Wir sagen nicht, dieses Schulressourcenkonzept ist schlecht. Vielmehr zeigt die Entwicklung in Brandenburg, dass es notwendig ist, das Konzept eher zu evaluieren, als es vorgesehen war. Das heißt nicht, dass wir ein neues Konzept wollen, sondern wir wollen die Fortschreibung dessen, was wir im Land Brandenburg als gute Grundlage geschaffen haben.
Einige Dinge, die wir sehen, sind wichtig und müssen analysiert werden. Auf einige Fragen müssen Antworten gegeben werden. Ich möchte das nicht wiederholen; Frau Hartfelder hat alles Wesentliche dazu gesagt. Ich möchte nur noch einmal darauf aufmerksam machen, dass wir nach der jetzigen Situation der Lehrerversetzung - in ihrem eigenen Interesse; schließlich geht es um ihre Beschäftigung - und den damit verbundenen Schwierigkeiten hinsichtlich der Unterrichtsabsicherung nach 2010 nicht die Situation haben wollen, dass die Lehrer zwar vollbeschäftigt sind, den Unterricht und das, was Schule sonst noch braucht, im Land Brandenburg jedoch nicht absichern können, weil sie nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Deswegen wollen wir die Fortschreibung des vorhandenen Schulressourcenkonzepts. Wir wollen schnelle Antworten, um rechtzeitig reagieren zu können. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, das seit 2002 existierende Schulressourcenkonzept früher als geplant zu evaluieren. Anlass für diesen Antrag dürfte ein Schreiben der Universität Potsdam sein, welches den Bildungsausschuss im vergangenen Jahr erreichte. In diesem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass bei der praktizierten Personalpolitik im Jahr 2011 mit einem akuten Lehrkräftemangel im Land Brandenburg zu rechnen sei.
Als das Kabinett im Dezember 2002 das SRK, das Schulressourcenkonzept, vorstellte, ging man noch voller Hoffnung davon aus, dass eine Vollbeschäftigung aller Lehrkräfte ab dem Schuljahr 2007/08 erreicht wird. Mittlerweile dürfte sich das Datum als verfrüht herausgestellt haben.
Es ist schon schwierig, über einen großen Zeitraum verlässliche Prognosen zu erstellen. So verwundert es nicht, dass die eine oder andere Prognose korrigiert und der aktuellen Entwicklung angepasst werden muss. Fakt ist: Die Lehrkräftebedarfsplanung muss den zukünftigen Gegebenheiten angepasst werden. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Landesregierung zum verbindlichen Handeln aufgefordert. Dieser Aufforderung schließt sich die DVU-Fraktion an.
Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Minister Rupprecht. Er spricht für die Landesregierung. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Große, trotz des düsteren Bildes, das Sie gezeichnet haben, bleibe auch ich gelassen. Ich werde mich jetzt nur mit dem Antrag beschäftigen, und ich sage ohne Wenn und Aber: Der von der Koalition vorgelegte Antrag ist aus meiner Sicht positiv zu bewerten, auch wenn er für mich und mein Haus einiges an Arbeit bedeutet.
Es ist korrekt: Wir benötigen eine langfristige Lehrerbedarfsplanung für das Land Brandenburg; wir haben sie in Form des Schulressourcenkonzeptes. Ich stimme Frau Siebke ausdrücklich zu: Auch als ich noch nicht Minister war, sondern einer derjenigen, um die es geht - die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen -, habe ich dieses Konzept befürwortet. Es ist das einzige seiner Art in den deutschen Bundesländern. Das sollte an dieser Stelle einmal gewürdigt werden, vielleicht auch von der Opposition.
Die Landesregierung hat in den letzten Jahren ziemlich genau das getan, was laut Konzept zu tun war, auch wenn das manchmal schwergefallen ist. Wir haben die Qualität der Schule mithilfe des Schulressourcenkonzeptes verbessern können, auch wenn wir mit dem derzeitigen Stand nicht zufrieden sein können. Ich halte es ferner für sehr wichtig, dass wir die umfassenden Personalabbaumaßnahmen für alle Betroffenen sozial verträglich durchgeführt und die Stellenausstattung entsprechend dem Schülerrückgang zu Beginn eines jeden Schuljahres zurückgeführt haben. Der Schulbereich hat also seinen geplanten Beitrag zur Haushaltskonsolidierung pünktlich und in vollem Umfang erbracht. Das Vorgehen war schmerzlich, aber notwendig, wenn man das Land in Gänze betrachtet.
