Protokoll der Sitzung vom 12.09.2007

Unser Entwurf formuliert deswegen einen echten Anspruch auf Aus- und Weiterbildung für die Jugendstrafgefangenen mit Rücksicht auf deren Befähigungen. Nur eine anspruchsgestützte Nachfrage nach Bildung und Ausbildung kann überhaupt ein ausreichendes Angebot sicherstellen.

Eine wesentliche Arbeitsgrundlage für eine erfolgreiche Wiedereingliederung ist bekanntlich der Vollzugsplan. Auch an dieser Stelle unterscheiden sich die vorliegenden Entwürfe erheblich. Dem Entwurf der Landesregierung dürfen Sie entnehmen, dass die Jugendstrafgefangenen verpflichtet sind, beim Erreichen der Vollzugsziele mitzuwirken. Unserem Entwurf können Sie dagegen entnehmen, dass der Vollzugsplan sowohl für die Anstalt als auch für den Gefangenen verbindlich ist. Nicht nur der Jugendliche ist verpflichtet, die Festlegungen des Vollzugsplans zu beachten, sondern diese Pflicht trifft auch die Anstalt. Wir meinen, dass die Vorbereitung auf die Regeln in der Freiheit im Gefängnis beginnen muss. Wer also lernen soll, Regeln einzuhalten, dem hilft es, zu sehen, dass diese Regeln auch von jenen respektiert werden, die diese aufstellen.

Unserem Entwurf können Sie darüber hinaus entnehmen, dass in Ergänzung zum Vollzugsplan mit den Jugendstrafgefangenen gemeinsame Fördervereinbarungen angestrebt werden. Wer lernen soll, Regeln einzuhalten, dem hilft es, wenn er an der Festlegung dieser Regeln selbst teilgehabt hat. Es wird so nicht nur die Fähigkeit geübt, fremdem Zwang zu folgen, sondern auch die viel wichtigere Fähigkeit, eigene sinnvolle Planung ernst zu nehmen und zu verwirklichen.

Lassen Sie mich dazu ergänzen, dass vor allem die mit der Vollzugsplanung angestrebte Einsicht in das Unrecht der Tat, das Wecken von Reue und Mitleid nicht einfach angeordnet werden können. Auch diese wichtigen Ziele erreichen Sie wesentlich wahrscheinlicher, wenn Sie dazu auf gemeinsame Planungen mit dem Jugendstrafgefangenen bauen können. Diesem Ansatz folgt deshalb unser Entwurf. Der Entwurf der Landesregierung krankt überhaupt an einer unnötigen Überbetonung von Fremdbestimmung und Zwang zuungunsten von konkret ausgestalteten Instrumenten zur einvernehmlichen Konfliktschlichtung und Vermittlung. In unserem Entwurf finden Sie dazu das Instrumentarium der Streitschlichtung vor einer unabhängigen Vertrauensperson und die Möglichkeit der Einrichtung einer Schlichtungskommission.

Anders als unser Entwurf ermöglicht der Entwurf der Landesregierung den Gebrauch von Schusswaffen als Mittel des unmittelbaren Zwangs gegenüber Jugendlichen. Während unser Entwurf eine regelmäßige zeitliche Obergrenze für die Dauer von Fesselungen von sechs Stunden vorsieht, suchen Sie eine solche notwendige Begrenzung im Entwurf der Landesregierung vergebens.

Man hat schon den Eindruck, dass die Entwurfsverfasser in Teilen ein Vollzugsklima selbst gestaltet haben, das einen Einsatz erzieherischer und disziplinarischer Maßnahmen erst begünstigt. Das beginnt im Kleinen. Anders als unser Entwurf

sieht die Landesregierung das Tragen von Gefangenenkleidung vor. Wenn diese Stigmatisierung der Wiedereingliederung dienen soll, ist mir der Kausalzusammenhang zwischen dröger Uniformierung in Gefangenschaft und verantwortlicher Individualität in Freiheit entgangen.

Das endet im Großen: Die Jugendstrafgefangenen erhalten nach dem Entwurf der Landesregierung pro Wochentag lediglich eine gesicherte Stunde Aufenthalt im Freien. Nur zwei Wochenstunden sind für den Sport vorgesehen. Ohne verbindliche Vorgaben für das notwendigerweise vorzuhaltende Personal, auch an Wochenenden und Feiertagen, wird auch das nur eine Bekundung bleiben und ohnehin zu wenig sein.

Anders als in unserem Entwurf ist der offene Vollzug keinesfalls der Regelvollzug. Einzelhaft und Verlegungen sind ohne wesentliche Einschränkungen auch gegen den Willen des Jugendstrafgefangenen möglich.

