Wie jedem bekannt sein dürfte, garantieren sowohl das Land Brandenburg als auch der Freistaat Sachsen in ihrer jeweiligen Verfassung den Sorben und Wenden die Pflege der sorbischen Sprache, Kultur und nationalen Tradition sowie den Schutz und den Erhalt der sorbischen Identität. Die konkreten Festlegungen dazu wurden im Gesetz zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben und Wenden im Land Brandenburg getroffen. An diese Gesetze müssen sich die Landesregierung und der Landtag selbstverständlich halten, und daran sind auch die konzeptionellen Planungen auszurichten.
Die Heimat-, Brauchtums- und Traditionspflege in der Niederlausitz haben sich seit Jahrhunderten erhalten und sich seit der Wende weiter intensiviert. Um die sorbischen kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen finanziell zu unterstützen, gründeten die Länder Brandenburg und Sachsen sowie der Bund die Stiftung für das sorbische Volk.
Festzustellen ist, dass es auch eine Reihe von Kritikern gibt, die die Unabhängigkeit des Stiftungsrates aufgrund privater und beruflicher Verflechtungen bezweifeln. Auch der sächsische Rechnungshof hatte die Organisation bereits im Visier. Die Prüfer mahnten eine effektivere Verwendung der Gelder an und stellten fest, dass mehrere Stiftungsmitarbeiter zu hoch bezahlt würden.
Alles ist, wie gesagt, eine Frage des Geldes. Dort, wo genug Geld vorhanden ist, sollte natürlich auch eine üppige personelle Umsetzung zur Förderung von nationalen Minderheiten kein Problem sein. Aber wir alle wissen nicht erst seit der letzten Haushaltsdebatte, dass die Mittel nicht nur knapp, sondern ausgesprochen rar sind.
Wir als DVU-Fraktion werden den vorliegenden Antrag ablehnen, da er überflüssig ist. Frau Prof. Dr. Wanka hat namens der Landesregierung bereits bei der letzten Plenarsitzung zu den Fragen der Sicherung und der Finanzierung der Stiftung Stel
lung bezogen und dabei nochmals deutlich gemacht, dass die Zukunft der Stiftung für sie einen hohen Stellenwert besitzt. Die Verhandlungen sind seit Ende 2006 in vollem Gange. Zwischen den Verhandlungspartnern wurde Vertraulichkeit vereinbart. Insofern ist es gegenwärtig absolut unnötig, dass seitens des Landesparlaments Druck aufgebaut wird. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Dezember letzten Jahres sowie im Januar und im März dieses Jahres hat es in diesem Hohen Hause Anfragen zu derselben Thematik gegeben. Die Kulturministerin hat ausführlich, präzise und, wie ich meine, auch sehr gut nachvollziehbar und glaubhaft darauf geantwortet, dass die Verhandlungen im Gange sind. Von daher bedarf es des vorliegenden Antrags in keiner Weise, und ich frage mich, was Sie damit tatsächlich bezwecken wollen. Wollen Sie bei der Domowina wieder einmal punkten, oder wollen Sie die Domowina parteipolitisch in irgendeine Ecke treiben oder benutzen oder sonst was?
Ich glaube, es ist eher kontraproduktiv, diesen Antrag zu stellen, nachdem, wie ich schon ausführte, glaubhaft versichert wurde, dass die Verhandlungen im Gange sind, wobei auch niemand die Finanzierung infrage stellt.
Im Übrigen brauchen wir einen Verfassungsgrundsatz, der zudem noch durch ein Gesetz ausgeführt worden ist, nicht ständig wieder in einem Antrag festzustellen, indem wir hier beschließen, dass wir alle uns an diesen Teil der Verfassung halten.
Außerdem gibt es, wenn ich das auch noch erwähnen darf, auch noch andere Verfassungsgrundsätze, nämlich zum Beispiel das verbriefte Recht der Schulen in freier Trägerschaft. Ich frage Sie einmal, wie viele Anträge Sie zu den Schulen in freier Trägerschaft gestellt haben, um auch hier die Einhaltung des entsprechenden Verfassungsgrundsatzes zu sichern.
Von daher sollten Sie sich damit zurückhalten, immer wieder die Einhaltung von Verfassungsgrundsätzen anzumahnen. Es ist selbstverständlich, dass wir uns an Verfassungsgrundsätze halten.
Abgesehen davon frage ich mich, woher Sie die Zahlen nehmen. Das erschließt sich niemandem von uns, wie Sie ausgerechnet auf diese Zahlen kommen. Das sollten Sie einmal etwas näher erläutern.
Schließlich möchte ich Sie in aller Sachlichkeit, ohne dass ich irgendwelchen Kürzungen das Wort reden will, einfach einmal bitten, in einer vergleichenden Betrachtung festzustellen, wie andere Institutionen finanziell ausgestattet sind und wie degressiv deren Finanzierung zum Teil gestaltet wurde. Ich sage das völlig wertfrei, möchte damit einfach nur darauf hinweisen, dass andere Institutionen mit wesentlich härteren Bandagen gegen wesentlich umfangreichere Kürzungen zu kämpfen haben.
