Meine Damen und Herren, ich bin damit am Schluss meines Beitrages und möchte nur noch anmerken: In der Wasser- und Abwasserwirtschaft haben wir keine dramatische Situation im Land Brandenburg. Wir sind hier auf einem guten Weg. Der allgemeine Wasserhaushalt im Land ist ein viel größeres Problem, auch wenn wir uns dessen noch nicht so sehr bewusst sind. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich freue mich über die Gelegenheit, zu wichtigen Aspekten der Gewässerpolitik im Land Brandenburg Stellung zu nehmen. Es ist schon angesprochen worden: Soweit zu Einzelfragen der Großen Anfrage nur exemplarisch Zahlen und Daten ermittelt werden konnten, liegt das daran, dass die Wasserwirtschaft nicht ausschließlich in der unmittelbaren Landesverwaltung wahrgenommen wird.
Die Unterhaltung der 30 000 km Gewässer II. Ordnung obliegt den Gewässerunterhaltungsverbänden, die als Selbstverwaltungskörperschaften vorrangig ihren Mitgliedern rechenschaftspflichtig sind und ausschließlich einer Rechtmäßigkeitskontrolle durch das Landesumweltamt unterstehen. Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind kommunale Selbstverwaltungsaufgaben im Rahmen der örtlichen Daseinsvorsorge, die von den kommunalen Trägern eigenverantwortlich wahrgenommen werden. Die Landesregierung hat sich aber auch in den Fällen, in denen Zahlen und Daten aus den Bereichen der genannten Körperschaften nicht vorlagen, innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit darum bemüht, entsprechende Angaben zu erhalten.
Es ist schon angeklungen: Das ganze Feld der Wasserwirtschaft bezieht sich nicht nur auf Abwasser- und Gewässerunterhaltungsverbände. Es geht um Hochwasserschutz, um den Landschaftswasserhaushalt, aber natürlich auch um Trinkwasser und Abwasser und um die Gewässerunterhaltung.
Die Herausforderung des Hochwasserschutzes der vergangenen Jahre an Elbe und Oder konnte erfolgreich gemeistert werden. Viele erinnern sich an die kritischen Situationen, die wir dort nicht nur in der Abwehr von aktuellen Hochwassersituationen erlebt haben. Wir sind hier auf gutem Wege, aber wir haben noch viel zu tun, unsere Infrastruktur im Hochwasserbereich zu verbessern. Die Zahlen sind schon genannt worden. An der Oder, insbesondere am Oderbruch, sind wir sehr weit. Wir sind auch an der Elbe mit all dem dabei, was wir zur Verfügung haben. Das werden wir weiter betreiben, einschließlich Deichrückverlegungsmaßnahmen wie in Lenzen in der Prignitz.
Heute sind über 97 % der Bevölkerung in Brandenburg an die öffentliche Wasserversorgung und über 80 % an die Abwasserentsorgung angeschlossen. Dies ist ein wesentlicher Beitrag auch zur positiven Entwicklung der Gewässerqualität, insbesondere zu unserer Verpflichtung zur Umsetzung des europäischen Abwasserrahmenrechts.
Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel auch in den technischen Hochwasserschutz an Oder und Elbe sowie für die Unterhaltung und Instandsetzung von Landesgewässern I. Ordnung einschließlich der dazugehörigen Wehre und Talsperren investiert.
Die Gewässerunterhaltungsverbände haben sich als leistungsfähige Partner in den Regionen etabliert. Sie haben eine ange
messene Personalausstattung und sind im Wesentlichen wirtschaftlich gesund. Die Beiträge sind keineswegs im Bundesvergleich übermäßig hoch, auch wenn die Vergleichbarkeit von Beiträgen aus anderen Bundesländern aufgrund der unterschiedlichen Strukturen und Aufgaben eingeschränkt ist.
Im Hinblick auf die ermittelte Beitragsspanne von 4 bis 9,20 Euro je Hektar und Jahr begrüße ich sehr, dass sich die Verbände um einen Kosten-Leistungs-Vergleich bemühen. Auch hier sind die Standortbedingungen - das weiß jeder, der in Brandenburg lebt - von Verband zu Verband und von Region zu Region unterschiedlich.
