Das Privatisierungskonzept der BVVG, das auf Grundlage einer Einigung zwischen Bund und neuen Ländern entstanden ist, formuliert ein wesentliches Ziel: Die dauerhafte Sicherung der Existenzgrundlage zur wirtschaftlichen Tätigkeit ortsansässiger landwirtschaftlicher Betriebe. - Wenn also die vereinbarten Eckpunkte nicht ausreichen, um dieses Ziel zu erreichen, Herr Minister, müssen sie verändert werden.
Es heißt dort ebenfalls: Pachtrendite und erwartete Wertentwicklung dürfen die Erreichung eines angemessenen Verkaufsziels nicht gefährden. - Dann aber, Herr Minister, hat sich die Angemessenheit des Verkaufziels dem Ziel der dauerhaften Sicherung der ortsansässigen Betriebe unterzuordnen. Betriebsschließungen sind in der Regel unumkehrbar. Was bleibt, wäre ein Verlust für die Region. Das wollen wir alle nicht. Deshalb muss das Privatisierungskonzept zwischen Bund und Ländern neu verhandelt werden.
Herr Minister, ziehen Sie sich heute bitte nicht wieder auf den Standpunkt Ihres Hauses vom 6. Dezember anlässlich des 4. Bauerntages in Ostprignitz-Ruppin zurück, dass nach einer nur einjährigen Laufzeit - so der Ton - die Möglichkeit einer Änderung unrealistisch sei; denn - wie Sie sich sicherlich erinnern - die Landesregierung Brandenburg hat die Wahrung der ostdeutschen Interessen bei der Privatisierung ehemals volkseigener Agrarflächen sehr teuer mit der Besteuerung des Agrardiesels für große Agrarunternehmen auch in Brandenburg erkauft. Deshalb ist das Bundesministerium der Finanzen - also Herr Steinbrück - zur Wahrung der ostdeutschen Interessen beim Wort zu nehmen.
Zum zweiten Antragspunkt, der es unseres Erachtens notwendig macht, die Bodenfrage heute erneut in dieser Form zu thematisieren: Wer bereits auf der diesjährigen Grünen Woche war, hat demonstriert bekommen, dass die Landwirtschaft im Wandel zum Schlüsselbereich des 21. Jahrhunderts steckt. Sie ist längst in das Blickfeld der weltweit agierenden Kapitalstrategen, in den Sog von Globalisierung und Liberalisierung geraten, und das aufgrund der global wachsenden Nachfrage nach hochwertigen Lebensmitteln, der Endlichkeit fossiler Energievorräte, der Problematik der Treibhausgase und des wachsenden Einsatzes von Bioenergie. Damit konkurrieren Ernährung, Fütterung und Energieerzeugung bereits heute um Agrarrohstoffe und damit um landwirtschaftliche Flächen, eben um begrenzte Ressourcen - in diesem Fall um die begrenzte Ressource Boden. Diese Konkurrenz um die Agrarrohstoffe wird in der fernen Zukunft zunehmen, wenn Erdöl, Erdgas und Kohle aufgebraucht sind und sie die einzige Rohstoffbasis der chemischen Industrie sein werden. Das haben wir vor allem hinsichtlich der Auswirkungen für Brandenburg zu bedenken.
Lassen Sie mich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle darauf verweisen, dass mit der Föderalismusreform bekanntlich eine Änderung des Grundgesetzes erfolgte. Die Gesetzgebungskompetenz wurde zwischen Bund und Ländern neu verteilt. Während das Grundstücksverkehrs- und Landpachtgesetz bisher zur konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes gehörte, befindet es sich nun in der Zuständigkeit der Länder. Brandenburg kann also darüber entscheiden, ob zum Grundstücksverkehrsgesetz eine Änderung bzw. Präzisierung in den jeweiligen Landesgesetzen verabschiedet werden soll oder nicht. Konkret wollen wir, dass eine Regelung zur Privilegierung ortsansässiger Landwirte erfolgt, um Arbeit und Einkommen im ländlichen Raum zu halten. Dabei wäre es sicher
sinnvoll, wenn Brandenburg in dieser Frage - zumindest gegenüber den anderen ostdeutschen Ländern - schon wegen der vergleichbaren spezifischen Problemlage initiativ wird, um zu möglichst einheitlichen Regelungen zu gelangen. Diesem Anspruch hat sich auch der Rechtsanwalt und ausgewiesene Bodenrechtler Dr. Lothar Schramm in seinem Gutachten zugewandt. In unserem Antrag haben wir auf dieses Gutachten verwiesen.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass die Materie juristisch kompliziert ist. Schon deshalb dürfte unser Antrag bei den Verantwortlichen in der Landesregierung keinen Sturm der Begeisterung ausgelöst haben. Schauen wir uns jedoch unvoreingenommen an, was sich auf dem Bodenmarkt an Ungereimtheiten abspielt, sollte zwischen Koalition und Opposition unstreitig sein, dass Handlungsbedarf besteht. Machen Sie sich also bewusst, dass Ihre vornehmste Aufgabe nicht darin besteht, eine Oppositionsinitiative einfach abzuschmettern, sondern die bestmöglichen Rahmenbedingungen in der geradezu existenziellen Bodenfrage für die gedeihliche Entwicklung der hiesigen Landwirtschaftsbetriebe zu schaffen.
