Protokoll der Sitzung vom 06.06.2007

1. Lesung

Es wurde vereinbart, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen, sodass wir sofort zur Abstimmung kommen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 4/4587 - Abweichung landesrechtlicher Standards - an den Sonderausschuss zur Überprüfung von Normen und Standards. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben

möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist diesem Antrag auf Überweisung einstimmig gefolgt.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 6 und eröffne Tagesordnungspunkt 7:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Meldewesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Mel- degesetz - BbgMeldeG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar 2006 (GVBl. I Seite 6)

Gesetzentwurf der Fraktion der DVU

Drucksache 4/4609

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Claus erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Polizisten in Berlin und Brandenburg schlagen Alarm. Es geht um den massenhaften Missbrauch des Meldewesens nach der gegenwärtigen Gesetzeslage durch kriminelle Elemente. Diesen Missbrauch zu stoppen ist das erklärte Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs unserer Fraktion.

Aus folgenden Gründen leistet das Meldegesetz Kriminellen Vorschub: Sie können ihre Identität verschleiern, können untertauchen, falsche Spuren legen, die Fahndung nach ihnen erschweren.

Sie können sich zum Beispiel als Untermieter bei normalen Bürgern offiziell anmelden, ohne dass die Meldebehörde die Richtigkeit der Anmeldung überprüft geschweige denn die betroffenen Bürger darüber informiert werden. Flüchtige Bürger ohne festen Wohnsitz können so plötzlich offiziell zu einem Scheinwohnsitz kommen. Kriminelle Elemente bekommen so etwas natürlich schnell spitz, und die Folgen lassen dann nicht lange auf sich warten. Hiermit wird auf den massenhaften Meldemissbrauch nebst weiterer krimineller Erscheinungen, auf welche ich später noch eingehen werde, hingewiesen.

Für Bürgerinnen und Bürger unseres Landes hat das eklatante Folgen. Bei Schwerkriminellen mit Scheinwohnsitzen in Brandenburg besteht die Gefahr, dass die Spezialkommandos der Polizei die falsche Wohnung stürmen, was auch schon vorgekommen ist. Brave Bürger sehen sich dann unversehens der Situation ausgesetzt, dass Kräfte des SEK mit brachialer Gewalt ihre Wohnungstür eintreten und mitten im Wohnzimmer stehen.

(Zuruf des Abgeordneten Schulze [SPD])

Die Missstände sind sicherheitspolitisch eine Katastrophe. Sie müssen also umgehend beseitigt werden. Schuld sind sogenannte Vereinfachungen der Meldegesetze, in Berlin seit Mitte 2004 und in Brandenburg seit rund eineinhalb Jahren in Kraft. Konkret schuld ist die SPD-/CDU-Landesregierung.

Wir von der DVU wollen diese Misere mit dem vorliegenden

Gesetzentwurf schnellstens beenden, und tätige Reue für die missverstandene Verantwortlichkeit von SPD und Landesregierung ist hierbei sicherlich angezeigt, meine Damen und Herren.

Nun die Einzelheiten zu unserem Gesetzentwurf: Die Lösung des Problems ist eigentlich ganz einfach, wenn man nur will. Zumindest der massenhafte Missbrauch lässt sich stoppen, wenn die Vorlage von Vermieterbescheinigungen bzw. vergleichbarer Beweismittel bei anderen Nutzungsverhältnissen bei Meldebehörden wieder Pflicht wird. Wir von der DVU wollen das genau so erweitern, wie es in der von uns vorgeschlagenen Änderung des § 2 - Aufgaben der Meldebehörden - steht. Diese haben gemäß Absatz 1 Satz 1 künftig anhand geeigneter Beweismittel nicht nur die Identität der Einwohner selbst, sondern auch deren Wohnung zu registrieren. Entsprechendes ergänzt die Änderung in Absatz 2 Satz 2 - Verpflichtung der Behörden zur Führung der Melderegister und die Aufnahme der Beweismittel. Was zum Nachweis der Risiken von Angaben zum Wohnsitz erforderlich ist, definiert der Katalog in § 3 Abs. 1 Satz 1, der neu einzufügen ist, ebenso Ziffern 12 a und 12 b. Ziffer 12 a erfasst dabei schuldrechtliche Nutzungen wie Miete und Pachten, Ziffer 12 b sonstige Rechtspositionen, etwa Erbbaurecht und dergleichen. Der in § 3 Abs. 3 neu eingefügte Satz 2 enthält einen Dispens von Beschränkungen des Datenschutzes in Satz 1. Die zum Nachweis der Richtigkeit von Meldeangaben unerlässlichen Beweismittel müssen hiervon ausgenommen werden. Anders lässt sich der massive Meldemissbrauch nicht beenden, meine Damen und Herren. Genau daran besteht aber ein dringendes Interesse bezüglich der inneren Sicherheit. Hieraus ergibt sich zugleich die erforderliche Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Regelung.

