Protokoll der Sitzung vom 26.10.2006

Nach dem Urteil des Karlsruher Verfassungsgerichts zur Finanzlage des Landes Berlin gehe ich davon aus, dass sich auch Berlin aus der ILB zurückziehen wird. Erst wenn dies geschehen ist, kann eine Ausstattung effektiv und nachhaltig geführt werden.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein. - Die CDU-Fraktion vertraut bei diesem enormen Schritt voll und ganz der Landesregierung. Unter Aufsicht des Finanzministeriums und mit dem Wirtschaftsministerium als Partner an der Seite wird die ILB als eine schlagkräftige Bank für den Mittelstand ausgebaut werden. Davon bin ich überzeugt. Aus diesem Grund werden wir den Antrag ablehnen. - Danke.

(Beifall bei CDU und SPD)

Für die Landesregierung spricht Finanzminister Speer.

Herr Karney, an einer Stelle muss ich Sie korrigieren. Bei der Gesellschafterstruktur gibt es derzeit keine Änderungen. Die NRW-Bank ist zu 50 % Anteilseigner und Berlin mit der Bankgesellschaft zu 25 %. Es gab und gibt Gespräche - darüber habe ich unterrichtet -, aber die Eignerstruktur hat sich bis zum heutigen Tage nicht verändert.

Wir haben, Herr Christoffers, in diesem Hause aufgrund der Intervention der EU über die Ausrichtung unserer Bank auch gestritten. Seinerzeit ist entschieden worden, dass wir eine reine Förderbank haben wollen, um dieser Bank dann auch weiterhin die Vorzüge, die man einer solchen Einrichtung besonders im steuerlichen Bereich geben kann, zukommen zu lassen. Wenn die Bank in Konkurrenz mit privaten Instituten tritt, widerspricht das der Verständigung 2, die wir mit der EU damals in der Auseinandersetzung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, den Ländern und der EU-Kommission erreicht haben. Deswegen ist dieser Weg nicht zu gehen. Wir haben uns entschieden. Man kann nur entweder eine Landesbank, eine Mittelstandsbank oder ein solches Institut, wie wir es momentan betreiben, haben.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

Ja.

Bitte, Herr Christoffers.

Herr Minister, ich bedanke mich für Ihre Klarstellung bezüglich der Gesellschafterstruktur und habe eine Frage.

Wir wissen, dass weder Sie noch ich das AHA-Ranking der ILB gefährden wollen. Würden Sie mir zustimmen, dass die Einigung 2 mit Brüssel bedeutet, dass es nach den Bestimmungen des ILB-Gesetzes möglich ist, nicht nur eine Förderbank, sondern auch eine Strukturbank entsprechend den Wettbewerbsregeln auszugestalten, ohne dass wir in irgendeiner Art und Weise an Wettbewerbsneutralität verlieren?

Wenn Sie mich nicht unterbrochen hätten, wäre ich dazu noch gekommen.

Dann bitte ich darum. Ich wusste ja nicht, was Sie sagen werden.

Wenn Sie die Entwicklung der Bank verfolgen, wissen Sie, dass wir laufend Diskussionen zwischen dem Land und der Bank in Form der Staatsaufsicht haben. Wir führen Diskussionen zwischen dem Vorstand und den Gremien. Ihre Fraktion ist ja in Person von Frau Osten im Verwaltungsrat bei der Weiterentwicklung von Produkten vertreten. Jedes dieser Produkte muss natürlich unter dem Gesichtspunkt der EU-Konformität geprüft werden. Das läuft derzeit in einigen Fällen, speziell in Zusammenarbeit der ILB mit dem Wirtschaftsministerium, zur Weiterentwicklung und Erschließung neuer Möglichkeiten. Aber das alles findet seine Grenze an der Stelle, wo es nicht mehr EU-konform zu sein scheint. Jedes dieser neu entwickelten Produkte muss daraufhin überprüft und den Ansprüchen, die die EU-Kommission vorgibt, gerecht werden. Es sind aber diesbezüglich Überlegungen im Gange. Es braucht dazu eine Konzeption, wie Sie sagen, der Landesregierung nicht, sondern die Bank hat nach dem Gesetz die Möglichkeit und entwickelt sie eigenständig in Zusammenarbeit mit den Ressorts, und zwar dort, wo es möglich und sinnvoll ist, wo die Ressorts aus ihrer Politik heraus bestimmte Produkte entwickeln wollen. Gemeinsam mit der Bank geht das. Insofern schließe ich mich der Einschätzung an, dass wir diesen Antrag nicht brauchen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält noch einmal die antragstellende Fraktion, falls Bedarf besteht. - Bitte, Herr Christoffers.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben bestätigt, dass eine Reihe von Produkten in der Bank selbst erarbeitet wird. Erstens: Was spricht dagegen, wenn das Parlament als politisches Gremium für sich in Anspruch nimmt, dass die Produktentwicklung durch die ILB in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsregeln der Europäischen Union von anderen Partnern auf Landes- und Bundesebene begleitet wird? - Ich glaube, nichts.