Die Verschiedenheiten beider Entwürfe sind nach alledem nicht abschließend beschrieben. Wer sie ausführlicher vergleichen möchte, wird vielleicht meinen, der unsrige sei gegenüber dem der Landesregierung insgesamt der mildere, der verständnisvollere und wohl auch der naivere. Der Kollege Petke wird uns auf Verlangen vielleicht gerne noch einmal versichern, dass Knast schließlich keinen Spaß machen und deshalb auch keine besonderen Annehmlichkeiten oder Chancen vermitteln soll. Ich stelle mir dazu allerdings die Frage, wie viel Spaß es unserer Gesellschaft macht, immer wieder mit Straftätern in Kontakt zu kommen, die als Jugendliche im Gefängnis zwar eine Art gewohntes Verhältnis zur Fremdbestimmung und Gewalt kennengelernt haben, kaum aber Chancen vermittelt bekamen und nie Fühlung aufnahmen zu den eigenen realistischen Möglichkeiten, auf legalem Weg zu Erfolg und Anerkennung zu finden. Für mich ist das der härtere Knast, in dem diese schwierige Aufgabe des Lebens gestellt und gelöst wird. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Der Abgeordnete Holzschuher setzt für die SPD-Fraktion fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fünf Minuten habe ich jetzt Zeit, über diese beiden Gesetzentwürfe zu reden. Auch wenn ich mich immer bemühe, mich kurz zu fassen, dürfte es mir nicht möglich sein, auf die Vielfalt der Probleme einzugehen, die Jugendstrafvollzug aufwirft. Ich will mich deshalb auf zwei grundsätzliche Dinge beschränken. Wir werden im Detail im Ausschuss diskutieren und vielleicht in der 2. Lesung dazu noch einmal Gelegenheit haben.

Zwei grundsätzliche Dinge:

Erstens: Vor genau einem Jahr, im September 2006, ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder übergegangen. Dies war damals - das wissen wir alle - als ein großer Kritikpunkt an der Föderalismusreform aufgefasst worden. Ich denke, die letzten Monate haben gezeigt, dass es den Ländern - und zwar nicht nur den neun Ländern, die einen gemeinsamen Entwurf vorgelegt haben - gelungen ist, in sehr

kurzer Zeit eine sehr tiefgründige, sachliche und vernünftige Diskussion über Jugendstrafvollzug zu führen, eine Diskussion, die im Bund in dieser Form 20 Jahre lang nicht geführt wurde. Für mich ist dieser Entwurf ein Zeichen dafür, dass der Bundesstaat in Deutschland funktioniert, dass Föderalismus funktioniert und die Föderalismusreform in diesem Punkt gar nicht so schlecht war, wie wir am Anfang vielleicht alle gedacht haben. Es ist aber auch ein Signal dafür, dass es durchaus möglich ist, den Ländern weitere Kompetenzen zuzutrauen.

Im Bereich des Strafvollzugs im weiteren Sinne gibt es durchaus noch Abgrenzungsprobleme. Ich denke etwa daran, dass der Jugendarrest in der verfassungsrechtlichen Diskussion ist. Wer ist da jetzt zuständig, Bund oder Länder? Das sollte man möglichst schnell und möglichst klar regeln, und zwar zugunsten der Länder. Es wäre sehr sinnvoll, wenn wir auf diesem Niveau auch in anderen Bereichen weiter diskutieren könnten.

Das Zweite ist ein finanzieller Aspekt. In der Einführung zu diesem Gesetzentwurf steht - Frau Ministerin hat auch darauf hingewiesen -, dass die Umsetzung des Gesetzes in Vollzug der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unabweislich zu Mehrkosten führt. Da muss ich dem Kollegen Sarrach Recht geben. Ich denke, der Ansatz ist aber etwas verkürzt. Es geht uns bei diesem Thema nicht darum, simpel verfassungsrechtliche Vorgaben umzusetzen, wenn es heißt, Mehrkosten sind unabweislich. Die Landesregierung hat sich eine klare Politik der Haushaltskonsolidierung vorgegeben. In diesem Rahmen ist die Justiz kein prioritärer Bereich. Als Rechtspolitiker will ich das nicht einmal bedauern; denn ich muss zugeben, dass mir die Haushaltskonsolidierung so wichtig ist, dass ich mich dafür einsetze, dass im Land verstanden wird, dass die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Jugend wichtiger sind. Es ist eben keine Frage der Ressortszuständigkeit, wo die Prioritäten zu setzen sind, sondern eine Frage des Sachzusammenhangs.

