Der Gesundheitsfonds wird zum 1. Januar 2009 eingeführt. Bis dahin müssen sich alle Krankenkassen entschuldet haben. Es ist nicht überschaubar, wie viele Kassen dies tatsächlich schaffen werden. Deshalb wird es zwingend zu Fusionen der Krankenkassen und somit zur Reduzierung der Anzahl von derzeit 252 Krankenkassen kommen. Das war eine Forderung. Das finde ich auch richtig.
Der Leistungskatalog der Krankenkassen wird nicht verringert, sondern erweitert, zum Beispiel in der Palliativmedizin. Auch das wurde auf der gestrigen Beratung mit den Krankenkassen eindeutig gesagt. Die Wahlfreiheit der Versicherten wird größer. Ich verstehe durchaus, dass einige - besonders ältere Menschen - mit diesen Angeboten derzeit nichts anfangen können. Denen muss man helfen.
Wir werden uns daran gewöhnen, ähnlich wie beim neuen Schulsystem nach der Wende, zu fragen: Welche Krankenkasse
Noch einen ausgesprochen wichtigen Aspekt will ich nennen, nämlich die Rückkehr von Nichtversicherten ins System. Leider leben viel zu viele Menschen - allein in Brandenburg sind es etwa 4 000 - ohne Krankenversicherung. Mit der Gesundheitsreform wird diesem Personenkreis der Weg zurück in ihre letzte Versicherung geebnet. Dann muss kein Mensch mehr ohne Versicherungsschutz sein.
Einige von uns neigen dazu, erst einmal zu sagen, die Reform sei schlecht und untauglich, die Probleme zu lösen. Dazu kommen demagogische Überschriften wie „Krebskranke zahlen mehr“. Diese Demagogen und Überschriftenschreiber vergiften das Klima in unserer Gesellschaft.
Fest steht doch, unser System ist und bleibt ein Solidarsystem. Solidarität heißt geben und nehmen. Gerade wenn ich mehr nehme als gebe, muss ich mich so verhalten, dass ich andere nicht durch eigene Schuld noch mehr belaste.
Die Vorsorgeuntersuchungen bezahlen die Krankenkassen. Versorgungsuntersuchungen dienen dazu, menschliches Leid zu minimieren oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Für diese präventiven Maßnahmen geben die Krankenkassen jährlich knapp 10 Milliarden Euro aus. Wenn die Vorsorgeuntersuchungen von den Versicherten nicht wahrgenommen werden, verursacht das Leid, Tod und damit erhebliche Mehrkosten für die Solidargemeinschaft.
In der letzten „KV-Intern“, der Zeitung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, war zu lesen, dass die Untersuchungszahlen bei der Darmkrebsvorsorge rückläufig sind. Das ist erschreckend, denn Darmkrebs ist die zweithäufigste Todesursache. Ein gerechteres Gesundheitswesen beinhaltet auch die Verantwortung des Einzelnen.
Lassen Sie mich noch einmal auf die Begründung zur Aktuellen Stunde eingehen. Ich glaube nicht, dass sich durch die Gesundheitsreform die gesundheitlichen Probleme Benachteiligter verschärfen. Menschen, die sich selbst aufgegeben haben, die wenig motiviert sind und über eine schlechte Ausbildung verfügen, verhalten sich nicht so, weil sie medizinisch schlecht betreut werden. Sie werden ebenso betreut wie diejenigen, die durch ihre Arbeit die Sozialtransfers ermöglichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die bessere ärztliche Versorgung und ein hoher Standard im Leistungskatalog, die bessere finanzielle Ausstattung der Krankenkassen, ein zielorientierter Morbiditäts-Risikostrukturausgleich und größere Wahlmöglichkeiten für Versicherte sind nur einige Schlagworte aus der Gesundheitsreform. Ich gebe zu, dass der Inhalt der Reform nicht leicht zu verstehen ist. Aber Deutschland wird mit den geplanten Veränderungen seinem Anspruch, ein qualitativ und quantitativ gutes Gesundheitssystem zu sichern, gerecht.
