„Ob die Videoüberwachung jemals eine erwähnenswerte Bedeutung im Instrumentenkasten der polizeilichen Sicherheitsmaßnahmen und damit als effizienter Teil einer Sicherheitsstrategie erlangen wird, muss sich erst noch zeigen.“
Da sich Herr Schönbohm seiner Sache sicher war, vermeldete das Innenministerium Anfang Februar 2002, also schon zwei Monate nach Inbetriebnahme der Videoüberwachung von drei der vier Standorte, die ersten großen Erfolge bei der Zurückdrängung der Kriminalität. Der Rückgang wurde durchweg mit deutlich über 50 % angegeben. Die auf Erfolg getrimmte Berichterstattung zieht sich über verschiedene Stationen bis zum vorliegenden Abschlussbericht, der kritisch zu hinterfragen ist.
An den vier so genannten Kriminalitätsschwerpunkten haben sich 2001 insgesamt 543 Straftaten, davon 378 Diebstähle, ereignet. 2004 waren es nach vorliegenden Angaben noch 394 Straftaten, davon 257 Diebstähle. Das sind 0,16 % aller landesweit registrierten Straftaten. Ich habe Zweifel an der Solidität dieser Zahlen; denn im Vergleich des Abschlussberichts mit Zwischenberichten des MI vom 9. Juli 2001 und vom 7. April 2003 sowie verschiedenen Pressemeldungen werden deutliche Widersprüche sichtbar. So vermeldet das Innenministerium zwischenzeitlich für Erkner 2002 im Vergleich zu 2001 einen Rückgang von 210 auf 105 Straftaten, im Abschlussbericht jedoch nur 182 Straftaten für 2001 und 98 Straftaten für 2002.
Diese Widersprüche gelten auch für andere Standorte. So weist der Bericht von Juli 2001, bezogen auf den Standort in Rathenow, für 2000 sagenhafte 280 Straftaten aus. Nach dem Bericht vom April 2003 sollen sich 2001 an gleicher Stelle noch 46 Straftaten, also etwa ein Sechstel des Vorjahres, ereignet haben. Der Abschlussbericht gibt für 2001 nur noch 30 Straftaten an. Ich sage es ganz deutlich: Wenn diese 30 Straftaten Ausgangspunkt für die Beurteilung gewesen wären, ob das Umfeld der Diskothek in Rathenow überhaupt als ein Kriminalitätsschwerpunkt mit Eignung für eine Videoüberwachung eingestuft werden kann, dann hätte die Entscheidung nur abschlägig ausfallen können.
Das gilt auch für den Bahnhofsvorplatz in Bernau, für den im April 2001, bezogen auf das Jahr 2000, noch 255 Straftaten angegeben wurden. Für 2001 wurden gemäß Zeitungsberichten vom zuständigen Schutzbereichsleiter allein 156 Fahrraddiebstähle benannt. Wo sind die geblieben, wenn der Bericht des Ministeriums des Innern von 2003 für 2001 von insgesamt nur 90 Straftaten spricht? Im Abschlussbericht sind es dann 97 Straftaten im Jahr 2001.
Ich bitte um Entschuldigung für die vielen Zahlen, aber ich denke, sie sind erforderlich. Nach diesen Zahlen war der größte Kriminalitätsrückgang 2001 gegenüber 2000 zu verzeichnen, als die Kameras noch gar nicht installiert waren.
Es heißt ja so schön: „panta rhei - alles fließt“. Aber für die Kriminalstatistik sollte das nicht gelten. Deshalb sehen wir eine wichtige Voraussetzung für das weitere Vorgehen darin, sich erst einmal darüber zu verständigen, was überhaupt als Kriminalitätsschwerpunkt einzuordnen ist.
Der Verdacht liegt nahe, dass die 2001 benannten Standorte zu Kriminalitätsschwerpunkten frisiert worden sind, da es in Brandenburg eigentlich keine für Videoüberwachung geeigneten Standorte gibt. Bedenken gegen die Eignung der ausgewählten Standorte äußert auch Prof. Bornewasser in seinem umfangreichen Gutachten. Wenn am größten dieser Kriminalitätsschwerpunkte, dem Potsdamer Hauptbahnhof, 2004 noch 164 Straftaten verübt wurden, so ergibt sich daraus die Frage der Sinnfälligkeit der ständigen Beobachtung mit immerhin sechs Videokameras. Ist es verhältnismäßig, die Diskothek in Rathenow wegen zwölf Straftaten im Jahr mit drei Videokameras zu überwachen? - Auf der anderen Seite stellt sich in Bezug auf den Bernauer Bahnhof die Frage, wie sinnvoll das Mittel der Videoüberwachung ist, wenn im Ergebnis des Modellversuchs die Kriminalität von 97 Straftaten 2001 auf 131 Straftaten 2004 angestiegen ist. Die Zahlen von 2005 sind nur vorläufig. Deshalb möchte ich im Gegensatz zum Innenminister diese Zahlen nicht verwenden.