Nachdem wir mit dem Konzept einige Jahre Erfahrungen sammeln konnten, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, es genau unter die Lupe zu nehmen. Das werden wir gemeinsam mit dem Finanzministerium tun. Es wird eine Revision geben. Wir werden bis Ende des Jahres - auf diese Zusage können Sie sich verlassen - die notwendigen Aussagen treffen und Sie damit in die Lage versetzen, gut informiert über künftige Entscheidungen nachzudenken und diese qualifiziert zu treffen. Ich habe mich
mit dem Minister der Finanzen darüber geeinigt, im August eine gemeinsame Arbeitsgruppe beider Ministerien zur Fortschreibung des Schulressourcenkonzeptes zu bilden. Sie wird noch im Sommer ihre Arbeit aufnehmen. Vor mir bzw. meinem Haus liegt damit eine Menge Arbeit. Das ist mir vor allem bewusst geworden, als Frau Hartfelder sprach und ihre Fragen formulierte. Wir stellen uns dem Auftrag und werden die Arbeit erledigen. - Danke schön.
Erstens liegt Ihnen der Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drucksache 4/3087 vor. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mit großer Mehrheit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir kommen - zweitens - zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 4/2953. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Diesem Antrag ist einstimmig gefolgt worden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die neueste Statistik der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft ist besorgniserregend; denn im letzten Jahr sind in Brandenburgs Gewässern 33 Menschen ertrunken - ein Drittel mehr noch als 2004 -, darunter viele Kinder. Damit nimmt die Mark im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl eine traurige Spitzenposition in Deutschland ein.
Bei der Suche nach den Ursachen könnte man es sich leicht machen und den Wasserreichtum sowie die Vielzahl von unbewachten Badestellen als Argumente anführen. Das mag nicht ganz falsch sein, ist aber nur ein Bruchteil der Wahrheit; denn die gravierendste Ursache für diese Entwicklung ist die deutlich abnehmende Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in Brandenburg. Noch vor einigen Jahren konnte zwar nicht jeder, aber doch fast jeder Grundschüler schwimmen. Heute liegt nach einer offiziellen Einschätzung des MBJS die Nichtschwimmerquote unter Brandenburgs Schülern bei fast
12 %. Nach Schätzungen des brandenburgischen Sportlehrerverbandes soll der Anteil an Nichtschwimmern in einigen Landesteilen sogar bei 20 % liegen, obwohl der Schwimmunterricht im Rahmenplan Sport fest verankert ist.
Für diese Entwicklung gibt es sicherlich eine Vielzahl von Ursachen. Es ist höchste Zeit, diese durch eine gründliche Betrachtung offen zu legen. Nicht mehr und nicht weniger wollen wir heute mit unserem Antrag bei Ihnen erreichen. Schon jetzt kristallisieren sich - zumindest aus unserer Sicht - vier mögliche Faktoren heraus, die zu diesem hohen Nichtschwimmeranteil führen könnten: erstens Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung des Rahmenplanes Sport, zweitens die Bädersituation, drittens die Probleme der Schulträger bei der Absicherung des Schulschwimmens und viertens die unzureichende Qualifikation vieler Lehrkräfte im Primarbereich; Frau Hartfelder hat es vorhin schon angedeutet.
Gestatten Sie mir zunächst einige Bemerkungen zum Rahmenplan Sport. Während andere Bundesländer wie Sachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen vor dem Hintergrund der mittlerweile auch dort rückläufigen Schwimmfähigkeit von Schülerinnen und Schülern darüber nachdenken, den obligatorischen Schwimmunterricht in der Primarstufe mit einer wöchentlichen Stunde in einem Zweijahresrhythmus und mit klaren, verbindlichen Zielstandards, zum Beispiel Frühschwimmerabzeichen „Seepferdchen“ und Schwimmpass, festzuschreiben, heißt es in Brandenburg: Still ruht der See. Herr Minister, Sie - besser: Ihr Haus - produzieren stattdessen Erfolgsmeldungen wie im Zusammenhang mit der Schulsportstudie des Deutschen Sportbundes. So heißt es - ich zitiere -:
„Erfolgreich wird das Themenfeld Schwimmen verbindlich unterrichtet. Brandenburg wird damit seiner Verantwortung gegenüber den Schülerinnen und Schülern im wasserreichsten Bundesland gerecht.“
Herr Minister, das ist Ausdruck von Selbstzufriedenheit pur. Kritisches Hinterfragen bleibt, wie in der letzten Zeit so oft in Ihrem Haus, aus.
