Protokoll der Sitzung vom 01.09.2005

Eine weitere Frage.

Das waren bereits zwei Fragen, wenn ich das richtig sehe. Deshalb müssen wir an dieser Stelle unterbrechen.

Darf ich noch eine Bemerkung machen?

Nein, bitte nicht. Wir sind in der Fragestunde. Ich bitte um Rücksicht, ich muss auf Einhaltung der Geschäftsordnung achten. - Bitte, Herr Staatssekretär.

Ich habe gesagt: Es gibt ein grundsätzliches Interesse am Erhalt des Pferdesports in Hoppegarten - das ist die grundsätzliche Position der Landesregierung -,

(Petke [CDU]: Wenn es in Potsdam wäre, würden Sie es schon fördern!)

aber es geht nur um eine Förderung der Tribüne - da sind sich alle Beteiligten einig -, weil es sonst keinen Sinn hat, und der Betreiber bekommt keine Dauersubventionierung. Unter diesen beiden klaren Konditionen ist eine Förderung vorstellbar, ansonsten nicht. Das sage ich ganz klar.

(Beifall bei der SPD - Zuruf des Abgeordneten Homeyer [CDU])

Wir kommen zur Frage 403 (Auswirkung einer Senkung der

Arbeitslosenversicherung auf brandenburgische Arbeitgeber), gestellt vom Abgeordneten Homeyer. Herr Homeyer, Sie haben das Wort.

(Homeyer [CDU]: Ich war noch bei Hoppegarten!)

Ja, wenn Sie auch noch bei Hoppegarten waren. Sie können die Frage auch von Hoppegarten aus stellen, aber besser ist es, das von hier aus zu tun.

Herzstück und Motor der deutschen Volkswirtschaft sind die rund 3,3 Millionen mittelständischen Betriebe. Sie beschäftigen knapp 70 % aller Arbeitnehmer und stellen 80 % aller Ausbildungsplätze. Die anhaltende Wirtschaftsflaute in Deutschland und Neuregelungen wie Ich-AGs, Minijobs und 1-Euro-Jobs, haben die Wettbewerbsbedingungen für den Mittelstand erheblich verschärft. Auch die Lohnnebenkosten liegen mittlerweile deutlich über 41 %, was wiederum insbesondere den deutschen Mittelstand und damit auch den brandenburgischen Mittelstand trifft.

Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen hätte eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 2 % auf 4,5 % für die brandenburgischen Betriebe und Unternehmen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Junghanns. Eine Sekunde noch, ich bitte um Entschuldigung. - Ich bitte, die Lautstärke bei den Gesprächen am Platz etwas zu dämpfen, damit Herr Minister ausreichend Gehör finden kann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Senkung der Lohnnebenkosten ist ein sehr gravierendes Thema. Das wird von allen Unternehmensverbänden der neuen Bundesländer nachdrücklich gefordert. Es geht darum, das generelle Thema der Lohnkostensituation in Deutschland, das nicht schlechthin in der Lohnhöhe, sondern in den Lohnzusatzkosten besteht, in den Griff zu bekommen und gleichzeitig einen Push zu geben, damit es zu einer Verschlankung der Arbeitsmarktstrukturen kommt.

Aus der amtlichen Statistik zu den Sozialabgaben, die auch für das Land Brandenburg geführt wird, ist abzuleiten, dass eine solche Senkung um 2 Prozentpunkte, auf der Arbeitgeberseite um 1 Prozentpunkt, etwa 200 Millionen Euro für die Unternehmer, für die Arbeitgeber im Land bedeuten würde. Das IW in Köln hat hochgerechnet für Deutschland einen Betrag von 17,5 Milliarden Euro definiert. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Die Abgeordnete Dr. Schröder hat eine Nachfrage. Bitte.

Sehr geehrte Frau Dr. Schröder, ich bitte um Entschuldigung.

Sehr geehrter Herr Minister, ich habe eine Nachfrage: Welche Auswirkungen hätte denn die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung Ihrer Meinung nach auf Gestaltungsspielräume in der aktiven Arbeitsmarktpolitik?

Sehr geehrte Frau Dr. Schröder, der Reformprozess in der Arbeitsmarktpolitik - er ist von der SPD angestoßen worden, was ich ausdrücklich für richtig halte - zielt auf eine Verschlankung, eine Orientierung auf die Basis, auf die Angebotsstrukturen und die Betreuungsstrukturen.

(Lunacek [CDU]: Auf dem ersten Arbeitsmarkt, auf dem wirklichen! - Gegenruf der Abgeordneten Dr. Schröder [SPD])

Wir wollen, wenn ich das einmal so sagen darf, damit Druck erzeugen, die Reform durch Abkopplung dieser Kosten von der Lohnentwicklung voranzutreiben. Denn das ist eine unheilvolle Konstellation in Deutschland, wie Sie es bestimmt mit mir gemeinsam bewerten. Deshalb kann ich jetzt nicht quantifizieren. Der Druck, zu verschlanken und sich auf dem eingeschlagenen Weg nachfragekonkret aufzustellen, wird damit unterstützt. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält der Abgeordnete Claus von der Fraktion der DVU. Er stellt die Frage 404 (Angeln ohne Angelschein).

In mehreren Bundesländern besteht die Möglichkeit, zu angeln, ohne dass man dafür einen Fischereischein erwerben müsste. Seitens des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg wurde nun der Vorschlag unterbreitet, für Touristen, die in Brandenburg Urlaub machen, oder für Brandenburger, die in anderen Landkreisen Urlaub machen, den Erwerb eines Fischereischeins überflüssig zu machen.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um den Erwerb des Fischereischeins für Touristen in Brandenburg zu erleichtern und zu verbilligen oder sogar wegfallen zu lassen?