Da die Verhandlungen im Gange sind und der Landesanteil in keiner Weise drastisch abgesenkt werden soll, ist der vorliegende Antrag überflüssig. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie wir gerade mehrfach gehört haben, sind in der Verfassung des Landes Brandenburg der besondere Schutz und die besondere Förderung der Sorben festgeschrieben. Das entspricht im Übrigen auch der brandenburgischen Verfassungswirklichkeit, was allerdings nicht immer so gewesen ist, wenn wir einmal daran denken, was in der DDR-Zeit in Bezug auf die Sorben passiert ist. Ich nenne hier nur einmal die Zerstörung weiter Gebiete durch den Braunkohletagebau. 130 Dörfer und Ortsteile wurden da abgebaggert. Herr Hoffmann, Sie sind ja kulturell interessiert. Deshalb frage ich Sie, wie es denn zu jener Zeit mit dem Bewahren der Reste gewesen ist. Das ist ja das, was uns heute viel Geld kostet. Wir graben ja jede Feuerstelle aus, wenn wir jetzt einen Tagebau betreiben. Damals ging die archäologische Bewahrung zurück bis ins Mittelalter. Von dem, was da an sorbischer Kultur und deren Spuren vorhanden war, ist nicht viel übrig geblieben.
Die Minderheitenpolitik des Landes Brandenburg hat deutlich dazu beigetragen, dass die angerichteten Schäden zum Teil wiedergutgemacht worden sind oder dies zumindest versucht worden ist.
Wir haben jetzt ein gültiges Finanzierungsabkommen, das bis zum Ende dieses Jahres gilt. Schon seit Längerem sind wir in Verhandlungen. Die Länder Sachsen und Brandenburg waren aktiv. Wir hatten gerade in dieser Woche in Bonn eine Verhandlungsrunde mit dem Bund und mit dem Freistaat Sachsen. Natürlich ist über diese Verhandlungen Vertraulichkeit vereinbart worden. Wir haben deutlich gemacht, dass wir uns bezüglich der Finanzierung in den letzten Jahren nicht zu verstecken brauchten. Mir geht jedes Mal der Hut hoch, wenn ich höre, es sei gekürzt worden. Das Abkommen ist auf zehn Jahre angelegt. Es war eine degressive Finanzierung vorgesehen. Davon sind wir abgewichen.
Nun schauen wir uns einen Bereich an, wo wir ein Gesetz oder einen Staatsvertrag haben und trotz der Haushaltssituation viel mehr aus Landesmitteln bezahlen. Was bezahlen wir im Jahr 2007? - Gemäß dem Sorben-Abkommen müssten wir planmäßig rund 1,3 Millionen Euro ausgeben. Tatsächlich beläuft sich die Summe auf fast das Doppelte. Mit Ausnahme des Jahres 1998 gab es in jedem Jahr ein Plus von 1,2 Millionen Euro. Das ist wesentlich mehr, als der Vertrag vorsah. Zu sagen, es werde dramatisch gekürzt, ist schlichtweg falsch.
Hinsichtlich des Kulturhaushalts gilt das, was Herr Kuhnert bereits sagte. Der Umfang des Kulturhaushalts der Sorben ist in den letzten drei Jahren um 2,3 % gestiegen. Man kann auch von einer guten Grundausstattung ausgehen. Das gilt aber nicht für den Rest des Kulturhaushalts, der auch wichtige Institutio
nen betrifft. Dem Bereich der Sorben widmen wir schon besondere Aufmerksamkeit. Da ich das alles schon oft erzählt und aufgeschrieben habe, wissen Sie das.
Nun kommt dieser Antrag der Linkspartei.PDS. Ich denke, Sie erweisen den Sorben damit einen Bärendienst. Sie schreiben in Ihrem Antrag, der Landtag solle sich zu seinen Pflichten gegenüber dem sorbischen Volk und seiner Kultur bekennen. - Dagegen gibt es nichts einzuwenden, das kann man immer tun. Ein für den Landtag günstiger Zeitpunkt wäre im letzten Herbst gewesen, als die Sorben-Stiftung 15 Jahre bestand. Jetzt wollen Sie mithilfe dieses Bekenntnisses sozusagen Einfluss auf Verhandlungen nehmen, für die Sie aber nicht zuständig sind.
Drittens schlagen Sie in Ihrem Antrag vor, dass wir dem Bund sagen, wie viel Geld er auszugeben und wie er seine Verpflichtungen zu erfüllen habe. Natürlich kann der Landtag den Bund auffordern, Geld, viel Geld, mehr Geld zu geben. Aber ob das hilft? - In Berlin hat man das mehrfach praktiziert. Der Erfolg war nicht so durchschlagend. Ich denke, es ist uns allen ein ernsthaftes Anliegen, weiterhin ein vernünftiges Finanzierungsabkommen für die Sorben-Stiftung zu haben und damit den Interessen des sorbischen Volkes gerecht zu werden. Wir kümmern uns darum und brauchen keine moralische Nachhilfe. Schönen Dank.
