Protokoll der Sitzung vom 07.06.2007

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Senftleben, wir bleiben bei unserer Zusage. Selbstverständlich wollen wir alles tun, um Möglichkeiten zu finden, dass die Schülerinnen und Schüler von Ahrensfelde auch zukünftig in Berlin beschult werden können. Wir tragen dabei der besonderen historischen Situation in dieser Region Rechnung, da sie sich wirklich von allen anderen Randgemeinden im Berliner Umfeld komplett unterscheidet.

Dazu läuft eine Terminabsprache zwischen meinem Staatssekretär und seinem Berliner Kollegen. Sie werden sich in Kürze zu diesem Thema treffen. Herr Schlemm, der neue Berliner Staatssekretär, war auch schon in das diesjährige Verfahren involviert. Ich glaube, die beiden werden zu einem guten Ergebnis kommen. Ich bin deshalb optimistisch, weil es in diesem Jahr auch funktioniert hat. Ich kann aber im Moment - Sie

werden dafür Verständnis haben - noch nichts zu den Inhalten sagen.

Ich möchte an dieser Stelle aber eines ganz kurz erwähnen, weil wir heute früh über Probleme zwischen Berlin und Brandenburg gesprochen haben; ich denke an Wirtschaftsförderung. Im Bereich Bildung arbeiten wir auch nach dem Personalwechsel in Berlin sehr gut zusammen, worüber ich mich persönlich freue, denn es erleichtert meine Arbeit. - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1261 (Förderung von Imkernachwuchs), gestellt von der Abgeordneten Kircheis.

Der Presseberichterstattung war zu entnehmen, dass der Bestand der Bienen in Brandenburg um ca. 90 % zurückgegangen ist. Auch die Zahl der Imker nimmt aufgrund der mit der Honigproduktion verbundenen finanziellen Risiken ständig ab. Vor dem Hintergrund dessen, dass die Biene einer der wichtigsten Umweltindikatoren ist und ein einziges Bienenvolk der Volkswirtschaft jährlich einen Nutzen von 1 200 Euro bringt, ist diese Entwicklung als problematisch zu beschreiben. Um Jungimkern den Start zu erleichtern, haben daher die EU und das Land Brandenburg im Jahr 2006 Fördergelder ausgereicht.

Ich frage die Landesregierung: Sind auch für das Jahr 2007 finanzielle Mittel für die Unterstützung von Nachwuchsimkern vorgesehen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken?

Herr Minister Woidke, was tun Sie für die Bienen?

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kircheis, die Bienenhaltung verzeichnete aufgrund der stark veränderten Rahmenbedingungen nach der politischen Wende 1989/90 einen starken Rückgang. Seit 1991 stehen für Bestäubungsleistungen an Kultur- und Wildpflanzen noch 30 000 bis 35 000 Bienenvölker zur Verfügung. Der Tiefstwert wurde mit ca. 29 500 Bienenvölkern im Jahr 2003/04 erreicht. Seither wurde dieser Wert mit leicht steigender Tendenz wieder auf ca. 30 900 Bienenvölker im Jahr 2006 erhöht.

In Anlehnung an die dokumentierte Mitgliederentwicklung im Landesverband Brandenburgischer Imker e. V. kann eine Zunahme aktiver Imker von 2005 zu 2006 um 1,5 % auf etwa 2 300 Imker angenommen werden. Der aktuelle Bienenbestand entspricht einem Besatz von etwa einem Bienenvolk je Quadratkilometer. Für eine ausreichende Bestäubung in Landwirtschaft und Naturhaushalt werden mindestens drei Bienenvölker je Quadratkilometer als notwendig angesehen.

Im Wissen um die Bedeutung der Bienenhaltung für den ländlichen Raum erfolgt ihre Förderung schon seit Jahren aus unterschiedlichen Quellen mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Gewinnung

neuer Imker. Die Unterstützungsmaßnahmen werden auch im Jahr 2007 fortgeführt. Ein Schwerpunkt ist die Förderung nach EU-Verordnung 797/2004 zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig mit insgesamt 180 000 Euro, davon 90 000 Euro Landesmittel. Abgestimmt mit den Imkerverbänden werden aus diesen Mitteln praxisnahe Forschungsprojekte des Länderinstituts für Bienenkunde Hohen Neuendorf finanziert sowie der Aufbau von Schul- und Lehrbienenständen, Schulungsmaßnahmen für die Imker, VarrooseBekämpfung und Honigqualitätsuntersuchungen gefördert. Die Unterstützung von Nachwuchsimkern bildet bei allen Maßnahmen einen Schwerpunkt.

Über die Verbandsförderung werden dem Landesverband Brandenburgischer Imker e. V. insbesondere für die Jugendarbeit und zur Unterstützung des Imkernachwuchses, zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation der Imker und für die Öffentlichkeitsarbeit insgesamt 8 500 Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt.

