Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ein gut funktionierender Rettungsdienst entscheidet über Leben und Tod. Das weiß jeder, spätestens dann, wenn er selbst oder Angehörige in lebensbedrohliche Situationen geraten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll auch künftig ein funktionierender und qualitätsgerechter Rettungsdienst für das Land Brandenburg gewährleistet werden. Dabei spielt insbesondere die Stellung der Notärztinnen und Notärzte eine wichtige Rolle. Für die Krankenhäuser muss gewährleistet sein, dass die Bezahlung der Ärzte als Notärzte außerhalb ihres Budgets erfolgt. Die Finanzierung des Rettungsdienstes hat uns als CDU-Fraktion aber noch vor einem anderen Hintergrund beschäftigt. Bereits seit der 2. Wahlperiode ringen wir darum, dass die Krankenkassen bei der Festsetzung der Gebühren als Kostenträger ein Mitspracherecht haben. Darüber hinaus hat die Diskussion um eine Einbeziehung der Wasserrettung - in welchem Umfang auch immer - immer wieder eine Rolle gespielt.
Im Vorfeld der 1. Lesung des Gesetzes habe ich zahlreiche Gespräche mit den Krankenkassen geführt und beim Koalitionspartner sowie beim zuständigen Ministerium für eine Einbeziehung der Krankenkassen zu werben versucht. Da in den anderen neuen Bundesländern das Mitspracherecht der Krankenkassen gesichert ist, habe ich mich gemeinsam mit dem zuständigen Referatsleiter aus dem MASGF nach Sachsen-Anhalt begeben, um mich vor Ort davon zu überzeugen, welche Erfahrungen nach der Einbeziehung der Krankenkassen bei der Gebührenfestsetzung gemacht wurden. Ehrlich gesagt war das Gespräch bezüglich dieses Anliegens enttäuschend. Denn ausgerechnet die anwesende Krankenkasse hat in dem Gespräch bestätigt, dass die Gebühren gestiegen sind. Das heißt, seitdem die Krankenkassen direkt am Verhandlungstisch sitzen und über die Gebührenhöhe mitbestimmen, sind die Kosten weiter gestiegen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Mir sind damit weitestgehend die Argumente für eine weitere Diskussion um die Mitsprache der Krankenkassen genommen. Ein wenig bedaure ich das, denn für mich gilt das Motto: Wer bestellt, bezahlt. - In der Tat ist der Rettungsdienst sehr kostenintensiv.
Dem Antrag auf Überweisung stimmt meine Fraktion zu. Wie gesagt, es war ein ernüchterndes Gespräch. Vielleicht kommen wir in irgendeiner anderen Form dazu, die Krankenkassen einzubeziehen. Mir hat das erwähnte Gespräch wirklich sehr wehgetan. - Vielen Dank fürs Zuhören.
Ihnen liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/5896 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Wer diesem Anliegen folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist die klare Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall; damit befasst sich der Ausschuss mit diesem Thema.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Liebe Potsdamer! Liebe Vertreter der Initiative „Mitteschön“, die uns heute, wie ich gehört habe, die Daumen drücken.
Ich darf Ihnen die Ausgangslage in Erinnerung rufen: Seit 1990/91 bemüht sich der Landtag Brandenburg um eine angemessenere Unterbringung, als es im hiesigen Gebäude möglich ist. Es dauerte bis zum 20. Mai 2005, bis wir einen Beschluss zum Landtagsneubau fassten. Er enthielt im Wesentlichen folgende Eckpunkte: Standort des neuen Landtags soll Potsdam „Alter Markt“ sein. Damit war klar - ein modernes Gebäude hätten wir überall bauen können -: Wir wollen einen Beitrag zur Wiederherstellung von Potsdams alter Mitte leisten. Die Voraussetzungen für einen Landtag sollen in den äußeren Aufund Umrissen des ursprünglichen Gebäudes geschaffen werden. Außenseitig werden Putz- und Fassadengliederungsflächen nach historischem Vorbild vorgenommen. Die aufwendigen Teile der Attika und des Figurenschmucks sollen über Spenden realisiert werden.
Wegen der gegenwärtigen, wieder aktuellen Diskussion zum ÖPP-Verfahren mache ich hier noch einmal deutlich: Dieser Beschluss enthielt auch den Auftrag des Parlaments, dass die Landesregierung die Möglichkeiten einer öffentlich-privaten Partnerschaft prüfen soll.
Im Februar 2006 gelang es, mit der Waechter-Studie aufzuzeigen, dass der Beschluss und die Forderung, die das Präsidium mit dem Raumprogramm aufgestellt hatte, umsetzbar sein könnten, wenn denn die Seitenflügel fünf Etagen haben.
