen Jahr war diesbezüglich sicherlich sehr förderlich. Eine regionale Vernetzung ist dringend geboten; denn die Qualität und die Intensität der Beratung sind durchaus unterschiedlich einzuschätzen.
Wir alle stimmen sicherlich darin überein - diesbezüglich waren wir uns auch im Ausschuss einig -, dass es vor dem Hintergrund der neuen strukturellen und inhaltlichen Herausforderungen eine Neuausrichtung der LASA geben muss. Diesen Punkt des Antrags, dass wir Berichte anfordern und die Landesregierung auffordern, halte ich für überflüssig; er trägt ein wenig Showcharakter.
Unser Antrag bezieht sich eigentlich nur auf eine Frage: Wer wird wo ab wann und zu welchen Bedingungen den Teil „Beratung von Kleinstunternehmen“ übernehmen, also die 40 %, von denen ich sprach. Dies ist nötig; denn welcher Kleinstunternehmer hat schon die Zeit, sich mit irgendwelchen Programmen zu beschäftigen? - Ich habe diesbezüglich sehr positive Rückmeldungen bekommen.
Was die Verlängerung des Projekts angeht, können wir Ihnen, meine Damen und Herren von der Linkspartei.PDS, nicht zustimmen, denn ein „Weiter so!“ wird es nicht geben. Doppelstrukturen können wir nicht fördern. Ich befürchte, wir würden - wie schon einmal bei den Arbeitslosenzentren; Sie werden sich erinnern - einem Sterben auf Raten Vorschub leisten; das haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht verdient. Wir sollten ihnen mit der gebotenen Ehrlichkeit und Klarheit entgegentreten und entsprechend agieren. Ich hoffe, Sie können unserem Antrag in diesem Sinne zustimmen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich, dass es dem Parlament trotz der Einrichtung des Ausschusses für den Abbau von Normen und Standards offenbar gelingt, sachlich über eine mögliche Fortführung von freiwilligen Aufgaben, also über etwas, das über Pflichtaufgaben hinausgeht, gründlich zu debattieren. Dafür herzlichen Dank. Allerdings - das wurde von Frau Schulz sehr eindrücklich dargestellt - können Doppelstrukturen nicht gewollt sein; sie sind nicht mehr finanzierbar. Das trifft auf die Außenstellen der LASA zu.
Bei der Beschlussfassung im Kabinett spielten vor allem fiskalische Gründe eine bedeutende Rolle; das ist sicherlich nachvollziehbar. Sparen war und ist von allen Seiten gewünscht, jedoch sagt niemand, dass er konkret auf etwas verzichten möchte. Daneben gab es aber auch inhaltliche Gründe, die den Beschluss im Laufe der Jahre fundierten und nachvollziehbar machten.
Es wurde bereits erwähnt: In den 90er Jahren stand die individuelle Beratung von Arbeitslosen im Mittelpunkt dieses Projektes der LASA. Seit dem Jahr 2000 änderten sich die Schwerpunkte: Die spezielle Beratung von Beschäftigten, die Weiterbildungsberatung von Betrieben und die regionale Vernetzung gewannen zunehmend an Gewicht.
Mit den bundespolitischen Reformen für mehr Beschäftigung und insbesondere mit der Gesetzgebung für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt veränderte sich die Ausrichtung des Projekts ganz wesentlich.
Nein, danke. - Die Bundesagentur für Arbeit hat die Betreuung der Arbeitslosen intensiviert. Die Arbeitsgemeinschaften und die Optionskommunen sind für die Individualberatung der Arbeitslosen zuständig. Infolgedessen müsste der Schwerpunkt der Informations- und Beratungsstellen für berufliche Weiterbildung logischerweise auf der Beratung über Kompetenzentwicklung im Unternehmen liegen. Die notwendige Neuorientierung - das zeigen die Erfahrungen seit Ende der 90er Jahre ist nur bedingt erreicht worden. So wurden im Jahr 2004 von insgesamt 7 544 Beratungen lediglich 2 120 in kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie 1 093 Beratungen für Beschäftigte durchgeführt. Danach beträgt der Anteil der Individualberatung von Arbeitslosen an der Gesamtberatung nach wie vor 60 %.