Der in § 16 Abs. 3 neu eingefügte Satz 3 erklärt die soeben erörterten Bestimmungen für die entsprechenden Anwender, wenn ein Bewohner mehrere Wohnungen hat. Der Grund, der bei einer Wohnung gilt, muss natürlich auch bei mehreren Wohnungen gelten; das ist selbstverständlich. Dieser Tatbestand wird im Moment nicht erfüllt. Das Ziel der Neuregelungen würde sonst gefährdet werden. Der in § 17 Abs. 1 neu eingefügte Satz 2 regelt schließlich, was der Bürger zu tun hat. Er hat dem Meldeschein die erforderlichen Beweismittel beizufügen.

Mit diesen Änderungen wird der eingangs festgestellte massenhafte Meldemissbrauch gestoppt, meine Damen und Herren. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. - Danke schön.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort erhält der Abgeordnete Werner. Er spricht für die CDU- und SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die DVU möchte Scheinanmeldungen verhindern, und es sollen deswegen die Bürger verpflichtet werden, bei melderechtlichen Anmeldungen der Meldebehörde eine Vermieterbescheinigung oder andere Beweismittel vorzulegen. Sie sprechen von geeigneten Beweismitteln, bleiben uns aber die Erklärung schuldig, was geeignete Beweismittel sein könnten.

(Zuruf des Abgeordneten Claus [DVU])

Man könnte zum Beispiel eine Unterschrift fälschen, man kann mit irgendeiner Unterschrift, die nicht nachprüfbar ist, zur Meldebehörde gehen. Man kann auch aus der jeweiligen Szene jemanden finden, der tatsächlich eine Wohnung vermietet, oder jemandem, der dann plötzlich all das macht, was die jeweilige Szene will, ein paar Scheine zuschieben. Der Beispiele könnte man noch viel mehr nennen, wie man eine solche Beweispflicht umgehen kann.

Um zum Kern der Sache zu kommen: Schuld ist nicht die Koalition hier im Hause, dass das Gesetz geändert wurde. Wir haben in der Tat das Brandenburgische Meldegesetz im Jahr 2005 geändert. Wir haben die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der An- und Abmeldung des Einwohners aufgehoben. Wir haben also auf die vom Wohnungsgeber unterschriebene Bestätigung des Ein- oder Auszugs des Meldepflichtigen verzichtet. Aber warum ist das passiert? Wir haben das nicht aus lauter Jux und Tollerei gemacht, sondern - damit Sie es auch begreifen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der DVU Hintergrund dieser Änderung war die Neuregelung des § 11 des Melderechtsrahmengesetzes, der eben auf diese Mitwirkung verzichtete. Wenn Sie sich das Melderechtsrahmengesetz des Bundes einmal genau ansehen, stellen Sie fest, dass wir uns allein schon aufgrund des § 23 Abs. 1 dieses Gesetzes an die gesetzliche Vorgabe des Bundes anpassen mussten. Insofern stand für uns in dieser Frage überhaupt kein Entscheidungsspielraum. Die Länder haben aufgrund der Regelung im Melderechtsrahmengesetz eben keine gesetzgeberische Kompetenz, in den Landesmeldegesetzen über die gesetzlichen Vorgaben des Bundes hinausgehende Regelungen zu beschließen. Schon von daher ist Ihr Gesetzentwurf abzulehnen. Wenn Sie die Föderalismusreform verfolgt haben, dann dürfte Ihnen auch bekannt sein, dass die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz an den Bund gefallen ist. Soweit ich informiert bin, hat der Bund Pläne, in absehbarer Zeit ein Bundesmeldegesetz zu erarbeiten und zu verabschieden, das dann die entsprechenden Landesgesetze endgültig und vollständig verdrängen wird.