Im September hat das Bewertungsgremium die eingereichten Vorschläge der beteiligten Konsortien zu sehen bekommen, und es zeigte sich, dass auf der Grundlage dieser Vorgaben eine weitestgehende Annäherung an das historische Vorbild äußerst schwierig werden würde. Die Situation entkrampfte sich dadurch, dass Hasso Plattner mit seiner Spende von 20 Millionen Euro eingriff und damit die Chance einer historischen Fassade deutlich näher am Ursprung wesentlich verbesserte.
Das Ergebnis der jetzt vorliegenden Abschätzung zeigt, dass bei maßvoller Modifizierung des vom Präsidium beschlossenen Raumprogramms eine nahezu originalgetreue Rekonstruktion der Knobelsdorff'schen Außenfassade möglich geworden ist. Die Flächenreduzierung, die wir gegenüber den ursprünglichen Planungen in Kauf zu nehmen haben, beträgt ca. 5 % und ist - so meine ich - hinreichend gut zu verkraften. Wir wer
Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag erfolgt noch einmal ein klares Bekenntnis des Landtages zu seinem Neubau: Denn nur der Landtag kann in Fragen seiner Unterbringung Entscheidungen treffen. - Dieses klare und eindeutige Bekenntnis des Souveräns zu den Eckpunkten einer präzisierten Aufgabenstellung benötigen auch die Bieterkonsortien für ihre weitere Arbeit.
Für mich ist die Feststellung wichtig, dass der heute eingebrachte Antrag zwei Zielstellungen des Beschlusses von 2005 weiter verfolgt - die aktuelle Diskussion zeigt, dass dies nicht alle verstanden oder zumindest nicht akzeptiert haben -: erstens das Ziel einer angemessenen Unterbringung durch Errichtung eines funktionsfähigen Parlamentsgebäudes, in dem sämtliche Bereiche in einem Gebäudekomplex untergebracht sind; zweitens die Wiederherstellung der Potsdamer Mitte, wobei natürlich die Mehraufwendungen für die weitestgehende Wiederherstellung der äußeren Fassade zu tragen sind.
So können die Vergabeunterlagen unter Berücksichtigung der präzisierten Aufgabenstellung angepasst werden. Die Bewertungskriterien bleiben aber unverändert. Sie haben die Debatte in der Presse mitverfolgen können; Experten äußerten sich dazu, was das Vergabeverfahren gefährden könnte. Da heißt es: Wenn die Kriterien geändert werden, könnte das ein Risiko sein. - Die Kriterien sind jedoch nicht die Zahl der Quadratmeter. Die Bewertungskriterien, nach denen entschieden wird, lauten: Programmerfüllung, Organisation, Funktionalität des Gebäudes, Entwurfsqualität und städtebauliche Qualität, Dauerhaftigkeit, Nachhaltigkeit und Gesamteindruck. Diese Kriterien sind mit Gewichten in Prozent belegt und ermöglichen einen objektiven Vergleich aller eingereichten Entwürfe. Genau diese Entscheidungskriterien wollen wir nicht verändern.
Ich bin optimistisch, dass wir Ende 2012 über einen Landtag verfügen und alle - auch diejenigen, die mit den jetzigen Beschlüssen noch nicht so glücklich sind - mit Freude dort einziehen und arbeiten werden. - Ich danke Ihnen.
Dann wollen wir mal sehen, ob diese optimistische Einschätzung geteilt wird. Die Kollegin Kaiser spricht für die Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Natürlich teilen wir den Optimismus und auch die Freude. Sie wissen, meine Fraktion DIE LINKE will die Errichtung eines neuen Landtags für Berlin-Brandenburg am Potsdamer Standort „Alter Markt“. Die Entscheidung im Jahr 2005 lautete: Neubau eines modernen Landtags in den äußeren Um- und Aufrissen des historischen Schlosses, orientiert an und mit Elementen der historischen Fassade. - Das war Konsens, und den respektieren wir ausdrücklich.
Was wir jedoch heute als sogenannte präzisierte Aufgabenstellung beschließen sollen, heißt im Klartext: a) so viel wie mög
Der Landtag mit seinen Erfordernissen und Bedürfnissen wird der Prämisse der rekonstruierten äußeren Schlossfassade untergeordnet. Die Funktionsfähigkeit des Landtags läuft unter „Ansonsten“. Herr Kollege Baaske, ich glaube, Sie waren es gestern, der meiner Fraktion klassisch mitteilte: Wer A sagt, muss nicht unbedingt B sagen und muss auch nicht - so füge ich jetzt hinzu - unbedingt C sagen, wenn er erkannt hat, dass A falsch ist.
Den neuen Landtag zu begrenzten Kosten am Ort und in den Umrissen des alten Potsdamer Stadtschlosses zu errichten und der Stadt mit einem solchen offenen Gebäude ihre alte Mitte wiederzugeben war eine gute, eine verbindende Idee.