Bei der Abwasserbeseitigung hat die Landesregierung in der Vergangenheit nicht nur einseitig auf zentrale Abwasserinfrastruktur gesetzt. In den dünnbesiedelten ländlichen Räumen, in denen eine zentrale Erschließung wirtschaftlich unvernünftig wäre und die Gefahr sozial unverträglicher Gebühren begründen würde, sind nach der bisherigen Rechtslage vielfältige Lösungen realisierbar. Insbesondere in der Uckermark, in der Prignitz und in der Lausitz gibt es einen hohen Anteil an Kleinkläranlagen mit Direkteinleitungen.
Diese Anlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. Die Einleitungen müssen dem Stand der Technik entsprechen und dürfen nicht die Vorsorgeanforderungen an den Grundwasserschutz unterlaufen. Das machen sie in der Regel auch nicht.
Nur unter diesen Voraussetzungen ist eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang denkbar. Allerdings möchte ich daran erinnern, dass dies Selbstverwaltungsaufgaben sind und jeder Zweckverband an dieser Stelle genau wissen muss, was er dort tut und wie er entscheidet. Fehlentwicklungen sind uns hier bekannt. Darüber brauchen wir nicht mehr zu diskutieren.
Das gilt auch für die Fragen der Privatisierung der Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung, die noch nicht angesprochen worden sind. Bereits heute nutzen die kommunalen Träger die Möglichkeiten der funktionalen Privatisierungen aus. Damit bestehen hinreichende Möglichkeiten, um diese Selbstverwaltungsaufgaben wirtschaftlich zu erfüllen. Bedarf für eine materielle Privatisierung der Abwasserbeseitigung sieht die Landesregierung nicht.
Welche Schwerpunkte setzt die Landesregierung in ihrer zukünftigen Gewässerpolitik? - Der erste Grundpfeiler für eine Wasserwirtschaft ist ein modernes Wassergesetz. Auch darüber ist alles gesagt. Das ist sozusagen direkt in der Pipeline. Zugleich werden wir einige Änderungen, die auch schon angekündigt sind, hoffentlich mehrheitlich durchsetzen. Es geht um Transparenz, um Kosteneinsparung, aber auch um gutes Wasser.
Wir sollten auch nicht vergessen, dass wir bisher das einzige Bundesland waren - andere Bundesländer machen uns das jetzt nach -, das eine eigene Richtlinie zum Landschaftswasserhaushalt aufgelegt hat, aus Gründen der Sensibilität des Themas Wasser in Brandenburg. Diesen Weg werden wir in der jetzt begonnenen Förderperiode weiter beschreiten. Auch der Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser wird entsprechend weitergeführt werden. Wir haben die notwendigen Mittel dafür eingestellt. Ich denke, im Großen und Ganzen werden wir sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch das tägliche Leben so gestalten können, dass wir dieses sensible Thema - das ist hier
mehrfach schon angesprochen worden - vernünftig, realistisch und etwas emotionsloser angehen können. - Danke schön.
Herzlichen Dank. - Das Wort erhält noch einmal die Abgeordnete Steinmetzer-Mann für die Fraktion der Linkspartei.PDS. Da die Landesregierung eine etwas längere Redezeit gebraucht hat, hätte jede Fraktion noch 1,5 Minuten zur Verfügung. - Frau Steinmetzer-Mann, bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Kollegin Renate Adolph hat den Überblick über den Zustand der Wasserwirtschaft gegeben. Ich möchte mich nun mit einer Reihe von umweltpolitischen Aspekten beschäftigen. Zumindest auf diesem Feld sind die Antworten deutlich substanzieller ausgefallen. Dennoch stimmen wir in einer Reihe von Positionen nicht überein.