Im Zusammenhang mit der Veräußerung von BVVG-Flächen soll und kann mit der Regelung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 Grundstücksverkehrsgesetz verhindert werden, dass kapitalkräftige Interessenten, die außerhalb der Landwirtschaft stehen und ein Grundstück nach anderen Gesichtspunkten als nach dem landwirtschaftlichen Ertrag bewerten, die Bodenpreise so stark in die Höhe treiben, dass ein seinen Betriebsertrag im Auge behaltender hauptberuflicher Landwirt bei verständiger Kalkulation nicht mehr als Kauferwerber Konkurrent sein kann.
Es wird auch in Zukunft notwendig sein, landwirtschaftliche Unternehmen vor den negativen Konsequenzen von Bodenwertspekulationen - vor allem im Umfeld der Siedlungsbereiche von Städten und Gemeinden - zu bewahren und dem Landwirt auch weiterhin die Möglichkeit einzuräumen, Boden als Produktionsfaktor zu vertretbaren landwirtschaftlichen Preisen zu erwerben, um die betriebswirtschaftliche Basis der Unternehmen weiter zu stabilisieren und zu verbessern.
Ich verweise an dieser Stelle einfach nur darauf, dass die Bodenfrage - natürlich in Anbetracht der Direktzahlungen der EU - auch einen besonderen Stellenwert in der aktuellen Diskussion hat; denn die Direktzahlungen wurden nach Flächengrößen von 2005 festgeschrieben. Wenn man Bodens verlustig geht, kann sich jeder an fünf Fingern ausrechnen, welche Problemsituation dies dann auch für einen weiteren Bereich, nämlich die Frage der Direktzahlungen, darstellt.
Ich appelliere an Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Für einen Entschließungsantrag hat es nicht gereicht. Insofern denke ich, dass die Signale mehr positiv als negativ stehen müssten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat ist die Bodenfrage eine entscheidende Frage. Das Stichwort Haupt
produktionsmittel ist hier bereits gefallen. Marktbedingt steigen die Bodenpreise nicht nur in Brandenburg, sondern in allen Teilen Deutschlands, im Vereinigten Königreich und in anderen Ländern der Europäischen Union. Das ist durch die allgemein gute Marktsituation bei den agrarischen Rohstoffen bedingt.
Es ist in der Tat so, dass auch meine Fraktion und der Landesbauernverband - wenn ich das dazu sagen darf - den Eindruck haben, dass bei der BVVG-Verwertungspraxis, bei den Privatisierungsgrundsätzen etwas aus dem Ruder läuft. Deshalb vertritt meine Fraktion die Meinung, dass wir die Grundsätze der Privatisierung sowie die nachhaltige Entwicklung der Agrarstrukturen im Osten Deutschlands durch Einflussnahme der Landesregierungen der fünf neuen Bundesländer - diesbezüglich appelliere ich speziell an unseren Ministerpräsidenten, dass er Einfluss darauf nimmt - nicht nur nicht gefährden dürfen, sondern diese auch tatsächlich sichern müssen.