Eine abschließende Bemerkung: Es besteht zumindest in Brandenburg überhaupt keine Veranlassung, dies jetzt in dem Sinne, wie Sie es wollen, sozusagen in einem Hauruck-Verfahren ändern zu wollen. Es ist entgegen Ihren Schwarzmalereien zumindest in Brandenburg bisher zu keiner signifikanten Zunahme von Scheinanmeldungen gekommen. Auch deswegen ist Ihr Gesetzentwurf abzulehnen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Herzlichen Dank, Herr Werner. - Es spricht der Abgeordnete Sarrach für die Fraktion der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wo die DVU keine Argumente hat, schürt sie Angst, und der Entwurf zum Meldegesetz erzählt gleich einige gehörige Horrorgeschichten. Der folgende Sachverhalt, im Text auf Seite 3 zu finden, dürfte also nach Meinung der DVU in Brandenburg vermutlich dauernd vorkommen: Ein skrupelloser Krimineller, nach Ansicht der DVU bevorzugt aus den neuen EU-Staaten, verschafft sich Meldepapiere für eine fremde Adresse, um in Deutschland ungestört schwarz arbeiten zu können. Ein uner

hörter Zustand! Das geht doch nicht! Da muss man etwas unternehmen!

Bevor uns jetzt alle die kalte Angst packt, möchte ich noch auf zwei Kleinigkeiten hinweisen. Erstens: Ich möchte darauf hinweisen, dass bei Kontrollen von Arbeitsstätten die Vorlage von Meldepapieren keineswegs zum Nachweis einer Arbeitserlaubnis taugt und rein gar nichts über die Natur des Arbeitsverhältnisses als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aussagt. Ebenso gut könnte man ein Tankstellenbonusheft oder eine Ausgabe von „Micky Maus” vorlegen, um den Verdacht der Schwarzarbeit zu entkräften. Die Kontrolleure verlangen bei Überprüfungen von Arbeitsstätten von unselbstständigen Arbeitern eine Sozialversicherungskarte und prüfen Arbeitsverträge. Selbstständige haben in der Regel über die ordnungsgemäße Form ihres Gewerbes Auskunft zu geben. Warum also die Praxis des Brandenburger Meldeverfahrens die Schwarzarbeit sonderlich befördern sollte, hat uns die DVU nicht erklären können. Vielleicht hatte sie einfach selbst zu viel Angst, um noch klar zu denken.

(Zuruf des Abgeordneten Claus [DVU])

Vielleicht verwechselte sie auch Scheinniederlassungen mit Schwarzarbeit. Deshalb die zweite Kleinigkeit: Meine Damen und Herren von der DVU, irgendwer muss Ihnen ja die schlimme Nachricht einmal überbringen. Dann mache ich das jetzt einmal: Bürgerinnen und Bürger aus den Staaten Osteuropas, die im Rahmen der Osterweiterung in die EU Aufnahme fanden, werden in der näheren Zukunft uneingeschränkte Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreiheit in ganz Europa genießen, und zwar nach Ablauf der Übergangsfristen. Denn man wird auf mittlere Sicht kein europäisches Modell aushalten, das zum Beispiel auf den Grundsatz des Artikels 48 Abs. 3 EGV in einigen Fällen einfach verzichten will. Die Herstellung gleicher Chancen und Möglichkeiten am Arbeits- und Dienstleistungsmarkt für EU-Bürger in Europa und damit auch in Deutschland ist ein Kerngedanke der Verträge, ist ein Kerngedanke des gemeinsamen Europa. Dieser richtige und wichtige Kerngedanke mag der DVU nicht schmecken, das ändert aber nichts an der Relevanz für die Rechtsgestaltung. Vor allem wird sich damit auch das Problem von Scheinniederlassungen zur Umgehung der Beschränkung der Arbeitnehmerfreiheit lösen - natürlich ganz anders, als es die DVU gern hätte.

