Ich möchte den Hintergrund der beiden widersprüchlichen Meldungen beleuchten. Sie erinnern sich sicherlich, dass im Februar 2004 im Hinblick auf den Umgang mit den Lehrlingen, die damals zur Ausbildung anstanden und nicht weiterbeschäftigt werden konnten, über das gesetzliche Maß hinaus unter anderem die Vereinbarung getroffen worden ist, dass wir in einem zusätzlichen Fonds - das war gemeinsame politische Be
wertung und politische Entscheidung damals - durch eine gemeinschaftliche Finanzierung sicherstellen, dass die Ausbildung der einbezogenen Azubis zu Ende geführt werden kann. Das war die Beschlusslage.
Finanziert wurde dies gemeinsam von MASGF und MW auf der einen Seite, wobei sich auf der anderen Seite das Unternehmen bereit erklärt hat, durch einen Treuhandfonds, angelegt bei der IHK, insbesondere die betriebliche Ausbildung zu finanzieren, weil sich da eine Teilung ergeben hatte - ich komme gleich noch auf die Statistik - mit betrieblicher Ausbildung auf der einen und überbetrieblicher Ausbildung auf der anderen Seite. Für die überbetriebliche Ausbildung war damals etwa 1 Million Euro kalkuliert und für die betriebliche Ausbildung - wie gesagt: über den gesetzlichen Rahmen hinaus - hatte das Unternehmen rund 140 000 Euro in Aussicht gestellt.
In diesem Zusammenhang möchte ich zur Klarstellung auch noch den Hinweis geben, dass nach einer entsprechenden Beschlusslage die Gesellschafter in Übereinstimmung mit den Aufsichtsratsmitgliedern einen Betrag für die Aufsichtsratsvergütung aus den Jahren 2001 bis 2003 auch noch in den genannten Fonds einzahlen, um die Ausbildung der Lehrlinge zu unterstützen.
In der Tat ist es so - nur das ist an der ganzen Zeitungsmelderei richtig -, dass die Hauptversammlung gestern getagt hat. Entgegen jedweder anderen Behauptung ist des Weiteren richtig, dass auf Initiative der Vertreter des Landes und des IHP die genannte Position aufrechterhalten wird. Das heißt: Auf unsere Initiative hin hat die Hauptversammlung gestern einstimmig beschlossen, dass die Mittel für die Aufsichtsratsvergütungen der Jahre 2001 bis 2003, die bisher nicht an die Aufsichtsratsmitglieder ausgezahlt worden sind, in vollem Umfang zur Förderung von Ausbildungsplätzen in der Region, insbesondere in technologieorientierten Unternehmen in Frankfurt (Oder), zur Verfügung gestellt werden. Hierbei handelt es sich um einen weiteren Betrag in Höhe von insgesamt etwa 200 000 Euro. Dieser Betrag stellt meiner Meinung nach für die Ausbildungslandschaft in Frankfurt (Oder) und Umgebung einen wichtigen Mehrwert dar, da auch alle bei Communicant beschäftigten Auszubildenden ihre Berufsausbildung fortgesetzt und in der überwiegenden Zahl auch erfolgreich abgeschlossen haben.
Damit komme ich zu der Statistik. 13 Azubis haben im dritten Ausbildungsjahr ihre Ausbildung bei Communicant selbst beendet. 64 Azubis haben die Ausbildung im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung in anderen Unternehmen fortgesetzt. Hierfür hat der Vorstand von Communicant Mittel der Gesellschaft in Höhe von 141 000 Euro einem Treuhandfonds der IHK zur Verfügung gestellt. Dieser Fonds ist inzwischen abgerechnet. 48 Azubis wurden im Berufsbildungswerk BerlinBrandenburg (BBW) und vier bei der Ruhrkohle AG (RAG) überbetrieblich ausgebildet.
Zurzeit befinden sich noch neun Azubis des ehemaligen ersten Ausbildungsjahrs in der Ausbildung, die noch bis zum 31. August 2006 andauern wird. Sieben dieser Azubis lernen beim BBW und zwei bei der RAG.
