Die große Mehrheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger und auch wir als DVU-Fraktion lassen uns nicht damit vertrösten, dass es in diesem Land erst nach unserer Zeit wieder Alleen geben wird und dass wir bis dahin alle tapfer sein und zusehen müssen, wie die meisten Alleen einfach verschwinden. Es kann schlicht und ergreifend nicht angehen, dass nach dem vorliegenden Konzept eine viel zu geringe Anzahl von Alleebäumen neu gepflanzt werden soll, um den derzeitigen Bestand in 60 Jahren wieder zu sichern. Wird das vorliegende Konzept umgesetzt, würde das bedeuten, dass in den nächsten 20 Jahren mehr als ein Drittel des heutigen Alleenbestands verschwindet. Erst in etwa 60 Jahren hätten wir den heutigen Alleenbestand wieder erreicht, und das nur, falls bis dahin tatsächlich jedes Jahr 5 000 neue Alleebäume gepflanzt werden. Das ist jedoch alles andere als sicher. Grundsätzlich ist ein strategisches Konzept zum langfristigen Alleenerhalt zu begrüßen. Dieses Konzept müsste aber den Schutz der Alleen tatsächlich verbessern und den Bestand noch heute - nicht erst in 60 Jahren - sichern.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Alleenschutz, Frau König, reichten im Übrigen aus, wenn sie nur umgesetzt würden. Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, wenn Sie sich im vorliegenden Konzept dann auch noch buchstäblich die Haare raufen, wenn Sie sich fragen, woher Sie die Mittel für die Alleenneubepflanzung nehmen wollen - bezogen auf den Gesamtbestand der Alleebäume sollen die Kosten für die nächsten zehn Jahre etwa 95 Millionen Euro betragen -, so kann ich Ihnen einen guten Finanzierungstipp geben: Verzichten Sie einfach auf den mindestens 120 Millionen Euro teuren Landtagsneubau auf dem Alten Markt in Potsdam, und schon haben Sie das Geld, und zwar jetzt und nicht erst in zehn Jahren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Land ist für seine vielen schönen touristischen Ausflugsziele bekannt. Viele Gäste bereisen es deshalb und kommen zumeist unweigerlich auch mit unseren Alleen - so hoffe ich - in optische Berührung. Viele stellen dabei fest, dass solche Alleen in Deutschland nicht allzu oft zu finden sind. Mit mehr als 2 300 km Alleenstraßen ist Brandenburg das alleenreichste
Bundesland in der Bundesrepublik. Sie gelten als Kulturgut und steigern die Erlebnisqualität unserer Landschaft.
Nun ist es unsere Aufgabe, dieses große Erbe zu erhalten. Viele Alleen sind leider überaltert. Bisher erfolgten teilweise Lückennachpflanzungen, die das Problem jedoch nicht nachhaltig lösen. Wir müssen eine sinnvolle und konsequente Lösung finden, damit unsere Alleen erhalten bleiben. Dies war und ist das Ziel der Regierungskoalition.
Durch die historisch bedingten, unterschiedlichen Altersstrukturen der Alleen und der damit verbundenen, bereits angesprochenen Überalterung wuchs der Pflegeaufwand in den letzen Jahren enorm an. Die nun vom MIR vorgelegte Konzeption enthält Handlungsempfehlungen für die kommenden zehn Jahre und ist somit nachhaltig angelegt. Ich danke dem Minister und seinen Mitarbeitern bereits jetzt für diese nicht leicht zu erfüllenden Aufgaben.
Wie wollen wir den Alleenbestand in Brandenburg dauerhaft erhalten? Jährlich sollen etwa 5 000 Alleebäume gepflanzt werden. Das entspricht - wie bereits erwähnt - einer etwa 30 km langen Strecke.
Grundsätzlich sollen damit zukünftig neue Alleenabschnitte gebildet werden. Alleen, die sich in ersichtlicher Auflösung befinden, sollen komplett ersetzt werden. Damit entfällt auch die bisherige Lückenbepflanzung. Bei all diesen Maßnahmen müssen natürlich regionalspezifische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Bevor allerdings gepflanzt werden kann, werden alle Landes- und Bundesstraßen genau unter die Lupe genommen; anschließend wird ein entsprechendes Bepflanzungsprogramm für zwei Jahre festgelegt. Dabei müssen allerdings alle Maßnahmen immer auch unter dem Gesichtspunkt der künftigen Verkehrssicherheit der entsprechenden Straßen durchgeführt werden.
Die Pflege der Bäume bedarf eines gewissen Fachwissens. Sie muss effektiv und nach einheitlichen Richtlinien erfolgen und kann auch von privaten Unternehmen unternommen werden.
Angesichts der knappen Landesmittel stellt sich aber nun die Frage der Finanzierung. Für die Neupflanzung, die Pflege und die Fällung von Alleebäumen werden ca. 8,5 Millionen Euro pro Jahr benötigt. Die dazu notwendigen haushalterischen Maßnahmen für die Freigabe von Landesmitteln wurden getroffen. Außerdem sollen weitere Mittel über Sponsoren und über den Naturschutzfonds akquiriert werden.
Mit dieser Konzeption stellen wir unser Kulturgut Alleen erstmalig auf feste Füße, besser gesagt: auf feste Wurzeln. Das Alleenerlebnis kann nun weiter verstetigt und als touristisches Markenzeichen gesichert werden. Ich hoffe, dass dieses Konzept bei den Landkreisen und den Kommunen einen gewissen Vorbildcharakter erhält. Somit können auch die Alleen, die sich in deren Verantwortung befinden, nachhaltig gesichert werden.