Es ist gut, dass sich die Gewässerunterhaltung in einer stabilen finanziellen Situation befindet. Dennoch sind auch hier die Kosten hoch. Parteiübergreifend herrscht eigentlich Einigkeit darüber, dass ein differenzierter Umlagemaßstab möglich ist. Die Antwort der Landesregierung dazu entbehrt nicht einer gewissen Komik: Der Umlagemaßstab lasse sich deshalb nicht differenzieren, weil sich der Niederschlag gleichmäßig verteile. - Auf so eine Antwort muss man erst einmal kommen. Das offenbart, dass in der obersten Behörde hinsichtlich einer Veränderung der Rolle, Funktion und auch Zielsetzung der Gewässerunterhaltung keine Klarheit oder zumindest keine Übereinstimmung herrscht. Während aus dem Landesumweltamt zuweilen deutliche Worte in Richtung „Wasser in der Landschaft halten statt Abfluss“ zu hören sind, scheint sich die Praxis teilweise an einem Festhalten an altgedienten Grundsätzen der Trockenlegung zu orientieren.
Gleichermaßen unwillig lässt man sich in die finanziellen Karten sehen. Nachdem vor zwei Jahren eine durch die Linksfraktion angeforderte Prüfung der Unterhaltungsbeiträge des Landes für die Gewässer I. Ordnung zu einem erschreckenden Ergebnis kam, wird dies nun auch durch einen Bericht des Landesrechnungshofes bestätigt. Im Kern geht es darum, dass Unterhaltungsverbände in ihren Kostenabrechnungen bei Eigenleistungen nicht eben sparsam, geschweige denn marktüblich abrechnen. Beides lässt auf eine Vernachlässigung der Kostenkontrolle durch das Land - sei es als Auftraggeber oder als Fördermittelgeber - schließen. Sollte sich dieses Kostenverhalten auch auf die umlagefähigen Bereiche der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung ausweiten, wäre zumindest erklärlich, wieso sich zunehmend Bürgerinnen und Bürger ebenfalls gegen die Praktiken der Gewässerunterhaltung wenden. Die Kosten für eine Leistung, die man eigentlich nicht in Anspruch nimmt bzw. nehmen will, sind zum Beispiel für Waldbesitzer oder Umweltverbände mit größerem Flächenbesitz nicht hinnehmbar. Hinzu kommt, dass eine demokratische und fachliche Mitbestimmung der Betroffenen weitgehend ausgeschlossen ist.
Ebenfalls kritisch anzumerken ist, dass es weiterhin keine nachvollziehbaren Kriterien für die Einteilung der Gewässer I. und II. Ordnung gibt. Während beim Grundbesitz weitgehend
undifferenziert zur Kasse gebeten wird, erfolgt bei der Erhebung des Wassernutzungsentgeltes eine politisch gewollte Differenzierung und Privilegierung der Bereiche Bergbau, Beregnung und Kühlwassernutzung. Ohne dies im Einzelnen bewerten zu wollen, wird deutlich, dass es durchaus sinnvoll und praktikabel sein kann, zu differenzieren, da es überall regnet.
Einen ähnlichen Konflikt im Zusammenhang mit der Regelung des Landschaftswasserhaushalts gibt es beim Hochwasserschutz. Naturschutzbelange im Deichvorland und auf Retentionsflächen werden eher nachrangig eingestuft.
Obwohl in Beantwortung der Frage 30 der Eindruck einer Aufgeschlossenheit gegenüber der Entwicklung von Auenlandschaften erweckt wird, spricht der Referentenentwurf zur Novellierung des Wassergesetzes eine andere Sprache. Zusammengefasst ist zu konstatieren, es ist nicht erkennbar, dass die Landesregierung in ihrer Wasserpolitik auf sparsamen Umgang oder auf Kosteneffizienz ausgerichtet ist. Wenngleich von uns als Linkspartei die Privatisierung von Elementen der öffentlichen Daseinsvorsorge abgelehnt wird, kann dies kein Freibrief für die Fortsetzung dieser Wasserwirtschaft sein. Mangelnde Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Umweltgerechtigkeit gehen ebenfalls auf Kosten der Allgemeinheit. Frau Gregor, die Novelle des Wassergesetzes soll die Voraussetzungen für eine Kurskorrektur schaffen. - Danke schön.
