Protokoll der Sitzung vom 09.11.2005

schaft, der Holzwirtschaft, der Wasserwirtschaft, im Naturschutz und bei der Beräumung von Munitionsverdachtsflächen entwickelt, und das dauerhaft? Welche Effekte sind mit der Reduzierung der Zahl der Forstämter von 18 auf 10 verbunden? Hat sich die Verringerung der Oberförstereien von 111 auf 72 sowie die Anzahl der Reviere von 656 auf 504 bewährt? Welche Auswirkungen hat es, dass die Forstverwaltung auf der Fläche bei Bewirtschaftungsgrößen der Reviere von durchschnittlich 2 100 ha und bei den Oberförstereien von 15 000 ha weniger gut vertreten ist? Wie wirkt in diesem Zusammenhang die Übernahme übergreifender Fachaufgaben der Oberförstereien durch die Ämter für Forstwirtschaft für mehr oder weniger Bürokratie? Haben Ansprüche wie die Abkehr von hierarchischen Strukturen und eine konsequente Einführung teamorientierter Arbeitsweisen Umsetzung gefunden? Bringt nun die Verlagerung ortsbezogener Aufgaben auf Revier- und Oberförstereiebene entsprechend den Vorstellungen der Landesregierung für Waldbesitzer weniger bürokratischen Aufwand und eine höhere Qualität in der Betreuung der Fläche? Wie hat sich das auf die Nutzung des so genannten notwendigen Holzpotenzials im Kleinprivatwald ausgewirkt? Welche Schlussfolgerungen sind nötig, um das durch die Landesregierung formulierte Branchenkompetenzfeld Holz mit dem notwendigen Entwicklungsschub zu versehen und für Arbeit und Einkommen im ländlichen Raum zu sorgen? Welche Erfahrungen gibt es bei der Umsetzung der im Rahmen der Budgetierung bereitgestellten Haushaltsmittel und bei der Selbsterwirtschaftung von Mitteln? Wie bewertet die Landesregierung die Wahrnehmung der Eigenverantwortlichkeit der Ämter für Forstwirtschaft für die wirtschaftlichen Ergebnisse einschließlich der Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten im jeweiligen Zuständigkeitsbereich? Welche Erfahrungen gibt es durch die Spezialisierung der Ämter auf bestimmte Leistungen, die für das gesamte Land erbracht werden, zum Beispiel die jährliche Holzversteigerung? Welche Einspareffekte wurden mit der Übergabe der Bewirtschaftung der gesamten forstlichen Liegenschaften erreicht? Schließlich ist damit die Landesforstverwaltung für Miet-, Pacht-, Tausch- und Kaufverträge selbst zuständig und muss auch die Finanzierung von Baumaßnahmen in Eigenregie vornehmen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie nicht mit unseren Fragen erschlagen, aber die fehlende parlamentarische Reaktion von Ihnen auf unseren Antrag, entweder mit einem Änderungsantrag oder mit einem Entschließungsantrag oder auch nur mit einem Signal, man könnte sich vorstellen, diesen Antrag in den Ausschuss zu überweisen,

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

veranlasst mich schon, Ihnen mit aller Leidenschaft die Notwendigkeit der Berichterstattung der Landesregierung zur Umsetzung der Forstreform sehr nahe zu bringen. Gerade die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt doch, dass das Parlament gut beraten ist, frühzeitig und nachdrücklich auf die Reform zu schauen. Wir sollten uns vor Überraschungen schützen. Regierungshandeln kann sowohl die höhere Weihe der parlamentarischen Zustimmung erfahren oder aber gegebenenfalls rechtzeitig kritisch hinterfragt werden, um Kursänderungen vorzunehmen. Wir sind mit der Forstreform an einem Punkt angekommen, der sowohl die Berichtspflicht zur Evaluierung geradezu herausfordert, gleichermaßen aber auch die Frage nach dem Wohin auf die Tagesordnung setzt.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wir haben nachher noch einen zweiten Block frei. - Wir setzen mit dem Beitrag des Abgeordneten Schulze von der DVUFraktion fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Politik ist schlimmer als saurer Regen“, so jedenfalls lautete die Aussage des Landesvorsitzenden des Waldbesitzerverbandes bei der Vorstellung des alternativen Schadensberichts. Brandenburgs Waldbesitzer fordern von der Landesregierung eine deutliche finanzielle Entlastung. Wegen der hohen Belastungen müssen pro Jahr zwischen 3 und 5 % der heute noch Wald Besitzenden ihre Flächen verschenken oder zu Spottpreisen verkaufen.

