den Hochschulen, ein kleines Stück vorangekommen sind, aber die Situation ist nicht zufrieden stellend. Wir haben noch eine Menge zu tun. - In diesem Sinne herzlichen Dank für das Zuhören.
Sehr geehrte Frau Kaiser, ich wollte noch einmal klarstellen, wie der Auftrag des Berichts lautete. Es ging darum, die Gleichstellungspolitik in unserer Landesverwaltung, also im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg, darzustellen. Über das, was Sie sich gewünscht haben, eine Erweiterung dieser Gleichstellungspolitik auf die Gleichstellungsproblematik im Land Brandenburg insgesamt einschließlich der kommunalen Ebene usw. vorzunehmen, können wir gern diskutieren.
Auch können wir darüber sprechen, was ich als Gleichstellungsbeauftragte des Landes getan habe. Das bezieht sich dann auf alle Landkreise, Landräte sowie auf die Gespräche mit den Gleichstellungsbeauftragten. Ich habe auch die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ins Ministerium gebeten und mit ihnen die Probleme vor Ort besprochen und geklärt. All das habe ich im letzten Jahr getan. Ich scheue diese Diskussion nicht, sie hat jedoch nichts mit dem vorliegenden Bericht zu tun. Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Ich beende die Aussprache. Der Bericht der Landesregierung ist damit zur Kenntnis genommen worden.
Bericht über die polizeiliche Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Straßen und Plätze zu präventiven Zwecken im Land Brandenburg
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den Bericht im Einzelnen eingehe, möchte ich drei Vorbemerkungen machen.
Erstens: Ich habe Verständnis dafür, dass das Thema Videoüberwachung in den neuen Bundesländern mit besonderer Sensibilität betrachtet wird. Das haben wir festgestellt, als wir uns
damals für die Videoüberwachung entschieden haben. Vielen unter uns ist noch schmerzhaft in Erinnerung, von welch großer Zahl elektronischer Augen sie zu DDR-Zeiten argwöhnisch beobachtet wurden, ganz zu schweigen von den Kameras, die man nicht gesehen hat.
- Ich weiß gar nicht, weshalb Sie darüber lachen. Diejenigen, die damals beobachtet wurden, haben nicht gelacht.
Aber im Jahr 16 nach Beginn der Rechtsstaatlichkeit auch in unserem Gebiet sollten wir uns dessen bewusst und sicher sein, dass im Gegensatz zu früher, als Videoüberwachung dem Schutz des Staates vor seinen Bürgern diente, heute eine Videoüberwachung zum Schutz der Bürger stattfinden soll.
Zweitens: In Wahrung der diesem Thema geschuldeten Sensibilität übte die Regierungskoalition bei der Novellierung des Polizeigesetzes 2000 ein hohes Maß an Zurückhaltung. Die damalige Novellierung war der Grundstein für eine von Verständnis und Vertrauen geprägte Zusammenarbeit der Regierungskoalition. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass sich die intensive und von einem hohen Konsens gezeichnete Zusammenarbeit der Innenpolitiker der Koalition, die sich hieraus entwickelt hat, als ein Garant für den gemeinsamen Erfolg bestätigt hat. Deswegen an dieser Stelle meinen herzlichen Dank an die Damen und Herren der so genannten GESI. Meine herzliche Bitte an Sie: Weiter so!
Drittens: Das Projekt Videoüberwachung ist durch eine wissenschaftliche Untersuchung begleitet worden, welche die Grundlage für den Ihnen vorgelegten Bericht bildet. Ich kenne kein anderes Politikfeld, das von einer so intensiven externen Prüfung begleitet wurde. Vielleicht hätten uns solche Begleituntersuchungen auf anderen Politikfeldern vor manch peinlicher und kostspieliger Panne bewahrt und Wiederholungsfehler vermieden. Wir sollten einmal sine ira et studio gemeinsam darüber nachdenken, ob und wo ein ähnliches Vorgehen und eine gleiche Transparenz vielleicht sinnvoll wären.
Nun zum Bericht: Mit der Novellierung des Polizeigesetzes im Jahr 2000 wurde eine befristete Erlaubnisform geschaffen, um mittels Videotechnik eine offene Überwachung zur Gefahrenabwehr, insbesondere zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten, vornehmen zu können. Dazu wurden dem Ministerium des Innern durch die Polizeipräsidien mehrere für die Videoüberwachung geeignete Kriminalitätsbrennpunkte vorgeschlagen. Dabei handelte es sich um Bereiche des Bahnhofsvorplatzes in Erkner, Außenbereiche der Großdiskothek „Dance House“, jetzt „Remix Club“, in Rathenow, Bereiche des Hauptbahnhofs Potsdam sowie Bereiche des Bahnhofsvorplatzes in Bernau.
