Herr Präsident, ich möchte darauf aufmerksam machen, dass gemäß § 61 der Geschäftsordnung für Abgeordnete, die nicht Fragesteller sind, nur zwei Nachfragen zulässig sind. Soeben waren es drei. Ich bitte darum, die Vorrangstellung des Fragestellers in Zukunft zu berücksichtigen.
Wir setzen die Fragestunde fort. Frau Abgeordnete Lehmann von der SPD-Fraktion stellt Frage 401 (Verteilung von Neo- nazi-CDs auf Schulhöfen). Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trotz des Verbotes und der Beschlagnahmung einer großen Zahl der so genannten „Schulhof-CDs“ und eines bundesweiten Beschlagnahmebeschlusses plante die NPD zum Schulbeginn und plant offenbar zur Bundestagswahl, diese Neonazi-CDs in einer Auflage von mehreren Zehntausend an jugendliche Erstwähler in Schulen, Jugendclubs, Schwimmbädern und Straßenbahnen zu verteilen.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Vorkehrungen trifft sie, um in konzertierter Aktion die Verteilung dieser CDs an junge Bürger unseres Landes zu unterbinden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lehmann, in Ihrer Anfrage nehmen Sie auf zwei voneinander unabhängige Sachverhalte Bezug. Zum einen wird auf die mit dem Projekt „Schulhof“ der rechtsextremistischen Szene im Zusammenhang stehende CD mit dem Titel „Anpassung ist Feigheit - Lieder aus dem Untergrund“, zum anderen auf die
CDs, die durch die NPD im Bundestagswahlkampf insbesondere an Schulen verteilt werden sollen, Bezug genommen.
Nach Einschätzung des BKA steht die offensichtlich aktuell beabsichtigte Verteilung der CD durch die NPD im Bundestagswahlkampf in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Projekt „Schulhof“ der rechtsextremistischen Szene. Gegen den mit letztgenanntem Projekt im Zusammenhang stehenden Tonträger wird polizeilich vorgegangen. Bereits im August 2004 wurde ein allgemeiner Beschlagnahmebeschluss durch das Amtsgericht Halle erlassen. Die Polizeibehörden gehen auf dieser Grundlage bundesweit konsequent gegen Aktivitäten zur Verteilung dieser Projekt-“Schulhof"-CD vor. Sie werden sicherlich alle bemerkt haben - das ist auch durch die Presse gegangen -, dass erst kürzlich, am 9. August, im Land Brandenburg, in Strausberg, 671 Exemplare dieser CD durch die Polizei beschlagnahmt wurden.
Die NPD hat im Zusammenhang mit den Landtagswahlen in Sachsen, in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen CDs verteilt. In allen drei Fällen wurde die strafrechtliche Relevanz der verteilten CDs verneint. Bei der Verteilung von Tonträgern achtet die NPD offenbar darauf, keine Medien zu verteilen, die von strafrechtlicher Relevanz sein könnten. Damit kommen Exekutivmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden bezüglich der Verteilung dieser CDs nicht in Betracht. Auf diesen durch die NPD verteilten CDs soll sich neben verschiedensten Liedern auch das Deutschlandlied mit allen drei Strophen befinden. Obwohl die CDs keinem Verbot unterliegen, können Schulen und sonstige Einrichtungen jedoch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und dies mit der Problematik der ersten Strophe des Deutschlandliedes begründen.
Die Landesregierung sieht ihren Handlungsauftrag wesentlich darin, auf diese Art der Verbreitung extremistischen Gedankengutes und seine Wirkung auf Jugendliche aufmerksam zu machen. Vor allem Lehrer, Erzieher und Eltern sind aufgerufen, solche Verteilaktionen insbesondere in Schulen und Freizeiteinrichtungen nicht zu tolerieren.
Unabhängig von den vorliegenden Informationen über die geplante Verteilung habe ich in enger Absprache mit dem Mobilen Beratungsteam organisiert, dass die bereits im August 2004 erarbeitete und den Brandenburger Schulen zur Verfügung gestellte Handreichung „Hinweise für Schulen zum Umgang mit rechtsextremen Aktivitäten“, die sich insbesondere mit der CD „Anpassung ist Feigheit“ auseinander setzt, überarbeitet und aktualisiert wird. Diese Handreichung ist seit dem 30.08.2005 sowohl auf den Homepages von „Tolerantes Brandenburg“ und des Mobilen Beratungsteams als auch im brandenburgischen Bildungsserver eingestellt. Außerdem wurde die aktualisierte Handreichung den Brandenburger Schulleitungen am 30. August per E-Mail erneut zur Verfügung gestellt. Damit, so denke ich, sind unsere Schulen über eventuell bevorstehende Aktivitäten der NPD und weiterer rechtsextremer Organisationen in diesem Bereich informiert und aufgrund der guten Qualität des Informationsmaterials auch gut vorbereitet.
Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Herstellung oder Produktion dieser beiden Nazi-CDs in Brandenburg? Zweitens: Diverse Jugendverbände - nicht nur in Brandenburg - stellen CDs her, die sich bewusst gegen diese Naziprojekte richten. Wie bewertet die Landesregierung diese gesellschaftlichen Projekte der Jugendverbände? Unterstützt sie sie in irgendeiner Form?
Auf die erste Frage kann ich keine konkrete Auskunft geben, weil der Verfassungsschutz nicht mein Informant ist. Dazu könnte ein anderer Minister sicherlich besser Stellung nehmen.
Damit komme ich zu der zweiten Frage. Sie haben Recht: Es gibt erfreuliche Aktivitäten. Ich verteile an allen Schulen, die ich besuche, zum Beispiel morgen wieder während einer Kreisbereisung im Süden des Landes, eine von der Aktionsgemeinschaft gegen Rechts aufgelegte CD mit Musiktiteln bekannter Gruppen wie Söhne Mannheims, Rosenstolz usw. Diese Musik-CD ist mit einer CD-ROM mit Informationen zur rechten Szene gekoppelt. Wir unterstützen diese ausgesprochen gute Aktion der Aktionsgemeinschaft gegen Rechts - damit greife ich einer Frage von Frau Hesselbarth vor, die heute nicht mehr öffentlich behandelt werden wird - mit 20 000 Euro, weil wir sie für sehr wichtig halten.
Es gab noch eine Frage; sie ist aber zu spät angemeldet worden. - Wir kommen damit zur Frage 402 (Zukunft der Ga- lopprennbahn Hoppegarten), gestellt von Frau Dr. Enkelmann. Bitte.
Am 27. Oktober 2004, das heißt vor fast einem Jahr, fand eine Sitzung zum Stiftungs- und Modernisierungsmodell für die Galopprennbahn Hoppegarten statt. Daran nahm auch ein Vertreter des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz teil. Obwohl die Probleme um die Galopprennbahn lange bekannt sind, hat die Landesregierung seit neun Monaten keine Entscheidung getroffen. Zu einem Brief des Vorstandssprechers der BVVG vom 31. Mai 2005 an den Ministerpräsidenten, in dem dieser aufgefordert wird, dem Stiftungsmodell grundsätzlich zuzustimmen, gibt es bisher lediglich eine Eingangsbestätigung. Sowohl der Landesregierung als auch der BVVG ist bekannt, dass weitere Verzögerungen zur Einstellung des Renn- und Trainingsbetriebes in Hoppegarten und zum Verlust von über 50 Vollzeit- und mehreren hundert Teilzeitarbeitsplätzen führen können. Damit ist - Gott sei Dank - die Einstellung des Rennbetriebs zunächst einmal aufgehalten worden, aber die Gefahr besteht nach wie vor. Damit droht ein Markenzeichen für Wirtschaft und Tourismus in der Region verloren zu gehen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Vorschläge hat sie zum Erhalt der traditionsreichen Galopprennbahn Hoppegarten?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Enkelmann, die im Vorspann zu Ihrer Frage wiedergegebenen Behauptungen entsprechen schlicht und ergreifend nicht dem aktuellen Stand. Die BVVG hat nicht nur eine Antwort auf ihr Schreiben vom 31. Mai erhalten;
die Zukunft Hoppegartens wurde Anfang Juli auch ausführlich erörtert. Dabei war allen Beteiligten, das heißt dem Bund als Eigentümer, dem Union-Club als Betreiber und dem Land, klar, dass eine Dauersubventionierung durch den Bund und das Land völlig ausgeschlossen ist. Ich sage genauso deutlich: Die Landesregierung hat ein herausgehobenes Interesse an der Sicherung des Rennbahnstandortes in privatwirtschaftlicher Trägerschaft und Verantwortung.
Entscheidend wird sein, ob und in welchem Umfang eine Förderung der Sanierung der Tribüne möglich ist. Auch das war allen Beteiligten am Tisch klar. Eine entsprechende Anfrage liegt in Brüssel vor; wir warten noch auf die Antwort, ob eine 75%ige Förderung rechtlich möglich ist. Die vergangenen Jahre haben aber gezeigt, dass nur nach einer Grundsanierung der Tribüne überhaupt auf einen Pächter gehofft werden kann. Für den Fall einer positiven Antwort aus Brüssel ist die Gründung einer Stiftung, die dann die Sanierung betreiben und Gelände und Tribüne verpachten soll, durchaus nicht ausgeschlossen.