Fakt ist, dass die Gesamtbilanz keineswegs so überzeugend ist, wie ursprünglich erhofft. Im Gegenteil, sie ist recht kläglich. Die Wirkung der Videoüberwachung wird noch mehr relativiert, wenn man den landesweiten Rückgang bei Diebstählen um 16,6 % berücksichtigt. Der Innenminister hat das hier erwähnt.
Zur Gefahr einer Verdrängung der Kriminalität in angrenzende Bereiche sagt der Abschlussbericht, dass eine solche nicht festzustellen sei. Im Gegenteil wird das Phänomen aufgezeigt, dass es in Potsdam und Rathenow einen überproportionalen Rückgang der Kriminalität im angrenzenden Bereich gebe. Nun würde mich schon interessieren, wie die konkrete Überwachung am Potsdamer Hauptbahnhof zu einem Rückgang von nur etwa 30 % führen kann, während die Kriminalität im angrenzenden Bereich um etwa 60 % zurückgehen soll. Vielleicht hat das etwas damit zu tun, dass das Wohngebiet Zentrum Ost, das sich in unmittelbarer Nähe befindet - ein Blick aus dem Fenster genügt -, unverständlicherweise nicht zum angrenzenden Bereich gezählt wird. Hier ist die Kriminalität im Überwachungszeitraum auf mehr als das Dreifache angestiegen, von 48 auf 155 Straftaten.
Das heißt in der Gegenüberstellung: Am Hauptbahnhof sind es 2004 im Vergleich zu 2001 70 Straftaten weniger, dafür im nahe gelegenen Wohngebiet 107 Straftaten mehr. Einen noch größeren Anstieg der Kriminalität weist der Bahnhof Griebnitzsee auf. Die Zahlen will ich nicht wiederholen; der Innenminister hat sie genannt. In Rathenow wird sogar ausdrücklich darauf verwiesen, dass sich die rechte Szene nicht mehr in der videoüberwachten Diskothek, sondern in einer anderen trifft; in deren Einzugsbereich ist die Kriminalität angestiegen. Wer daraus schließt, dass Verdrängungsprozesse nicht erkennbar sind, der muss blind sein.
Bezeichnend finde ich die mit dem Abschlussbericht vorgestellten Veränderungen in den Zielstellungen und Bedingungen der Videoüberwachung. Eine selbstverständliche Voraussetzung für den Modellversuch war die ständige Überwachung der Monitore in den Polizeiwachen, um bei Straftaten schnell eingreifen zu können. Ursprünglich sollten sich mehrere Beamte alle 50 Minuten in der Überwachung der Bildschirme abwechseln. Heute wird diese Aufgabe nur noch nebenbei von einem Beamten erledigt, wenn überhaupt. Die Bürger wissen gar nicht, dass die mit den Kameras vermittelte Sicherheit sehr trügerisch ist. Die Landesregierung will das Verfahren jetzt ändern und die ständige Überwachung durch ständige Videoaufzeichnungen ersetzen. Damit werden die jetzt noch stolz vermeldeten sofortigen Zugriffe, mit denen einige wenige Straftaten wohl verhindert worden sind, in Zukunft überhaupt nicht mehr möglich sein.
Aber eigentlich ist das alles nicht neu. Jeder Anlass wird von der CDU genutzt, um die Erforderlichkeit einer verschärften Videoüberwachung in Brandenburg zu begründen. Dabei geht es offensichtlich weniger darum, einer realen Terrorismusgefahr zu begegnen, sondern es geht um Stimmungsmache.
Dabei ist in höchstem Maße kritikwürdig, dass das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung ausgenutzt wird, um ein öffentliches Überwachungssystem zu installieren, das erheblich in die persönlichen Freiheiten eingreift. Denn es handelt sich unbestritten um einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auch wenn es der Einzelne nicht so empfindet. Hierzu will ich sagen, dass Prof. Bornewasser im Ergebnis umfangreicher Befragungen feststellt, dass die Videoüberwachung kaum Auswirkungen auf die Kriminalitätsfurcht der Bürger hat, weder positiv noch negativ. Mit anderen Worten: Es ist ihnen egal.
Spätestens an dieser Stelle muss nach dem Verhältnis zwischen den Kosten der Videoüberwachung und dem Nutzen in der Kriminalitätsbekämpfung gefragt werden, wobei die angekündigte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung leider nicht zustande gekommen ist. Allein für die Kameratechnik fallen jährlich 255 000 Euro an. Da die Qualität der eingesetzten Kameras kritisiert wird, ist mit steigenden Kosten zu rechnen. Damit könnten sechs Polizeibeamte ein ganzes Jahr lang bezahlt werden.
