Protokoll der Sitzung vom 22.06.2006

Herr Minister Rupprecht noch einmal.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, für Weltanschauungsgemeinschaften gelten nach dem Urteil des Brandenburgischen Verwaltungsgerichts vom 15.12.2005, das Sie zitiert haben, grundsätzlich die gleichen rechtlichen Voraussetzungen wie für die Religionsgemeinschaften. Wir werden dieses Urteil natürlich beachten und dem auch Rechnung tragen. Wir wollen inzwischen prüfen, inwieweit eventueller Unterricht durch diese Weltanschauungsgemeinschaften, speziell den Humanistischen Verband, für den Landeshaushalt Folgen hat. Ich kann dazu derzeit nichts sagen; denn es gibt bisher keinen Antrag auf Zulassung und damit auch kein Genehmigungsverfahren. Ich kann über die Auswirkungen, beispielsweise solche finanzieller Art, hier leider nichts sagen. Ich habe eingangs erwähnt, dass wir uns bei der Bemessung an den Bemessungsgrundlagen orientieren werden, die wir mit den Religionsgemeinschaften ausgehandelt haben. Da wird es die Gleichbehandlung geben. Aber an wie vielen Schulen und mit wie vielen Teilnehmern dieser Unterricht stattfinden wird, kann ich im Moment noch nicht sagen. Dazu liegen mir noch keine Erkenntnisse vor. - Danke.

Vielen Dank. - Die Frage 774 (Finanzierung Rettungsschwim- mer) stellt die Abgeordnete Schier.

Der Presse war zu entnehmen, dass während der diesjährigen Badesaison an den Gewässern des Landes Brandenburg mehr Rettungsschwimmer als in den Vorjahren zum Einsatz kommen. Insgesamt stehen laut Aussage der Sozialministerin 1 600 überwiegend ehrenamtliche Retter bereit. Seitens des Ministeriums wird diese Nachwuchsarbeit der Hilfsorganisationen mit Lotto-Mitteln in Höhe von 14 800 Euro unterstützt. Insgesamt war die Finanzierung im Bereich der Wasserrettung in den zurückliegenden Jahren allerdings immer wieder strittig.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie beteiligen sich die Landkreise und vor allem die Krankenkassen an der Finanzierung der Rettungsschwimmer?

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schier, im Jahr 2005 haben die Landkreise ca. 125 000 Euro für die Finanzierung von Wasserrettungsstationen ausgegeben. Davon werden - geschätzt 40 % für Rettungsschwimmer verwendet. Der überwiegende Teil der Wasserrettungsstationen im Land wird von anderen

Gewässerbetreibern in Wahrnehmung ihrer Verkehrssicherungspflicht Gemeinden, Zweckverbänden, Freizeit- und Erholungsparks in Abstimmung mit den Hilfsorganisationen betrieben. Deshalb sind genauere Angaben zum tatsächlichen Umfang der Finanzierung von haupt- und ehrenamtlichen Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern im Land nicht möglich. Die Krankenkassen beteiligen sich nicht an der Finanzierung von Rettungsschwimmern im Land Brandenburg, da dies nach ihrer Einschätzung nicht zu ihren gesetzlichen Aufgaben gehört.

Vielen Dank. - Die Frage 775 (Kontrollfunktion des Landes- umweltamtes auf dem Gelände des Recyclinghofes der Firma GEAB in Bernau) wird von der Abgeordneten Stark gestellt.

Nach dem Großbrand auf dem Gelände des Recyclinghofes der Firma GEAB in Bernau im Sommer 2005 war das Landesumweltamt durch den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Firma bemüht, den genehmigungskonformen Betriebslauf, insbesondere den Abbau der Lagerbestände auf die genehmigten Mengen, zu gewährleisten. Der „Märkischen Oderzeitung“ vom 01.06.2006 war zu entnehmen, dass es derzeit wieder Rückstände bei der Erfüllung des Vertrages geben soll.

Daher frage ich die Landesregierung: Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um den genehmigungskonformen Betrieb der Anlage sicherzustellen, dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Überbestände auf dem Recyclinghof zwar nicht ursächlich für den Brand im Sommer 2005 waren, ihn aber im Wesentlichen begünstigt und dadurch zu diesem Großschadensereignis geführt haben?

Herr Minister Dr. Woidke wird antworten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Stark, bereits vor dem Brand hatte das Landesumweltamt gegen die GEAB wegen Überfüllung der Anlage und um den genehmigungskonformen Betrieb sicherzustellen, eine Stilllegungs- und Beseitigungsverfügung erlassen. Das wurde in der örtlichen Presse von verschiedenen Seiten falsch dargestellt. Deswegen möchte ich hier noch einmal dezidiert darauf hinweisen. Ich habe das übrigens auch schon vor dem Landtag ausführlich dargestellt.

