Ich denke, sehr viele, bei denen Kultur durch das Land finanziert wird, sind an der Grenze dessen angelangt, womit sie noch arbeiten können. Deshalb haben wir die Entscheidung getroffen, die Kürzung auf eine Stelle, nämlich auf das Filmorchester Babelsberg, zu konzentrieren, auch weil dort die Hoffnung bestand, Dritte zu finden, die dieses Orchester mitfinanzieren; denn dieses Orchester ist außerordentlich oft in Berlin tätig, hat eine hohe Reputation, die auch vom Bund gesehen wird. Deshalb schien das erfolgversprechend.
Wir haben einen runden Tisch gebildet und uns intensiv bemüht. Leider ist es nicht gelungen, vom Kultursenator auch nur einen Euro zu bekommen. Wir haben es jedoch geschafft, mit dem RBB für drei Jahre, in denen dieser jeweils 300 000 Euro zahlt, einen Vertrag zu schließen. Der Rest wird durch Landesmittel ergänzt. Dies war von uns so vorgesehen.
Sie erwähnten Wirtschaftsministerium und Staatskanzlei. Mein Haus hat auch in diesem Jahr - mit Verpflichtungsermächtigung 350 000 Euro gezahlt. Dies ist auch für das nächste Jahr geplant.
Das heißt, das Anliegen besteht fort, neue Sponsoren oder Mitfinanziers zu finden. Engagement vonseiten des Landes für das Orchester ist in vernünftigen Relationen vorhanden. Nachdem in Berlin gekündigt worden war und der große Wunsch bestand, das Orchester am Medienstandort Babelsberg - da macht es wirklich Sinn - zu installieren, haben wir Mittel in Höhe 1,5 Millionen Euro aus dem Wirtschafts- und dem Kulturressort für die Umbau- und Ausstellungsmaßnahmen des Studios auf dem Gelände geplant. Das wird realisiert. Die Arbeits- und Umfeldbedingungen für dieses Orchester sind damit gravierend verbessert worden. Wir werden damit Ihrem Anliegen gerecht, das Orchester zu unterstützen.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 893 (Finanzierung der Ortsdurchfahrten in Frankfurt [Oder]), die der Abgeordnete Pohl stellen wird.
Vielleicht ist es die letzte Anfrage, die Kollege Szymanski als Minister im Landtag beantworten wird. Vielleicht ist sie deshalb auch wertvoll. Ich binauf die entsprechende Antwort gespannt.
Im Übrigen kann ich aufgrund der Erfahrungen sagen, dass in den Stadtverordnetenversammlungen Anfragen immer etwas schärfer gestellt werden. Insofern wird es hier noch einmal ganz spannend; denn die Frage nach der Straßenbaulast interessiert viele Städte. Es hat sich in den letzten Jahren einiges getan; die Einwohnerzahlen sind gesunken. Die Baulastverantwortung wurde durch das Bundesfernstraßengesetz geregelt. Diese Zuständigkeit ändert sich eventuell dadurch, dass man unter eine entsprechende Zahl gelangt. 80 000 Einwohner waren bisher festgelegt; Frankfurt (Oder) hat derzeit ca. 64 000.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Pohl, ich werde nachher noch zu Gesetzen und Anträgen sprechen.
Zu Ihrer Frage: Um eine Änderung bezüglich der Straßenbaulast zu erreichen, ist es notwendig, die einschlägigen Regelungen im Bundesfernstraßengesetz zu ändern. Man könnte es zum Beispiel so machen, wie wir es im Landesstraßenrecht geregelt haben. Dort heißt es: Nicht die letzte Volkszählung ist maßgebend, sondern die Grundlage der Einstufung beruht auf den jeweils am 31. Dezember amtlich festgestellten Einwohnerzahlen der letzten drei Jahre. - Das würde für Frankfurt (Oder) genau das bedeuten, was die Stadt als Wunsch und auch als Forderung vorgetragen hat, und würde gleichwohl eine Beständigkeit der Baulast garantieren; denn ein ständiger Wechsel bringt nichts.
Es gibt zwei Möglichkeiten, dies zu erreichen. Die eine wäre dazu führen wir bereits Gespräche mit dem Bund -, mittels gesetzgeberischer Initiative durch den Bund eine Veränderung vorzunehmen. Wir haben das auf der Ebene der Länder, Fachgruppe Straßenrecht, besprochen und erwarten im November dieses Jahres eine Antwort darauf, ob es rechtliche Möglichkeiten des Bundes gibt, diesen Zustand zu ändern. Erfolgt dies nicht, müssen wir im Zuge der Föderalismusreform die Möglichkeit nutzen - das würden wir im nächsten Jahr tun -, bei der modellhaften Novellierung des Brandenburgischen Straßengesetzes diese bundesrechtliche Regelung im Landesrecht zu modifizieren.
Wir müssen prüfen, inwieweit wir rechtlich Erfolg haben werden. Das heißt, wir werden im nächsten Jahr wissen, welchen Weg wir gehen müssen, und diesen werden wir dann auch gehen. - Danke schön.
Wir kommen zur Frage 894 (Gutachten zu Gaspreiserhöhun- gen), die die Abgeordnete Adolph stellen wird.
Gasversorger kündigten auch in diesem Herbst wieder Preiserhöhungen an. Nach Informationen von Verbraucherschützern hat die Landesregierung ein Gutachten zur Gaspreisentwicklung in Brandenburg in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten soll vorliegen.