Unser Land Brandenburg ist schon heute das alleenreichste Bundesland und wird es auf der Grundlage dieser Konzeption auch künftig bleiben. Aus diesem Grund begrüßen wir es ausdrücklich. Allerdings ist eine Konzeption kein starres Gebilde; sie muss sich den Gegebenheiten immer wieder anpassen. Wa
rum wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen, konnte Frau Gregor nicht besser sagen. - Danke schön.
Herzlichen Dank, Herr Schrey. - Ich beende die Aussprache. Die Konzeption der Landesregierung in der Drucksache 4/5133 ist damit zur Kenntnis genommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag, der in der Drucksache 4/5201 von der Fraktion DIE LINKE eingebracht wurde. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es wurde mehrheitlich gegen diesen Antrag gestimmt. Er ist somit abgelehnt.
Rechnung des Präsidenten des Landtages für das Rechnungsjahr 2004 (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)
Haushaltsrechnung und Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2004 (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)
Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2004 (gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung)
Rechnung der Präsidentin des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2004 (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)
Ich eröffne die Aussprache. Der Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses, Herr Abgeordneter Klein, erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So schnell kommt man in den Ruf des Vielredners. Stand ich doch erst im Herbst des Jahres 2006 an diesem Pult und heute schon wieder.
Aber was soll man denn tun, wenn mich die Mitglieder des Ausschusses, dem ich die Ehre habe seit drei Jahren vorzustehen, so herzlich bitten. Damit ist der Spaß auch schon vorbei. Kommen wir zur ernsthaften Debatte über das, was die Präsidentin soeben vorlesen musste.
Ich nutze die Gelegenheit, um diesen Ausschuss aus einem unverschuldeten Schattendasein herauszuholen; denn es täuscht immer, wenn man denkt, der Ausschuss habe nichts zu tun und führe ein Dasein fern der Öffentlichkeit. Das Gegenteil ist eigentlich der Fall. Ich werde versuchen, das zu erläutern.
Was haben wir als Hauptaufgabe in diesem Ausschuss zu erledigen? Jedes Jahr wird der Landesrechnungshofbericht vorgelegt. Dieses Mal hatten wir den Bericht des Landesrechnungshofes über das Jahr 2004 zu behandeln. Wie läuft das ab? Wir sind in diesem Ausschuss neun Abgeordnete, natürlich aller Fraktionen, wie es sich gehört. Wir verteilen Aufgaben an die einzelnen Ausschussmitglieder, was sicherlich eine etwas andere Arbeitsweise als in den „normalen“ Ausschüssen ist. Diese Aufgaben bestehen darin, dass wir uns Themenkomplexe vornehmen. Diese werden durch die Ausschussmitglieder in Zusammenarbeit mit den Ministerien, die kontrolliert wurden, und mit dem Landesrechnungshof abgestimmt.
Die Ergebnisse werden zusammengetragen. Dann werden in der Ausschusssitzung die Berichte der einzelnen Ausschussmitglieder behandelt und noch einmal mit den Ministerien und dem Landesrechnungshof abgestimmt. Im Ergebnis dessen das ist wirklich ein langwieriger Prozess, das können Sie mir glauben - beschließen wir all das, was wir soeben von der Präsidentin gehört haben. Das ist eine Aufgabe, die uns - auch wenn es jetzt ein bisschen komisch klingt - ein Jahr lang beschäftigt; denn sie ist sehr tiefgreifend.
Der Ausschuss hat sich mit dem Landesrechnungshofbericht 2004 beschäftigt und ist zu dem Schluss gekommen: Wir entlasten die Präsidentin des Verfassungsgerichts. Wir entlasten den Präsidenten des Landtags. Wir entlasten die Präsidentin des Landesrechnungshofes; 2004 hatten wir noch eine Präsidentin. Und stellen Sie sich einmal vor, wir haben es dieses
Mal sogar geschafft, im ersten Anlauf die Landesregierung zu entlasten. Ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern, dass wir insoweit das letzte Mal Schwierigkeiten hatten, weil die Koalitionsfraktionen bei der Abstimmung nicht vollzählig anwesend waren. Dieses Mal wurde also auch die Landesregierung im ersten Anlauf entlastet. Damit ist die Aufgabe, die der Ausschuss zu erfüllen hat - Behandlung des Landesrechnungshofberichts 2004 - erledigt.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde etwas auslassen, wenn ich nicht auch erwähnte, dass dieser Ausschuss in diesem Jahr eine besondere Aufgabe zu erfüllen hatte, nämlich die Besetzung der vakanten Stellen des Landesrechnungshofes. Ich nutze die Gelegenheit, um ein paar Worte dazu zu sagen - nicht, um über die Kandidaten zu reden, sondern über die Art und Weise, wie die Mitglieder des Ausschusses diese Aufgabe wahrgenommen haben. Das Ergebnis liegt Ihnen ja vor.
Wir haben uns in intensiver Beratung darauf verständigt, dem Landtag einen Vorschlag zu unterbreiten, was die Person des Präsidenten angeht. Wir haben das so getan, wie es das Gesetz über den Landesrechnungshof, die Verfassung und die Geschäftsordnung des Landtages von uns fordern, nämlich einvernehmlich. Wenn ich „einvernehmlich” sage, dann muss ich erwähnen, dass das an der Stelle heißt, dass auf den Kandidaten, den wir Ihnen morgen präsentieren, neun Jastimmen entfielen.