Eine Maßnahme zur direkten Unterstützung bzw. Neuansiedlung von Imkern ermöglichte Brandenburg in den Jahren 2005/06 mit der Bereitstellung von 80 000 Euro aus Lottomitteln. Imker mit Bienenständen in Brandenburg konnten beim Kauf von Ausrüstungen für die Imkerei 30 % der nachgewiesenen Kosten als Förderung aus diesen Mitteln erhalten. Die Fördermittel wurden vollständig ausgegeben. Von 124 Anträgen konnten 84 aus dem zur Verfügung gestellten Fonds bedient werden. Unter den Antragstellern - das hat uns besonders gefreut - befanden sich auch 49 Jungimker. Obwohl die Anschaffung von Bienenvölkern nicht Gegenstand der Förderung war, erhöhte sich der Bestand in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderung um ca. 1 400 Völker.

Auch im Jahr 2007 ist vorgesehen, Projekte verschiedener Träger, die insbesondere der Gewinnung von Imkern dienen, aus Lottomitteln des Landes Brandenburg zu unterstützen. Für die investive Förderung steht den Imkern und Neuimkern die Richtlinie für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen zur Verfügung. Um den Zugang zur Förderung zu erleichtern, wurde im Richtlinienentwurf für die neue Förderperiode speziell für den Bereich der Imkerei das Mindestinvestitionsvolumen von 15 000 auf 7 500 Euro gesenkt.

Darüber hinaus bearbeitet das Länderinstitut für Bienenkunde über Forschungsprojekte wichtige Themen der Bienenhaltung und Bienengesundheit, die aus Landesmitteln finanziert werden. Die Projektergebnisse werden den Imkern fortlaufend in Form von Publikationen, Vorträgen, Lehrgängen und Beratungen zugänglich gemacht. Im Rahmen einer Bienenschule, die gut angenommen wird, vermittelt das Institut Schulklassen ein besseres Verständnis für das Leben und den Nutzen der Bienen im Ökosystem. Außerdem bietet das Länderinstitut den Imkern Lehrgänge, Beratungen und Vorträge zur weiteren Qualifizierung an, darunter auch Anfängerlehrgänge.

Wir dürfen bei diesen Bemühungen auch nicht stehen bleiben, sehr geehrte Frau Abgeordnete Kircheis, denn wir haben durch den Minderbesatz an Honigbienen in der Fläche des Landes Brandenburg schon heute in der Landwirtschaft bei den Erträgen Einbußen zu verzeichnen. Auch aus diesem wirtschaftlichen Grund ist es notwendig, auf diesem Gebiet mehr als bisher zu unternehmen. - Danke schön.

Vielen Dank. - Die Abgeordnete Steinmetzer-Mann hat eine Nachfrage.

Ich hatte die Umweltgefahren beschrieben, die auch durch den Genmais verursacht werden. Deshalb frage ich: Welche Probleme und Gefahren stellen sich dabei für die Bienenvölker bzw. auch für den Imkernachwuchs?

Es wird viel vermutet, ich habe aber dafür noch keine Belege gelesen. Es besteht aber für die Imker die klare Gefahr, dass sich Maispollen im Honig befinden. Sie sind nicht die normale Bienenweide, das möchte ich vorausschicken. Trotzdem können sich natürlich durch verschiedene Einflüsse, beispielsweise durch eine Biene, die sich dort hinverirrt hat usw., Pollen im Honig befinden. Ein Imker hätte große Probleme, wenn das nachgewiesen würde. Wir haben in Deutschland mehrere Gerichtsverfahren laufen. In Bayern wurde für einen Imker entschieden, und zwar auch aus diesen Gründen. Das heißt, es ist eher ein wirtschaftliches Problem. Ob es ein Gesundheitsproblem für die Bienen ist, ist nicht geklärt, es könnte aber sein.

Zweitens ist natürlich die Vermarktung für den Imker erheblich gestört, wenn nachgewiesen wird, dass sich gentechnisch veränderte Pollen in seinem Honig befinden.

Vielen Dank. - Bevor wir in die Spekulation verfallen, schließe ich Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 13. Februar 2007 zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost (Übertragungsstellenstaats- vertrag)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/4302

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 4/4653

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Ich lasse über den Gesetzentwurf in der Drucksache 4/4302 abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist bei einigen Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen und damit in 2. Lesung verabschiedet.