Hören Sie auf zu zündeln, meine Damen und Herren von der PDS, und die Menschen dabei zu instrumentalisieren!
Sehen wir vielmehr die Chancen, die mit dieser Reform verbunden sind. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns nach einem halben Jahr zäher Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt. Wir alle wissen, was Kompromiss heißt. Ich hoffe, die Opposition weiß das auch. Die Bundesregierung kann mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz für unsere Menschen vieles verwirklichen. Ich sage deutlich: Das Gesetz ist wirklich besser als sein Ruf. Dass sein Ruf schlecht ist, dazu haben Sie von der PDS leider auch einen Beitrag geleistet. Dass Oppositionspolitiker es als Murks abtun, ist ein wie bei jeder Reform - dieses Spiel kennen wir mittlerweile übliches Ritual. Ich bezweifle, dass diejenigen, die es schlechtreden oder schlechtschreiben, überhaupt wissen, worüber sie reden oder schreiben.
Ich habe an den Verhandlungen zur Gesundheitsreform teilgenommen. Wir waren schon verwundert, wenn nach der Verhandlungsrunde Informationen über den Ticker liefen, die weder auf der Tagesordnung standen noch beraten wurden. Das hat uns das Leben sehr erschwert, sehr viel Unruhe gestiftet und Unsinn über die Medien zu den Menschen gebracht.
Es ist völlig klar, beide Seiten mussten Kompromisse schließen. Das ist in einer Großen Koalition - wie auch hier im Land - nicht anders möglich. Wer an die Grenzen der eigenen Interessen stößt, muss Federn lassen. Wir wissen, die SPD und die Union sind von sehr unterschiedlichen Vorstellungen ausgegangen. Wir erinnern uns gut, im Wahlkampf 2005 wurde auch zwischen den heutigen Regierungspartnern heftig über die Zukunft des Gesundheitswesens gestritten, und es war kaum denkbar, dass wir etwas Gemeinsames auf den Weg bringen könnten. Aus dieser Sicht der Dinge heraus ist der Kompromiss sehr gut verträglich, nicht im Sinne aller Lobbyisten - das sage ich ganz deutlich; das ist völlig klar, Frau Dr. Münch hat darauf hingewiesen -, aber im Sinne unserer Patienten hier in Brandenburg. Das ist ganz wesentlich. Um die Interessen der Patienten zu vertreten, habe ich auch in der Verhandlungsgruppe gesessen. Die Patienten haben in diesem Prozess ihre Stimme noch am wenigsten erhoben.
Wir von der SPD-Seite hätten privaten Krankenkassen natürlich gern in das Fondsmodell aufgenommen. Das war eine wichtige Voraussetzung für uns. Das ist uns nicht gelungen. Man muss deutlich erkennen: Wer die CDU wählt, kann auf bestimmten politischen Feldern nicht SPD-Reinkultur erwarten. Das ist doch klar. Die Bürger wollten es anders. Deshalb ist dieser Kompromiss zustande gekommen.
Erstens: Der Gesundheitsfonds sichert die Finanzierung der Krankenkassen, wenn auch nicht dauerhaft - darauf komme ich noch zu sprechen -, so doch besser als vorher.
Zweitens: Das neue Vergütungssystem für die Vertragsärzte verlagert das Krankheitsrisiko von den Arztpraxen auf die Krankenkassen. Das ist insbesondere für unsere Brandenburger Ärztinnen und Ärzte wichtig.
Zu den einzelnen Punkten: Über den Gesundheitsfonds gab es heftigen Streit. Noch heute behaupten Oppositionspolitiker und Kassenvertreter, der Gesundheitsfonds sichere die GKV-Finanzen nicht nachhaltig, der mögliche Zusatzbeitrag verstärke den Trend zur Zwei-Klassen-Medizin, der Fonds sei intransparent und bürokratisch und riskiere ohne Not den reibungslosen Einzug der Beiträge.