Herr Minister Woidke wird antworten. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Claus, eine Regelung zum Angeln für Touristen ohne Anglerprüfungspflicht soll auch im Land Brandenburg umgesetzt werden,

(Zuruf von der Linkspartei.PDS: Touristen werden gean- gelt! - Heiterkeit bei der Linkspartei.PDS)

da Brandenburg mit seinem Gewässerreichtum ein überaus wertvolles touristisches „Pfund“ besitzt. Insofern habe ich die an mich herangetragenen Forderungen zur Einführung einer touristenfreundlichen Regelung zur Ausübung der Angelfischerei gern aufgegriffen und meine Mitarbeiter beauftragt, eine Lösung für Brandenburg zu erarbeiten. Dabei gilt es, eine praktikable und unbürokratische Regelung zu finden, die das Angeln von Friedfischen für jedermann, also auch für Touristen, ermöglicht.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde mit der Novellierung des Landesfischereigesetzes zum 1. Juli 2005 ein auf 28 Tage befristeter Touristenfischereischein

(Allgemeine Heiterkeit)

- er heißt so - eingeführt, der die Ausübung der Angelfischerei auf Fried- und Raubfische ohne Anglerprüfung gegen ein Entgelt von 20 Euro ermöglicht. Es ist festzustellen, dass dieser Touristenfischereischein nach unserer Meinung nach wie vor in Mecklenburg-Vorpommern sehr umstritten ist und von den mitgliederstarken Anglerverbänden sowohl dort als auch in Brandenburg abgelehnt wird.

Die Einführung eines Extrafischereischeins für Angeltouristen wie in Mecklenburg-Vorpommern erscheint nach erster Prüfung nicht wünschenswert, da damit genau das Gegenteil einer Entbürokratisierung erreicht würde. In Brandenburg sind bereits heute vier verschiedene Fischereischeine gesetzlich vorgegeben. Eine Vereinfachung der gesamten bisherigen Fischereischeinpraxis mit dem Ziel des Bürokratieabbaus ist nach unserer Ansicht sinnvoller.

Die nach derzeitigem Landesfischereigesetz vorgeschriebene Vielzahl von Fischereischeinen wollen wir deshalb grundsätzlich zur Disposition stellen. Gegenwärtig wird in meinem Haus ein erster Referentenentwurf erarbeitet. Die Ausübung des Friedfischangelns und das Angeln unter fachkundiger Begleitung, zum Beispiel in Angelschulen, sollen ohne die Pflicht einer Anglerprüfung und damit für jedermann, also auch für Touristen, ermöglicht werden. Damit soll es aber auch keine Bevorzugung eines Touristen gegenüber einem Brandenburger Einwohner geben; dies ist ja gegenwärtig eine beachtenswerte Diskussion. Hervorzuheben ist, dass bei der geplanten Gesetzesänderung dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Brandenburger Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen ist.

Die notwendigen Änderungen des Fischereigesetzes sollen kurzfristig realisiert werden. Das kann natürlich nur mit Unterstützung des Landtages geschehen. Ich hoffe, dass damit das Angeln von und für Touristen in Zukunft einfacher wird. - Danke sehr und Petri Heil!

(Beifall bei SPD, CDU und Linkspartei.PDS)

Herr Minister, es gibt noch Nachfragen, zunächst vom Fragesteller. Bitte, Herr Abgeordneter Claus.

Herr Minister, Sie sprachen eben darüber, dass der Tourismus in Brandenburg einen ziemlich bedeutenden Wirtschaftsfaktor

darstellt. Sie sprachen von Gebühren in anderen Bundesländern in Höhe von 20 Euro. Sie sprachen auch über die Zeitschiene. Können Sie sich diesbezüglich genauer festlegen? Die jetzige Angelsaison ist fast beendet. Können die Urlauber im nächsten Jahr ohne Angelschein angeln?

Für das Eisangeln wird die neue Regelung noch nicht gelten, aber wir haben das Ziel - das liegt natürlich auch an der Behandlung in den Ausschüssen des Landtages -, bis zur nächsten Saison die entsprechende Gesetzesänderung beschlossen zu haben. Wir sind gegenwärtig in intensiven Gesprächen mit dem mitgliederstarken Anglerverband. Wir wollen ihn sehr stark und kooperativ bei der Gestaltung der Regelung einbeziehen.

Die nächste Nachfrage stellt der Abgeordnete Schippel.

Herr Minister, Sie sprachen von fachkundiger Anleitung bzw. Aufsicht. Ist damit gemeint, dass der Fischwirt oder der ausgebildete Fischer an seinem Fischteich, zum Beispiel Glinzig, Angelkarten ausgeben kann, ohne dass ein Fischereischein notwendig ist?

Genau das ist damit gemeint; für Raubfische ist allerdings eine sachkundige Begleitung erforderlich. Ich meine, dass das auch den Intentionen der Teich- und Fischwirte in Brandenburg entgegenkommt.

Die Frage 405 („Exzellenzinitiative“ der Bundesregierung) wird von der Abgeordneten Geywitz, SPD-Fraktion, gestellt.

Seit 1998 steigen die Ausgaben für Wissenschaft und Forschung deutlich an.

(Zuruf von der CDU: Wo denn?)

Nachdem sich auch die letzten Unionsministerpräsidenten nicht mehr gegen die Exzellenzinitiative der Bundesregierung gewehrt haben, steht auch für diesen Bereich mehr Geld zur Verfügung. Ich meine, es muss im Interesse des Landes sein, zusätzliche Gelder an unsere Universitäten zu holen.