Ich komme zur nächsten Horrorgeschichte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie ahnen ja gar nicht, welchen Wert eine Meldebescheinigung hat. Damit geht fast alles, sagt uns die DVU. Es soll in Brandenburg Banken geben, die jedem, der vorbeikommt, sofort ein Bankkonto mit EC-Karte zur Verfügung stellen, wenn er nur dieses wertvolle Papier auf den Tisch legt; das jedenfalls lesen wir in der Begründung dieses Gesetzentwurfs.

Anschließend, so will uns die DVU weismachen, schwärmen ganze Busladungen, bestehend aus Bürgerinnen und Bürgern der neuen EU-Staaten, aus, um mit den erschlichenen EC-Karten Scheckkartenbetrügereien zu begehen. Das Allergruseligste ist, dass Spezialeinheiten der Polizei deswegen bei fremder Adresse das Haus eines unbescholtenen Bürgers stürmen. Ach du Schreck.

Bevor uns allen ob dieser Gefahren das kalte Grausen überwältigt, noch zwei Kleinigkeiten. Erstens: Jede Bank, die es ge

schafft hat, länger als einen Tag im Geschäft zu bleiben, lässt sich bei einer Kontoeröffnung in aller Regel Personaldokumente vorlegen. Wenn eine Meldebescheinigung verlangt wird, dann allenfalls ergänzend zum Reisepass oder zum Personalausweis. Im Missbrauchsfall werden Staatsanwaltschaften und Banken sicherlich ein wenig mehr tun, als am Ort einer falschen Meldeadresse auf den Klingelknopf zu drücken, um sich zu ärgern, dass der Falsche die Tür öffnet. Selbstverständlich ermöglicht das Personaldokument im Missbrauchsfall dann eine Verfolgung, nicht zuletzt im Rahmen des europäischen Auslieferungsübereinkommens. Zweitens: Es steht den Banken völlig frei, sich als Voraussetzung für eine Kontoeröffnung zum Beispiel einen Mietvertrag vorlegen zu lassen, wenn Zweifel an der Überzeugungskraft einer Meldebescheinigung bestehen. Dazu nutzen die Banken die Befugnisse im Rahmen ihrer Privatautonomie. Sie benötigen nicht die DVU mit ihrem latent ausländerfeindlichen Gesetzentwurf.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Eine letzte Kleinigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Haben Sie eigentlich bemerkt, dass die Fraktion der DVU in ihrem Begründungstext von „Menschenschmuggel“ statt, wie üblich, von „Menschenhandel“ spricht? Ich finde das entlarvend, denn in dieser Begrifflichkeit steht nicht der Vorwurf, es wäre falsch, mit Menschen zu handeln, im Vordergrund, nein, nur das Heimliche in diesem Vorgang, das Schmuggeln, findet die DVU bedenklich. Das wiederum finde ich sehr bedenklich. - Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS und der SPD)

Vielen Dank. - Die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag. Demzufolge erhält der Abgeordnete Claus noch einmal das Wort.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Werner, Sie unterstellen den Beamten, dass sie bestechlich sind. Das ist schon verwerflich. Herr Sarrach, ich habe Sie in der letzten Plenarsitzung schon gefragt, ob Sie die Anträge überhaupt lesen. Sie hätten im „Focus“ 2/2007, Seite 34 ff. lesen können: Die, die im Schatten wohnen - Kriminelle kommen einfach und legal an Scheinadressen; die wirklichen Mieter sind ahnungslos; die Polizei klopft an usw. usf. Das alles steht in dem Artikel. Die „Berliner Morgenpost“ titelte „Meldegesetz leistet Kriminellen Vorschub“; Experten meinen, An- und Abmeldungen sind für die Polizei nicht mehr nachvollziehbar usw. usf. - Ich kann Ihnen das Material gern zur Verfügung stellen. Der Artikel in der „Berliner Morgenpost“ ist vom 10. Januar 2007, Seite 18 - falls Sie des Lesens mächtig sein sollten.

