Protokoll der Sitzung vom 14.11.2007

ner Wettbewerber über die Verbesserung der kartellrechtlichen Kontrolle und der Preistransparenz zu einer solchen Ultima Ratio führen - muss aber nicht unbedingt dazu führen -, auch die Trennung von Strom und Netzbetrieb in Erwägung zu ziehen.

Die Reihenfolge ist für mich wichtig. Das wird der Komplexität dieser Materie besser gerecht. Es ist zu billig, in der Trennung der Kapazitäten den Ausweg zu sehen, abgesehen davon, dass der Prozess mindestens fünf oder sechs Jahre in Anspruch nehmen würde. Um in einer hochsensiblen Materie eine Veränderung auf dem Gesetzeswege zu erreichen, müssen wir heute schnellere Antworten darauf geben, wie mehr Transparenz und Wettbewerb in die Stromversorgung bei mehr Sicherheit kommt.

Wir kommen zur Frage 1485 (Eingliederungshilfen für Behin- derte), die die Abgeordnete Dr. Schröder stellt.

Im Jahr 2005 wurden 269,6 Millionen Euro und im Jahr 2006 259,1 Millionen Euro für Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Land Brandenburg ausgegeben.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Personen haben in den Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs jeweils 2005 und 2006 diese Hilfe erhalten?

Es antwortet Ministerin Ziegler.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gemäß den statistischen Berichten des Amtes für Statistik BerlinBrandenburg haben 19 235 Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen am Ende des Jahres 2005 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erhalten. Ende 2006 erhielten 20 881 Personen diese Hilfe. In Brandenburg an der Havel waren es 2005 548 Personen und 2006 567 Personen. In Cottbus waren es 2005 1 285 Personen und 2006 1 870 Personen. In Frankfurt (Oder) waren es 2005 705 Personen und 2006 730 Personen. In Potsdam waren es 2005 584 Personen und 2006 774 Personen. In Barnim waren es 2005 1 476 Personen und 2006 1 446 Personen. In Dahme-Spreewald waren es 2005 1 020 Personen und 2006 1 056 Personen. In Elbe-Elster waren es 2005 1 614 Personen und 2006 1 590 Personen. Im Havelland waren es 2005 687 Personen und 2006 989 Personen. In MärkischOderland waren es 2005 1 456 Personen und 2006 1 522 Personen. In Oberhavel waren es 2005 868 Personen und 2006 920 Personen. In Oberspreewald-Lausitz waren es 2005 1 139 Personen und 2006 1 145 Personen. In Oder-Spree waren es 2005 1 471 Personen und 2006 1 408 Personen. In Ostprignitz-Ruppin waren es 2005 1 401 Personen und 2006 1 365 Personen. In Potsdam-Mittelmark waren es 2005 1 195 Personen und 2006 1 273 Personen. In der Prignitz waren es 2005 722 Personen und 2006 837 Personen. In Spree-Neiße waren es 2005 937 Personen und 2006 1 207 Personen. In Teltow-Fläming waren es 2006 834 Personen und 2006 869 Personen. In der Uckermark waren es 2005 1 283 Personen und im Jahr 2006 1 313 Personen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. So erfährt eine Kleine Anfrage manchmal eine kleinteilige Antwort.

Wir kommen zur Frage 1486 (Lebensrettende Vorsorgeunter- suchungen), die der Abgeordnete Nonninger stellt.

Jeder Krankenversicherte hat nach Erreichen einer bestimmten Altersgrenze ein Recht auf kostenlose Vorsorgeuntersuchungen. Sie haben das Ziel, Risikofaktoren oder behandelbare Frühstadien einer Erkrankung zu erkennen und dadurch Erkrankte im Frühstadium besser behandeln und oftmals heilen zu können. Nach Auskunft von Gesundheitsexperten nehmen derzeit nur rund 40 % aller Deutschen das Recht auf die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen wahr.

Ich frage daher die Landesregierung: Durch welche Maßnahmen will sie die Sensibilität der Brandenburger Bevölkerung erhöhen, um eine wesentlich bessere Teilnahme an den angebotenen Vorsorgeuntersuchungen zu erreichen?

Frau Ministerin Ziegler, Sie haben wiederum das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gezielte Verbesserung der Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen gemäß § 23 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ist natürlich primär die Aufgabe der dafür verantwortlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Landesregierung unterstützt und fördert entsprechende Aktivitäten sehr wohl. Sie unterstützt Projekte auf verschiedenen Ebenen, zum Beispiel die Krebsvorsorge durch die Kampagne zur Darmkrebsfrüherkennung bei Männern oder das Venusprojekt zur Früherkennung von Brustkrebs. - Vielen Dank.

Wir kommen zur Frage 1487 (Nachträgliche Sicherungsver- wahrung für jugendliche Straftäter), die der Abgeordnete Sarrach stellt.

Im Deutschen Bundestag wird derzeit ein Gesetzentwurf zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von zur Tatzeit jugendlichen Straftätern behandelt. Damit wird beabsichtigt, die nachträgliche Sicherungsverwahrung auf diese Tätergruppe auszuweiten.

Ich frage die Landesregierung: Welche Auffassung vertritt sie zum Vorschlag einer nachträglichen Sicherungsverwahrung jugendlicher Straftäter?

