Ich bin gern bereit, die Gutachten, die ich hier angesprochen habe, zur Verfügung zu stellen, in denen sehr deutlich zum Ausdruck kommt, dass die Gefahr des Absenkens des Gewässerspiegels und Risiken einer Austrocknung von Feuchtgebieten nicht gegeben sind. Sie wissen auch, dass es Veränderungen bei den Vorhaben gegeben hat, und zwar insbesondere im Raum Nedlitz, wo, um den Bau einer Spundwand und damit eine Beeinflussung der Wirksamkeit des Wasserwerks Nedlitz zu vermeiden, auf den vollen Ausbau, das heißt auf die volle Breite des Ausbaus, verzichtet wird und ein so genannter Ein-Richtungs-Verkehr eingerichtet werden soll. Also auch hier bereits Modifikationen und Qualifikationen, die dazu führen, dass entsprechend dem Nutzen-Kosten-Verhältnis, entsprechend dem Kontext des Natureingriffs und der Entwicklung der Binnenschifffahrt Veränderungen vorgenommen werden.
Im Entschließungsantrag heißt es, dass die Ausbaustandards dem Nutzen-Kosten-Verhältnis entsprechen müssen. Das werden wir auch weiterhin begleiten, und ich bin mir sicher, dass wir dies Thema auch im Ausschuss vortragen werden. Durch den Entschließungsantrag sind wir dazu aufgefordert, und dies werden wir natürlich auch sehr gern realisieren.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Entschließungsantrag zuzustimmen und den PDS-Antrag abzulehnen. - Herzlichen Dank.
Damit sind wir am Ende der Debatte zum Tagesordnungspunkt 11. Die PDS-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrags - Drucksache 4/249 - an den Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung. Wer diesem Ansinnen Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ohne Enthaltungen; mit den Stimmen der SPD-, CDU- und DVU-Fraktion abgelehnt. Die PDS-Fraktion ist verständlicherweise für diesen Antrag.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der PDS - Drucksache 4/249 - in der Sache. Wer dem Antrag in der Sache zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mit dem gleichen Ergebnis wie eben ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Ich komme zum Entschließungsantrag von SPD und CDU, Drucksache 4/273. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mit den Stimmen von SPD, CDU und DVU wurde der Entschließungsantrag ange
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS-Fraktion bittet den Landtag zu beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, zur Landtagssitzung im Januar eine Regierungserklärung zu den Ergebnissen der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung abzugeben.
Ihnen ist sicherlich noch gut in Erinnerung, dass diese Kommission vor Jahresfrist berufen wurde und die Tätigkeit aufnahm. Bundestagspräsident Thierse formulierte: Es geht um die Zukunft des föderalen Systems, das in eine bedrohliche Schieflage geraten ist.
Eine Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung verlangt Mut zum Unkonventionellen, so formulierte es der SPD-Vorsitzende Müntefering.
Sein Kovorsitzender Stoiber - CDU - formulierte: Es geht um ein weiteres, neues Kapitel in der Geschichte des Föderalismus, welches zu schreiben ist.
Nun ist ein Jahr lang gearbeitet worden und wie wir in den letzten Tagen verschiedentlich zur Kenntnis nehmen konnten, liegt nun das Ergebnis dieser Arbeit vor. Wir wollen es keineswegs kleinreden. Es gibt eine ganze Reihe von Sachverhalten, bei denen die Kompetenzen auf die Länder verlagert sind; zumindest lautet der bisherige Vorschlag so. Es gibt damit eine Reihe von Entlastungen für den Bundesrat, da sich die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze reduziert.
Es ist jedoch auch deutlich geworden, dass es ganz offensichtlich nicht der „große Wurf“, der vorgesehen war, geworden ist, das heißt, es wird nur noch von „Reförmchen“ berichtet. Es wird darüber geredet, dass vor allem Nachbesserungen notwendig sind. Es gibt nunmehr ein Zustimmungskriterium, welches die Ministerpräsidenten Ost erarbeitet haben, indem sie in den letzten 48 Stunden klar und deutlich formulieren: Nur bei Aufnahme des Solidarpaktes II in das Grundgesetz ist dem gesamten Reformpaket zuzustimmen.
