Über die Notwendigkeit der Fortführung der Konversion wurde in diesem Haus ebenfalls schon häufig gestritten, letztmalig im Juni 2006, wieder auf Antrag meiner Fraktion. In diesem Antrag wurde die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag im IV. Quartal 2006 einen Konversionsbericht vorzulegen, die in
der 1. Legislaturperiode beschlossenen Leitlinien für Konversion im Land Brandenburg zu überarbeiten und fortzuschreiben sowie dem Landtag einen diesbezüglichen Entwurf zur Beschlussfassung zuzuleiten. Auch dies gestaltet sich schwieriger als erhofft, aber wir arbeiten ja noch daran. Klar ist aber schon jetzt, dass die Fortführung der Konversion Geld kosten wird. Über die Notwendigkeit der Fortführung besteht, denke ich, kein Streit.
Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass im Land Brandenburg von munitionsbelasteten und anders kontaminierten Flächen und Liegenschaften noch immer teilweise akute Bedrohungen für Menschen und Umwelt ausgehen. Noch immer befinden sich ca. 15 000 ha - das sind ca. 180 WGT-Liegenschaften - im Bestand des Liegenschaftsvermögens. Das sind zum Teil städtebaulich relevante Liegenschaften.
Welches Risiko mit der Übernahme der Liegenschaft Sperenberg auf das Land zukommt, ist dabei noch nicht einmal eingerechnet. Aber gerade diese Region braucht nun, nachdem das Vorhalten des Areals für einen Flughafen 15 Jahre lang die regionale Entwicklung dort verhindert hat, Chancen und Möglichkeiten zur Entwicklung. Es darf nicht weiterhin der Stillstand verwaltet werden.
Nach wie vor besteht somit ein erheblicher Bedarf für Konversion. Auch in der jetzigen Haushaltssituation ist dem aus unserer Sicht durch eine entsprechende Landespolitik Rechnung zu tragen. Viele Kommunen sehen das auch so.
Wenn ich daran erinnern darf: Für den Haushalt 2007 sind für die Verwertung von Grundstücken Entwicklungskosten in Höhe von ca. 1,7 Millionen Euro vorgesehen. Im Jahr 2006 waren es immerhin noch ca. 7,5 Millionen Euro. Auch für die Gefahrenabwehr im Umweltbereich waren im Jahr 2006 ca. 4 Millionen Euro vorgesehen. Im kommenden Jahr werden es nur noch ca. 2,6 Millionen Euro sein, und das bei einer steigenden Zahl ordnungsbehördlicher Verfügungen, wie im Bericht der Landesregierung nachzulesen ist.
Es geht also darum, weiter Geld für die Konversion in die Hand zu nehmen, um den Haushalt auch in den kommenden Jahren präventiv zu entlasten. Für die ordnungs- und strukturpolitische mittelfristige Aufgabe Konversion ist es deshalb mehr als gerechtfertigt, den durch den Verkauf der BBG erzielten Mehrwert für die Konversion unter anderem auch zur notwendigen Kofinanzierung von EU-Strukturfondsmitteln im Rahmen des Operationellen Programms EFRE in der Förderperiode 2007 bis 2013 zur Verfügung zu stellen. Gerade bei dem katastrophalen Mittelabfluss des Haushaltes 2005/2006, über den sich nur der Finanzminister freuen kann, sollte der Verkaufserlös zweckgebunden in die Konversion investiert werden. Deshalb meinen wir, dass unser Antrag richtig und gerechtfertigt ist.
Man muss kein Hellseher sein, um davon auszugehen, dass Sie diesen Antrag wieder ablehnen werden. Sie werden wieder jede Menge fadenscheiniger Argumente finden, warum das, was wir mit diesem Antrag bezwecken, nicht geht. Dabei wird es Ihnen letztendlich wieder nur am politischen Willen fehlen. Möglicherweise werden Sie auch sagen, dass der Verkaufserlös gerade einmal die Höhe des Stammkapitals ausmachen und nichts da
sein wird, was in die Titelgruppe 65 überführt werden kann. Für diesen Fall kündige ich schon jetzt eine intensive Untersuchung und Befragung der Landesregierung durch meine Fraktion an.