Ich will nur auf die Behauptung zu den GKV-Finanzen eingehen. Zu den übrigen Einwänden ist festzustellen: Der Fonds ist mindestens so transparent wie der jetzige Risikostrukturausgleich. Er funktioniert nach einem einfachen Prinzip. Die Beitragseinnahmen aller Kassen fließen in einen Topf, aus dem die einzelnen Kassen je Versicherten den gleichen, nach Krankheitsrisiken gewichteten Betrag erhalten. Damit werden nicht nur die Krankheitsrisiken ausgeglichen; die so gebildeten durchschnittlichen Behandlungskosten sind auch wesentliche Anhaltspunkte für die Wirtschaftlichkeit der Kassen.
Der Beitragseinzug erfolgt nach dem bisherigen Verfahren. Wir hatten zwar ursprünglich andere Ideen, haben uns aber davon überzeugen lassen, dass es richtig ist, es dabei zu belassen. Wir wissen, dass bereits jetzt Beiträge kassenartenübergreifend eingezogen werden. Das ist also überhaupt kein Problem. Es besteht auch kein originärer Sachzusammenhang zwischen dem Fonds und der Einzugsbehörde.
Die Aufregung von Kassenvertretern über den Gesundheitsfonds ist auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil es mit dem Risikostrukturausgleich bereits einen gemeinsamen Fonds der gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Der Fonds ist eine von den Kassen unabhängige Institution und hat neben dem vereinfachten Verrechnungsverfahren einen weiteren zentralen Vorteil: Seine Existenz stellt von vornherein klar, dass die gesetzliche Krankenversicherung - GKV - eine Solidargemeinschaft und keine Vereinigung von nur kassenintern solidarischen Kassen ist. Alle Beiträge werden ohne Umweg über die einzelnen Kassenhaushalte direkt von der Einzugsstelle an den Gesundheitsfonds weitergeleitet. Sie wissen, dass dies unter der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes geschieht.
Bisher gibt es ständig Streit über die Frage, welche Krankenkasse Nehmer- und welche Geberkasse ist. Kassen, deren Versicherte hohe beitragspflichtige Einkommen beziehen, fühlten sich schon immer privilegiert. Sie argumentierten: Wir geben den kranken Versicherten anderer Kassen etwas für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung ihrer Gesundheit. - Dieser Zustand wird mit der Neuregelung aufgehoben.
Frau Wöllert, einen Kritikpunkt kann ich gut nachvollziehen: Der Kompromiss bietet keine nachhaltige Lösung des Problems der Sicherung der GKV-Finanzen. Es ist uns nämlich nicht gelungen, die privaten Krankenversicherungen in den
Generell ist die zum Zusatzbeitrag gefundene Regelung eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status quo. Jedem Versicherten wird die Möglichkeit eröffnet, nach Anhebung des Zusatzbeitrags die Kasse zu wechseln. Auch damit wird der Wettbewerb zwischen den Kassen gestärkt. Gleichzeitig wird von den Kassen eine gute Qualität der Leistungen eingefordert. Ich gebe zu: Ältere Menschen sind nicht mehr so flexibel, dass sie sich jederzeit über den Stand der Dinge unterrichten und sofort die Kasse wechseln. Aber sie werden es lernen. Wir wissen aus dem Bereich der Kfz-Versicherung, dass junge Menschen sehr fit sind, wenn es darum geht, die besten Angebote, die auf ihre Person zugeschnitten sind, zu finden. Bei Patienten wird es ähnlich sein.
