Das ist derzeit nicht möglich. Das Gerede, die Folge dessen sei eine schlechtere Qualität, kann ich nicht mehr hören; denn das stimmt einfach nicht. Mecklenburg, Sachsen und Thüringen machen es mit Erfolg vor. Die beiden letztgenannten Länder lagen bei PISA weit vor uns. Es geht also. Es ist nur eine Frage, ob man das will.
(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Ihr hättet das doch kürzlich in der Koalitionsrunde beschließen können!)
Wir werden auch an den Punkt kommen; das ist nur eine Frage der Zeit. Die Kinderzahl im ländlichen Raum sinkt weiterhin. Wenn wir eine öffentliche Schule schließen, tritt an deren Stelle oftmals eine private Schule, und diese wird dann einzügig betrieben. Das ist keine Lösung. Von daher müssen wir auch dort ehrlich herangehen.
Abschließend: Heute ist ein guter Tag für die Familien mit Kindern. Sie werden entlastet. Wir werden sicherstellen müssen, dass das alles dauerhaft durchhaltbar ist. Dazu sind wir fest entschlossen. Ich gratuliere der Volksinitiative: Sie haben etwas erreicht! - Danke schön.
Vom Abgeordneten Dombrowski ist zum letzten Redebeitrag eine Kurzintervention angemeldet worden. Bitte, Herr Dombrowski.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich halte die Volksinitiative zur kostenfreien Schülerbeförderung für einen großen Erfolg. Bis zum Jahr 2000 habe ich in meinem Wahlkreis Unterschriften dafür gesammelt, dass der Kreistag des Landkreises Havelland die Elternbeteiligung nicht einführt. Damals wie heute bin ich der Meinung: Wenn es in Deutschland und damit auch in Brandenburg eine Schulpflicht gibt, hat der Staat dafür zu sorgen, dass die Schüler von zu Hause in die Schule und wieder zurückkommen.
Sie alle wissen, wie sich die Dinge dann entwickelt haben: Im Jahr 2003 hat der Landtag dem Topf für die Schülerbeförderung rund 9 Millionen Euro entnommen. Landkreise, die bis dahin noch nicht freiwillig reagiert hatten, waren danach in der Pflicht, eine Elternbeteiligung einzuführen. Wenn jetzt im Zusammenhang mit der Volksinitiative die Aussage in den Raum gestellt wird, Familien mit Kindern würden um 4 Millionen
Euro entlastet, dann ist das natürlich zu begrüßen. Man muss aber hinzufügen, dass wir hier im Landtag Brandenburg, wenn wir dann weiter sind, eine Erleichterung beschließen werden, die zumindest zu großen Teilen von anderen finanziert werden muss, nämlich von den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Darüber bin ich nicht ganz glücklich, weil die Bürgerinnen und Bürger, die die Unterschriften gesammelt haben, sicherlich erwarten, dass sie überall in Brandenburg etwas Vergleichbares bekommen. In der Praxis wird es aber - wegen der kommunalen Selbstverwaltung - im schlechtesten Fall so aussehen, dass wir in 18 Gebietskörperschaften 18 verschiedene Lösungen haben werden. Das halte ich für sehr fragwürdig.
Von daher kann ich nur an uns alle appellieren zu überlegen, ob dass das letzte Wort gewesen sein soll. Ich denke, dass es auch andere Lösungsmöglichkeiten gibt. Brandenburg ist kein reiches, aber auch kein armes Land. Wenn wir alle der Meinung sind, dass Kinder unsere Zukunft sind, dann sollten wir, wenn es ums Geld geht, nicht so tun, als wären es die Kinder anderer Leute. - Danke schön.
Den Charakter einer Intervention zum vorhergehenden Redebeitrag konnte ich nicht erkennen. Ich frage dennoch den Abgeordneten Lunacek, ob er auf diese Intervention zu seinem Redebeitrag antworten möchte.
Meine Damen und Herren! Kurzinterventionen sind nicht dafür gedacht, zusätzliche Redezeit zu erlangen.
