Protokoll der Sitzung vom 28.09.2005

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/1901, Anpassung des Schlichtungsrechts, an den Rechtsausschuss. Wer dieser Empfehlung des Präsidiums Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Abstimmung einheitlich für die Überweisung an den Rechtsausschuss ausgegangen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/1902

1. Lesung

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Ich komme damit zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/1902, Änderung des Hochschulgesetzes, an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer diesem Überweisungsantrag des Präsidiums Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Überweisungsantrag einstimmig entsprochen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:

Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Sonderzahlungsgesetzes für die Jahre 2004 bis 2006

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/1911

1. Lesung

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen damit zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/1911, Änderung des Sonderzahlungsgesetzes, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer diesem Überweisungsantrag des Präsidiums Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Überweisungsantrag einstimmig angenommen worden.

Wir kommen, nachdem ich den Tagesordnungspunkt 6 geschlossen habe, zum Tagesordnungspunkt 7:

Drittes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung (3.ÄGBbgBO)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

1. Lesung

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Ich komme damit zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/1932 - Neudruck -, Drittes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung, an den Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung. Wer diesem Überweisungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dem Überweisungsantrag wurde einstimmig zugestimmt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:

Stand der Umsetzung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes und angrenzender Bestimmungen

Große Anfrage 7 der Fraktion der PDS

Drucksache 4/1152

Antwort der Landesregierung

Drucksache 4/1658

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Weber von der Fraktion der Linkspartei.PDS.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor gut zwei Jahren hat der Landtag das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet. Die Koalition hat, nachdem meine Fraktion Jahre zuvor schon ein Chancengleichheitsgesetz vorgeschlagen hatte, damit eine formale Pflicht mehr schlecht als recht abgearbeitet. Heute ist dieser zahnlose Tiger für die Landesregierung die willkommene Rückzugsbasis, um alle weiterführenden Aktivitäten abzublocken. Was

über die dünnen Vorgaben des Gesetzes hinausgeht, interessiert nicht. Das zeigen die Antworten auf die Fragen aus meiner Fraktion.

Ich nenne beispielhaft die Umsetzung der Frühförderungsverordnung des Bundes. Da ist die Landesregierung nicht zuständig und folglich wurde auch nicht veranlasst, Verantwortung wahrzunehmen, obwohl diese Verordnung auch nach zwei Jahren in Brandenburg noch nicht umgesetzt wird. Das bedeutet nicht nur, dass die angestrebten Verbesserungen nicht eintreten, sondern es hat praktisch zur Folge, dass die bisher bestehenden Standards auch noch abgebaut werden, weil nämlich die alten Verträge der Kreise mit den Trägern der Frühförderung und den sozialpädiatrischen Zentren gekündigt wurden.

Ein weiteres Beispiel: Im Landkreis Teltow-Fläming wird ein Krankenhaus gebaut, in dessen Verwaltung keine Rollstuhlfahrer arbeiten können, weil in diesem Gebäudeteil die Barrierefreiheit nicht gewährleistet ist.

Oder ein anderes Problem: Gehörlose Eltern hörender Kinder tragen bei Elternversammlungen und anderen Belangen in der Regelschule die nicht unerheblichen Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher selbst.

Dass Brandenburg behindertenpolitisch keine problemfreie Zone ist, zeigen auch die zahlreichen Anliegen, die den Petitionsausschuss von Menschen mit Behinderung oder deren Angehörigen erreichen. Warum dürfen in Brandenburg beispielsweise Menschen mit schwerstmehrfacher Behinderung, wenn sie in Wohnstätten leben, nicht mehr in den Förder- und Beschäftigungsbereich der Werkstatt? Gilt für sie nicht auch das 2-Milieu-Prinzip, die Trennung von Leben, Freizeit auf der einen Seite und Arbeit oder Beschäftigung, der Gang aus der Wohnung zu einer Tätigkeit, wie es die so genannten Normalen dürfen, auf der anderen Seite?

Zwei Jahre nach In-Kraft-Treten des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes ist es an der Zeit, die Wirksamkeit des Gesetzes auf den Prüfstand zu stellen.

Ich will den Blick auf drei Schwerpunkte lenken. Erstens: Wie kommt das Gesetz im engeren Lebensbereich der Menschen mit Behinderung in den Kommunen zum Tragen? Zweitens: Werden die Anforderungen auf Landesebene umgesetzt? Drittens: Was sollte aus Sicht der Betroffenen verändert werden?