Erlauben Sie mir einen Hinweis: Die Gründung einer Stiftung ist kein Geld schaffender Vorgang. Es ist noch völlig offen, ob überhaupt jemand, der damit natürlich auch etwas verdienen will, bereit ist, die Anlage zu den dann vorgegebenen Konditionen zu betreiben. Die BVVG als Eigentümer des Geländes ist derzeit - nicht zuletzt vor dem Hintergrund des bereits erwähnten Insolvenzantrags des Union-Clubs - dabei, Vorstellungen zu entwickeln und Gespräche zu führen. - Schönen Dank.
Erstens möchte ich gern Aufklärung darüber, weshalb der Chef der Staatskanzlei antwortet und kein Minister. Normalerweise geht die Frage ja an die Landesregierung.
Fragen habe ich aber auch an den Chef der Staatskanzlei. Ich habe den Zeitrahmen von Oktober vergangenen Jahres bis heute deutlich gemacht. Es besteht Zeit- und Handlungsdruck. Teilen Sie die Sorge, dass das Problem ausgesessen wird und sich am Ende von selbst erledigt?
Zweitens möchte ich gern wissen, wann die Antwort an die BVVG erfolgt ist; die Anfrage musste ich ja schon in der vorigen Woche stellen. Möglicherweise ist die Antwort zwischendurch erfolgt und mir fehlt diese Information jetzt.
Zur ersten Frage kann ich nur sagen: Soweit ich weiß, habe ich bei mündlichen Anfragen Rederecht und es bot sich an, bei Ihrer Frage davon Gebrauch zu machen, weil ich die Gespräche mit der BVVG und den Beteiligten geführt habe. Warum soll ich dann die Anfrage nicht beantworten? Ich denke, ein Minister hätte sie, nachdem ich ihm das aufgeschrieben hätte, auch nicht anders beantwortet.
Zur zweiten Frage bezüglich des Aussitzens lassen Sie mich zunächst Folgendes darlegen: Mit dem Schreiben vom 31. Mai hat der Bund erstmals seit zehn Jahren offiziell gesagt, dass er sich eine Stiftung vorstellen kann. So viel zur Zeitdauer. Vorher ist lediglich darüber diskutiert worden, ob man eine Stiftung gründet.
- Nein, nein. In dem Schreiben vom 31. Mai hat die BVVG erstmals offiziell gesagt, dass sich der Bund die Stiftungslösung vorstellen könne. - Zur Vorgeschichte gehört der Streit mit dem Bund darüber, wer Eigentümer ist; nach einem langen Gerichtsverfahren ist festgestellt worden, dass der Bund Eigentümer ist und nicht wir. Das Stiftungsmodell ist 1995 einmal diskutiert worden und war dann vom Tisch.
Zum Thema Aussitzen: Wie wir gesehen haben, finden in Hoppegarten noch Rennen statt; es ist sogar ein weiteres im Oktober geplant. Das heißt, ein Insolvenzverwalter des UnionClubs kann mit der Rennbahn durchaus noch etwas machen. Es ist nur festgestellt worden, dass ein Betreiben durch den Union-Club nicht mehr ohne Überschuldung zu machen ist.
Wir müssen nach einem neuen Betreiber suchen und ich habe immer gesagt: Das kann der Union-Club sein, aber auch jemand anders. - In diesem Sinne führt die BVVG derzeit auch Gespräche mit anderen, die gegebenenfalls als Betreiber infrage kommen.
Herr Staatssekretär, angesichts der Tatsache, dass das Land Brandenburg einen Anteil an der jetzigen Situation hat - es hat in den 90er Jahren durch eine Klage verhindert, dass eine Übereignung erfolgte - und dass die Rennbahn heute vielleicht in einer ganz anderen Situation wäre, frage ich Sie: Ist das Land bereit, sich aktiv an der Suche neuer Partner zu beteiligen, etwa durch die ZAB oder durch andere, sodass dieses für Ost-Brandenburg so wichtige und traditionsreiche Markenzeichen Galopprennbahn Hoppegarten nicht kaputtgeht?
De jure haben wir keinen Anteil an dieser Bahn. Nach dem Prozess stand fest, dass der Bund Alleineigentümer ist. Wir haben dadurch, dass wir diese Gespräche geführt und alle Beteiligten an meinem Tisch zusammengebracht haben, gezeigt, dass die Landesregierung ein hohes Interesse an dieser Rennbahn hat. Aber wir sind nicht diejenigen, die die konkreten Gespräche führen. Das muss der Eigentümer tun und die BVVG tut das derzeit auch.
Schönen Dank zunächst, Herr Appel. - Kann ich das als ein grundsätzliches Bekenntnis zur Rennbahn verstehen?
Wie steht denn die Landesregierung grundsätzlich zu dem vorgeschlagenen Stiftungsmodell? Die Landesregierung wäre mit 500 000 Euro beteiligt, 500 000 Euro, während in den Lausitzring, einer Stätte für Sport und Tourismus, Millionen fließen. Dieser Lausitzring ist aus dem Boden gestampft worden.