Bei der Justiz gibt es einen prioritären Bereich, in dem auch nach den Vorgaben der Regierungsparteien haushaltspolitisch Akzente gesetzt werden müssen; da gebe ich dem Kollegen Sarrach Recht. Wir fragen jetzt nicht vorrangig danach, ob es möglicherweise zu viel kostet, unserer Jugend, in diesem Fall einem ganz besonders schwierigen Teil unserer Jugend, eine Zukunft zu geben, sondern wir fragen: Was müssen wir tun, um denen, die in Haft geraten sind, eine Chance zu geben? Das ist der richtige Ansatz. Wenn es denn unabweisliche Mehrkosten verursacht, dann werden wir sie tragen müssen, und dann sollten wir sie auch gerne tragen. Das, denke ich, ist allen klar, nicht nur Ihnen, Herr Kollege Sarrach, auch den Vertretern der Regierungsfraktionen. In diesem Bereich wollen wir gerne Mehrkosten in Kauf nehmen, wenn es dazu führt, den Jugendlichen und Heranwachsenden in Haft eine Zukunft zu verschaffen. Ich denke, der Gesetzentwurf bietet dafür eine gute Grundlage. Ich sehe nicht, dass wir ihn hier grundlegend kritisieren müssten. Wir werden also im Ausschuss, in der Anhörung und im Weiteren die Diskussion fortsetzen. Darauf freue ich mich. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Der Abgeordnete Claus spricht für die DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Vor uns liegen zwei Entwürfe zu einem Gesetz, das als Rechtsgrundlage für den Jugendstrafvollzug dienen soll. Ein solches Gesetz ist notwendig, da der Jugendstrafvollzug in die Grundrechte von Jugendlichen und Heranwachsenden eingreift. Dass wir in Brandenburg ein solches Gesetz benötigen, steht damit außer Frage. Was uns die Landesregierung und die LINKS-Fraktion vorgelegt haben, ist allerdings in weiten Teilen kein Strafvollzugsgesetz, sondern ein Verwöhnprogramm und eine Wohlfühlkur für Kriminelle,

(Beifall bei der DVU)

ja, man möchte meinen, eine Aufforderung an sozial benachteiligte junge Menschen, erst kriminell zu werden und dann endlich Fürsorge und Zuwendung durch den Staat zu erhalten; denn was wird den jungen Straftätern, vor allem im Entwurf der LINKS-Fraktion, nicht alles gegönnt? Kriminelle Straftäter, so heißt es da, sollen alle sachlichen, personellen, finanziellen Mittel der Gefängnisanstalt nutzen dürfen. Sie sollen ihre Begabung und ihre Stärken fördern. Sie sollen Erfolgserlebnisse bekommen. Mit anderen Worten: Kuschelpädagogik in Wohlfühltherapie, eine Wellnesskur für arme Straftäter, die noch eben eine Rentnerin überfallen oder einen Rollstuhlfahrer geschlagen haben oder wie auch immer, meine Damen und Herren.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Klocksin [SPD])

- Das schaffen sie nicht, höchstens bei Ihnen, so schmächtig wie Sie aussehen.

Das ist allen Ernstes der Vorschlag der LINKEN, die vor 20 Jahren für eine ganz andere Art von Strafvollzug verantwortlich waren. Einmal mehr haben sich die roten Genossen also um 180 Grad gewendet. Früher Druck, Drill, Jugendwerkhof oder - noch besser; ich kann Ihnen einmal einen Ausspruch vorlesen:

„Wenn du nicht kannst, werden wir dir helfen, wenn du nicht willst, werden wir dich zwingen.“

Meine Damen und Herren dieser Spruch war im Speiseraum der Jugendstrafanstalt der DDR „Frohe Zukunft“ in Halle an der Saale angebracht. Die Verhältnisse dort konnten durchaus mit einem strengen Zuchthaus verglichen werden. Uniformierte Jugendliche - man kann auch sagen, es waren noch Kinder mit kurz geschorenen Haaren waren in dieser Strafanstalt eingesperrt. Im Rahmen der sogenannten Selbsterziehung, was sie durchaus auch gemacht haben, wurden die Jüngeren von den Älteren schikaniert und zum großen Teil sogar mißhandelt, und das unter den Augen der treuen SED-Vollzugsbeamten. Was wollen Sie heute? Heute wollen Sie einen Morgenkreis mit Töpferkurs. Wer in wenigen Jahren derart gegensätzliche Konzepte anbietet, kann entweder nicht ernst genommen werden oder muss sich vorwerfen lassen, seine Fahne in den Wind zu halten.

