Meine Damen und Herren! Wir fahren in der Tagesordnung fort. Zunächst begrüße ich unsere Gäste, die Schülerinnen und Schüler der Oberschule Falkenberg (Elster). - Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg!
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Besucherinnen und Besucher! Wir haben heute die 2. Lesung der Novelle des Abgeordnetengesetzes, die sich mit der Anpassung der Bezüge befasst. Vermutlich haben wir uns für die Öffentlichkeit schon viel zu viel mit uns selbst beschäftigt. Deswegen möchte ich mich relativ kurz halten.
In diesem Jahr haben wir das Abgeordnetengesetz grundlegend novelliert. Dabei ging es darum, vermeintliche oder tatsächliche Privilegien von Politikern abzubauen oder einzuschränken, alte Zöpfe abzuschneiden und der sogenannten Selbstbedienungsmentalität einen Riegel vorzuschieben.
Wie Sie wissen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass wir nicht einfach an die Beamtenbesoldung oder an
Vorgaben von Kommissionen anknüpfen dürfen, sondern als Landtag selbst über die Abgeordnetenbezüge entscheiden müssen. Wir haben im Rahmen eines Kompromisses eine Methode gefunden, die Abgeordnetenbezüge an die Entwicklung der Einkommen der Bevölkerung anzukoppeln. Damit ist ein großes Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit gegeben.
Der Präsident hat mit der Drucksache 4/3506 eine Unterlage veröffentlicht, in der die Einkommensentwicklung der Bevölkerung im Jahr 2005 dokumentiert ist. Anhand dieser Einkommensentwicklung ist berechnet worden, dass die Abgeordnetenbezüge nicht erhöht, sondern gesenkt werden müssen. Wenn es um die Erhöhung von Abgeordnetenbezügen um 20, 30 oder 40 Euro ging, haben viele Zeitungen darüber geschrieben. Davon, dass wir uns jetzt an die Einkommensentwicklung angekoppelt haben, habe ich in den letzten Tagen allerdings nichts in den Zeitungen gelesen. Es ist schade, dass es darüber keine große öffentliche Resonanz gab, aber leider auch nicht zu ändern.
Einige kritisieren jetzt, dass die Wahlkreiskostenpauschale geringfügig erhöht wird. Deswegen werden der Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung und der Bericht des Hauptausschusses als Mogelpackung diffamiert. Für diejenigen, die das vielleicht nicht genau im Auge haben, möchte ich das einmal aufzeigen. Es gibt zwei Positionen: Das eine sind die Abgeordnetenbezüge, welche quasi die Entlohnung sind. Das andere sind die Wahlkreispauschalen. Dieses Geld bekommen die Abgeordneten dafür, dass sie ein Büro im Wahlkreis haben und für die Menschen im Wahlkreis unterwegs sind.
Ich finde es ein starkes Stück, zu kritisieren, dass die Wahlkreiskostenpauschale erhöht wird - und zwar anhand eines festen statistischen Index, auf den wir als Abgeordnete gar keinen Einfluss haben -, und das als Mogelpackung zu diffamieren. Niemand - weder ein Angestellter noch ein Beamter noch jemand, der in einem Unternehmen beschäftigt ist - bezahlt seinen eigenen Arbeitsplatz. Den bezahlt der Chef. Wir aber sind unsere eigenen Chefs, wenn ich das einmal salopp sagen darf. Wenn Kosten für Telefon, Porto und Miete steigen, muss man das berücksichtigen. Es geht schließlich nicht darum, dass sich die Abgeordneten das Geld in die Tasche stecken, sondern dass sie es für das Wahlkreisbüro ausgeben, das sie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger betreiben und dort für sie und die Demokratie Dienstleistungen erbringen. Insofern haben wir hier einen guten Kompromiss mit einer sehr breiten Mehrheit beschlossen. Wir sehen, dass das, was prognostiziert worden ist, nämlich dass Diäten auch gesenkt werden können, wenn das Volkseinkommen bergab geht, auch eintritt.
Der Antrag der DVU-Fraktion, über den wir heute auch abzustimmen haben, greift diesen Aspekt nicht auf, sondern er diffamiert das. Deswegen ist dieser Antrag abzulehnen. Das zeigt schlicht und einfach, dass die Kolleginnen und Kollegen von der DVU-Fraktion das nicht verstanden haben. Dem ist leider nichts hinzuzufügen; es ist ja auch kein Einzelfall, sondern die Regel. Deshalb bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Hauptausschusses zuzustimmen und den Antrag der DVU-Fraktion abzulehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Abgeordnetengesetz in der Fassung des Siebten Änderungsgesetzes ist und bleibt eine Mogelpackung. Mit dem Achten Änderungsgesetz haben wir die Bestätigung, Herr Schulze.
Ausgehend von dem Siebten Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wird die zu versteuernde Grundentschädigung der Abgeordneten nunmehr an die dort genannte Maßzahl der Einkommensentwicklung gekoppelt. Vordergründig sieht das nach Sparen aus. Immerhin ergibt sich jetzt nach § 5 ein Entschädigungsbetrag in Höhe von 4 390,20 Euro, also eine Senkung um beachtliche 8,80 Euro. Auf der anderen Seite wird diese fantastische Einsparung mit der Erhöhung der Pauschale für die Ausstattung allgemeiner Kosten von 572 Euro auf 586,30 Euro, also um 14,30 Euro, überkompensiert. Summa summarum handelt es sich also um eine Anhebung der Gesamtbezüge um 5,50 Euro.
Damit ist die von der Regierungskoalition und der Linkspartei.PDS bei den Beratungen zum Siebten Änderungsgesetz lancierte Legende, die Abgeordneten würden hier bei sich selbst sparen, endgültig vom Tisch.