Wenn der Brandenburger Wald rote Zahlen schreibt, so ist dies im Wesentlichen politikbedingt. Ein wesentlicher Teil der Steuern und Abgaben dient noch immer dem Erhalt von Bürokratie. Nun befindet sich die durch die Landesregierung beschlossene Forstreform seit Januar 2002 in der Umsetzungsphase. Wie unsere Fraktion schon des Öfteren anmerkte, können Einzelfragen nicht befriedigend geklärt werden, wenn die falschen Rahmenbedingungen nicht verändert werden. In Zeiten leerer Kassen ist das normal, könnte man denken. Das ist aber das Ergebnis einer vollkommen verfehlten Forstpolitik der letzten 15 Jahre.

Eines ist uns doch allen klar: Zusätzlich zu den ständig sinkenden Landeseinnahmen schlagen nun auch die immer stärker werdenden Kürzungen der Mittel aus Brüssel und Berlin zu Buche. Bei dieser Forstreform zahlt wie immer der kleine Mann die Zeche.

Zum Schluss, meine Damen und Herren der SED-Nachfolgepartei, noch Folgendes: Um mehr über den Stand der Forstreform zu wissen, informieren wir uns bei den betroffenen Waldbesitzern und Forstmännern. Aber in dieser Zeit sind Sie ja damit beschäftigt, von der Landesregierung Berichte anzufordern. Fordern Sie nur weiter Berichte an! Wir jedenfalls werden Ihren Scheinantrag nicht unterstützen. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der DVU)

Damit kommen wir zum nächsten Redebeitrag. Für die Koalitionsfraktionen spricht der Abgeordnete Dombrowski.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Wehlan, die PDS-Fraktion will mit ihrem Antrag die Landesregierung auffordern, dem Landtag im Januar über den Stand der Forstreform und über die weiteren Ziele zu berichten. Sie haben in Ihrem Beitrag gesagt, Ihnen sei die nicht erkennbare parlamentarische Reaktion der Koalitionsfraktionen zu wenig. Seien Sie versichert: Wenn die Koalitionsfraktionen Ihren Antrag heute ablehnen werden, dann bedeutet das keinen Mangel an Anerkennung für Ihre parlamentarischen Aktivitäten; vielmehr ist dies eine Reaktion auf den Sachstand.

Wir haben im dafür zuständigen Fachausschuss einen Beschluss gefasst, der besagt, dass wir uns in diesem Ausschuss

kontinuierlich vom Minister über den Fortgang der Forstreform berichten lassen. Die nächste dieser Berichterstattungen ist für die erste Sitzung des Ausschusses im neuen Jahr geplant. Ich halte den Fachausschuss auch für das richtige Gremium, um unter Fachpolitikern die einzelnen Punkte zu besprechen, sie zu beleuchten und zu vertiefen. Von daher ist die parlamentarische Kontrolle gewährleistet. Mit der Forderung danach haben Sie völlig Recht, Frau Kollegin; wir glauben auch nicht alles. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir im zuständigen Fachausschuss unter den Leuten, die dazu berufen sind und die nötige Fachkenntnis haben, das Handeln der Landesregierung in diesem Bereich genauestens verfolgen und überprüfen. Dies ist der einzige Grund, aus dem die Koalitionsfraktionen Ihren Antrag heute ablehnen werden. - Danke schön.

(Vereinzelt Beifall bei CDU und SPD)

Damit kommen wir zum Beitrag der Landesregierung. Für sie spricht Minister Dr. Woidke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Wehlan, Herr Kollege Dombrowski hat es schon gesagt: Wir haben natürlich immer, regelmäßig und gern im zuständigen Ausschuss über den Fortgang der Forstreform berichtet; das wissen Sie auch. Momentan befinden wir uns noch in einem Forstreformprozess; das ist Ihnen ebenfalls bewusst. In diesem Prozess konnten wir eine Reihe von Zielen der Landesregierung, aber zugleich auch von Zielen des Landes und ebenso der Forstwirtschaft erreichen.

Selbstverständlich haben wir mit dem Kabinettsbeschluss zum Haushaltsgesetz einen Auftrag erhalten, den ich zitieren darf:

„Die Reform der Landesforstverwaltung ist uneingeschränkt fortzusetzen. Bis Ende 2005 ist ein Konzept zur Überführung der Forstverwaltung und der Landesforstanstalt Eberswalde in eine andere Organisations- und Rechtsform vorzulegen und dabei auch aufzuzeigen, in welchem Umfang Aufgaben der Großschutzgebietsverwaltung übertragen werden können.“

Dieser Bericht wird in meinem Haus im Dezember vorliegen und in die Ressortabstimmung gehen, möglicherweise jedoch diesem hohen Haus noch nicht zur Januarsitzung vorgelegt werden können. Ich werde aber selbstverständlich im Ausschuss jederzeit über den erreichten Stand berichten. Wir haben derzeit vor, hier im Landtag im März des kommenden Jahres 2006 über die weiteren Vorhaben zur Forstreform zu berichten.