Ich verabschiede Sie bis 13 Uhr in die Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.13 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.02 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da inzwischen doch einige Abgeordnete den Weg in den Plenarsaal gefunden haben, würde ich vorschlagen, dass wir mit dem zweiten Teil unserer heutigen Tagung beginnen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Bundesratsinitiative zum Verbot des Schächtens

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 4/4604

Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Schuldt, Sie erhalten das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sind Sie Tierquäler oder leisten Sie Tierquälerei parlamentarischen Vorschub? - Diese Fragen richte ich an Sie, meine Damen und Herren von CDU über SPD bis hin zur PDS. Und sie sind ernst gemeint. Denn unsere DVU-Fraktion hat sich seit jeher für den Tierschutz und gegen Tierquälerei politisch stark gemacht. Daher fordern wir mit dem vorliegenden Antrag auf eine Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg ein Verbot einer der schlimmsten Art von Tierquälerei, die es überhaupt gibt. Ich meine das Schlachten von Tieren ohne jegliche Betäubung, auch Schächten genannt.

Nach § 4a Abs. 1 des Tierschutzgesetzes darf ein warmblütiges Tier nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutzuges betäubt worden ist. Doch lässt § 4a Abs. 2 Nr. 2 zu, dass die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung erteilen kann, soweit es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften, denen dies durch die Vorschriften ihrer Religion vorgeschrieben ist, zu genügen.

Gestützt auf diesen Ausnahmetatbestand fällte das Bundesverwaltungsgericht am 23. November 2006 ein aus Tierschutzsicht geradezu fatales Urteil, nach dem in Zukunft das Schlachten ohne Betäubung unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen sein soll. Hintergrund dieses Urteils war ein Rechtsstreit eines muslimischen Schlachters, welchem eine Ausnahmegenehmigung nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes zum betäubungslosen Schlachten verwehrt wurde. Das Bundesverfassungsgericht entschied in diesem Fall bereits im Jahr 2002, dass dies die Grundrechte der Religions- und Berufsfreiheit des Schlachtens verletze.

Mit der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz - Artikel 20a - änderte sich im Sommer 2002 jedoch die rechtliche Ausgangslage völlig. Danach müssen die Belange des Tierschutzes nunmehr gegen die anderer Verfassungsgüter

abgewogen werden. Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seiner Entscheidung vom 23.11.2006 zutreffend fest, dass die Bindungswirkung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts infolge der Einführung des Tierschutzes als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz teilweise entfallen sei.

Zu berücksichtigen sei jedoch, dass die Verwirklichung des Staatszieles Tierschutz in erster Linie dem Gesetzgeber obliege und dass dieser bisher keine Veranlassung gesehen habe, die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot des betäubungslosen Schlachtens zu ändern.

Mit diesem fatalen Urteil, meine Damen und Herren, wurde also quasi ein Rechtsanspruch auf das betäubungslose Töten von Tieren für die Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften geschaffen und damit dem Tierschutz in Deutschland und dem Wohl und Wehe unserer Mitgeschöpfe ein schwerer juristischer Schlag versetzt.

Meine Damen und Herren, jedes Schlachten ohne Betäubung ist für die Tiere mit erheblichen Qualen verbunden. Darum setzen sich auch sämtliche Tierschutzvereine in Deutschland für ein konsequentes Verbot des Schächtens ein. Zumindest, so die Tierschutzverbände, muss im Sinne des ethischen Tierschutzes die sogenannte Elektrokurzzeitbetäubung verbindlich vorgeschrieben werden. Diese für das Tier zumindest etwas schonendere Methode wird darüber hinaus von zahlreichen Gelehrten der Religionen, die das Schächten vorschreiben, als mit ihrer Religion übereinstimmend befürwortet. Daher sind nunmehr der Bund und die Länder dringend dazu aufgefordert, dem Staatsziel Tierschutz über das Tierschutzgesetz Geltung zu verschaffen.

Das Bundesland Hessen brachte bereits eine Bundesratsinitiative zur gesetzlichen Pflicht der sogenannten Elektrokurzzeitbetäubung in den Bundesrat ein. Der vorliegende Antrag schließt dies ein, geht jedoch im Sinne des Tierschutzes deutlich über die hessische Initiative hinaus. Gleichwohl könnte die Landesregierung in Verhandlungen mit dem Bundesland Hessen eine Zusammenführung beider Bundesratsinitiativen zu einer einzigen Tierschutzinitiative in die Wege leiten. Doch dazu muss seitens Brandenburgs erst einmal die vorliegende Bundesratsinitiative beschlossen werden, um deren Zustimmung ich Sie hiermit bitte.

(Beifall bei der DVU)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Schulze. Er spricht für die Koalitionsfraktionen.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den vergangenen Jahren schon die verschiedensten Anträge der Fraktion der DVU hier im Landtag behandelt und zur Kenntnis nehmen dürfen, mal mehr und mal weniger subtil in einer gewissen Ausrichtung auf bestimmte politisch Ziele, die die DVU-Fraktion verfolgt. Nun nehmen wir diesen Antrag für eine Bundesratsinitiative zum Schächten zur Kenntnis.

Ich habe mir in den letzten Wochen zu Gemüte geführt, wie viele Bundesratsinitiativen in der 4. Wahlperiode beantragt