Nun möchte ich vier Forderungen benennen. Zum Ersten geht es darum, dass bei der Kaufpreisbemessung - sowohl beim EALG-Kauf, also beim Entschädigungsausgleichsleistungsgesetz, als auch beim Verkehrswertverkauf - die Vorgehensweise nach wie vor nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen steht. Meiner Auffassung nach sollte hier unbedingt nach der allein maßgeblichen Wertermittlungsverordnung vorgegangen werden. Das heißt, die BVVG muss die Ergebnisse der Gutachterausschüsse in die Wertermittlung einbeziehen. Bei der Preisermittlung ist strikt darauf zu achten, dass Kaufpreise, die auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind - Frau Wehlan, das ist das, was man Ausrutscher nennt, wo der Fonds aufschlägt oder ein anderer Personenkreis Geld in die Hand nimmt, um einzukaufen -, die im Interesse der Erzielung hoher Ergebnisse geboten werden, nicht einbezogen werden dürfen. Dass so etwas geschieht, könnte man ausschließen. Ich denke, dass bei den EALG-Käufen mittlerweile eine Preisüberprüfung möglich ist; die entsprechende Zusage ist inzwischen gegeben worden. Wir befürchten jedoch, dass dieser Weg bei den Verkehrswertverkäufen von der BVVG aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt wird und es in der Konsequenz oftmals einer gerichtlichen Auseinandersetzung bedarf. Das Verfahren der Kaufpreisbemessung muss für den Käufer in jedem Fall transparent und nachvollziehbar sein. Das ist eine ganz wichtige Voraussetzung.
Der zweite Punkt betrifft die Abschaffung der gegenwärtigen Praxis des sogenannten Letzten-Zuruf-Verfahrens, des Lastcall-Verfahrens. Dieses nicht normierte Last-call-Verfahren erweist sich als versteigerungsähnliches Instrument allein zur Erhöhung der Verkaufserlöse. Dieses Verfahren hat keine rechtliche Grundlage. Sollte dieses Verfahren weitergeführt werden, was ich nicht hoffe und nicht erwarte - wir sind komplett dagegen -, muss dem derzeitigen Bewirtschafter grundsätzlich die Möglichkeit der Teilnahme am Verfahren eingeräumt werden, auch dann, wenn er nicht zum Kreis der Höchstbietenden gehört. Hier ist Transparenz sicherzustellen, indem den Bietern zumindest das höchste Gebot zur Kenntnis gegeben wird.
Zum dritten Punkt; Frau Abgeordnete Wehlan hat darauf hingewiesen: Brandenburgs Agrarstruktur ist zu einem hohen Anteil von Flächen gekennzeichnet, die von der BVVG zu privatisieren sind. Diese starke Position der BVVG, besonders im Süden Brandenburgs und in der Uckermark, führte teilweise zu Flächenanteilen an der Gesamtbetriebsfläche, die wesentlich über
die hier maßgebliche Erwerbsgrenze von 450 ha hinausgehen. Diese leistungsstarken und effizient wirtschafenden Betriebe waren von Anfang an bestrebt, ihren Platz in der Agrarstruktur Brandenburgs zu finden. Gerade diese Leistungsstärke und Wettbewerbsfähigkeit dürfen nicht gefährdet werden. Diese zahlenmäßig übersichtlichen, aber in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung erheblichen Fälle sollten als Sonderfälle zwischen den Ländern und der BVVG-Geschäftsführung verhandelt und entschieden werden.
Ich komme zum vierten und letzten Punkt. In den Zusammenhang mit den Sonderfällen lässt sich das Modellprojekt Bodenfonds stellen. Dieses Projekt ist als eine bäuerliche Eigeninitiative in Mecklenburg und in der Uckermark in der ersten Tranche bereits erfolgreich gelaufen. Ich rege an, dafür einzutreten, Herr Minister Dr. Woidke, dass auch über diesen Weg eine weitere Flächenverwertung erfolgen kann, die insbesondere vielen Uckermärker Betrieben weiterhelfen würde. Die Zusagen der BVVG, die im Jahr 2005 in Abstimmung mit dem BMF erfolgten, sollten unbedingt eingehalten werden.
Wenn diese vier Punkte erfüllt werden, gibt es von unserer Seite aus keinen Bedarf, etwas an den gesetzlichen Grundlagen zu verändern. Deswegen werden wir dem Antrag nicht zustimmen. Wir sind uns aber in der Grobkonstellation einig. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit einiger Zeit ist es zur Unsitte deutscher Bundespolitik geworden, für das Inland geltende Zusicherungen oder Verträge kurzerhand zu ignorieren und oftmals durch erhöhte Forderungen zu ersetzen. Auf der Strecke bleiben der Normalbürger und kleine Unternehmen, die mangels finanzieller Mittel oder Möglichkeiten nicht mit den Großen mithalten können.