Wenn ich mir den Vorschlag ansehe, den Müntefering und Stoiber für die abschließende Beratung haben, gibt es zugleich ein sehr deutliches Eingeständnis. Die Vorsitzenden haben die Kompetenzfelder Hochschulrecht, Bildungsplanung, Umweltrahmenrecht, innere Sicherheit, Mitwirkung der Länder in Europafragen, EU-Haftung usw. erörtert. Eine Einigung über eine
Damit ist deutlich geworden, dass sehr wohl - wir hatten ja die Absicht, uns in diesen Prozess einzubringen mit dem Ziel, die Kompetenzen der Länder maßgeblich zu erweitern - ins Bild gesetzt werden muss, was uns jetzt bevorsteht und wo Mitgestaltungsmöglichkeiten bestehen. Wir hatten, wie Sie wissen, im November einen Antrag eingebracht. Dieser wurde in den Hauptausschuss überwiesen, und dabei sollte noch eine ganze Reihe von Positionen eine Ermutigung für das Handeln unseres Ministerpräsidenten sein. Zu diesem Thema hat der Ausschuss bisher nicht getagt; es wurde für den 6. Januar 2005 auf die Tagesordnung gesetzt. Zu diesem Zeitpunkt wird die Kommission ihre Tätigkeit aber bereits eingestellt haben. Dies ist natürlich ein besonders „kluges Verfahren“, das Sie gewählt haben.
Nun gehe ich davon aus: Es macht Sinn, darüber zu reden, wozu der Ministerpräsident seine Zustimmung erteilt oder nicht erteilt. Mit dem Informationsfluss ist es in Brandenburg immer etwas anders als in anderen Ländern oder im Bund. Im Bundestag haben gestern alle Fraktionen darüber gesprochen; dies trifft auch auf das Land Sachsen-Anhalt zu, in dem es eine CDU-geführte Regierung gibt. Dort wird so etwas allen Abgeordneten, auch denen der Opposition, zugestellt. - Das ist der Vorschlag der Kommission zur Modernisierung bundesstaatlicher Ordnung, der Vorentwurf, der Vorschlag der Vorsitzenden.
In anderen Parlamenten finden Fraktionssitzungen zu dem Zweck statt, sich eine Meinung bilden zu können, bevor die Regierung in die abschließende Runde geht. Das alles ist in Brandenburg nicht nötig, weil wir hier im vollen Vertrauen zum Ministerpräsidenten leben, wie auch die Beantwortung von Kleinen Anfragen oder die heutige Fragestunde gezeigt haben. Dies ist hier nicht notwendig, weil wir eine besonders flexible Regierung und einen besonders flexibel handelnden Ministerpräsidenten haben, der in solche Verhandlungen ohne eigene Zielstellung geht, damit er flexibel für Mehrheitsverhältnisse sorgen kann. Das ist natürlich sehr interessant, aber manchmal empfiehlt es sich bei einer Reform, ein inhaltliches Konzept darüber zu haben, was Gegenstand ist. Nun gehen wir davon aus: Was man im Vorfeld nicht hat, kann man am Ende nicht alles detailliert einfordern.
Wir haben eine Bitte. Wir wissen sehr wohl - wie ich von den Kollegen der Koalition sicherlich gleich hören werde -, dass ein Ministerpräsident dann eine Regierungserklärung abgibt, wenn er es für notwendig hält. Dagegen haben wir keine Einwände. Es ist sicherlich so, dass der Ministerpräsident diese Gelegenheit immer hat. Sie aber haben eine Mitverantwortung dafür, dass das, was diese Föderalismuskommission erörtert, und die sich daraus für die Gesetzgebung wie für die Grundgesetzänderung ergebenden Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten in der Landespolitik wie in den Länderparlamenten zumindest zur Kenntnis genommen und vielleicht auch diskutiert werden.