Um eines bitte ich jedoch: Angestellte und Mitarbeiter der Landesforstverwaltung sollten von der Politik nicht verunsichert werden. Wir wissen sehr genau, dass wir nur mit diesen Mitarbeitern und Angestellten eine erfolgreiche Reform durchführen können, im Bereich der Forstverwaltung übrigens ebenso wie in allen anderen Bereichen. Ich bin allen diesen Mitarbeitern und übrigens auch den Personalräten sehr dankbar, dass wir den Prozess bisher so konstruktiv gestalten konnten. Deswegen appelliere ich auch an Landtag, dieses Feld nicht allzu sehr für

politische Demagogie zu nutzen, sondern konstruktiv mit uns darüber zu diskutieren und Lösungswege aufzuzeigen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Wir wollen dies mit den Mitarbeitern ebenfalls tun. Selbstverständlich ist es ein sehr aufwendiger Prozess, mit den Personalvertretungen und den einzelnen Mitarbeitern in den einzelnen Dienststellen entsprechenden Vereinbarungen zu schließen. Aber dies ist ein Weg, der sich lohnt. Das haben die vergangenen 15 Jahre auch im Bezug auf den Bereich der Landesforsten gezeigt. Diesen Weg wollen wir weiter gehen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das letzte Wort in dieser Debatte hat die antragstellende Fraktion. - Frau Abgeordnete Wehlan, bitte.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Minister, ich weiß, dass man von der Ministerialbürokratie nur so viel an Informationen bekommt, um einen Informationsstand zu haben, der dann umgekehrt die Ministerialbürokratie nicht in allzu große Bewegung versetzen kann. Meines Erachtens sind von der Forstreform so viele Menschen, Verbände und Vereine betroffen, Herr Dombrowski, dass es einfach eine Chance hätte haben können, im Januar oder aber im ersten Quartal darüber zu debattieren. Die Einlassung von Herrn Dr. Woidke habe ich ja verstanden, er sei im Januar noch nicht in der Lage, den Bericht zu geben, aber möglicherweise im Februar oder März.

Die Betroffenheit im Land hätte durchaus eine öffentliche Debatte anstelle einer in geschlossenen Räumen verdient, bei der ein betroffener Verein oder Verband nicht einmal die Chance hat, etwas über das zuständige Ministerium öffentlich zu machen, wo freundlicherweise wichtige Reden, wichtige Parlamentsreden, Große Anfragen sowie Antworten darauf usw. der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben werden. Wir meinen, dass es viele Gründe gibt, diese Debatte öffentlich zu führen. Wir konnten auch wahrnehmen, dass die Landesforstverwaltung quasi im Schatten der Reform ein neues System der Buchführung installierte, weg von der Kameralistik hin zur Budgetierung, ebenso, dass weitere Schritte folgen sollen; die Vollkostenrechnung sei hier als Stichwort genannt.

Herr Dr. Woidke, es geht auf keinen Fall um irgendwelche demagogischen politischen Parolen, denn wir alle, wie wir hier sitzen, haben eine zu große Verantwortung, als dass wir für Unruhe im politischen Raum sorgen wollten. Meines Erachtens sorgt es eher für Unruhe im politischen Raum, wenn man dies nur in geschlossenen Räumen debattieren will. Vielleicht gibt es noch eine Chance, dass man nach einer fachlichen Ausschussdebatte das Angebot des Ministers annimmt, einen Weg zu finden, den man dann sicherlich auch im Rahmen der Koalition besprechen könnte, um den Landtag darüber zu informieren, wie der Stand der Umsetzung der Forstreform im Land Brandenburg ist und welche weiteren Schritte gegangen werden sollen. - Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Damit sind wir am Ende der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt angelangt.

Ich rufe den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS, der Ihnen in der Drucksache 4/2076 - Bericht der Landesregierung zum Stand der Forstreform - vorliegt, zur Abstimmung auf. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 19 und rufe Tagesordnungspunkt 20 auf:

Bundesratsinitiative zur Einführung von Kombilöhnen

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 4/2086

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der DVU. Herr Abgeordneter Schuldt, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Arbeitsplätze müssen geschaffen werden, und zwar auch und gerade für Langzeitarbeitslose und solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nur gering qualifiziert sind; denn mangelnde Qualifikation ist häufig ein wichtiger Grund für die Erwerbslosigkeit.