Da ich aber sehr optimistisch bin und immer an das Gute im Menschen glaube, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich unserem Antrag gegenüber aufgeschlossen zeigen würden. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Domres, ich gehe einmal davon aus, dass alle Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Hause jetzt die ganze Geschichte richtig verstanden haben. Ich gehe nicht davon aus, dass wir uns in der Debatte gegenseitig mit fadenscheinigen Argumenten bewerfen, sondern ich will etwas Konkretes sagen, und das werde ich relativ kurz machen.
Die BBG hat, wenn man die letzten Jahre berücksichtigt, einen guten Job gemacht. Übrigens wird die Geschäftsführerin das für uns im Landesinteresse weiterhin tun.
Lieber Kollege Domres, in der Tat, Sie waren wirklich hellseherisch, wie immer bei diesen Debatten. Ich freue mich auch immer darüber. Das ist sozusagen die große Stunde des Parlaments zu später Abendzeit. Aber zwei Punkte müssen schon noch einmal gesagt werden.
Die Landesregierung und der Landtag haben definitiv zugesagt und auch im Haushalt klar abgesichert, dass alle Erlöse aus dem Verkauf von Liegenschaften dem Allgemeinen Grundvermögen zugeführt werden. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Das wird auch in Zukunft so sein. Aber wenn Sie den Eindruck vermitteln sollten, dass die Verkaufserlöse aus der BBG eben dazugehören, dann ist das falsch. Die Verkaufserlöse aus einer Landesgesellschaft, die wir über Jahre hinweg entwickelt haben, gehören in den Haushalt des Landes Brandenburg. Dort ist es übrigens richtig veranschlagt, und - eine solche Bemerkung muss man als Finanzpolitiker machen dürfen - dort ist es auch bitter notwendig. - Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Konversion ist eine Jahrhundertaufgabe, besonders hier in Brandenburg, denn immer noch liegen 20 000 ha alter Militärliegenschaften brach.
Die betroffenen Kommunen befürchten jetzt, dass wegen der geplanten Abwicklung der Brandenburgischen Bodengesellschaft, kurz: BBG, und auslaufender Gesetze der Konversionsprozess ins Stoppen gerät. Doch das, meine Damen und Herren - ich hoffe, hier sind wir uns alle einig -, kann und darf es nicht geben.
Die Bilanz der Konversion in Brandenburg ist - dies ist nicht zuletzt auch das Verdienst der BBG - ausgesprochen gut.
Gut 80 % der 1994 vom Bund in das Eigentum des Landes Brandenburg übernommenen etwa 100 000 ha ehemaliger WGT-Flächen werden heute zivil genutzt oder es wird die zivile Nachnutzung vorbereitet. Es ist im Rahmen der Konversion gelungen, zukunftsorientierte Arbeitsplätze im Bereich moderner Technologien sowie attraktiven Wohnraum zu schaffen oder zu erhalten und somit auch in vielen betroffenen Regionen zum allgemeinen Strukturwandel beizutragen.
Ein Schwerpunkt der jetzigen und zukünftigen Arbeit ist der Rückbau nicht mehr benötigter baulicher Anlagen, um einerseits die weichen Standortfaktoren wie das Ortsbild in positiver Weise zu beeinflussen und um andererseits durch die Entsiedlung von Flächen die lokale und regionale Umweltbilanz im Allgemeinen zu verbessern.
Darüber hinaus müssen in den nächsten Jahren auch noch die Reste der munitionsberäumten ehemaligen Truppen- und Schießplätze des WGT-Vermögens durch Verkauf einer jagdoder volkswirtschaftlichen Nutzung oder auch dem Naturschutz zugeführt werden - und dies mit möglichst viel Erlös zugunsten des WGT-Liegenschaftsvermögens.
Die Konversion in Brandenburg ist daher noch längst nicht abgeschlossen. Wir haben bereits bei der Auflösung des Sondervermögens „Grundstücksfonds Brandenburg“ und bei der Überführung der Restflächen in das Allgemeine Grundvermögen große Bedenken angemeldet. Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, dass es nicht angehen kann, insbesondere nach dem geplanten Verkauf der BBG noch in diesem Jahr die Konversion auf „kalte“ Weise auslaufen zu lassen.