Ich stelle die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses in der Drucksache 4/6119 zur Abstimmung. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Volksinitiative angenommen.
Rechnung des Präsidenten des Landtages für das Rechnungsjahr 2005 (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)
Haushaltsrechnung und Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2005 (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)
Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2005 (gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung)
Rechnung der Präsidentin des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2005 (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)
Wir beginnen die Aussprache mit dem Beitrag des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushaltskontrolle. Der Abgeordnete Klein spricht zu uns. Bitte sehr, Herr Klein.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erspare es mir angesichts dessen, was wir soeben erlebt haben, den Tagesordnungspunkt noch einmal zu nennen. Schon heute Morgen haben Sie, Herr Präsident, für den Aufruf eine Viertelstunde gebraucht, jetzt noch einmal. Ich habe fast eine Dreiviertelstunde dagestanden und gewartet, dass ich endlich nach vorn gehen darf, um hier meine Rede zu halten.
In der öffentlichen Wahrnehmung des Ausschusses für Haushaltskontrolle ist im vergangenen Jahr - insoweit brauchen wir
uns alle hier nicht zu verstecken - nicht die Hauptaufgabe dieses Ausschusses im Fokus der Öffentlichkeit gewesen, sondern etwas ganz anderes, aber ebenfalls sehr Wichtiges. Wir hatten nämlich dem Landtag Kandidaten für den Präsidenten und für Direktoren des Landesrechnungshofs vorzuschlagen. Das dauerte lange. Ich erinnere nur daran, dass es Klagen vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht gab. Wir mussten uns einigen und sind letztlich zu einem Vorschlag gekommen, den der Ausschuss einvernehmlich getragen hat und dem der Landtag - darüber habe ich mich besonders gefreut ebenfalls gefolgt ist. Im Ergebnis haben wir einen neuen Präsidenten und eine Direktorin beim Landesrechnungshof.
Nunmehr konnte sich der Ausschuss wieder der Aufgabe stellen, die er eigentlich hat, nämlich unter Beachtung des Berichts des Landesrechnungshofs die Landesregierung zu kontrollieren, ob sie mit den finanziellen Mitteln, die der Landtag ihr zur Verfügung gestellt hat, ordentlich umgegangen ist. Das war die Aufgabe, der wir uns gestellt haben. Kaum war nämlich der neue Präsident inthronisiert - am 30. November -, hatten wir schon den Bericht des Landesrechnungshofes vorliegen. Dann mussten wir uns damit beschäftigen.
Jetzt sage ich etwas, was für die Beurteilung der Arbeit jedes einzelnen Mitglieds dieses Ausschusses sehr wichtig ist. Es ist nämlich nicht damit getan, dass man sich in die Sitzung setzt und dann irgendeine Beschlussvorlage behandelt, sondern man muss vorher Leistungen erbringen. Wir müssen nämlich unter Beachtung des Landesrechnungshofsberichts Aufgaben verteilen. Jedes einzelne Mitglied hat bestimmte Berichterstattungsaufgaben zu erfüllen. Das erfolgt in Absprache mit dem Landesrechnungshof und dem geprüften Ministerium.
Im Ergebnis dessen haben wir in der letzten Woche diese einzelnen Dinge - unter Beiziehung der Ministerien und natürlich des Landesrechnungshofs - behandelt. Aber das ist erst dann zu leisten, wenn man die Voraufgaben ordentlich gelöst hat. Das ist der Moment, in dem ich mich immer wieder dafür bedanken muss, dass sich die Mitglieder des Ausschusses dem in vornehmer Weise stellen und das wirklich vorbildlich erfüllen. Vielen Dank also, liebe Kolleginnen und Kollegen, für das, was Sie wieder einmal geleistet haben.
Wir haben uns also mit dem Landesrechnungshofsbericht beschäftigt. Dazu lag uns von jedem einzelnen Berichterstatter eine Beschlussempfehlung zur Beratung vor. Diese Beschlussempfehlungen haben wir über zwei Tage hinweg intensiv behandelt und dann darüber abgestimmt und empfohlen, die einzelnen Ministerien zu entlasten.