Ich will Ihr Interesse dafür wecken, dies bei Ihrem Ministerpräsidenten einzufordern. Für den Fall, dass der Ministerpräsident sagt, er habe sowieso die Absicht gehabt, im Januar darüber im Parlament zu sprechen, können wir auf eine Abstimmung verzichten. Wir hätten unser Ziel erreicht, dass uns der Ministerpräsident das Arbeitsergebnis eines Jahres der Föderalismus
kommission mitteilt und uns ein aktives Mittun gestattet. Daran liegt uns sehr. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Debatte wird mit dem Beitrag der Koalitionsfraktionen fortgesetzt. Es spricht der Abgeordnete Schulze von der SPDFraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Antragsteller, gleich vorweg: Wir werden den Antrag ablehnen, und zwar schlicht und einfach aus einem Grunde.
Herr Vietze, Sie haben völlig Recht, wenn Sie sagen, dass die Fraktionen von SPD und CDU volles Vertrauen zu unserem Ministerpräsidenten haben. Das ist so. Wir haben ihn gewählt. Wir wollen ihn. Dieses Vertrauen drückt sich in einem großen Maße auch in der Bevölkerung aus.
Nirgendwo - weder in der Landesverfassung noch in unserer Geschäftsordnung - ist geregelt, wie es sich mit Regierungserklärungen verhält. Geregelt ist einzig, dass, wenn eine Regierungserklärung abgegeben wird, danach die größte Oppositionsfraktion als Erste das Rederecht erhält. Das ist alles, was geregelt ist. Das hat auch seinen guten Grund, weil eine Regierungserklärung ein „In-sich-Recht“ der Landesregierung ist.
Was in diesem Haus häufig verkannt wird, ist, dass wir zwei Verfassungsorgane sind - Verfassungsorgan Landtag, die erste Kraft im Lande, und Landesregierung als Exekutive. Wir als Koalitionsfraktionen werden uns nicht daran beteiligen, die Landesregierung zu etwas aufzufordern, wozu sie nicht verpflichtet ist. Wenn es die Landesregierung bzw. der Ministerpräsident für notwendig hält, wird er es auch tun. Wir werden ein „In-sich-Recht“ des Ministerpräsidenten, das auch in seiner Richtlinienkompetenz liegt, nicht infrage stellen.
Im Übrigen werden in dieser inaugurierten Debatte hier im Hause und im Antrag der PDS-Fraktion, der an den Hauptausschuss überwiesen worden ist, schlicht und einfach die Verhandlungswirklichkeit und die Kräfteverhältnisse in diesem Bundesstaat Deutschland verkannt. Wir haben vier von 68 Stimmen im Bundesrat. Zu inaugurieren, wir könnten in diesem großen Rat in einer derartigen Weise mitwirken, wie Sie es denken, fordern, propagieren, halte ich einfach für vermessen. Das verkennt schlicht und einfach die Wirklichkeit. Deswegen - dazu haben sich die Koalitionsfraktionen verabredet - werden wir dem Ministerpräsidenten bei der Vertretung der Interessen des Landes Brandenburg nicht in den Arm fallen, weil wir Vertrauen haben und ihn vorher nicht binden werden. Wir werden den Ministerpräsidenten auch nicht - vor allem nicht in einer Angelegenheit, die längst noch nicht entschieden ist - wir wissen noch gar nicht, was am 17.12. herauskommt -, verpflichten. Wenn Sie das schon wissen, was am 17.12. herauskommt, sind Sie wie immer mit dem Buch aller
Es macht doch keinen Sinn, am heutigen Tage zu beschließen, den Ministerpräsidenten aufzufordern, eine Regierungserklärung abzugeben, wenn wir noch gar nicht wissen, was dabei herauskommt. Das ist schlicht und einfach absurd.
(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Nach unserem Antrag wol- len wir die Regierungserklärung im Januar hören!)
Ich danke dem Abgeordneten Schulze. - Die Debatte wird mit dem Beitrag der Fraktion der DVU fortgesetzt. Es spricht der Abgeordnete Schuldt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es darum ginge, die Effektivität und den Fleiß hochgradig besetzter politischer Gremien zu beurteilen, würde der vorliegende Antrag durchaus Sinn machen, meine Damen und Herren von der PDS.
