Protokoll der Sitzung vom 26.10.2006

Ich empfehle nicht die Abschaffung der Leistungen, aber positive Erfahrungen lehren, dass beispielsweise die Veränderung der Kita-Trägerschaft Einsparungen ohne Leistungseinschränkungen ermöglicht. Solche Veränderungen sorgen für Spannungen in den Kommunen, und denen geht man allzu gern aus dem Weg.

Es gibt aber auch Gemeinden, die Entlastungspotenziale genutzt und selbst bei schwierigen Rahmenbedingungen keine dramatische Haushaltslage haben.

Kernpunkt im Entwurf ist die Abkoppelung der Berechnung vom zentralörtlichen Planungsansatz. Hier gibt es insbesondere für die kreisfreien Städte Verbesserungen. Darüber hat sich in der Anhörung niemand beklagt. Die Gutachten zeigen, dass der reale Zuschussbedarf erst ab 15 000 Einwohner signifikant zunimmt.

Die Anhörung zeigte auch, dass die Geschwindigkeit, mit der das Gutachten umgesetzt wird, ein Problem entstehen lässt. Kleine Gemeinden, Grundzentren mit geringer Einwohnerzahl werden zum Teil deutlich weniger Zuweisungen erhalten. Das ist keine Benachteiligung, wie manche Bürgermeister lautstark behaupten. Wer das Gutachten gelesen hat, weiß, dass das die Beseitigung eines nicht begründbaren Vorteils ist. So ist der Weg einer Veränderung zwar grundsätzlich verständlich, aber wissenschaftlich nicht tragbar.

Was zu denken gibt, ist der harte Schnitt, vor dem Kommunen stehen. Ich hätte mir einen sanfteren Übergang gewünscht, der die Situation zum Beispiel der kreisfreien Städte, die aufgrund ihrer messbaren Verpflichtungen mit enormen finanziellen Problemen zu kämpfen haben, ernst nimmt. Aber jeder weiß, dass wir die Veränderung nicht auf den Sankt-NimmerleinsTag verschieben können.

Ich appelliere an das Finanz- und an das Innenministerium, bei Notlagen aufmerksam und kooperativ zu sein. Wenn Gemeinden unverschuldet in Not geraten, muss auch hier geholfen werden.

Noch kurz zu den Verbesserungen im Brand- und Katastrophenschutz. In der Anhörung hörten wir: Überlasst diese Finanzierung den Kommunen. - Doch die Vergangenheit zeigte, dass notwendige Investitionen nach Kassenlage unterblieben oder verschoben wurden. Das geht so lange gut, wie der Katastrophenfall nicht eintritt. Aber ich denke, wir haben hier die Verantwortung, das erkannte Problem zu lösen. Darum ist die Lösung gut und angemessen.

Im schwierigen Feld der Kommunalfinanzen haben wir mit dem FAG ein ausgesprochen gutes Instrument. Die hier vorliegende Anpassung ist wissenschaftlich begründet sowie grundsätzlich notwendig und richtig. Aus diesem Grund empfehle ich die Zustimmung zum Entwurf und die Ablehnung der Änderungsanträge. - Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD)

Vielen Dank. - Die Position der Landesregierung bringt uns Finanzminister Speer nahe.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Theel, morgen früh fahre ich nach Prenzlau und anschließend nach Schwedt, um mit den dortigen Bürgermeistern zu reden. Genauso wie ich morgen zuhören werde, habe ich auch während der Anhörung zugehört. Ihre Wahrnehmung täuscht also. Sie verkennen auch die Systematik, denn es ist nicht meine Anhörung gewesen, sondern die des Ausschusses. Der Ausschuss hat angehört und hat auch zugehört. Ich war als Gast dabei. Ich habe gesagt, wir haben die Argumente, die die Spitzenverbände vorgetragen haben, schon im Wege der Beteiligung zu diesem Gesetzentwurf erhalten. Es war nichts substanziell Neues, was zu diskutieren war, sondern die Argumente schon während der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung bekannt geworden. Wir haben uns auch bei der Begründung dieses Gesetzentwurfes damit auseinandergesetzt.