Wir bitten die Justizministerin um die Antwort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Sarrach, trotz Erweiterung der gesetzlichen Regelung zur Sicherungsverwahrung besteht nach wie vor gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um die Bevölkerung umfassender vor gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern zu schützen. Es gilt daher, unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Grenzen weitergehende Möglichkeiten zum Schutz potenzieller Opfer zu schaffen.

Beispielsweise ist bei Heranwachsenden bisher ausschließlich bei Anwendung von allgemeinem Strafrecht die Anordnung der vorbehaltenen oder nachträglichen Sicherungsverwahrung sehr eingeschränkt möglich. Bei Jugendlichen, die wegen schwerster Verbrechen mehrjährige Jugendstrafen vollständig verbüßen und sich den Erziehungs- und Behandlungsangeboten des Jugendstrafvollzuges beharrlich verweigern, besteht nach wie vor überhaupt keine Möglichkeit, Sicherungsverwahrung nachträglich anzuordnen.

Die Bundesregierung hat deshalb kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilung nach Jugendstrafrecht in den Bundesrat eingebracht, der dort jedoch keine Mehrheit gefunden hat. Nach dem Gesetzentwurf soll Anlass für die Verhängung nachträglicher Sicherungsverwahrung eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren wegen eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen Raubes, eines räuberischen Diebstahls bzw. räuberischer Erpressung mit Todesfolge sein. Dabei muss die Anlasstat zu einer schweren seelischen oder körperlichen Schädigung des Opfers oder einer entsprechenden Gefahr geführt haben.

Außerdem müssen vor Ende des Vollzuges der Jugendstrafe Tatsachen erkennbar werden, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit für die Allgemeinheit hinweisen. Ferner muss die Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Tat und der Entwicklung während des Vollzuges der Jugendstrafe ergeben, dass dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten der genannten Art - also Katalogtaten mit schwerer Opferschädigung - begehen wird. In Abständen von einem Jahr muss geprüft werden, ob die weitere Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf im Bundesrat befürwortet. Sie ist der Auffassung, dass die Zielrichtung des Gesetzentwurfs, die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch bei einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht mit Einschränkung zuzulassen, richtig ist. Der Gesetzentwurf geht auf den Koalitionsvertrag auf Bundesebene zurück, nach dem nachträgliche Sicherungsverwahrung in besonders schweren Fällen auch bei Straftätern verhängt werden sollte, die nach Jugendstrafrecht wegen schwerster Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt werden.

Der Anwendungsbereich wäre zwar in der Praxis ohne die Berücksichtigung von Veränderungen sehr gering, gleichwohl würde die Umsetzung des Gesetzentwurfs im Vergleich zur bestehenden Rechtslage zumindest eine partielle Verbesserung der Situation potenzieller Opfer bedeuten. Langjährige Jugendstrafen werden in der Praxis generell nur dann verhängt, wenn

schwerwiegende Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder die wiederholte Vorverurteilung wegen schwerwiegender Straftaten zugrunde liegen.

Zum Zeitpunkt der Prüfung einer nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung sind die Betroffenen regelmäßig erwachsen. Entscheidend für die Anwendung von Jugendstrafrecht ist, dass der Täter zur Tatzeit Jugendlicher oder Heranwachsender war. Das ist eine Tatsache, die, wie ich erst kürzlich anlässlich einer Diskussion feststellen musste, selbst Strafrechtsexperten nicht immer bewusst ist. Deshalb steht bei dieser Konstellation das Grundprinzip des Jugendstrafrechts, nämlich der Erziehungsgedanke, einer solchen Anordnung generell nicht entgegen.

Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ist ebenfalls gewahrt. Nur diejenigen Verurteilten, die langjährige Jugendstrafen vollständig verbüßen und die sich währen der Haft einer Resozialisierung verweigert haben, kommen überhaupt für eine solche Maßnahme in Betracht. Durch die jährliche Überprüfung der Sicherungsverwahrung haben nach Jugendstrafrecht Verurteilte stets die Chance, während des Vollzugs die Voraussetzung für eine Aufhebung dieser Maßnahme zu schaffen.

Die Landesregierung befindet sich bei dieser Einschätzung in voller Übereinstimmung mit der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis des Landes. Angesichts anhaltender Probleme mit gewaltbereiten jugendlichen Intensivtätern ist aus Gründen des Opferschutzes eine zeitnahe Lösung erforderlich.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/5051

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Drucksache 4/5263

Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Ich lasse also über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/5263, Änderung des Nachbarrechtsgesetzes, abstimmen. Wer mit dieser Beschlussempfehlung einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Ich sehe eine Enthaltung, aber keine Gegenstimmen. Damit ist dieser Beschlussempfehlung Folge geleistet worden und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich verabschiede Sie jetzt bis 13 Uhr in die Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.01 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.01 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir treten in die Nachmittagssitzung ein. Ich begrüße all jene, die bereits im Raum sind, und hoffe, dass noch mehr Abgeordnete aus den Fluren zu uns eilen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/5096

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 4/5290

Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Sarrach, der für die Fraktion DIE LINKE spricht, erhält das Wort.

Während er zum Pult kommt, begrüße ich ganz herzlich die Schülerinnen und Schüler des Erwin-Strittmatter-Gymnasiums aus Spremberg. Herzlich willkommen bei uns!

(Allgemeiner Beifall)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, dass die bereits hier im Saal Sitzenden den aufmerksameren Teil des Publikums darstellen,