Damit ist dieser Prozess, wie ich meine, auch nach Sinn und Geist der damaligen Vorstellungen zur Abwicklung der Auszubildenden ordentlich realisiert worden. - Danke schön.
Herr Minister, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass die Fragen der Abgeordneten bitte nicht bewertet werden sollen. Es geht nur um die Antworten. - Ich bedanke mich.
Die Dringliche Anfrage 21 (Hartz-IV-Bilanz) wird ebenfalls von der Abgeordneten Dr. Schröder gestellt.
Das der Linkspartei.PDS nahe stehende kommunalpolitische Forum hat jüngst eine von ihm in Auftrag gegebene Studie vorgestellt, die auf Daten der Gesellschaft für soziokulturelle, ökologische und regionale Studien - Institut Holon e. V. - basiert. Danach habe sich bei 70 % der Hartz-IV-Betroffenen die finanzielle Situation zum Teil drastisch verschlechtert.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie bewertet sie die Ergebnisse einschließlich der statistischen Datenbasis dieser Studie?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Datenbasis der genannten Studie ist sehr schmal und nicht repräsentativ, wie ich gestern schon ausgeführt habe. Von 243 715 Arbeitslosengeld-II-Empfängern - Stand Juli dieses Jahres - wurden lediglich 582 - das sind 0,24 % - im Rahmen der Studie befragt.
Holon e. V. erreichte die Befragten über Arbeitslosenwohlfahrtseinrichtungen und -betreuungseinrichtungen. Diese Einrichtungen werden bekanntlich hauptsächlich von Menschen aufgesucht, die ein geringes Einkommen haben und die in besonders schwierigen Problemlagen leben. Die Befragungsergebnisse sind also nicht für die Gesamtheit der Arbeitslosengeld-II-Empfänger aussagefähig. Sie spiegeln die persönliche Einschätzung der Befragten wider.
Erhebungszeitpunkt war der Juni des Jahres 2005 im Vergleich zum Januar 2004. Die Antworten zum Beispiel auf die Frage zu den Arbeitsangeboten durch die Jobcenter oder zu Qualifizierungsmaßnahmen spiegeln wider, dass der Befragungszeitpunkt sehr früh gelegen hat. Es ist unbestritten, dass eine solch gewaltige Reform mit Anlaufschwierigkeiten, über die auch wir hier oftmals debattiert haben, kämpfen musste, dass in den ersten Monaten vor allem die Sicherung der finanziellen Leistungen an die Hartz-IV-Betroffenen im Vordergrund gestanden hat und das Fördern nach hinten rutschen musste.
Inzwischen sind aber nicht nur im Bereich der Arbeitsgelegenheiten, so zum Beispiel bei ABM, sondern auch bei der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt Verbesserungen erzielt worden. Das zeigen auch die gestern veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen. An der Antwort auf die Frage nach dem zur Verfügung stehenden Wohnraum - 20 % der Befragten gaben we
In den Landkreisen und Optionskommunen, in denen mein Staatssekretär und ich uns über den aktuellen Stand der Umsetzung von Hartz IV informiert haben, ist folgendes Ergebnis zu verzeichnen: Die Anzahl der Aufforderungen zur Senkung der Wohnkosten variiert zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten, erreicht aber in keinem der befragten Landkreise bzw. in keiner der befragten Städte eine Quote von 20 %. Während in der Stadt Potsdam nach Prüfung des Einzelfalls anhand der üblichen Kriterien vorerst keine Aufforderung zur Senkung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ergingen und im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bisher nur insgesamt 15 bis 20 Bedarfsgemeinschaften ein Schreiben mit der Aufforderung zur Senkung der Aufwendungen für die KdU erhielten, sind es im Landkreis Teltow-Fläming rund 2 % der Bedarfsgemeinschaften. Die Stadt Brandenburg erreicht diesbezüglich eine Quote von 10 %, wobei - das hatte ich gestern bereits erwähnt bisher nur etwa 5 % tatsächlich umziehen mussten.