Sie wissen das, aber unterstellen mir hier eine Haltung, die aus Ihrer Sicht so vielleicht vorgetragen werden kann. Ich finde das nicht redlich, besonders nicht Ihren Ansatz, dass ich dort unter Bezugnahme auf das Jammern der Kommunen plump geantwortet hätte. Das bezog sich auf die Nachschusspflicht und die Frage, ob dies in der Vergangenheit bei der Rückzahlungspflicht der Kommunen auch immer 1 : 1 gekommen ist. Sie wissen, dass wir das in der Vergangenheit zum Teil über Jahre hinweg gestreckt haben, um die Kommunen zu schonen. Ich habe bei dieser Gelegenheit eine Flasche Wein an Herrn Humpert verloren, weil ich mich in dem Punkt, den ich behauptete, geirrt habe. Aber das wird erledigt.

Das Gesetz - das ist hier mehrfach gesagt worden - folgt den Überlegungen des Gutachters, die Kommunen im Land, die auch für das Umland Verantwortung übernehmen, zu stärken. Das sind nicht nur Kommunen im berlinnahen Raum, sondern auch solche, die an der Peripherie liegen. Zwei habe ich bereits genannt. Insofern ist auch die Behauptung, dass dieses Gesetz dazu beiträgt, die berlinfernen Regionen zu benachteiligen, falsch. Die Zahlen, die sich in den letzten Jahren entwickelten und die für die nächsten Jahre prognostiziert werden, folgen auch der Einwohnerentwicklung im Land. Dies ist ein Prozess, den wir begleiten müssen, aber auch nicht gänzlich werden aufhalten können.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Gern.

Bitte, Frau Osten.

Herr Finanzminister, Sie sagten gerade, dass es in der Anhörung für Sie nichts Neues gab, dass Sie die Argumente der Spitzenverbände - ich nehme an, auch die der dort vertretenen Kommunen - kennen. Wie geht es Ihnen eigentlich dabei, wenn Sie die Argumente kennen, alle die gleiche Meinung haben und

Sie im Widerspruch dazu ein anderes Gesetz vorlegen? Wie können Sie das als Person vertreten?

Es ist ja hier gesagt worden, dass nicht alles ablehnend war, dass zum Beispiel von den Spitzenverbänden gesagt wurde, die Stärkung größerer Kommunen gehe in Ordnung. Man müsse nur so viel Geld hineintun, dass nirgendwo etwas weggenommen werde. Das folgt aber nicht der Logik des Finanzausgleichs, auch nicht der der Ergebnisse der Untersuchungen des DIW in Bezug auf die Symmetrie, wo es heißt: Momentan ist die Wirkung des Gesetzes sowohl in der Vertikalen als auch in der Horizontalen im Prinzip in Ordnung. Er hat einzelne Vorschläge gemacht, die eine Nachsteuerung sinnvoll erscheinen lassen. Wir haben sie übernommen und sind überwiegend - nicht in allen Fragen - den Empfehlungen des Gutachters gefolgt. Zum Beispiel haben wir nicht die Empfehlung umgesetzt, die Umverteilung von 75 % auf 70 % zu reduzieren, sozusagen als Anreiz für Kommunen, mehr zu tun. Das haben wir nicht getan, weil wir meinen, die sich daraus ergebenden Folgen sind doch gerade im Verhältnis des engeren Raums um Berlin zum äußeren Entwicklungsraum politisch nicht zu vertreten. Rechtlich, was die Verfassungslage betrifft, sind sie zu vertreten, aber aus unserer Sicht politisch eben nicht. Deswegen sind wir dem nicht gefolgt.