Es kann auch nicht angehen, die Rücklage des WGT-Liegenschaftsvermögens zugunsten des Löcherstopfens der Allgemeinen Finanzverwaltung zu plündern und die Restflächen einzuzäunen und verrotten zu lassen.
Daher begrüßen wir ausdrücklich den vorliegenden Antrag, dessen Intention es ist, den BBG-Verkaufserlös abzüglich der Stammeinlage in die Titelgruppe 65 in Kapitel 20 630 des Einzelplans 20 der Allgemeinen Finanzverwaltung zu überführen und damit die Konversion zügig weiterzuführen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS zur Verwendung des BBG-Ver
kaufserlöses greift ein Problem auf, mit welchem wir uns in diesem Parlament mehrfach auch in sehr verantwortungsvoller Weise beschäftigt haben. Wir haben sogar die Überführung militärischer Liegenschaften in zivile Nutzung in unserer Landesverfassung verankert. Unser Land wurde und wird dieser Aufgabe in beispielhafter Weise gerecht, so beispielhaft, dass die erfolgreiche Konversion in Brandenburg auch schon über unsere Landesgrenzen und über die Grenzen Deutschlands hinaus Interesse gefunden hat.
Natürlich kann man nicht in jeder Frage, Herr Kollege Domres, derselben Meinung sein, insbesondere wenn es um die Veräußerung von Flächen geht. Da setzt schon jeder andere Prioritäten. Der eine hat mehr die Belange des Naturschutzes im Blick, der Zweite die Interessen von Waldbesitzern und der Dritte kommunale Interessen seiner Region. Immer aber gilt der Frage der Konversion besondere Aufmerksamkeit.
Im Großen und Ganzen können wir feststellen, dass wir auf dem Gebiet der Konversion auf dem richtigen, und zwar auf einem sehr erfolgreichen, Weg sind, und die Brandenburger Bodengesellschaft hat - das muss man hier auch einmal deutlich sagen, Kollege Bischoff hat es auch schon gesagt - eine gute und wichtige Arbeit für das Land geleistet und wird dies auch noch in der nächsten Zeit tun.
Gestatten Sie mir aus aktuellem Anlass auch eine persönliche Bemerkung. Die Zusammenarbeit mit der Brandenburgischen Bodengesellschaft hat sich unter Führung von Frau Dorette König überaus positiv und vertrauensvoll entwickelt. Dafür möchte ich ihr von dieser Stelle aus ausdrücklich danken,
und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit der künftigen Staatssekretärin im Infrastrukturministerium.
Doch nun zurück zur Frage der Konversion im Land. Herr Domres, ich glaube, dem, was Sie hier so grau in schwarz gemalt haben, ist nicht so.
Im Fachausschuss, in dem ich Vorsitzender sein darf, haben wir ein gutes Arbeitsklima. Wenn es beim Thema Konversion Nachfragebedarf oder Informationsbedarf gibt, dann wäre er jederzeit anzumelden gewesen. Er wäre jederzeit in der Form und in dem Umfang, wie es sachgerecht ist, befriedigt worden. Deshalb nehme ich Ihnen Ihre vorgetragene Empörung nicht so recht ab, auch wenn Sie mit schöner Regelmäßigkeit WGTAnträge stellen.
Wir hatten vor 17 Monaten den Antrag „Zukunft der Konversion in Brandenburg sichern“, dann vor fünf Monaten Ihren Antrag „Evaluierung und Fortschreibung der Leitlinien für Konversion im Land Brandenburg“ auf der Tagesordnung.
Herr Dombrowski, sind Sie so lieb und nehmen zur Kenntnis, dass wir genau dieser Meinung sind, dass die BBG gut gearbeitet hat, auch unter der Leitung von Frau König, dass wir sagen, neue Leitlinien für die Konversion sind wichtig? Das Einzige, was gemäß diesem Antrag gemacht werden soll, ist das, was Herr Bischoff gesagt hat: Es soll in den Haushalt, und zwar in die Titelgruppe 65 für die Konversion.