Die Arbeit der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung ist eine der wichtigsten Reformvorhaben seit Bestehen des Grundgesetzes, geht es schließlich um nichts anderes als um die Zerschlagung eines gordischen Knotens von Kompetenzverflechtungen im Bereich der Gemeinschaftsaufgaben und der Mischfinanzierung.
Nachdem Herr Minister Speer im Hauptausschuss bereits einiges zum Diskussionsprozess angedeutet hat, insbesondere dass sich - ausgenommen der Hochschulbau - voraussichtlich wenig ändern soll, und nachdem die Landesregierung, wenn ich seine Ausführungen richtig interpretiere, einen Erhalt der Gemeinschaftsaufgaben sowie der Mischfinanzierung in weiten Teilen vertritt, frage ich mich als Abgeordneter, in welchen konkreten Bereichen überhaupt eine Reform durchgeführt werden soll.
Wir als DVU-Fraktion sind durchaus dafür, dass sich das Land Brandenburg aktiv in den Reformprozess einbringt. Dazu ist es durchaus sinnvoll, dass die Abgeordneten erfahren, welche konkreten Gesetze im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung und der Zustimmungsgesetze verringert werden sollen, wie die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Land zum Beispiel im Bereich des Beamtenrechts - namentlich in den Bereichen Besoldung und Versorgung - und, ausgehend von den Einnahmeprognosen, bei der Neuverteilung bei der Kfz- und der Versicherungssteuer aussehen soll.
Wir als DVU-Fraktion sehen durchaus die Notwendigkeit, einige Gemeinschaftsaufgaben auf den Prüfstand zu stellen, dabei aber nicht nur auf die Finanzzuweisung für die neuen Länder zu schielen. Langfristig müssen wir uns schließlich, wenn wir uns tatsächlich zum Föderalismus bekennen, für klare Kompe
tenzabgrenzungen von Bund und Ländern entscheiden. Dabei dürfen wir nicht nur die Finanzzuweisung für das Land Brandenburg zum Primat unserer Überlegungen machen, sondern auch die Tatsache, dass gerade der Bereich der Gemeinschaftsaufgaben und der Mischfinanzierung und die damit verbundene administrative Verflechtung auch den Landeshaushalt belasten. Viele Bereiche, insbesondere das Umweltrecht, das Naturschutz- und Wasserrecht und das Ladenschluss- und Gaststättengesetz, insbesondere aber die allgemeine innere Verwaltung können auf subsidiärer Ebene effektiver gehandhabt werden, wenn hier nicht mehrere Ebenen in komplizierte Entscheidungsprozesse involviert sind.
Ebenso müssen wir aus Ländersicht im Hinblick auf die Frage der Abstimmungen im Außenverhältnis Deutschlands zur Europäischen Union nach Artikel 23 Grundgesetz zu einer Position in der Frage kommen, ob wir in Europa eine Region mit stärkerer Akzentuierung der Subsidiarität oder aber eine noch zentralistischer organisierte EU wollen, in der die Länder weitgehend aus dem Entscheidungsprozess ausgenommen sind, gerade im Hinblick auf einen möglichen EU-Beitritt der Türkei und der damit verbundenen finanziellen, kulturellen und sicherheitspolitischen Probleme, den Gott verhindern möge. Hier müssen wir eine echte Diskussionsgrundlage haben.
Wir setzen uns dezidiert dafür ein, dass die Länder mit mehr Kompetenzen auf dem Feld der Auseinandersetzung mit der EU ausgestattet werden, damit auch die regionalen Belange unseres Landes angesichts der Ausweitung der EU nach den rechtlichen Vorgaben angemessen berücksichtigt werden. Dabei dürfen wir nie die strukturpolitisch verursachten Wettbewerbsnachteile Brandenburgs aus den Augen verlieren.
Wir akzeptieren jedoch nicht, dass die PDS-Fraktion beantragt, dass die Landesregierung dem Parlament eine abschließende Position vorsetzt, welche letztlich mehrheitlich nur noch abgenickt wird.