Herzlichen Dank. - Ich stelle noch einmal die Frage, ob es bei der SPD-Fraktion weiteren Redebedarf gibt. - Das ist nicht der Fall. Gibt es bei der CDU-Fraktion noch Redebedarf? - Nein. Bei der DVU-Fraktion? - Auch nicht. - Damit beende ich die Aussprache. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 26, Drucksache 4/4162, ist zur Kenntnis genommen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält der Abgeordnete Krause von der Fraktion der Linkspartei.PDS.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute soll es um die Perspektiven von jungen Menschen in Brandenburg gehen. Unsere Fraktion hat dazu im vergangenen Jahr eine Große Anfrage gestellt; die Antwort darauf wollen wir heute debattieren.
In den vorangegangenen Legislaturperioden gab es regelmäßig einen Kinder- und Jugendbericht, der hier im Parlament zur Diskussion stand. Damit hat die Landesregierung dokumentiert, wie sie Entwicklung, Tendenzen und aktuelle Stände in Bezug auf die Lebenssituation von jungen Menschen wahrnimmt und welchen Handlungsbedarf sie sieht. Dass dieser als nicht allzu groß eingeschätzt wurde, ist bereits durch die Abschaffung des entsprechenden Berichts dokumentiert worden. Sie, meine Damen und Herren von der Landesregierung, wollen nicht mehr über das Wohl und Wehe der heranwachsenden Generation unseres Landes sprechen. Sie haben die Augen vor den Entwicklungen verschlossen und waren nicht mehr bereit, sich Gedanken über die Perspektiven der jungen Generation zu machen. Eigentlich ist es auch ganz bequem so: Dann muss man die Missstände nicht mehr zur Kenntnis nehmen, da wird über Probleme nicht mehr diskutiert, da könnte man auf die Idee kommen, alles sei in Ordnung. Aber so einfach ist es nicht.
Ich möchte keineswegs den Anspruch erheben, dass unsere Große Anfrage einen Kinder- und Jugendbericht ersetzen könnte. Aber sie macht eines deutlich: Es gibt Probleme, es existieren Missstände und es wird Zeit, zu handeln. Steigen wir also direkt in die Antwort auf unsere Fragen ein.
Gerade im ersten Komplex, in dem es vorwiegend um die Bereiche Ausbildung und Studium geht, treten Defizite der statistischen Erfassung zutage. Sie sind nicht darüber informiert, welchen Bildungs- und Qualifizierungsgrad die jungen Menschen haben, die unser Land verlassen. Sie wissen nicht, ob Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung nach Brandenburg zurückkommen. Sie beklagen seit Monaten den Fachkräftemangel und warten jetzt, bis die demografische Entwicklung dieses Problem löst. Sie schreiben, „dass von den Jugendlichen oftmals eine Ausbildung gewählt wird, die in einer Sackgasse mündet, weil weder die Übernahmequote in Arbeit noch die Karrierechancen stimmen.“ Sie bemerken, sie stellen fest, sie analysieren, aber sie handeln nicht. Sie hoffen, dass die Zeit ihnen helfen wird, doch oftmals ist schon viel zu viel davon vergangen, bevor sie gemerkt haben, wo der Schuh drückt.
Was werden Sie unternehmen, um junge Menschen davor zu bewahren, eine Ausbildung zu beginnen, mit deren Abschluss sie realistischerweise keine Chancen haben werden, wie Sie kritisieren. Es reicht auch nicht, zu beklagen, dass es diesen Zustand gibt. Aber es fällt natürlich auch schwer, zu handeln, wenn man keine Daten hat, auf denen man eine ordentliche Analyse aufbauen könnte. Sie wissen die absolute Zahl der ausbildenden Betriebe nicht. Sie wissen nicht, wie viele Ausbildungsplätze vorhanden sind. Sie haben keine Daten darüber und beklagen, dass sich die Jugendlichen für wenig zukunftsträchtige Berufe entscheiden. Ich frage Sie: Woher sollen es denn die Mädchen und Jungen wissen, wenn es noch nicht einmal die Landesregierung weiß?