Nach dem Brand kam eine ergänzende Stilllegungs- und Beseitigungsverfügung hinzu. Frau Abgeordnete, beide Verfügungen sind bisher nicht aufgehoben. Durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag sind lediglich bestimmte Teile außer Vollzug gesetzt. Hätte das Landesumweltamt an seinen Vollstreckungsmaßnahmen komplett festgehalten, hätte die GEAB mit hoher Wahrscheinlichkeit - das wäre nicht der erste Fall in Brandenburg gewesen - Insolvenz angemeldet und den Anlagenbetrieb endgültig eingestellt. Die Abfälle einschließlich der Übermengen und der verbrannten Anteile wären vor Ort liegen geblie

ben und hätten im schlimmsten Fall zulasten der öffentlichen Hand entsorgt werden müssen. Dieses Risiko zu vermeiden war ein Ziel, eigentlich das Hauptziel des öffentlich-rechtlichen Vertrages, den das Landesumweltamt mit der GEAB abgeschlossen hat, im Übrigen nach Abstimmung mit meinem Hause. Der Vertrag ermöglicht es der GEAB einerseits, weiter eingeschränkt Abfälle zur Behandlung anzunehmen und somit Erlöse zu erzielen; andererseits hat sich die GEAB insbesondere verpflichtet, die vorhandenen Überbestände in der Bauschuttrecyclinganlage, der Anlage zur Lagerung von gemischten Abfällen, der Kompostierungsanlage und dem Erdstofflager spätestens bis zum 28.02.2006 abzubauen. Diesen Verpflichtungen ist die GEAB bislang nur zum Teil nachgekommen. Im Bereich der Bauschuttrecyclinganlage bewegt sich die GEAB inzwischen erfreulicherweise innerhalb der genehmigten Kapazitätsgrenzen. Hingegen wurden die Überbestände an gemischten Abfällen von anfangs 8 370 Tonnen bisher nur um etwas mehr als die Hälfte zurückgebaut, sodass gegenwärtig noch ein Überbestand von ca. 4 000 Tonnen zu verzeichnen ist.

Insgesamt stelle ich fest, dass der Rückbau der Übermengen, die auf dem Gelände der GEAB liegen, langsamer erfolgt ist als mit der GEAB vereinbart. Das Vorgehen des Landesumweltamtes hat sich gleichwohl als sinnvoll erwiesen, um die der öffentlichen Hand drohenden Risiken schrittweise und zielgerichtet zu verringern. Selbstverständlich werden das Landesumweltamt und das Ministerium auch die ordnungsgemäße Entsorgung der noch lagernden Übermengen konsequent durchsetzen.

Sobald die Abfallhalde mit den Brandresten vom September 2005 aus brandschutztechnischer Sicht freigegeben ist, wird das Landesumweltamt von der GEAB eine Konzeption zur Entsorgung dieser Materialien einfordern. Es ist unstrittig, dass die Entsorgung auch in diesem Fall durch die GEAB durchzuführen ist.

Um künftig Brandgefährdungen auf solchen Anlagen zu vermeiden bzw. drastisch zu vermindern, werden alle Anlagen behördenübergreifend kontrolliert. Dazu wurde zwischen meinem Haus, dem MIR, dem Innenministerium und dem MASGF ein detailliertes Kontrollprogramm abgestimmt. - Danke sehr.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zu Frage 776 (Frei- zeitbad Potsdam), gestellt von Herrn Dr. Scharfenberg.

Nachdem Wirtschaftsminister Junghanns der Landeshauptstadt Mitte Mai mitgeteilt hat, dass für das Freizeitbad eine Ausschreibung erforderlich ist, wird nunmehr - nach zwischenzeitlichem Katzenjammer - aus städtischer Sicht, konkret: vom Oberbürgermeister, die Möglichkeit gesehen, das Freizeitbadprojekt nach Niemeyer auch ohne Ausschreibung förderfähig zu machen.

Vor dem Hintergrund öffentlich ausgetragener Differenzen innerhalb der Landesregierung frage ich sie: Unter welchen Voraussetzungen wäre der Verzicht auf eine Ausschreibung des Freizeitbades nach Niemeyer denkbar?

Klären Sie uns auf, Herr Junghanns.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenberg, Sie sprechen einerseits von einer Positionierung des Oberbürgermeisters, die ich in diesem Maße so nicht nachvollziehen kann, und verlangen andererseits von uns, im Landtag Position zu beziehen, die irgendwann Gegenstand der Beratungen mit dem Antragsteller sein wird und als solche von Gewicht ist und abgewogen werden muss.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass der Landtag Brandenburg und die Fragestunde ungeeignet sind - selbst wenn dieses Projekt ein so großes öffentliches Interesse findet -, diese Position über Dritte auszutauschen. Ich verweise auf meine Antworten auf die Kleine Anfrage Ende Mai, in denen ich meine Position deutlich gemacht habe. Gegenwärtig finden Beratungen mit Vertretern der Stadt statt. Es gibt noch kein Ergebnis. Deshalb bitte ich Sie um Geduld und gebe den Hinweis, dass die Entscheidungsfindung für den besten Weg - das heißt ein großer wirtschaftlicher Effekt und geringe investive und betriebswirtschaftliche Risiken - ein Teil der Hausaufgabe des potenziellen Antragstellers ist.