Eine weitere Neuregelung betrifft das Vergütungssystem für Vertragsärzte. Es wird ab 2009 eingeführt und verlagert das Krankheitsrisiko voll auf die Kassen. Die ärztliche Vergütung wird auf das System „fester Preise für klar definierte Behandlungsfälle“ umgestellt. Hausärzte erhalten eine nach Alter und Geschlecht differenzierte Fallpauschale, Fachärzte eine Grundund eine nach Fachdisziplin festgelegte Zusatzpauschale pro Patient. Für besonders behandlungsaufwendige Fälle werden Sondervergütungen gezahlt. Die Gesamtvergütung für die Vertragsärzte in einem Land bzw. einer KV wird sich an der Krankheitsstruktur ihrer Versicherten orientieren, nicht mehr, wie bisher, an der Einnahmenhöhe der Krankenkassen. Dadurch wird das Krankheitsrisiko voll auf die Kassen übertragen. Die an den Einnahmen der Kassen und damit an den Versicherteneinkommen orientierte Budgetierung der ärztlichen Vergütung wird damit aufgehoben. Heute bekommen die Ärztinnen und Ärzte in Brandenburg kein zusätzliches Geld, wenn sie überdurchschnittlich viele chronisch kranke Menschen behandeln. Das war eine Ursache für die große Protestwelle unserer Ärzte. Zukünftig richtet sich ihr Budget als Haus- oder als Facharzt nach dem durchschnittlichen Behandlungsbedarf ihrer Patienten. Damit wird tatsächlich mehr bei unseren Ärzten ankommen. Das kann man nicht bestreiten.
Natürlich kann man das Budget nicht explosionsartig aufwachsen lassen; es muss ein Deckel drauf. Um die Ärzte nicht zu motivieren, sehr viel zu produzieren, wird es ab einer bestimmten Leistungsmenge Vergütungsabschläge geben. Das ist auch vernünftig; sonst würden wir ein noch teureres System regelrecht provozieren. Ohne diese Regelung würde es nicht nur zur Ausweitung der finanziellen Seite kommen, sondern auch zu Qualitätsproblemen im Gesundheitswesen. Das wollen wir verhindern.
Ich komme wieder auf die Brandenburger Verhältnisse zu sprechen. Wir befürchten, dass wir in Zukunft unterversorgte Gebiete haben werden. Für dort tätige Ärzte können Zuschläge, für Ärzte in überversorgten Gebieten Abschläge vereinbart werden. Wir haben insoweit elementare Interessen Brandenburgs als Flächenland durchgesetzt.
Wir haben in dieser Woche gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesärztekammer, der Krankenhausgesellschaft und dem Städte- und Gemeindebund eine Initiative gestartet, um eine Imagekampagne auf den Weg zu bringen und jungen Menschen deutlich zu machen, dass es sich in Brandenburg lohnt, Ärztin oder Arzt auf dem Lande zu werden.
Mit diesem neuen Vergütungssystem wollen wir natürlich die Attraktivität erhöhen und ihnen sagen, dass sie dort auch von
Fonds einzubeziehen. Das war nicht durchsetzbar. Dennoch ist zuzugestehen, dass der Gesundheitsfonds Verbesserungen mit sich bringt, mit denen das Solidarprinzip gestärkt wird.
Im letzten RSA gab es Schwachstellen, die insbesondere zulasten großer Versorgerkassen wie AOK, BEK und DAK gingen. Die Einkommensunterschiede zwischen den Versicherten wurden bisher nur zu 92 % ausgeglichen. Künftig werden es 100 % sein. Insoweit gibt es keine ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile für Kassen mit gut verdienenden Versicherten mehr. Der bestehende RSA erfasst die Krankheitsrisiken nur unzureichend und benachteiligt Kassen mit einer überdurchschnittlich hohen Zahl chronisch kranker Versicherter. Bisher werden nur die Merkmale Alter und Geschlecht berücksichtigt; wir werden zukünftig noch krankheitsbezogene Zu- und Abschläge aufnehmen.
Auch in diesem Punkt wollten die Experten mehr. Das Märchen, wir hätten vom grünen Tisch aus entschieden, ist völliger Unsinn. Wir sind mit Stellungnahmen überschüttet worden, mit denen auf die Entscheidungen der Politik Einfluss genommen werden sollte. Dieser Umstand hat den Prozess nicht immer befördert.