Ein wesentlicher Faktor für die Erwerbslosigkeit von gering Qualifizierten sind die hohen Lohnnebenkosten, welche häufig eine technische Rationalisierung oder eine Produktionsstättenverlagerung für den Betrieb ökonomisch sinnvoll erscheinen lassen.

Aber auch das Bemühen um Tätigkeiten im Bereich einfacher Arbeit ist aus Sicht des Arbeitnehmers betrachtet schwach ausgeprägt, da dieser bei einer Beschäftigung im Niedriglohnsektor nur sehr geringe finanzielle Anreize gegenüber der Grundsicherung im Rahmen des Arbeitslosengeldes II hat. Insofern gibt es zwar sowohl von der Arbeitgeber- als auch von der Arbeitnehmerseite Nachfrage nach Tätigkeiten, die von einfacher Arbeit geprägt sind.

Arbeitskontrakte können jedoch häufig nicht zustande kommen, da die Arbeit von Unternehmerseite her zu teuer ist und von Beschäftigungsseite her nur geringe monetäre Vorteile bietet. Am Zustandekommen der soeben von mir beschriebenen Arbeitskontrakte müssen wir alle als Bürger und Steuerzahler interessiert sein, da die Nichtbeschäftigung von Erwerbsfähigen eine schwerwiegende Belastung des Gemeinwesens darstellt. Das gilt in erster Linie im Hinblick auf die Belastung der öffentlichen Haushalte aufgrund der gewährten Sozialleistungen. Nicht gering geschätzt werden darf aber auch die Eintrübung des sozialen Klimas, das sich einerseits in einem zunehmenden Verteilungskampf um Arbeitsplätze widerspiegelt und andererseits zu schweren psychosozialen Schäden - Krankheit, Verlust der Arbeitsfähigkeit und Kriminalität eingeschlossen - bei dem Betroffenen führen kann.

Zwar wurde der Einführung von Kombilöhnen - wie mit unserem vorliegenden Antrag gefordert - sowohl in der Wissenschaft als auch in Teilen der Wirtschaft stetig und mit wachsender Intensität das Wort geredet. Doch können die bisher praktizierten Formen - beispielsweise das so genannte „Mainzer Modell“, die „aktivierende Sozialhilfe“ oder die „Magdeburger Alternative“ - als wenig geeignete Versuche angesehen werden, arbeitsmarktpolitische Impulse im Niedriglohnsektor auszusenden.

Andererseits erweisen sich die Anreizmechanismen bei Lohnzuschüssen auch bei Eindeutigkeit ihrer Auswirkungen als nicht attraktiv genug, sodass nur geringfügige Beschäftigungen und nur selten sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Vollzeit entstanden.

Im Gegensatz zu den bisherigen Kombilohnansätzen - insbesondere des Münchner Info-Institutes -, der so genannten aktivierenden Sozialhilfe, wird im Rahmen des mit unserem Antrag vorgeschlagenen Kombilohnmodells eine konsensfähige Lösung zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose angesichts der gravierenden Massenarbeitslosigkeit und des hohen Lohnnebenkostenniveaus in Deutschland zur Verfügung gestellt.

Durch die Bezuschussung erhält der Arbeitnehmer weiterhin ungeschmälert Bezüge im Vergleich zu einem ohne Kombimodell neu Eingestellten. Nach Übernahme der gesamten Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit entstehen hierbei keinerlei Mehrkosten im Lohnnebenkostenbereich für den Arbeitgeber.

Bezuschussungsfähig sollen nur solche Unternehmen sein, die als KMU einzustufen sind, da Großunternehmen aufgrund ihrer höheren Wettbewerbsfähigkeit und ihrer ohnehin bereits bestehenden staatlichen Bezuschussung gegenüber KMU einer solchen Förderung nicht bedürfen, sondern eine Bezuschussung würde ihnen gegenüber KMU sogar noch weitere Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Die Befristung ist - außer aus subventionsrechtlichen Gründen - notwendig, um die Kombilohnarbeitsplätze mittelfristig in unsubventionierte Vollzeitarbeitsplätze zu überführen. Um ein solches Kombinationsmodell auf Bundesebene zur schnellen Wiedereingliederung Hunderttausender von Langzeitarbeitslosen, verbunden mit der Senkung von Lohnnebenkosten von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu erreichen, wurde unser vorliegender Antrag konzipiert. Wir bitten um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der DVU)

Für die Fraktion der SPD hat der Abgeordnete Schulze das Wort.