Ich frage die Landesregierung: Inwieweit bestätigt das Gutachten die Kritik von Verbraucherschützern, von Bürgerinnen und Bürgern, dass die Gaspreiserhöhungen in den zurückliegenden Jahren von den Gasversorgern zu Unrecht erfolgten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wir sind uns einig im Bestreben, ungerechtfertigten Preiserhöhungen - auch über alle strittigen Energieträgerfragen hinweg - entgegenzuwirken. Ich möchte Ihre Ausführungen richtigstellen: Wir haben kein Gutachten in
Auftrag gegeben, um die Preisentwicklung in Brandenburg zu untersuchen, sondern wir haben gemeinsam mit dem Bundesland Sachsen dezidiert in Auftrag gegeben, anhand der Preisentwicklungen der letzten Jahre einen Ost-West-Vergleich anzustellen, welche kalkulatorischen Grundlagen dem zugrunde liegen, was diese Unterscheidung rechtfertigten.
In diesem Gutachten - Sie werden verstehen, wir sind in der Fragestunde und nicht bei der Auswertung des Gutachtens gibt es Anhaltspunkte, die uns veranlassen, der Kalkulation für die Gaspreise nachzugehen. Es gibt Ansatzpunkte zu sagen, dass es keine gerechtfertigten Unterschiede gibt. Das ist die Basis des abgestimmten Vorgehens der beteiligten Länder Sachsen und Brandenburg mit Blick auf die anstehenden Entscheidungen zur Gaspreisentwicklung.
Ist es erstens möglich, dass Landtagsabgeordnete, die sich dafür interessieren, dieses Gutachten erhalten?
Frau Abgeordnete, die Entscheidung, ob der Ausschuss darüber berät, obliegt dem Vorsitzenden des Ausschusses. Da sehe ich überhaupt kein Problem.
Die Informationsrechte der Abgeordneten in Rechnung stellend sehe ich gegenwärtig nichts, was dagegen spräche, das Gutachten einzusehen.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 895 (Motorisierung der Spreewaldkähne), die vom Abgeordneten Schippel gestellt wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Genehmigung für Verbrennungsmotoren als Antriebsmaschinen für Wasserfahrzeuge im Biosphärenreservat Spreewald sollte in diesem Jahr auslaufen - das ist der Hintergrund dieser Frage -, jedoch ist die Entwicklung der Elektromotoren nicht entsprechend vorangeschritten.
Ich frage daher die Landesregierung: Inwiefern wird den Nutzern ab 1. Januar 2007 Sicherheit gegeben, eine absehbare Zeit weiter Verbrennungsmotoren nutzen zu dürfen?
(Zurufe: Gestakt! - Heiterkeit - Schippel [SPD]: Und das sagt der Vorsitzende des Tourismusverbandes!)
Es sind offensichtlich viele Fachleute hier, die sich im Spreewald so gut auskennen, dass sie den Präsidenten bereits korrigiert haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat so, wie der Abgeordnete Schippel geschildert hat. Mit Erlass vom 16.04.1997 hat das damalige Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung das Fahren mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen im Biosphärenreservat Spreewald geregelt. Der Erlass hat zu einer Beendigung der Diskussionen vor Ort, die nicht zielführend waren, geführt und die Kahnfährleute sowie die Besucher des Spreewaldes zunächst zufrieden gestellt.
Punkt 1.4 des Erlasses regelt den allmählichen Übergang von Verbrennungsmotoren zu Elektromotoren. In der Tat werden wie vom Abgeordneten Schippel geschildert - ab 01.01.2007 nur noch Elektromotoren als Antriebsmaschinen für Wasserfahrzeuge eingesetzt, sofern zu diesem Zeitpunkt Elektromotoren der erforderlichen Leistungskraft marktüblich sind. So steht es im Erlass.
Die Verwaltung des Biosphärenreservats hat in Zusammenarbeit mit dem Wasser- und Bodenverband Oberland Calau in den letzten drei Jahren umfangreiche Testreihen durchgeführt, um den Einsatz verschiedener Elektromotoren im Spreewald vorzubereiten. Dabei wurde intensiv mit verschiedenen Herstellern zusammengearbeitet, um die eingesetzten Bootsmotoren hinsichtlich der besonderen Einsatzbedingungen zu modifizieren und weiterzuentwickeln.
Im Ergebnis der Testreihe lässt sich Folgendes feststellen. Erstens: Elektromotoren sind für die im Spreewald eingesetzten Bootstypen praxistauglich, jedoch sind die dazugehörigen Batterien derzeit noch zu groß und schwer. Anders gesagt: Ich kann den Kahn zwar elektrisch fahren lassen, dann passt aber niemand mehr drauf.
Zweitens: Die Preise von Elektromotoren und Batterien sind höher als die vergleichbarer Verbrennungsmotoren. Deswegen wird Marktüblichkeit vonseiten meines Hauses derzeit noch nicht angenommen. Das Kuratorium der Biosphärenreservatsverwaltung hat mich deshalb gebeten, den Zeitpunkt für den generellen Einsatz von Elektromotoren im Spreewald um fünf Jahre - auf den 1. Januar 2012 - zu verschieben.
An dem Ziel der Einführung von Elektromotoren als Antriebsmaschinen für Wasserfahrzeuge hält unser Haus grundsätzlich fest. Ich werde allerdings dem Wunsch des Kuratoriums entsprechen und den Termin der Einführung von Elektromotoren um fünf Jahre verschieben, damit in diesem Zeitraum die erforderliche Technik für Elektromotoren und Batteriesätze ausreifen kann
Ich gehe davon aus, dass es mit der Weiterentwicklung der Technik und einer verstärkten Nachfrage nach Elektromotoren auch zu einer spürbaren Angleichung der Preise an die üblicher Verbrennungsmotoren kommen wird. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren! Ich beende die Fragestunde und entlasse Sie in die Mittagspause bis 13.15 Uhr.