Ich komme zum eigentlichen Thema. Die BVVG hat ihre Praxis bei der Privatisierung geändert, und zwar geht es jetzt nach dem Prinzip des Meistbietenden. Eine finanzschwachen Landwirtschaftsbetrieben Planungssicherheit gebende spürbare Verlängerung vorhandener Pachtverträge mit vergünstigten Konditionen ist im Grunde genommen nicht mehr möglich. Hier komme ich auf die von mir eingangs erwähnte Vertrags- und Zusicherungsmoral der Bundesregierung zu sprechen.
Bekanntlich gibt es ein Konzept für die weitere Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der BVVG aufgrund einer Einigung zwischen dem Bund und den neuen Ländern. In § 1 Abs. 6 Treuhandgesetz heißt es, „dass den ökonomischen, ökologischen, strukturellen und eigentumsrechtlichen Besonderheiten dieses Bereichs Rechnung getragen wird.“ Unter Punkt 2 der konzeptionellen Grundsätze mit der vielsagenden Überschrift „Weitere Privatisierung, mehr Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe“ heißt es unter anderem:
„Die Bundesregierung ist sich der ökonomischen und sozialen Bedeutung der Landwirtschaft in den neuen Ländern voll und ganz bewusst.... Sie berücksichtigt zudem die Interessen derjenigen Betriebe, denen eine Sicherung der Produktionsgrundlage durch Kauf noch nicht möglich ist, weil sie nicht über die ausreichenden liquiden Mittel verfügen.“
„Um auf mittlere Sicht ein hinreichendes Maß an Planungssicherheit zu haben, sind sie stärker auf weitere längerfristige Pacht angewiesen.“
Aufgrund der gegenwärtigen Situation muss man sich die Frage stellen, was die Landesregierung zu tun gedenkt, damit die mit BVVG-Flächen arbeitenden Landwirtschaftsbetriebe in ihrer Existenz nicht bedroht werden. Uns allen ist doch klar: Jede Betriebsaufgabe oder Betriebseinschränkung führt zur Verödung unserer ländlichen Gegend. Arbeitslosigkeit und weitere Abwanderung der Landbewohner sind die verheerenden Folgen. Für uns alle dürfte sehr interessant werden, welche Ergebnisse die Aussprache im Landwirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags zu diesem Thema bringen wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Wehlan, Ihre Fraktion hat hier ein sehr interessantes Thema zur Debatte gestellt, weil die Sicherung des Bodenfonds die eigentlich wichtigste Aufgabe für unsere Landwirtschaftsbetriebe ist. Sie ist sehr vielfältig strukturiert und von Entwicklungen geprägt, die auch außerhalb der Landwirtschaft ihre Ursache haben. Gemeint sind globale Entwicklungen, zum Beispiel an den Finanzmärkten, politische Entscheidungen und gesetzliche Regelungen. Es gibt in diesem Bereich ein sehr differenziertes, individuelles Bild der Betroffenheit unserer Betriebe, aber auch relativ große Defizite im Handeln der Betriebe selbst.
Wir müssen uns in der Diskussion über diese Frage klar darüber werden, worum es eigentlich geht. Frau Abgeordnete Wehlan, Sie haben von 14 % der Fläche gesprochen. Es sind nur 11 %. Sie haben die Forstflächen hinzugezählt. Die Bewirtschaftung dieser Flächen ist über längere Zeit an Pachtverträge gebunden. Wesentliche Teile werden den Betrieben im begünstigten Verkauf zur Verfügung gestellt. Wir müssen sehen, dass die Fläche, die dann übrig ist und streitig bleibt, für unsere Landwirtschaftsbetriebe im Allgemeinen nicht „kriegsentscheidend“ ist - im Speziellen jedoch schon.
Die Aktivitäten, die Sie hier anmahnen, sind gut und schön, aber sie haben kaum bzw. keine Chance, Mehrheiten im Bundesrat und Bundestag zu erhalten. Ich bin der Meinung, Sie sind nicht ganz auf dem aktuellen Stand der Entwicklung, was die Gesetzgebung und die Aktivitäten betrifft.