Wir haben in der Anhörung gehört, dass die Landkreisebene selbstverständlich bestimmte Positionen anders als die gemeindliche Ebene sieht. Die Interessen der Vertreter der beiden Ebenen gehen insoweit mitunter diametral auseinander. Frau Melior ist zum Beispiel auf die Investitionspauschale eingegangen. Hierzu gibt es unterschiedliche Ansichten der Spitzenverbände. Das überrascht an dieser Stelle gar nicht.

Wir haben bei den Proberechnungen gesehen, dass es bei einzelnen Gemeinden hinsichtlich der für 2006 und 2007 zu erwartenden Zahlen erhebliche Einbrüche geben wird. Dies sind aus unserer Sicht dann auch Härtefälle, die es zu analysieren gilt. Ich werde - das ist mit dem Innenminister verabredet - diese Fälle analysieren, und dort, wo die größten Härten sind, werden wir auch in geeigneter Form gegensteuern. Das ist die Verabredung innerhalb der Landesregierung.

Ich bedanke mich für die Beratungen in den Ausschüssen und für die Ausschussempfehlungen.

Zur Feststellung von Frau Hesselbarth, dass die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf ihr Leitbild für das Land umsetzt, sage ich, dass das in Ordnung geht. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Die Rednerliste ist damit abgeschlossen, und wir kommen zur Abstimmung.

Es liegen Ihnen mehrere Änderungsanträge vor, über die zuerst abgestimmt wird. Es geht erstens um den Änderungsantrag in Drucksache 4/3604, eingereicht von der Fraktion der Linkspartei.PDS. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Bei mehreren Jastimmen und einigen

Stimmenthaltungen ist dieser Antrag trotzdem mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen zum zweiten Änderungsantrag, der in Drucksache 4/3605 vorliegt, eingereicht von der Fraktion der Linkspartei.PDS. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Es gibt wiederum einige Zustimmungen und einige Enthaltungen, aber die Mehrheit des Landtages hat diesen Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag in Drucksache 4/3603, eingereicht von der Fraktion der Linkspartei.PDS, die für diesen Änderungsantrag namentliche Abstimmung beantragt hat.

Die beiden Schriftführer haben sich schon vorbereitet. Es kann mit dem Namensaufruf begonnen werden.

(Namentliche Abstimmung)

Ist jemand im Raum, der seine Stimme nicht abgeben konnte?

(Die Abgeordneten Junghanns [CDU], Frau Böhnisch [Die Linkspartei.PDS] und Frau Meier [Die Linkspartei. PDS] geben ihr Votum ab.)

Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführer um Auszählung und Sie um einen Moment Geduld.

Ich gebe das Ergebnis bekannt: 26 Jastimmen, 42 Neinstimmen, 7 Enthaltungen. Damit ist diesem Änderungsantrag nicht zugestimmt worden.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 2697)

Wir kommen zum Änderungsantrag Nr. 4, eingereicht von der Fraktion der Linkspartei.PDS, der in Drucksache 4/3607 vorliegt. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen und einigen Jastimmen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in Drucksache 4/3543. Wer mit dieser Beschlussempfehlung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung ist mehrheitlich gefolgt worden. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung angenommen und verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2005/2006 (Nachtragshaushalt 2006 - NTHG 2006)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/3350

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 4/3544

Ich eröffne die Aussprache und gebe der Abgeordneten Osten das Wort.

Bevor sie am Pult ist, möchte ich die Gelegenheit nutzen, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums in Lübbenau zu begrüßen. - Seien Sie uns herzlich willkommen! Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Nachmittag.

(Allgemeiner Beifall)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Diskussion zum Finanzausgleichsgesetz, die hier gerade geführt wurde, macht eigentlich deutlich, dass der Sinn der Diskussion hier im Hause über wichtige Fragen infrage zu stellen ist.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Die Koalitionsfraktionen blockieren sich gegenseitig und sind nicht in der Lage, fehlerhafte Vorschläge der Landesregierung mit ihrer parlamentarischen Stimme zu korrigieren. Die Landesregierung ihrerseits, hier in Person von Herrn Speer, bedient Vorbehalte gegenüber der Opposition, die einfach ungerechtfertigt sind.