Ich fasse zusammen: Die Linkspartei zweifelt unter den konkreten Bedingungen des Landes Brandenburg die Eignung der Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze als wirksames und angemessenes Mittel der Kriminalitätsbekämpfung an. Im Land gibt es offensichtlich keine geeigneten Standorte,
die tatsächlich Kriminalitätsschwerpunkte sind. Der erreichte Rückgang der Kriminalität liegt weit unter den ursprünglichen Erwartungen. Obwohl der Abschlussbericht und die Gutachten das nicht anerkennen wollen, gibt es deutliche Anzeichen einer Kriminalitätsverdrängung, so in Potsdam und Rathenow. Deshalb spricht sich die Linkspartei gegen eine Fortsetzung der Videoüberwachung aus und fordert stattdessen eine personelle Verstärkung der Polizei vor Ort.
Ich darf ankündigen, dass wir eine gründliche Befassung mit dem umfangreichen Bericht im Innenausschuss für erforderlich halten. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Scharfenberg, Sie haben mit großer Detailverwirrung versucht,
den Eindruck zu erwecken, dass wir über einen geschönten Bericht der Landesregierung sprechen. Ich denke, das ist nicht angemessen. Sie sollten vielleicht einmal mit mir gemeinsam eine Polizeibehörde aufsuchen. Dort kann man sich anschauen, wie eine polizeiliche Kriminalstatistik entsteht. Ihre Berechnungen waren einfach abenteuerlich. Für die Debatte, die wir hier zu führen haben, war mir das, ehrlich gesagt, zu kleinteilig.
Wir haben die Entscheidung zu treffen, ob wir nach dem jahrelang durchgeführten Modellprojekt der Videoüberwachung in Brandenburg das Polizeigesetz ändern. Wir müssen entscheiden, ob wir das als grundsätzliche Regelung, als eine taktische Möglichkeit für die Polizeiarbeit in diesen Gesetzentwurf schreiben. Darum geht es. Dafür bietet der vorliegende Bericht eine wunderbare Grundlage.
Ich denke, Sie sollten auch nicht der Ernst-Moritz-Arndt-Universität unterstellen, dass die Daten geschönt und gefälscht sind. Sie sollten den Bericht im Detail lesen. Es ist einer der wenigen Berichte, der sehr kritische Aspekte beinhaltet, über die man reden muss. Er ist keinesfalls eine reine Erfolgsstory, wie Sie das hier dargestellt haben.
Wir müssen jetzt also die Entscheidung treffen, ob wir die Befugnis für die Polizei, die im Dezember 2006 endet, verlängern wollen und ob wir in unser brandenburgisches Gesetz die Möglichkeit der Videoüberwachung bzw. der Videoaufzeichnung aufnehmen wollen.
Nein, ich möchte zunächst meine Rede fortsetzen. - In der Presse war in den letzten Tagen schon sehr viel darüber zu le
sen. - Sie sehen, die Journalisten sind schon nicht mehr da, das Thema ist sozusagen in gewisser Weise gegessen.
Die PDS ist dafür, generell alle Videokameras im Lande abzubauen, weil sie ihr untauglich zu sein scheinen und weil ihr wie heute auch wieder dargestellt - der Kriminalitätsrückgang nicht spektakulär genug erscheint. Stattdessen wird in der Verlautbarung groß aufgemacht von dem Gespenst des allseits überwachten Brandenburgers und von dem starken Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung geschrieben.
Im Gegensatz dazu stellt mein geschätzter Kollege von der CDU-Fraktion sozusagen alle Brandenburger unter Generalverdacht und möchte die Zahl der Videoüberwachungsplätze ohne Ende ausweiten. Die Videoüberwachung soll nahezu ohne zeitliche Begrenzung, sozusagen immer und überall, koste es was es wolle, möglich sein.
Vor diesem Hintergrund hat sich die SPD-Fraktion eine qualifizierte Meinung gebildet. Die Fachleute des Innenausschusses aus unserer Fraktion haben auf der Grundlage des Berichts eine große Expertenanhörung durchgeführt und sind zu dem Schluss gekommen, dass das Verfahren der Videoüberwachung grundsätzlich erfolgreich ist. Das zeigen nicht nur die Erfahrungen in Brandenburg, sondern das zeigt sich europaweit.
Es führt zu einer Reduktion von Delikten, wenn Überwachung als ein Einsatzinstrument mit anderen Instrumenten koordiniert zur Anwendung gebracht wird, wenn Personal zur Verfügung steht und eine dauerhafte und systematisch auf Schwerpunkttage und Schwerpunktzeiten - Kriminalitätsschwerpunkte - abzielende Überwachung gewährleistet werden kann, wenn die Beamten den Anreiz haben, dass Erfolge sichtbar werden, und wenn - das ist auch ein kritischer Punkt in diesem Bericht - die lokale Öffentlichkeitsarbeit von den Polizeibehörden übernommen wird. Ich selbst komme aus Bernau; bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit hätten wir vor Ort mehr tun können. Gleichwohl sehe ich ein, dass sie zunächst zentral gesteuert wurde.