Uns liegt jetzt der Entwurf zur Novelle des Flächenerwerbsänderungsgesetzes vor, das heißt die Neufassung der Flächenerwerbsverordnung, die auf maßgebliche Initiative des Landes Brandenburg zustande gekommen ist. Darin sind genau die Punkte eingeflossen, die auch Herr Abgeordneter Folgart genannt hat, die in der nächsten Zeit eine relative Sicherheit für unsere Betriebe bedeuten, sich zu positionieren und Eigentum an entsprechenden Flächen zu sichern. Eine Lex Brandenburg allein wird nicht durchsetzbar sein. Aus Ihrem Antrag wird mir nicht ersichtlich, was konkret Sie an den Gesetzen ändern wollen. Sie haben es allgemein angeführt, aber nicht konkret.
Wenn wir die Rolle der BVVG generell analysieren, können wir entweder eine Politik machen, die der BVVG für alle Probleme und Schwierigkeiten den schwarzen Peter zuschiebt, oder die darin besteht, die BVVG als Dienstleister des Bundesfinanzministers bei der Umsetzung des Treuhandgesetzes bzw. bei der Privatisierung des land- und forstwirtschaftlichen Grundvermögens zu begleiten und zu beeinflussen. Ich glaube, das Letzere ist der richtige Weg.
Ich füge klar und deutlich kritisch hinzu: Die BVVG ist Dienstleister und nicht dazu berufen, Agrarstrukturpolitik in den Ländern zu betreiben. Das ist Aufgabe der Politik. Wir müssen klar erkennen, dass die Bestandshaltung nicht ewig Aufgabe sein kann. Im Treuhandgesetz gibt es präzise Festlegungen über die Privatisierung, jedoch nicht ganz ohne Wenn und Aber „nach Ausschreibung“. Wir müssen unseren Einfluss geltend machen, damit wir die Bedingungen für unsere Betriebe erträglich gestalten.
Die Pachtverträge wurden nach der Wende zunächst auf zwölf Jahre festgelegt und dann auf weitere sechs Jahre verlängert. Sie wurden jetzt nochmals um fünf bis neun Jahre verlängert und enthalten entsprechende Kaufoptionen; das heißt, wir haben noch genügend Zeit, darauf zu reagieren. Daraus ist jedoch kein Gewohnheitsrecht der Betriebe abzuleiten; denn das muss nicht für immer und ewig so bleiben.
Es gibt hinsichtlich der EALG-Regelungen viele Übergangslösungen. Wir müssen dabei die Konformität mit den Wettbewerbsregelungen der EU beachten. Wir können in dieser Frage nicht machen, was wir wollen.
Herr Kollege Helm, vielleicht klären Sie einen Kleingartenbesitzer und Nichtbauern auf, was die Abkürzung EALG, die Sie hier verwendet haben, bedeutet. Die Abkürzung nützt mir nichts, ich brauche schon die Erläuterung.
Vielleicht können Sie in Ihrer Rede einmal darauf eingehen, ob Stimmen laut wurden dahin gehend, dass die Regelungen zum Einkommensteuergesetz für die Preissteigerungen bei Agrarflächenkäufen verantwortlich sind.
Auf die Abkürzung EALG wurde zum Teil schon eingegangen. Sie heißt nichts anderes als Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz. Dieses Gesetz ist Ende 1995 in Kraft getreten. Es regelt, wie der begünstigte Flächenerwerb durch den Pächter abzulaufen hat. Darin ist festgelegt, unter welchen Bedingungen und nach welchen Kriterien dies erfolgt und welche Zweckbindung daran geknüpft ist. Man darf diese Flächen 20 Jahre lang nicht verkaufen. Wenn man das tut, geht der Mehrerlös an die BVVG.
Diese begünstigten Verkäufe sind mit einem Preisabschlag vom Verkehrswert in Höhe von 35 % plus einem Abschlag von nochmals 10 % wegen der Zweckbindung verbunden. Diese zusätzlichen 10 % wurden von der Europäischen Union beanstandet. Es kam zum Verkaufsstopp. Nachdem dies novelliert wurde, wurde bei der Privatisierung weiter nach diesen Kriterien verfahren.
(Klein [SPD]: Wenn ich jetzt am Mikrofon wäre, würde ich sagen: Vielen Dank, Herr Kollege, für die Erläute- rung.)