Mit dem Hinweis auf das Konnexitätsprinzip wurde das Gesetz auf Landeseinrichtungen und Behörden beschränkt. Das Leben der Menschen findet jedoch nun einmal in den Städten und Gemeinden, den Kommunen, statt. Doch diese sind nicht zum Handeln verpflichtet. In ihrer Antwort weist die Landesregierung auf das Prinzip der Freiwilligkeit der Kommunen hin und benennt einige positive Beispiele in Bezug auf die Erklärung von Barcelona. Das trifft aber nur für wenige Gemeinden zu. Angesichts sehr unterschiedlicher politischer Schwerpunktsetzungen in den Landkreisen und auch unterschiedlicher Kassenlage entwickeln sich die Lebensverhältnisse und die Versorgung der Menschen mit Behinderung im Land Brandenburg sehr unterschiedlich. Was einem Kind im Landkreis DahmeSpreewald im Rahmen eines Verwaltungsakts selbstverständlich gewährt wird, muss eine Familie in Märkisch-Oderland erst mit viel Kraft und großem Zeitaufwand einklagen.

Im Bereich der Frühförderung sind gravierende Unterschiede zwischen dem Norden und dem Süden des Landes zu verzeichnen. Die Entwicklung familienentlastender und familienunterstützender Dienste stellt sich als äußerst heterogen dar. Mit dem Wegfall des § 16 a des GFG sind Beratungs- und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung in Größenordnungen weggefallen.

Das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz wird in den nachfolgenden gesetzlichen Regelungen nicht in genügendem Maße unterstützt und umgesetzt. So weist die Bauordnung Einschränkungen auf und wurden bei der Novellierung des Umweltgesetzes die Belange der behinderten Menschen nicht berücksichtigt.

Belange von Menschen mit Behinderung werden in allen Lebens- und Fachbereichen berührt. Es muss also garantiert werden, dass der Beauftragte für Behinderte nicht nur Gesetze und Verordnungen in seinem Fachbereich prüfen kann, sondern er muss zu Gesetzen und Verordnungen aus allen Fachbereichen Stellung nehmen können.

Seit dem zweiten Landesbehindertenbericht von 1998 gab es keine Berichterstattung der Landesregierung im Landtag zu dieser Thematik mehr, und das, obwohl die Fortschreibung in dem Bericht selbst verankert ist. Die Landesregierung verweist dazu auf die Zuarbeit zum Bundesbericht. Darin werden die speziellen Probleme des Landes Brandenburg jedoch höchstens mit 30 Zeilen gewürdigt.

Unter den veränderten Bedingungen in der Sozialgesetzgebung und unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung ist es unbedingt erforderlich, mit der Fortschreibung des Behindertenberichts eine konzeptionelle Grundlage für die weitere Gestaltung und Entwicklung der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu schaffen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass wir zwar ein Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung haben, dass dieses Gesetz jedoch keine ausreichende Wirksamkeit auf die Lebensverhältnisse der Menschen mit Behinderung zeigt. Deshalb stellen wir folgende Forderungen:

Erstens: Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus darf es keinen Abbau von Standards, die die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung sichern, geben.

Zweitens: Fortschreibung des zweiten Behindertenberichts von 1998 als konzeptionelle Grundlage für die weitere Gestaltung des Miteinanders von Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Hinzu kommt die notwendige Information des Landtags und eine entsprechende öffentliche Debatte.

Drittens: Um Teilhabe in der Praxis wirksam werden zu lassen, braucht Brandenburg dringend ein Landesgesetz zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung, damit endlich eine flächendeckende ambulante Wohn- und Betreuungslandschaft entsteht. Bei der Gesetzgebung sind die Betroffenen und ihre Verbände wirksam zu beteiligen. Nur dadurch werden wir eine kreisübergreifende Gleichbehandlung, mehr Qualität und mehr Wahlmöglichkeiten für die Betroffenen gezielt fördern können. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Es folgt eine Kurzintervention durch den Abgeordneten Christoph Schulze.

(Zuruf von der Linkspartei.PDS: Ist das jetzt der neue Sport, oder was?)

Das ist nicht der neue Sport, sondern das haben wir bekanntlich gemeinsam eingeführt. Wenn es Mittel und Instrumente gibt, dann soll man sie auch wahrnehmen. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Weber, auch deshalb, weil Gäste hier sind, muss ich dem Zerrbild, das Sie hier gezeichnet haben, widersprechen. Ich bin viele Jahre lang Vorsitzender eines Vereins gewesen, der eine Wohnstätte und eine Werkstatt für mehr als 250 Menschen mit Behinderungen betrieben hat. Aus diesem Grunde kann ich Ihr Weltbild nicht verstehen. Ich weiß auch nicht, woher Sie Ihr Bild von der Wirklichkeit nehmen