Wie sieht es mit der Verbindlichkeit in der Praxis aus? In Brandenburg muss man in der ersten, der zweiten, der dritten oder der vierten Jahrgangsstufe schwimmen lernen. Dafür sind einmalig 15 Schwimmstunden vorgesehen. Abgesehen davon, dass die verbindlichen Zielstellungen am Ende eines solchen Schwimmzyklus fehlen, zeigen die Umfragen des brandenburgischen Sportlehrerverbandes, dass in einigen Landesteilen nicht einmal diese 15 Stunden erteilt werden; das wissen Sie.
Auch dafür gibt es verschiedene Ursachen. Ich verweise zum einen auf die Bädersituation. Wir haben über das Thema unlängst im Landtag debattiert. Vor allen Dingen im Norden und Nordwesten dieses Landes gibt es insoweit sehr viele weiße Flecken. Außerdem müssen die Schulträger im gesamten Land einen zum Teil erheblichen logistischen und finanziellen Aufwand zur Durchführung des Schwimmunterrichts betreiben. Dazu gehört die Organisation, aber vor allem die Finanzierung des Bustransfers, um die Schüler zur noch vorhandenen Schwimmhalle oder ins Freibad zu bringen. Außerdem fallen in manchen Bädern noch Eintrittsgebühren und, wenn es hoch kommt, Mieten für die jeweilige Schwimmbahn an.
Eine weitere Ursache - diese dürfte Ihnen, Herr Minister Rupprecht, als Bildungs- und Sportminister bekannt sein - liegt da
rin, dass an vielen Grundschulen Lehrer das Fach Sport immer noch fachfremd unterrichten müssen. Jede vierte Lehrkraft im Grundschulbereich besitzt keine Fachqualifikation. Für den Schwimmunterricht braucht man aber nicht nur diese, sondern auch die Rettungsschwimmerbefähigung. Auch in dieser Hinsicht gibt es nach Aussagen der Fachleute aus dem Sportlehrerverband große Defizite; Sie kennen die Aussagen.
Meine Damen und Herren, wir benötigen schnellstens eine Analyse der Situation im Schulschwimmen, um gemeinsam mit allen Beteiligten - den Lehrerinnen und Lehrern, den Schulträgern und natürlich auch den Eltern - über die Qualität des Schwimmunterrichts diskutieren zu können. Wir müssen schnellstens Verbesserungen anstreben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die Koalitionsfraktionen sage ich schon an dieser Stelle: Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Warum? Herr Dombrowski hat zu Beginn seiner Rede, als es um die Alleen in Brandenburg ging, so schön gesagt, es sei eine Frage der Herangehensweise an einen Antrag. Gleiches könnte ich an dieser Stelle sagen.
Herr Görke, als Sie den Antrag formuliert haben, sind Sie anscheinend davon ausgegangen: Wir haben Sommerzeit und machen schnell einen Antrag zum Schulschwimmen. - So ist er gestaltet. Ich lese ihn noch einmal vor:
„Die Landesregierung wird beauftragt, dem Landtag eine Analyse des Iststandes des qualifizierten Schwimmunterrichtes und gegebenenfalls Möglichkeiten für dessen Verbesserung bis zum 01.10.2006“
Das ist undifferenziert, unkonkret und nicht zielführend. Wenn ich als Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Ihren Antrag lesen würde, würde ich mich fragen: Was ist qualifizierter Schwimmunterricht? Dann müsste ich das erst einmal analysieren.
Wir werden anders verfahren und den Antrag ablehnen. Wir haben zwei Kleine Anfragen vorbereitet, die uns den Iststand verdeutlichen sollen. Dazu gehören zum Beispiel die Fragen: Welche Qualifikation haben Sport unterrichtende Lehrer - nicht Sportlehrer -? Wie hoch ist der Anteil externer Rettungsschwimmer bzw. Schwimmmeister im Unterricht? Wie hat sich
die Schwimmerquote in den letzten Jahren detailliert aufgeteilt nach Landkreisen und Regionen entwickelt? Hier gibt es logischerweise unterschiedliche Bedingungen. In einer anderen Kleinen Anfrage wollen wir wissen, wie es mit den tödlichen Unfällen im Wasser in den letzten zehn Jahren tatsächlich aussieht. - Ich bedanke mich und komme nachher noch einmal.