Mitten in einem fortgeschrittenen Planungs- und Arbeitsstand hat sich nun eine Bedingung verändert: Es gab eine Spende von 20 Millionen Euro - eben nicht wenig Geld. Zunächst wurde öffentlich für uns alle der Eindruck erweckt, mit dieser Spende sei die Fassade finanziert. Aber weit gefehlt. Leider, Herr Präsident, war die Entkrampfung nur von kurzer Dauer. Denn bereits am 1. April prophezeite Herr Speer in meiner Fraktion: Die 20 Millionen Euro werden eher nicht reichen. Wie viel wir eigentlich brauchen, dazu konnte er nichts sagen.
Heute liegt uns zwar eine präzisierte Aufgabenstellung vor, aber eben kein präzisierter Finanzplan. Dafür sollen wir beschließen - ich zitiere -:
„Das Land... trägt die darüber hinausgehenden Mehraufwendungen für die weitestgehend originalgetreue Wiederherstellung der äußeren Fassaden.“
Angesichts dieses folgenreichen Bekenntnisses und der fehlenden überarbeiteten Finanzplanung frage ich meinen Kollegen Fraktionsvorsitzenden von der SPD noch einmal: Halten Sie es wirklich für angemessen, diese Nachfragen mit der lockeren Bemerkung zu kontern, man könne schließlich auch nicht voraussagen, was Weihnachten für Wetter ist?
Man kann sehr wohl - es lag eine ursprüngliche Finanzplanung vor - eine überarbeitete Finanzplanung vorlegen. Ich denke, das ist die Pflicht des Ministeriums, wenn sich die Bedingungen verändert haben.
Der Spender will Zeichen setzen, Gutes für unser Land, für unsere Landeshauptstadt tun, und es ist jetzt unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sich damit nicht Schaden verbindet, am Ende das gute Anliegen ins Gegenteil verkehrt wird.
Die Spende ist gebunden an die möglichst detailgetreue Rekonstruktion der Knobelsdorff-Fassade. Die Spendensumme reicht dafür aber offensichtlich nicht, und es kommen infolge der Spende weitere Kosten auf die öffentliche Hand zu. Im Raum stehen Abstriche am Raumprogramm, an der Funktionalität und an der Möglichkeit der öffentlichen Nutzung. Ich denke, da müssen Nachfragen legitim sein.
- Vielleicht lassen Sie mich erst einmal diesen Teil meiner Rede beenden, Herr Schulze. - Oder erwartet der Finanzminister von den Parlamentariern am Ende, dass sie einer möglichen Kostenspirale zustimmen?
Aus aktuellem Anlass erinnere ich kurz an den Transrapid. Das so vermögende Bayern hat jetzt auch entschieden: Ist nicht, weil zu teuer. - Sie erinnern sich sicherlich auch an unsere Debatten dazu. Es kann also Situationen geben, in denen man durchaus verantwortlich handelt, wenn man von bestimmten Plänen Abstand nimmt.
Erinnern wir uns auch kurz, liebe Kolleginnen und Kollegen, an die Beratungen zum Landeshaushalt 2008/2009. Da hatten Sie keine 22 Millionen Euro für den Ausbau von Kita-Betreuung gefunden, keine 10 Millionen Euro waren für das Sozialticket da. Ich kenne sehr wohl den Unterschied zwischen konsumtiven und investiven Ausgaben, aber ich sage Ihnen: Darum geht es nicht. Sie vermitteln im Dezember den Eindruck, als wären vergleichsweise geringe Ausgaben im sozialen Bereich absolut unmöglich, und entscheiden vier Monate später mit Leichtigkeit,
dass wir für den Landtag einfach mal 15 Millionen Euro - wer weiß, wie viel noch gebraucht werden - einstellen können. Da machen wir nicht mit, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Ohne uns.
Neben den finanzpolitischen Bedenken gibt es verschiedene vergaberechtliche Bedenken. Ich denke, wir alle haben aus den Untersuchungsausschüssen zum Flughafen, zur Landesentwicklungsgesellschaft und zur Chipfabrik gelernt. Die Probleme entstanden häufig - wie jetzt aktuell auch bei der Bodenreformaffäre -, weil erhebliche rechtliche Bedenken von der Landesregierung nicht ernst genommen wurden. Wir alle sind jetzt mit den Ergebnissen konfrontiert.
Von Ihrer Seite heißt es nicht ganz umsonst: Hinterher ist man immer klüger. - Ja, hinterher ist man immer klüger. Stimmt. Aber jetzt ist noch nicht hinterher, und Sie könnten vorher Warnungen und Fragen ernst nehmen.