Kriterium für die Benennung dieser Brennpunkte war, dass an diesen Orten viele Delikte der Straßen- und Kleinkriminalität, zum Beispiel Raub, Körperverletzung und Diebstahl, verzeichnet wurden und die Täter dabei die hohe Frequentierung der Örtlichkeiten ausnutzten. Hintergrund war, dass die Bekämpfung dieser Delikte hohe Anforderungen an die Polizei stellt und im besonderen Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger liegt.
Ziel der Videoüberwachung war und ist die Bekämpfung der Straßen- und Kleinkriminalität und dadurch die Erhöhung des Sicherheitsgefühls unserer Mitbürger. Dabei sollte die Videoüberwachung Teil des Kriminalitätsbekämpfungskonzepts der jeweiligen Schutzbereiche sein. Daher mussten die Konzepte der örtlichen Kriminalitätslage angepasst werden. Um es ganz klar zu sagen: Die Videokameras sollten nicht Polizisten ersetzen, sondern sollten deren Arbeit ergänzen.
Ich möchte etwas zur technischen Ausstattung sagen, weil dies zum Verständnis der Sachlage und der künftig zu ziehenden Konsequenzen notwendig ist. Die zur Videoüberwachung eingesetzten Kameras sind vertikal und horizontal schwenkbar und für die detailgetreue Beobachtung mit Motorzoom ausgerüstet. Eine Beobachtung ist bei Tag und Nacht möglich.
Zur Durchführung der Videoüberwachung beobachtet ein Polizeibeamter über einen Monitor bzw. über mehrere Monitoren den Ort im Übersichtsmodus. Verdächtige Personen werden herangezoomt. Beim Verdacht einer Straftat erfolgt die manuelle Auslösung der Aufzeichnungsfunktion. Gleichzeitig erfolgt der Einsatz von Interventionskräften, wenn dies notwendig erscheint. Zur Beweissicherung wird die Aufzeichnung auf CD gebrannt und im Landeskriminalamt ausgewertet.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, kurz zu den Kosten der Videoüberwachung kommen. Für die Videoüberwachung wurden in den letzten fünf Jahren Sachkosten von jährlich ca. 255 000 Euro sowie einmalige Investitionskosten in Höhe von 950 730 Euro aufgewendet. An Personalkosten wurden 95 835 Euro für die technische Realisierung benötigt. Weitergehende Personalkosten, zum Beispiel für Interventionskräfte und Monitorüberwachung, sind nicht bezifferbar, denn diese Monitorkräfte werden nur im Bedarfsfall zielgerichtet eingesetzt. Diese Kräfte sind auch nicht zusätzlich eingestellt und damit kostenerhöhend geworden, sondern wurden wegen der Prioritätensetzung für die neben anderen Aufgaben zu leistende Überwachungsarbeit abgestellt.
Meine Damen und Herren, was haben wir denn nun mit der Videoüberwachung an den genannten vier Standorten erreicht? - Lassen Sie mich zunächst einen Blick auf die Entwicklung in Brandenburg insgesamt werfen, weil Sie dann besser vergleichen können.
In den Jahren 2000 bis 2004 wurde ein Rückgang der Gesamtkriminalität im Land Brandenburg um 16 694 Straftaten - ein Minus von 6,4 % - verzeichnet. Dagegen stieg in Brandenburg die Zahl der Hoheitsdelikte wie Körperverletzung, Raub, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Nötigung um etwa 4,9 % an. Die Diebstahlkriminalität ging in Brandenburg wiederum um 21 682 Fälle, rund 16,6 %, zurück.
Lassen Sie mich Ihnen nun die Entwicklung bei den Videostandorten aufzeigen. In Potsdam, Erkner und Rathenow wurde seit Beginn der Videoüberwachung regelmäßig eine deutlich rückläufige Kriminalitätsentwicklung verzeichnet. Am Standort Bernau trat nach zwischenzeitlichem Absinken und nachfolgendem Anstieg eine rückläufige Entwicklung im Jahr 2005 ein. Bei keinem der Standorte erfolgte eine Verdrängung in angrenzende Bereiche, wobei der Begriff „angrenzende Bereiche“ durch die Polizeipräsidien auch nach recherchefähigen Formen zu Statistikzwecken definiert wurde. Wir haben vorher festgelegt, was nahe liegende Bereiche sind.