Die Videoüberwachung - ideologisch an vielen Stellen zu hoch gehängt - stellt eine mögliche - nicht herausgehobene - taktische Maßnahme zur Kriminalitätsbekämpfung dar. Sie ist ein Bestandteil eines umfassenden polizeilichen Konzeptes und zur Prävention durchaus geeignet. Sie bietet an einigen Stellen die Möglichkeit zum schnellen Eingriff bei Gefahrensituationen. Hierbei bedarf es unbedingt - das möchte ich hervorheben - der Koordination von Technik und Personal sowie Einsatzorganisation.
Grundsätzlich ist der Abschlussbericht - trotz einiger kritischer Stellen - durchaus positiv. Er liegt auf dem Tisch und der Landtag muss sich der Frage „Ändern wir das Gesetz oder nicht?“ stellen. Hierzu hat die SPD-Fraktion die GdP, die DVG, den BDK und auch Datenschutzbeauftragte angehört und kam zu drei grundsätzlichen Aussagen:
Erstens plädieren wir dafür, die Möglichkeit der Videoüberwachung in das brandenburgische Polizeigesetz einzuführen.
Zweitens muss die Trennung zwischen Überwachung und Aufzeichnung aufgehoben werden. Das heißt, es darf nicht nur die spontane Videoüberwachung geben, sondern auch eine Videoüberwachung mit einer Aufzeichnungsdauer von 24 oder 48 Stunden. Da wir uns diesbezüglich noch nicht festgelegt ha
Drittens wäre es hilfreich, wenn der Innenausschuss des Landtags über Ort, Dauer und Zeit der Videoüberwachung informiert werden würde. Meines Erachtens ist das unproblematisch. Jedoch wäre die aufgemachte Forderung, der Innenausschuss sollte die Standorte der Videoüberwachung festlegen, eine nicht zulässige Form der Gewaltenteilung. Jeder Polizeibeamte - ich sage es einmal salopp - wird dafür bezahlt, eine Entscheidung zu treffen. Er muss einen Ermessensspielraum haben und wird in der Regel - soweit ich es beurteilen kann die richtige Entscheidung treffen.
In diesem Sinne finde ich den Bericht grundsätzlich positiv, sehe einer guten Beratung entgegen und freue mich auf die Debatte.
Jedoch sollten wir den Bericht nicht an den Innenausschuss überweisen; denn daran gibt es ja nichts mehr zu ändern, sondern er ist so, wie er ist, zur Kenntnis zu nehmen. Lediglich im Beratungsverfahren zum Gesetz haben wir uns darüber zu verständigen, was genau wir hineinschreiben wollen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bekanntlich hatte die DVU-Fraktion bei der Einführung der Überwachung gewisse Bedenken. Ich nenne einige Stichworte: Was bringt die Überwachung? Realistische Erhöhung der Sicherheit? Verdrängungseffekte? Wo beginnt bzw. endet die Überwachung? Reduzierung der Polizei oder „Big Brother“ in Brandenburg?
Der vorliegende Bericht der Landesregierung zu den Erfahrungen mit Videoüberwachung enthält zwei Gutachten, in denen das Für und Wider abgewogen wird sowie Ziele und Defizite aufgezeigt werden. Wir danken dem Innenministerium dafür; denn auf diese Basis kann man aufbauen. Nach den beiden neutralen Gutachten hat sich die Videoüberwachung an den vier Standorten Brandenburgs offenbar grundsätzlich bewährt.
Die DVU-Fraktion will und wird nicht schlachten, was ihr heilig ist - der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor dem Verbrechen. Jedoch sind aus unserer Sicht dazu einige grundsätzliche Anmerkungen zu machen; Verbesserungsbedarf sehen wir ebenfalls.
Die grundsätzliche Frage lässt sich aus meiner Sicht nach dem Prinzip, was man hat und was man will, beantworten. Was haben wir? - Videoüberwachung an vier Standorten in Brandenburg mit graduell etwas unterschiedlichem Erfolg. Insgesamt verzeichnet die Brandenburger Statistik eine rückläufige Kriminalität. An den Überwachungsstandorten fällt dies über die Jahre 2001 und 2004 sehr deutlich aus; dies ist vor allem auf den Rückgang der Zahl der Eigentumsdelikte zurückzuführen.
Dagegen verzeichnen wir insgesamt einen Anstieg der Zahl von Gewaltdelikten. An den Standorten Oranienburg und Bernau ist diese Entwicklung seit dem Jahr 2003 zum Teil wieder rückläufig.