Damit steht der Antrag in der Drucksache 4/4452 zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag ohne Enthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieder eine völlig falsche Reform, aber das sind wir ja von der Bundesregierung
schon gewöhnt. Wir als Fraktion der Deutschen Volksunion im Landtag Brandenburg sind konsequente Vertreter der Mittelstandsinteressen. Wir sagen hier ganz eindeutig, die sogenannte Reform in der vom Bundeskabinett gebilligten Form muss weg, denn sie begünstigt ausschließlich umsatz- und gewinnstarke Kapitalgesellschaften, und zwar zulasten des Mittelstandes.
Nach dem vorliegenden Entwurf des Bundeskabinetts soll insbesondere der bereits unter der rot-grünen Vorgängerregierung deutlich reduzierte Körperschaftsteuersatz für Kapitalgesellschaften weiterhin drastisch gesenkt werden. Diese stellen jedoch bundesweit nur 15,4 % aller Unternehmen dar. Außerdem handelt es sich bei diesen in der Regel um die kapitalkräftigsten Unternehmen der deutschen Wirtschaft.
Wie sieht nun die Gegenfinanzierung aus, meine Damen und Herren? - Wegfall der 50%igen Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer, Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer, Wegfall des Staffeltarifs bei der Gewerbesteuer, 25%ige Hinzurechnung von Zinsen sowie der Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen bei der Gewerbesteuer, Wegfall der degressiven Abschreibung sowie Begrenzung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter - also alles Maßnahmen, welche die mittelständischen Unternehmen unseres Landes, die einem permanenten Investitionsdruck bei extrem geringer Eigenkapitaldecke ausgesetzt sind, deutlich benachteiligen.
Die über Jahrzehnte währende Benachteiligung der Eigenkapitalfinanzierung wird weiter geschwächt, indem nun auch die Fremdkapitalfinanzierung steuerlich nicht mehr abzugsfähig sein soll. So werden die geplanten Maßnahmen den eigenen Ansprüchen der Bundesregierung nicht gerecht.
Eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung ermittelte, dass der Mittelstand, welcher in Brandenburg 98 % aller Betriebe stellt, der große Verlierer dieser sogenannten Reform sein wird. Auch der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Herr Karney, und der Präsident des Deutschen Bauernverbandes kritisieren diese sogenannte Reform und sind der Meinung, dass es noch grundlegender Nachbesserungen im Bereich der Entlastung von Einzel- und Personenunternehmen bedürfe. Insbesondere der Wegfall der degressiven Abschreibung und die eingeschränkte Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wurde von den beiden Verbandspräsidenten als mittelstandsfeindlich kritisiert. Daran ändert auch die sogenannte Thesaurierungsrücklage nichts - Herr Karney, Sie haben heute Morgen in der Aktuellen Stunde das Problem angesprochen -, da der Zwang, Entnahmen aus dieser tätigen zu müssen, ohne auf bereits vollständig progressiv versteuertes Altkapital zurückgreifen zu können, für die überwiegende Mehrzahl der Personenunternehmen kein gangbarer Weg ist.
Bezüglich der geplanten Neuregelung der Investitionsrücklage und der Sonderabschreibungen nach § 7 g des Einkommensteuergesetzes erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe Folgendes:
„Aufgrund der geplanten Obergrenze des Betriebsvermögens von 210 000 Euro auf bilanzierende Unternehmen und der Einführung einer Betriebsgrößengrenze von 100 000 Euro Gewinn vor Steuern für nicht bilanzierende Unternehmen wird ein Großteil der mittelständischen Unternehmen und der Freiberufler in Zukunft nicht mehr in den Genuss der Investitionsrücklage kommen.“
Selbst der Nationale Normenkontrollrat Bürokratie, welcher den sogenannten Bürokratie-TÜV durchführt, moniert, dass mit dem Entwurf Bürokratie auf- statt abgebaut werde.
Unser Ministerpräsident hat inzwischen gegenüber dem RBB erklärt, dass er sich eine Ablehnung der sogenannten Unternehmensteuerreform im Bundesrat vorbehält. Wir fordern Sie nun auf, unserem Antrag zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema wurde bereits heute Vormittag in der Aktuellen Stunde ausführlich besprochen. Daher kennen Sie meine Meinung dazu. Falls nicht, können Sie diese gern im Protokoll nachlesen. Seit heute Früh hat sich nichts geändert. Von daher lehnen wir Ihren Antrag ab. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Die Fraktion der Linkspartei.PDS erhält nun das Wort. Es spricht der Abgeordnete Christoffers.