Dank der Videoüberwachung erfolgte die Festnahme von insgesamt 128 Tatverdächtigen nach Tatbegehung und eine Speicherung von 303 Videoaufzeichnungen. In Erkner waren es 29, in Rathenow 14, in Potsdam 153 und in Bernau 107.
Lassen Sie mich etwas zu den vier Standorten sagen, weil darüber auch öffentlich diskutiert wurde. Zunächst zu Potsdam:
Im Berichtszeitraum 2001 bis 2005 war im videoüberwachten Bereich ein Rückgang der Gesamtkriminalität um 30 %, bei Diebstählen sogar ein solcher um 50 % zu verzeichnen. Im angrenzenden Bereich der videoüberwachten Plätze ging die Kriminalität um ca. 50 % zurück; es waren 1 395 Fälle im Jahr 2001 und 684 Fälle im Jahr 2005.
Wie den Berichten der Medien der letzten Tage zu entnehmen war, hat der Kollege Dr. Scharfenberg die Behauptung aufgestellt, dass Verdrängungseffekte zulasten des Bahnhofs Griebnitzsee und des Zentrums Ost eingetreten seien. Hierzu stelle ich fest, dass sich in dem an die Videoüberwachung angrenzenden Bereich die Zahl der Straftaten laut Gutachten von 1 477 im Jahre 2001 auf 588 im Jahre 2004 verringert hat. Am Bahnhof Griebnitzsee, der außerhalb des vom Gutachten definierten angrenzenden Bereichs liegt, gibt es in der Tat eine deutliche Zunahme. Ob die betreffenden Straftaten jedoch von Tätern begangen werden, die sonst am Hauptbahnhof in Potsdam kriminell handeln, ist zu hinterfragen. Von daher ist die aufgestellte Behauptung so nicht richtig. Eines ist völlig klar: Straftaten werden in Gebieten begangen, die von den Tätern als gefahrloser angesehen werden. Wir werden uns überlegen, wie wir damit umgehen. Der Gutachter hat dazu deutliche Veränderungseffekte festgestellt, aber auch herausgearbeitet, es sei nicht zu vermuten, dass diese Zunahmen Verdrängungseffekte zum Ausdruck bringen. Sollte die Veränderung der Kriminalitätslage bei näherer Prüfung Hinweise auf eine dauerhafte Veränderung in Richtung Griebnitzsee bringen, werden wir dort entsprechende Maßnahmen treffen. Ob dies eine Videoüberwachung ist, werden wir davon abhängig machen, wie das künftige Gesetzgebungsverfahren abläuft. Fazit, Herr Dr. Scharfenberg: Ihre Schlussfolgerung ist für mich so nicht nachvollziehbar.
Zum Standort Rathenow: Im Berichtszeitraum wurde hier im videoüberwachten Bereich ein Rückgang der Gesamtkriminalität um ca. 60 %, bei den Rohheitsdelikten sogar ein solcher um 75 % verzeichnet. Im angrenzenden Bereich der dortigen Videoüberwachung konnte ein Rückgang der Gesamtkriminalität um 90 % registriert werden.
In Erkner konnten im videoüberwachten Bereich Rückgänge der Gesamtkriminalität um 50 %, bei Diebstahlsdelikten um 60 % und im angrenzenden Bereich der Videoüberwachung um 50 % festgestellt werden.
Bernau ist der Standort, von dem ich sagte, dass dort nach Einführung der Videoüberwachung zunächst ein schlagartiges Absinken der Kriminalität um 80 % festgestellt wurde. Im Jahre 2004 folgte eine Steigerung der Kriminalität um 30 % über das Ausgangsniveau von 2001 hinaus, und im Jahr 2005 wurde dann wieder ein Absinken um 10 % im Vergleich zum Jahr 2001 verzeichnet. Hier hat es also eine stärkere Entwicklung gegeben. Im angrenzenden Bereich der Videoüberwachung in Bernau wurde bis zum Jahr 2004 eine leichte Steigerung um 6 % im Vergleich zu 2001 festgestellt, und im Jahr 2005 konnte
Erstmalig haben wir in Deutschland mit der Videoüberwachung von 2002 bis 2005 ein entsprechendes Projekt durch eine wissenschaftliche Langzeitstudie begleitet. Dies bitte ich Sie doch einmal anzuerkennen. Dabei erfolgte eine kriminologisch-soziologische und eine juristische Bewertung durch das Institut für Psychologie und die Fakultät für Rechts- und Staatswissenschaft der Universität Greifswald. Eine betriebswirtschaftliche Bewertung wurde durch das Institut für Management und Organisation e. V. in Potsdam vorgenommen.