Zweitens: Der Antrag wird mit Sicherheit heute nicht an den Ausschuss überwiesen, sondern gleich in der Sache abgelehnt werden. Ich gehe davon aus, dass wir spätestens in einem halben Jahr zu den Einzelvorschlägen im Haus eine breite Debatte führen werden, weil dies notwendig ist, um zu Entscheidungen zu kommen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Nichtsdestotrotz ist der Antrag auf Überweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss gestellt worden. Wer diesem Begehr Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ohne Stimmenthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es bleibt also das Selbstbefassungsrecht des Ausschusses.

Ich lasse über den Antrag in der Drucksache 4/3565 in der Sache abstimmen. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt worden.

Damit verlassen wir Tagesordnungspunkt 13, und ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Verkaufserlös der BBG für die Konversion einsetzen

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS

Drucksache 4/3567

Der Abgeordnete Domres eröffnet die Debatte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Umgang mit der Brandenburger Bodengesellschaft sorgte in diesem Haus schon häufig für Auseinandersetzungen. Erinnert sei hier exemplarisch an einen Antrag aus dem vergangenen Jahr. Meine Fraktion beantragte im Juni 2005 unter anderem, dass die Landesregierung beauftragt wird, die Weiterführung der BBG als Dienstleister und Entwicklungsträger zum Erhalt von funktionierenden Strukturen zu prüfen, um somit die erworbenen Kompetenzen für das Land Brandenburg zu sichern. Dieser Antrag wurde leider von der Koalition damals abgelehnt. Ich möchte kurz auf die Debatte, die wir dazu am 9. Juni des vergangenen Jahres hier geführt haben, reflektieren.

Kollege Bischoff meinte damals:

„Dieser Antrag ist völlig korrekt, er kommt allerdings etwa zwei Jahre zu spät, weil die BBG schon 80 % der Konversionsflächen saniert und veräußert hat. Wir haben damit das Ende der Gesellschaft eingeleitet. Zum 31.12.2007 wird sie regulär ihre Geschäftstätigkeit einstellen. Die Restflächen werden schrittweise in einen Landesbetrieb überführt, in den Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, und das spätestens ab dem Jahr 2006. Dies wurde, wie gesagt, bereits vor zwei Jahren entschieden. Insofern ist die Debatte nicht nur weit vorangeschritten, sondern inzwischen auch entschieden.“

Kollege Bischoff begründete die Ablehnung damit:

„Weil erstens ein transparenter Stufenplan zur Abwicklung der BBG und zweitens ein Konzept für den Umgang mit den Restflächen vorliegt, lehnen wir Ihren Antrag ab, dies übrigens auch vor dem Hintergrund der Haushaltssituation in Brandenburg.“

Meine Damen und Herren der Koalition, allein die Begründung der damaligen Ablehnung macht deutlich, dass Sie die Lage falsch eingeschätzt haben. Lassen Sie mich dies kurz erläutern:

Erstens kam unser Antrag im Juni 2005 zum richtigen Zeitpunkt, weil Ihre Konzeptionslosigkeit mehr als deutlich war und auch heute noch ist.

Zweitens: Der Finanzminister hat nur wenige Monate nach unserem Antrag entschieden, die BBG zu verkaufen. Verbunden mit einem dreijährigen Geschäftsbesorgungsvertrag wird die Gesellschaft nun verkauft, deren Ende nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen bereits mit dem Stufenplan eingeleitet wurde. Ob diese damalige Position von SPD und CDU verkaufsfördernd war, wird sich bald zeigen.