Auch die Ziffer 2 des Antrags ist abzulehnen. Dem Ausschuss wurden bereits erste Überlegungen zur Weiterentwicklung der LASA übersandt.
Wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingungen, denen sich die LASA stellen muss und wird, sind die Regionalisierung von Arbeitsmarktprogrammen, die Herausforderungen des demografischen Wandels, die Fragen der Fachkräftesicherung - all das, was Sie, Herr Otto, vorgetragen haben -, die neue Förderperiode 2007 bis 2013 und auch die stagnierenden oder zurückgehenden Finanzierungsmöglichkeiten seitens des Landes. Das heißt, wir arbeiten daran, um genau diese Neuausrichtung vorzunehmen.
Das ändert nichts daran, dass die jetzigen Aufgaben der LASA so in den Außenstellen nicht mehr fortgeführt werden. Dieser Beschluss steht seitens der Regierung felsenfest. Bis Ende des Jahres wird dieses gewünschte Konzept, so der Beschluss im Landtag gefasst wird, selbstverständlich vorgelegt werden. Wir werden ab Januar nächsten Jahres auch den Ansprüchen des Parlaments, was die Beratungsleistungen angeht, genügen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Das Wort erhält noch einmal die Linkspartei.PDS-Fraktion. Es spricht Frau Kaiser.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin! Ich bin schon erstaunt, dass Sie hier das als eine freiwillige Aufgabe bezeichnen, was doch in Ihrer Regierungserklärung und Ihrer Koalitionsvereinbarung als Schwerpunkt Ihrer Politik steht.
Frau Schröder, Konzepte wollten wir mit diesem Antrag ausdrücklich nicht vorlegen. Die Konzepte haben uns die Mitarbeiter der Beratungsstellen und der LASA im Ausschuss sehr überzeugend dargelegt.
Ich möchte hier mit einem Irrtum aufräumen. Er betrifft den Anteil der Beratungsleistungen für Arbeitslose. Das ist keine Arbeitslosenberatung, sondern es geht, zu 50 % übrigens in Fürstenwalde - die Zahlen liegen vor -, im Wesentlichen um Existenzgründerberatung. Die aktuellen Informationen aus Rathenow belegen, dass die Beratung von Arbeitslosen dort ganze 16 % ausmacht. Also lassen Sie uns hier wirklich sachlich bleiben!
Ich meine, dass Ihr Entschließungsantrag, der mich sehr erstaunt, den Leistungen und dem Gegenstand nicht gerecht wird. Es ist traurig, wie die Koalitionsfraktionen hier mit den Positionen und der Arbeit der eigenen Fachpolitiker umgehen. Wir wissen doch - und Sie wissen, dass wir es wissen -, dass es in Ihren Fraktionen einen Antrag gab, der de facto unserem gleichkommt, der aber bei Ihnen keine Mehrheit fand. Herr Lunacek ist leider nicht anwesend. Wir wissen, dass er bei den Weiterbildungs- und Informationsberatungsstellen versprochen hat, für ihren Erhalt zu kämpfen.
Ich frage mich: Was tun wir hier? Der Umgang mit den konsensfähigen Anliegen im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie ist sehr fragwürdig. Denn wir wollten doch bereits im Frühjahr innerhalb der Haushaltsdebatte, dass die Aufgabenstellung weitergeführt wird. Der Termin in Ihrem Antrag - das ist der einzige Unterschied zu unserem Antrag, dass Sie den Termin auf den 31. Dezember legen - bedeutet das Aus für 30 qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Aus für die Beratungsstellen. Wohin - was Sie neulich selbst gefragt haben, Frau Schulz - sollen die Leute mit ihren Anliegen dann gehen? Diese Frage werden wir mit Sicherheit zum 1. Januar nicht beantworten.