(Beifall bei der DVU)

In diese Logik passt es auch, dass man - wie der Gesetzentwurf der LINKS-Fraktion - vor allem die schädlichen Folgen des

Strafvollzugs betont - das ist eine Aussage! -; allerdings nur für den kriminellen Straftäter, nicht für den Steuerzahler, der den ganzen linken Luxus noch bezahlen soll, meine Damen und Herren.

Kommen wir zum Entwurf der Landesregierung. Er erkennt richtig, dass die familiäre Bindung junger Strafgefangener ein entscheidendes Kriterium für die Resozialisierung ist. Wir stimmen auch darin überein, dass unbedingt ausreichende Besuchsmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Wir lehnen es jedoch ab, den Steuerzahler mit massiven Kosten dafür zu belasten, dass die jungen Damen und Herren Straftäter womöglich mit besseren Aus- und Weiterbildungsbedingungen beschenkt werden als ihre nichtkriminiellen Altersgenossen draußen in der Freiheit.

(Beifall bei der DVU)

Das Geld, das Sie in millionenschwere Kuschelkurse für Straftäter stecken wollen, wollen wir in Bildung und Erziehung im Vorfeld von Kriminalität und Verzweiflung investieren.

Meine Damen und Herren, wir alle kennen den Ausspruch und die Devise „Vorbeugen ist besser als heilen“. In diesem Sinne hoffe ich auf eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs der Landesregierung im Rechtsausschuss. Eine Überweisung des völlig danebenliegenden Gesetzentwurfs der LINKS-Fraktion lehnen wir jedoch ab. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Der Abgeordnete von Arnim spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als die Frau Ministerin den Gesetzentwurf eingebracht hat, ging mir genau das durch den Kopf, was Herr Holzschuher eben erwähnt hat, nämlich die Diskussion nach der Föderalismusdebatte und der große Aufschrei: Um Gottes willen, was passiert denn jetzt womöglich mit dem Strafvollzug und mit dem Jugendstrafvollzug im Besonderen? - Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, Herr Holzschuher, dass Sie das eben ausgeführt haben. Es hätte nicht besser kommen können.

Meine persönlichen Eindrücke in Wriezen und insbesondere die Gespräche mit Mitmenschen, die früher einmal Jugendstraftäter waren und heute ein ganz normales Leben in unserer Gesellschaft führen, bringen mich zu der festen Überzeugung, dass wir als Land Brandenburg ohnehin schon - aber mit dem einzubringenden Gesetz ganz besonders - auf dem richtigen Weg sind.

Ich möchte kurz auf die Frage zurückkommen, über die wir eigentlich reden. Ich habe mitunter das Gefühl, als wollten junge Menschen darüber reden, wie sich alte Menschen wohlzufühlen haben; dabei können sie sich gar nicht in sie hineinversetzen. Ich habe, wie gesagt, den Vorteil, mit mehreren Menschen gesprochen zu haben, die so etwas schon hinter sich haben: Sie sind in ihrem jugendlichen Leben, durch die Gesellschaft stolpernd, an manchen Ecken mehr und an manchen Ecken weniger angeeckt und stehen jetzt davor, mit einer Strafe bedacht zu werden.

Ich glaube, alle diese jungen Menschen haben eines gemein: Sie haben in ihrem jungen Leben nicht gelernt und vor allem nicht erlebt, wie es ist, wenn man mit seiner eigenen Hände Arbeit etwas Sinnvolles schafft, das andere Menschen achten. Deshalb bin ich der Ansicht, dass unser brandenburgisches Jugendstrafgesetz darauf abzielen muss, jungen Menschen zu zeigen und beizubringen, was sie selbst tun können, ohne etwa in ein Geschäft einzubrechen oder jemandem auf den Kopf zu hauen, um etwas Sinnvolles zu schaffen und Anerkennung zu finden. Ich habe den Eindruck, dass dieses Gesetz genau darauf abzielt. Deswegen bin ich der Ansicht, dass wir mit diesem Gesetz in der Tat auf dem richtigen Weg sind.

Zu dem Entwurf der LINKEN möchte ich sagen: Es kommt zunächst für jeden Menschen darauf an, dass er Pflichten erfüllt. Daraus erwachsen dann seine Rechte. - Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD)

Auch wenn wir jetzt am Ende der Rednerliste zu diesem Tagesordnungspunkt sind, sind wir offenbar noch nicht am Ende der Debatte. Das heißt, es besteht der dringende Bedarf, über diese Themen im Rechtsausschuss weiter zu debattieren. Ich stelle also das Überweisungsansinnen bezüglich des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/5010 und des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/5059 zur Abstimmung. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit sind beide Überweisungsanträge angenommen.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Kommunale Verfassungsbeschwerde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin,VfGBbG 30/07

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 4/5086