Fest steht, dass es zu wenig Ausbildungsplätze gibt. Klar ist, dass der Ausbildungspakt nicht funktioniert. Sie schreiben, dass nur 26 % der brandenburgischen Betriebe ausbilden. Nur jeder vierte Betrieb in Brandenburg bildet also aus. Wen wundert es da, dass alljährlich Jugendliche in Größenordnungen in unserem Lande keinen Ausbildungsplatz finden?
Die Zahl der Jugendlichen, die nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in Arbeit übernommen werden, sinkt. Während im Jahr 2004 noch 40 % der jungen Menschen übernommen wurden, waren es im Jahr 2005 nur noch 34 %. Das ist ein Verlust von 6 Prozentpunkten bei der Übernahmequote in nur einem Jahr. Die Arbeitslosenquote bei den Unter-25-Jährigen liegt bei rund 19 %. Bereits 8 % der Schülerinnen und Schüler verlassen die Schule ohne Abschluss. Welche Perspektive haben diese jungen Menschen bei uns? Was unternimmt die Landesregierung, um diesen jungen Menschen zu helfen?
Die Betriebe und Handwerkskammern jammern über die Ausbildungsunfähigkeit der Schulabgänger und fordern mehr Fleiß und Disziplin. Was fällt der Landesregierung dazu ein? - Kopfnoten! Hätten Sie die lange Zeit, die Sie in die Entwicklung des neuen Bewertungssystems für das Arbeits- und Sozialverhalten gesteckt haben, dafür verwendet, mit Betrieben gemeinsam neue Ausbildungsplätze zu schaffen, dann wären wir schon ein Stück weiter gewesen. Nachdem Sie aber jahrelang mit der Wirtschaft im Chor die Ausbildungsunfähigkeit einiger Jugendlicher angeprangert haben und nicht die Kraft, die Idee oder die Vision hatten, diesem Problem zu begegnen, heißt es nun in Ihrer Antwort:
„Grundsätzlich geht die Landesregierung davon aus, dass alle jungen Menschen ausbildungsfähig sind.“
24 % der Jugendlichen, die einen Ausbildungsplatz gefunden haben, brechen die Ausbildung vorzeitig ab. Die Hälfte der jungen Menschen orientiert sich dann auf einen anderen Beruf um. Warum? Weil die Informationen vorher zu spärlich waren? Weil sie nicht wussten, worauf sie sich einließen? Weil sie vielleicht nicht wussten, was auf sie zukommt? - An dieser Stelle ist die Landesregierung in der Verantwortung. Geben Sie den Jugendlichen mehr Informationen! Verstärken Sie die Berufsvorbereitung in Schulen! Das müsste doch eine der einfachsten Aufgaben in diesem Prozess sein. Aber gerade mit einfachen Aufgaben tut sich die SPD ja schwer. Selbst die Fraktion ist nicht in der Lage, für ein paar junge Menschen einen „Girls Day“ zu organisieren, weil parallel dazu die Landtagssitzung stattfindet. Oder woran liegt es?
- Immerhin hören Sie zu. Das ist ja schon was. - Für die öffentlich geförderte Ausbildung macht sich die Landesregierung stark. 25 000 Jugendliche befinden sich in einer solchen Ausbildung. Besser jedoch wäre es, wenn all diese Jugendlichen die Chance hätten, in einem Betrieb ausgebildet zu werden. Ob das Modell der öffentlichen Ausbildung erfolgreich ist, weiß die Landesregierung nicht. Sie finanziert das, aber sie weiß nicht, ob es etwas bringt. Zahlen dazu, ob die Auszubildenden einen Arbeitsplatz finden, nachdem sie erfolgreich den Abschluss gemacht haben, liegen der Landesregierung nämlich nicht vor.
Neben dem beruflichen Fortkommen stellt einen weiteren wesentlichen Aspekt für die Bleibewahrscheinlichkeit der Freizeitbereich dar. Studien belegen, dass die Abwanderungswünsche junger Menschen in hohem Maße von der Qualität der regionalen Freizeitangebote abhängig sind. Dies verwundert nicht. Schließlich leuchtet jedem ein, dass ein Arbeitsplatz al