Damit ist der Versuch gescheitert, einen Tipp für den Oberbürgermeister herauszuholen. Dennoch gibt es Nachfragen von Herrn Abgeordneten Dr. Scharfenberg.

Da die Gespräche mit der Stadt schon eine Weile laufen, frage ich Sie ganz konkret: Sehen Sie eine Möglichkeit, auf diese von Ihnen festgelegte Ausschreibung zu verzichten? Diese Möglichkeit hat der Oberbürgermeister öffentlich und nachvollziehbar geäußert, und sie ist für den weiteren Fortgang dieses Projekts sehr wichtig.

Darf ich Ihnen ganz konkret antworten, dass ich an dieser Stelle nicht bereit bin, dazu einen Standpunkt bekannt zu geben?

(Frau Kaiser [Die Linkspartei.PDS]: Das dürfen Sie! - Heiterkeit)

Ich zögere jetzt zu sagen: Vielen Dank für die Antwort. Ich rufe die Frage 777 (Gleichbehandlungsgrundsatz) auf, gestellt von der Abgeordneten Schulz.

Der Landtag hat in seinem Beschluss vom 20.05.2005, Drucksache 4/1150-B, festgelegt, dass sich die Reduzierung vorhandener Normen und Standards daran zu orientieren hat, nicht über EU- und Bundesrecht hinauszugehen und dass für Neuregelungen der gleiche Maßstab gilt. Mit dem Entwurf eines allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beabsichtigt die Bundesregierung, Regelungen zu schaffen, die weit über die europäischen Richtlinien hinausgehen.

Ich frage die Landesregierung: Wie hat sie sich bei der Abstimmung im Bundesrat am 16. Juni positioniert? Dazu möchte ich auch eine Begründung hören.

Danke sehr. - Die Antwort gibt Herr Staatssekretär Dr. Harms.

Bevollmächtigter des Landes beim Bund und für Europaangelegenheiten Staatssekretär Dr. Harms:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schulz, auf der Grundlage eines Plenarantrags der Länder Hamburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat am 16. Juni 2006 zu dem Entwurf eines Gleichbehandlungsgesetzes eine Stellungnahme beschlossen.

Der Gesetzentwurf wurde im ersten Durchgang behandelt und ist nicht zustimmungspflichtig. Insofern wurde nur die Stellungnahme des Bundesrates verlangt. In dieser Stellungnahme wurde der Gesetzentwurf als zu detailliert und bürokratisch kritisiert. Man erwarte, dass EU-Richtlinien grundsätzlich eins zu eins umgesetzt werden. Die Richtlinie zur Gleichbehandlung verlange aber nicht, dass alle Kriterien, die für das Arbeitsrecht gälten, auch auf das gesamte Zivilrecht Anwendung fänden.

Brandenburg hat sich im Bundesrat zu diesem Plenarantrag wie alle anderen von großen Koalitionen regierten Länder enthalten. Im Bundestag ist der Gesetzentwurf in 1. Lesung am 20. Juni 2006 beraten und an die Ausschüsse verwiesen worden. Im weiteren Verlauf wird zu entscheiden sein, wenn klar ist, in welcher Fassung er in die 2. Lesung im Bundesrat kommen wird.

Vielen Dank. - Angesichts der Uhrzeit rufe ich noch die nächste Frage auf, weil sie fast eine Ja/Nein-Frage ist. Frau Abgeordnete Gregor stellt die Frage 778 (Landesstraße L 581, Hosena-Schwarzbach).

Das größte Sorgenkind der Straßenmeisterei Schwarzheide ist der Abschnitt der Landesstraße L 581 zwischen Hosena und Schwarzbach. Diese ist derzeit als allgemeine Gefahrenstelle gekennzeichnet. Selbst ein Fahren bei Tempo 30 ist nicht mehr möglich und eine Sperrung der Straße wurde bereits angedacht.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Ist eine grundhafte Erneuerung dieses Straßenabschnittes geplant?

Der Herr Bauminister wird antworten - vielleicht etwas mehr als mit Ja oder Nein.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Gregor, Sie beschreiben den Straßenzustand zwischen Hosena und Schwarzbach richtig. Wir sind dabei, eine weitere Verbesserung des Zustands durch das Flicken, wie ich deutlich sagen muss, zu erreichen. Wir wissen, dass dieser Zu

stand mittelfristig nicht durch Flickarbeiten verbessert werden kann. Um die Verkehrssicherungspflicht tatsächlich einzuhalten, haben wir uns für eine Deckenerneuerung entschieden, nicht aber für einen grundhaften Ausbau. Ich habe veranlasst, dass diese notwendige Instandsetzung noch in diesem Jahr erfolgen wird.

Vielen Dank, Herr Minister. - Damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 28.03.2006 zur Abwicklung der Feuersozietät Berlin Brandenburg und zur Haftungsregelung für die Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/2842

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 4/3064