Wir wollen auf einer soliden Datenbasis - dazu sind neben den Zahlen von 2004 auch alle Zahlen von 2005 erforderlich - den in der Befragung angesprochenen Problemfeldern nachgehen. Ich habe schon vor einigen Wochen einen Bericht zur sozialen Lage in Brandenburg in Auftrag gegeben. Wir haben eine Projektgruppe gegründet und zusammen mit dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik ein Gerüst aufgebaut. Zum Beispiel werden die Lage von Erwerbstätigen und Familien und Daten über die Einkommen und die gesundheitliche Situation unter den Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen wie Hartz IV erfasst. Aber ich sage noch einmal: Wir brauchen die Zahlen von 2004, um sie mit den später vorliegenden Zahlen von 2005 vergleichen zu können.
Im Kern ist die Arbeitsmarkreform von Hartz IV richtig und wichtig - vor allem die Zusammenlegung von Arbeitslosenund Sozialhilfe - und ich sehe dazu keine Alternative. Mit dem gegenwärtigen Stand der Förderung kann man noch nicht zufrieden sein; es läuft noch zu langsam. Zwar werden die Zusatzjobs gut angenommen - im August betrug ihre Zahl 17 867 -, jedoch müssen wir bei den anderen Förderinstrumenten wie ABM, Weiterbildung oder Lohnkostenzuschüssen zulegen; das haben wir auf unseren Rundreisen immer wieder betont. In den letzten Monaten hat sich etwas in die richtige Richtung bewegt, aber es reicht bei weitem noch nicht.
Im Juni gab es unter den von Hartz-IV-Betroffenen 193 ABMTeilnehmer. Einen Monat später waren es 1 173, jetzt sind es 1 494. Im Bereich der beruflichen Weiterbildungen gab es im Juni 85 Teilnehmer - erschreckend wenig -, im Juli bereits 340 und derzeit 429 Teilnehmer. Alle Beteiligten wissen, dass dies immer noch viel zu wenig ist. Hier müssen die Anstrengungen konzentriert werden.
Es geht darum, den Arbeitslosen ein passgenaues Angebot zu unterbreiten. Wir konnten uns vor Ort davon überzeugen, dass dieses Ziel Vorrang genießt. Zum Teil wird längere Zeit beansprucht, um Projekte zu entwickeln, die auf die Arbeitslosen zugeschnitten sind. Jedem Landtagsabgeordneten steht es zu, sich in seiner ARGE oder Optionskommune ein Bild davon zu machen.
Frau Ministerin, kann bezüglich der Studie davon ausgegangen werden, dass es nur eine Querschnittsbefragung sein kann? Es gibt verschiedene soziologische Methoden. In dem Fall wurden prozentual vergleichbare Daten zur Gesamtbevölkerung genommen; es folgte eine Befragung. Ist das nicht durchaus solide?
Frau Ministerin, kennen Sie die Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft, die bei ihren Erhebungen für Ostdeutschland zu ähnlichen Ergebnissen gekommen ist wie die HolonStudie, nach der 46 % der ehemaligen Arbeitslosenhilfebeziehenden geringere und 21 % keine Bezüge mehr erhalten? Kennen Sie die Studie von TOPOS-Stadtplanung für den Berliner Bezirk Kreuzberg, die besagt, dass 14 % der Betroffenen nun ein höheres, aber 50 % ein geringeres Einkommen haben? Darüber hinaus gibt es Studien der FU Berlin und von ver.di. Sind Ihnen die Ergebnisse bekannt?
Ja. - Man muss hinterfragen - das habe ich gestern bereits im Zusammenhang mit der Bertelsmann Stiftung gesagt -, wie diese Ergebnisse zustande gekommen sind. Diesbezüglich gibt es sehr große Unterschiede. Wir wissen, dass viele Menschen aufgrund der Gründung von Bedarfsgemeinschaften aus dem Kreis der Bezugsberechtigten ausgeschlossen wurden. Wir müssen den Ursachen auf die Spur kommen, aber dafür brauchen wir den Zahlenvergleich 2004 zu 2005 - also ein Jahr Harz IV -, um eine Entwicklung ableiten können.