Im Ergebnis zeigt sich, dass der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim in seinem Interview vom 11. Februar 2006 in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ doch Recht hatte: Das Siebte Änderungsgesetz zum Abgeordnetengesetz war nichts anderes als ein haushalterisches Täuschungsmanöver, und diese Täuschung war beabsichtigt.
- Ja, ich komme gleich nach Ihnen. - An einer Stelle bei der Grundentschädigung wurde eine Anpassung an die Einkommensentwicklung in das Gesetz hineingeschrieben, die bewusst Geringverdiener, Hartz-IV-Empfänger und Rentner ausklammert. Im Ergebnis kann im Rahmen der gegenwärtigen und auch zukünftigen Anpassung eine Orientierung an der tatsächlichen Einkommensentwicklung schon gar nicht stattfinden.
An anderer Stelle, bei den allgemeinen Kosten, erfolgt eine Anpassung an die klar prognostizierbar steigenden Verkaufspreise. Bei Heranziehung dieser Bemessungsgrundlage war von Anfang an eine Überkompensation der Gesamtbezüge klar. Denn bereits 2006 stiegen die Verbraucherpreise um 2,1 %.
Dies alles haben Sie gewusst, meine Damen und Herren, Sie von SPD, von CDU und von der Linkspartei! Deshalb spreche ich nach wie vor von Täuschung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Wir als DVU-Fraktion hatten als einzige die Kritik des Staatsrechtlers von Arnim zur Kenntnis genommen und deshalb gegen das Gesetz vom 29. Mai 2006 gestimmt. Wir würden uns unglaubwürdig machen, wenn wir uns heute anders verhalten würden, da wir ja nun die Auswirkungen dieses angeblichen Spargesetzes schwarz auf weiß vor Augen haben.
Wir werden selbstverständlich diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich fordere Sie auf, vielmehr unserem Änderungsan
trag in der Drucksache 4/3556 zuzustimmen, und zwar schon allein deswegen, damit wir uns nicht Jahr für Jahr jedes Mal dieser Peinlichkeit wie heute aussetzen müssen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Ihren Redebeitrag, Herr Schuldt, kann ich eigentlich nur mit einem Wort unseres Bundeskanzlers Konrad Adenauer antworten, der nämlich sagte: Wir leben alle unter einem Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
Vielleicht möchten auch Sie anerkennen, dass wir im Jahr 2006 beschlossen haben, dass wir uns eben von unabhängigen Kriterien leiten lassen wollen, was die zukünftige Entwicklung unserer Entschädigung anbelangt. Wir haben gesagt, wir möchten, dass sich die Entschädigung an das durchschnittliche Einkommen im Land anpasst, was sowohl positive Entwicklungen als auch negative Entwicklungen anbelangt. Ich denke, gerade was die negativen Entwicklungen anbelangt, ist das dann auch Ansporn für uns, noch bessere Politik für das Land zu machen, damit die Bürgerinnen und Bürger ein höheres Realeinkommen haben, was sich dann eventuell auch für uns auszahlt.
Zum Zweiten haben wir gesagt, wir nehmen, weil wir uns eben nicht jedes Mal darüber unterhalten wollen, als Maßstab für die Entschädigungen für Büro, für Miete, für sonstige Dienstleistungen, die wir in Anspruch nehmen, den Verbraucherpreisindex. Dass Sie jetzt herkommen und sagen, es ist eine Peinlichkeit, dass wir uns jedes Jahr erneut darüber unterhalten müssen, veranlasst mich, Ihnen zu empfehlen, in die Verfassung zu schauen. Darin ist ganz klar geregelt, dass die Abgeordnetenentschädigung durch ein Gesetz geregelt wird. Weil wir nun einmal der Haushaltsgesetzgeber sind, machen wir auch dieses Gesetz. Das können wir nicht ändern, es sei denn, Sie wollen einmal wieder eine Verfassungsänderung.
Wenn Sie sich auf einen Herrn Hans Herbert von Arnim beziehen, dann beantworten Sie bitte doch einmal die Frage, warum Herr von Arnim, der ganz lautstark Kritik an unserem Gesetz geübt hat, es a) vermieden hat, zu der Anhörung, zu der er geladen war, hier in den Landtag zu kommen, warum er b) auch der persönlichen Einladung von Herrn Dombrowski nicht gefolgt ist, ihn einmal zu begleiten und im realen Leben zu sehen, was ein Abgeordneter letztlich macht. Ich finde es sehr bedauerlich, dass er auf der einen Seite aus der Ferne immer laut kritisiert, sich aber auf der anderen Seite nicht einer Diskussion hier im Landtag stellt, zu der er ja wirklich eingeladen war.
Ich sehe den Gesetzentwurf, den wir heute zu beschließen haben, nicht als Mogelpackung. Er entspricht objektiven Krite
rien, die uns zur Verfügung gestellt worden sind. Deswegen bitte ich auch Sie, den Änderungsantrag der DVU abzulehnen und dem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Für die Fraktion der Linkspartei.PDS setzt Herr Abgeordneter Vietze die Debatte fort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich erspare mir die Beteiligung an einer Debatte darüber, was peinlich ist. Herr Schuldt, wenn Sachverstand ausgeschaltet und billigem Populismus geopfert wird, dann bekommt man natürlich den Beifall der eigenen Fraktion, äußert sich aber nicht zum Thema.
Der erste Punkt: Ich finde, wir haben eine kluge Entscheidung getroffen, als wir im Frühjahr für die Berechnung der Abgeordnetenentschädigung ein neues System eingeführt und damit auf die Einkommensentwicklung bei der Brandenburger Bevölkerung Bezug genommen haben.