Sie wollen die Auswirkungen Ihres eigenen gesetzgeberischen Versagens weder zur Kenntnis nehmen noch korrigieren. Um es Ihnen in aller Deutlichkeit vor Augen zu führen, folgende Anmerkungen aus den Reihen des Brandenburger BDK; ich zitiere Herrn Christian Treutler:

„Politiker, die ein Meldegesetz beschließen, bei dem sich niemand mehr korrekt nachprüfbar an- und abmelden muss, gleichzeitig aber nach Videoüberwachung und Antiterror

datei rufen, sollten überprüfen, ob sie nicht die Übersicht über die Gewährleistung der inneren Sicherheit verloren haben.“

Das können Sie nachlesen. Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen und auf der Regierungsbank, eigentlich bleibt dem nichts hinzuzufügen, aber da Sie offenbar alles nicht so schlimm finden - wie Sie es selbst sagen -, möchte ich einige Beispiele, was sich mit Scheinwohnsitzen und krimineller Energie alles anstellen lässt, anführen; wie gesagt, das ist teilweise im „Focus“-Bericht nachzulesen. Bekanntlich gibt es Kriminelle, die in Untersuchungshaft gehören. Aber die rotschwarze Landesregierung öffnete ihnen mit dem vor rund anderthalb Jahren in Kraft getretenen Meldegesetz auf folgende Weise das Gefängnistor: Gegen Straftäter ohne festen Wohnsitz können Untersuchungshaftbefehle wegen Fluchtgefahr vollstreckt werden. Nach dem bei uns in Brandenburg geltenden Meldegesetz können sie sich aber bei einem x-beliebigen Bürger als Untermieter anmelden, und zwar ohne Nachweis der Richtigkeit der von den Behörden ausgestellten Meldebescheinigung. Diese legen sie dem Amtsrichter vor; er kann nicht erkennen, ob es sich um einen Scheinwohnsitz handelt, und schon ist der Kriminelle wieder verschwunden. Es wird noch schöner: Auch die Polizei weiß nicht wirklich, wo er sich aufhält. Sie denkt, derjenige ist in der Wohnung, in der er gemeldet ist, und stürmt die Wohnung braver ahnungsloser Bürger.

(Lachen bei der Linkspartei.PDS)

Das alles ist schon vorgekommen. Sie ziehen es ins Lächerliche. Daran kann man einmal sehen, wie ernst Sie Ihre Gesetze nehmen. Fazit: Wer das nicht unterbinden will, sprich unseren Gesetzentwurf ablehnt, leistet Straftätern gewissermaßen mittelbar Fluchthilfe.

Ein weiteres Beispiel; darüber haben Sie hier nichts gesagt. Die rot-schwarze Landesregierung fördert grenzüberschreitenden Tourismus, besonders via Meldegesetz. Das geht so - es steht ebenfalls im Artikel, Herr Sarrach, Sie brauchen gar nicht so zu lachen; wenn Sie in Frankfurt (Oder) wohnten, würden Sie es besser wissen oder die Leute vielleicht sogar noch unterstützen -: Eine solche Meldebescheinigung in falschen Händen ist eine ungemein nützliche Sache. Konkret handelt es sich dabei um nahezu ungestörte betrügerische Absichten: Bankkonten eröffnen, EC-Karten erlangen, Handyverträge abschließen, Anzahlungen leisten, Waren auf Pump kaufen. Es steht im Artikel, lesen Sie ihn, Herr Sarrach.