Drittens hat der Landesbetrieb für Bauen und Liegenschaften selbst eingeschätzt, dass der Umfang der Aufgaben im Zusammenhang mit der weiteren Verwaltung, Verwertung und Entwicklung des WGT-Liegenschaftsvermögens, aber auch des Bodenreformvermögens im Allgemeinen Grundvermögen zum 01.01.2006 nicht zu leisten ist.

Ich möchte an dieser Stelle durchaus auch an die damalige Rede vom Kollegen Dombrowski erinnern. Er sagte:

„Ich möchte gleich ankündigen, dass wir uns in unserem Fachausschuss in der ersten Sitzung nach der Sommerpause“

- gemeint war 2005

„berichten lassen werden, wie es mit der Konversion im Land Brandenburg aus Sicht der Landesregierung weitergehen wird. Dort kann sich jeder einbringen. Wir reden aber nicht darüber, ob wir diese oder jene Gesellschaft am Leben erhalten. Die Entscheidungen sind getroffen. Es wird einen Landesbetrieb geben, der diese Flächen verwaltet.“

Herr Dombrowski, was ist aus Ihrer damaligen Ankündigung geworden? Mir ist nicht bekannt, dass sich der Ausschuss bis

heute auf Ihre Initiative hin mit der Zukunft der Konversion beschäftigt hat.

Aber auch der Finanzminister war damals noch von Optimismus getragen. Er sagte:

(Bischoff [SPD]: Zitieren Sie den jetzt nicht auch noch!)

- Ich finde das gut.

„Wir haben im Einvernehmen mit den die Regierung tragenden Fraktionen den Fahrplan festgelegt. Wir werden zum Jahresbeginn 2006 einen Landesbetrieb errichten, der sich mit Liegenschaften und Bauen in diesem Land beschäftigt und der in einem Jahr die Aufgabe, die die BBG derzeit ausführt, übernimmt. Wir haben dann ein Jahr Zeit für diese Transformation.“

Für meine Fraktion war die Entscheidung, die BBG zu verkaufen, nicht die Vorzugsvariante, wie Sie wissen. Das haben wir immer deutlich gemacht. Diese Entscheidung ist aber nun nicht mehr rückgängig zu machen. Deshalb, meine Damen und Herren, reden wir heute darüber, ob der Erlös aus dem Verkauf der Brandenburgischen Bodengesellschaft abzüglich der Stammeinlage in die Titelgruppe 65 im Einzelplan 20 der Allgemeinen Finanzverwaltung, Liegenschaftsvermögen, überführt und für die weitere Konversion des WGT-Liegenschaftsvermögens im Allgemeinen Grundvermögen bereitgestellt wird oder im Haushalt verschwindet.

In wenigen Tagen wird der Kaufvertrag notariell beglaubigt, dann wird auch feststehen, welcher Kaufpreis erzielt worden ist.

Wenn wir heute darüber reden, ob der Erlös aus dem Verkauf der BBG in die Titelgruppe 65 überführt wird, dann geht es aus unserer Sicht auch um die Glaubwürdigkeit der Regierung. Mit der Schaffung der Titelgruppe 65 im Einzelplan 20 sollte sichergestellt werden, dass Mieten und Pachten sowie die Einnahmen aus dem Verkauf für Ausgaben zur weiteren Verwaltung, Verwertung und Entwicklung des WGT-Liegenschaftsvermögens im Allgemeinen Grundvermögen bereitgestellt werden. Das war die Zusage der Landesregierung und der Koalition gegenüber den Kommunen und der Konversionswirtschaft bei der Auflösung des damaligen WGT-Sondervermögens und der dadurch notwendig gewordenen Überführung ins Allgemeine Grundvermögen.

Nun könnte argumentiert werden, dass der Erlös aus dem Verkauf der BBG nichts mit der Verwertung des WGT-Vermögens zu tun hat, an dessen Ergebnis die Kommunen nach dem WGTGesetz zu beteiligen sind. Diese Argumentation teilen wir nicht. Wir glauben schon, dass der Verkaufserlös der BBG höher sein wird als die 500 000 Euro Stammeinlage und die Wertsteigerung, die aus dem operationalen Geschäft mit dem WGT-Vermögen resultiert. Schon deshalb gehört aus unserer Sicht die damalige Stammeinlage in den allgemeinen Haushalt und der Mehrerlös in die Titelgruppe 65.