Das Solidarprinzip ist ein wichtiger Schritt in Richtung höhere Versorgungsqualität. Letztere wird schließlich über Wettbewerbsvorteile oder -nachteile einzelner Kassen entscheiden.
Frau Wöllert, da die versicherungspflichtigen Einkommen sinken werden, bin ich mir ganz sicher, dass die steuerfinanzierte Säule, die bisher nur marginal ausgeprägt ist, in den nächsten Jahrzehnten an Bedeutung gewinnen wird. Die Steuerfinanzierung muss aber gesichert sein und darf nicht dem Auf und Ab von Haushaltsberatungen unterliegen. In diesem Punkt sind wir uns in der Koalition vollkommen einig. Insoweit gibt es keinen Widerspruch zwischen den Fraktionen.
Im Interesse der Wahrung und Ausgestaltung des Solidarprinzips ist es mir besonders wichtig, dass der Morbiditäts-Risikostrukturausgleich, der schon 2001 beschlossen worden ist, endlich auf den Weg gebracht wird. Es war uns in den Verhandlungen sehr wichtig, dies durchzusetzen, weil in Brandenburg besonders viele ältere und damit häufiger chronisch kranke Menschen leben. Frau Dr. Münch hat darauf hingewiesen, wie kompliziert die Verhandlungen in diesem Punkt waren. Wir können für Brandenburg wirklich froh darüber sein, diesen Kompromiss erreicht zu haben. Deshalb stimmen wir auch zu.
Angesichts der Neuregelung ist es umso unverständlicher, warum gerade jene Kassen, in denen viele chronisch kranke Menschen versichert sind, einen solchen Aufruhr gegen den Fonds gestartet haben; denn sie werden vom jetzigen RSA am allermeisten benachteiligt.
Vertreter der Krankenkassen behaupten, sie hätten eine schwache Startposition, weil sie wegen ihrer schlechten Risikostruktur einen Zusatzbeitrag erheben müssten. Aus unserer Sicht Frau Dr. Münch hat es ebenfalls gesagt - ist diese Behauptung völlig haltlos. Mit dem Morbiditäts-Risikostrukturausgleich erhalten die meisten Versorgerkassen ausgabendeckende Zuweisungen aus dem Fonds. Die kleine Prämie von maximal 1 % des beitragspflichtigen Einkommens werden eher Kassen mit vielen gut verdienenden Mitgliedern einfordern müssen. Wir werden das in der weiteren Entwicklung sehen.
Jetzt komme ich zu den Verbesserungen in der medizinischen Versorgung, zu dem Teil, der die Bürgerinnen und Bürger am meisten interessiert. Die scheinbar kleinen Schritte sind im Erleben der Menschen als Patient ganz wichtig. Es sind viele genannt worden.
Ich will auf die Ausführungen von Frau Wöllert eingehen, es dürfe vom Grundsatz her keine Pflicht der Versicherten zur Vorsorgeuntersuchung geben, denn das wäre unredlich, unmoralisch, eine Bestrafung. Diese Meinung können Sie wirklich nicht dauerhaft aufrechterhalten. Wir haben diese Pflicht ja jetzt schon bei den Zahnärzten. Jeder trägt quasi die Verantwortung dafür, das Solidarprinzip nicht durch eigenes Verschulden über Gebühr zu belasten. Sie sagten, das sei ein Einfallstor. Wir werden natürlich sehr darauf achten, dass es keines wird.
Aber es gibt schon Ausnahmen. Wir haben in der Koalition über viele Dinge gesprochen, die dann doch nicht in die Reform eingeflossen sind. Es handelt sich zum Beispiel um Sportunfälle, die in Risikosportarten geschehen. Wenn ich Bungee-Jumping betreibe, dann muss nicht die Gesellschaft dafür haften, wenn das Seil ein wenig länger als gedacht war. Von solchen Dingen rede ich.