Politik soll sich an Fakten ausrichten. Sie haben begründet, warum Sie eine Studie für das Land Brandenburg in Auftrag gegeben haben: Sie wollen damit das statistische Loch, mit dem wir es angesichts der Harz-IV-Ergebnisse zu tun haben, schließen. Sind Sie sich sicher, dass die Ergebnisse der von Ihnen in Auftrag gegebenen Studie am Ende den Anforderungen der Kollegin Schröder genügen werden? Sie hat auf Pressekonferenzen die Ergebnisse von Studien, zum Beispiel die der ver.di-Studie, angezweifelt.
Frau Ministerin, Sie haben eine ganze Reihe Problemfelder aus der vorgelegten Studie angerissen. Ich habe eine Frage zur Fragestellung in der Studie, zum Beispiel zum Thema Wohnraum. Ist danach gefragt worden, ob weniger Wohnraum als 2004 zur Verfügung stand, oder ist gefragt worden, ob es eine Auflage gab, sich weniger Wohnraum zuzulegen?
Haben Sie dabei in Rechnung gestellt, dass die Wirkungen von Hartz IV eine Reihe von Personen möglicherweise dazu bewogen haben, freiwillig auszuziehen? - Dies reflektiert die Studie natürlich.
In einer Presseinformation der Abgeordneten Schröder vom Montag wird darauf hingewiesen, dass 84 000 Bürgerinnen und Bürger in aktiven Beschäftigungsmaßnahmen seien. In Anbetracht der Statistik frage ich Sie: Wie bewerten Sie diese Zahl? Worauf gründet sie sich?
Die zurzeit vorliegenden Statistiken sprechen von 49 000 bzw. die schriftlichen Veröffentlichungen von 22 000 Personen. Es gibt also auch bei den öffentlichen Zahlen erhebliche Unterschiede.
Die Studie der Freien Universität wurde bereits genannt. Sie besagt, dass rund 63 % der Befragten bzw. Untersuchten weniger Einkommen haben werden. Unsere Studie sagt 69 % aus. Wie bewerten Sie diese Abweichung, die meiner Meinung nach unerheblich ist?
Zum Wohnraum: Natürlich kann man es den Menschen nicht verbieten, in kleinere bzw. größere Wohnungen zu ziehen. Sofern sie nicht zum Umzug gezwungen werden, kann dies jeder für sich entscheiden. Manche Menschen entscheiden sich aus freien Stücken für eine kleinere Wohnung. Es ist von Gesetzes wegen nicht vorgegeben und daher sind hundertprozentige Ableitungen nicht zulässig.
Zur von Ihnen genannten Zahl von 84 000: Das gesamte Zahlenwerk stelle ich Ihnen gern zur Verfügung. Ich habe es im Moment am Rednerpult nicht vorliegen.
- Was das Einkommen angeht, so ist es doch keine Streitfrage, dass den Bedarfsgemeinschaften weniger Geld zur Verfügung steht. Wir waren uns in der Mehrheit des Landtages darüber einig, dass es sich um die Grundsicherung handelt. Es kann beim Thema Einkommen nicht darum gehen, was wünschenswert ist, sondern darum, was notwendig ist und das Existenzminimum sichert.
Die Grundlagen der Berechnung befinden sich seit gestern durch den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung auf Westni
veau. Es ist ein Stück weit gelungen, mittels der MonitoringGruppe und des Ombudsrates die Interessen Ostdeutschlands durchzusetzen. Regelungen, die in der Gesetzgebung nicht optimal gewesen sind, wurden als nachbesserungsbedürftig erkannt und sind nachgebessert worden. Es macht also Sinn, bei so einer Reform begleitend tätig zu sein. Wichtig ist: Die Existenz muss gesichert sein. Ziel von Hartz IV war mit Sicherheit nicht die Erfüllung all dessen, was die Menschen sich wünschen.