Lassen Sie mich zu dieser wissenschaftlichen Bewertung einige wenige Sätze sagen. Die kriminologisch-soziologische Studie bestätigt nicht nur, dass das Fallaufkommen reduziert worden ist, sondern auch, dass Verdrängungseffekte nicht nachweisbar sind. Vielmehr sagen uns die Wissenschaftler, dass eine Videoüberwachung erkennbar positiv auch in die angrenzenden Bereiche hineinwirke. Auch sei eine Akzeptanz der Videoüberwachung in der Bevölkerung gegeben.
Die juristische Bewertung ergab, dass die Senkung der Zahl der Straftaten ohne erkennbare Verlagerung erfolgte. Auch berücksichtigen die gesetzlichen Regelungen zur Videoüberwachung datenschutzrechtliche Belange. Als Ergebnis der Bewertung wurde festgestellt, dass die gesetzliche Grundlage grundsätzlich beibehalten werden sollte, und es wurde eine Gleichstellung der Aufzeichnung und der Überwachung empfohlen.
Bezüglich der betriebswirtschaftlichen Bewertung wurde festgestellt, dass die Erfolge der polizeilichen Arbeit einer klassischen Wirtschaftlichkeitsanalyse nicht zugänglich sind. Deshalb wurde der Vertrag mit dem Institut für Management und Organisation im beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassend Folgendes feststellen: Die Kriminalität hat bis September 2005 an allen vier Standorten für die Bürgerinnen und Bürger eine positive Entwicklung genommen. Die Rückgänge betragen an den vier videoüberwachten Standorten bzw. deren angrenzenden Bereichen insgesamt 1 100 Straftaten. Das bedeutet einen erheblichen Sicherheitsgewinn für unsere Bürger, an dem ich nichts „Klägliches“, wie manchmal gesagt wird, finden kann. Um nur daran zu erinnern: Von den genannten 1 100 Straftaten sind 603 der Diebstahlskriminalität und 85 Rohheitsdelikten zuzuordnen. Sprechen Sie doch einmal mit Menschen, denen eine Geldbörse mit Scheckkarten und allem Drum und Dran gestohlen wurde, und fragen Sie einmal, was das bedeutet. - Dank der Videoüberwachung waren davon im vergangenen Jahr 600 Personen weniger betroffen. Sie ist also ein wirksames polizeitaktisches Mittel zur Bekämpfung von Kriminalitätsbrennpunkten sowie ein wirksames polizeiliches Einsatzmittel zur vorbeugenden Bekämpfung der Kriminalität.
Ich halte als Fazit Folgendes fest: Die Schaffung gesetzlicher Voraussetzungen für die Aufhebung der Befristung und die dauerhafte Aufnahme der Videoüberwachung in das Polizeigesetz des Landes Brandenburg sollten erfolgen, da sich die Videoüberwachung als taugliches Mittel der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung erwiesen hat. Um dies wirksam zu ermöglichen, ist die Schaffung einer Norm geboten, die die Trennung von Überwachung und Aufzeichnung aufhebt und ei
ne permanente Aufzeichnung erlaubt. Wie lange diese dauert, müsste dann im Einzelnen erörtert werden. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Innenminister. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der Fraktion der Linkspartei.PDS fort. Es spricht der Abgeordnete Scharfenberg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Innenminister, wir reden zwar über den gleichen Bericht, aber wir kommen zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen.
Mit der Ende 2000 beschlossenen Einführung der Videoüberwachung auf öffentlichen Straßen und Plätzen als polizeiliches Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung verband Innenminister Schönbohm große Erwartungen. Andere waren da eher skeptisch, so der damalige Vorsitzende der Arbeitskreises 2 der Innenministerkonferenz, Jörg Zierke, der vorsichtig formulierte:
„Ob die Videoüberwachung jemals eine erwähnenswerte Bedeutung im Instrumentenkasten der polizeilichen Sicherheitsmaßnahmen und damit als effizienter Teil einer Sicherheitsstrategie erlangen wird, muss sich erst noch zeigen.“