- Dagegen gibt es auch eine Volksinitiative. Es gibt seriöse Studien des Umweltbundesamtes, die besagen, dass wir bis 2050 50 % der benötigten Energie regenerativ erzeugen können werden. Wir müssen aber immer noch die Frage beantworten, wie wir die anderen 50 % erzeugen. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Wo ist Ihre Lösung? Wo ist Ihr Plan B? Sie haben keinen Plan B. Sie können auch keinen Plan B haben, denn es gibt keinen Plan B.
Der Plan B ist, dass wir als Land Brandenburg kein Energieexportland mehr sein werden und dass wir uns der Verantwortung für die CO2-Abscheidetechnologie entziehen, bezüglich derer es auch über Brandenburg hinaus von hoher Bedeutung ist, einen Beitrag zu leisten. Sie machen nur eines: Sie betreiben Populismus - nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Gleiches gilt auch für die immer wiederkehrende Forderung nach einem gesellschaftlichen Umbau zugunsten sozialer Gerechtigkeit, der sich im Antrag zur Aktuellen Stunde wiederfindet. Der Staat nimmt den Bürgerinnen und Bürgern fast 44 % des Erarbeiteten im Jahr weg und verteilt es um. Wir waren schon einmal bei fast 50 % und auch einmal unter 30 %.
Wenn Sie sagen, Sie wollen einen weiteren Ausbau der Umverteilung, dann müssen Sie auch sagen, woher das Geld kommen soll. Das werden Sie dann den Bürgern aus der Tasche ziehen müssen.
Sie sagen es aber nicht, Sie betreiben Populismus. Sie sagen, Sie wollen mehr, aber Sie sagen nicht, woher es kommen soll, und das ist der Populismus.
Der Antrag, den Sie heute hier vorlegen, ist in seiner Massivität schon eine Zumutung. Sie tragen etwas dick auf. Verschlucken Sie sich nicht daran!
Und ein Letztes: Tun Sie bitte nicht so, als hätten Sie Volksinitiativen erfunden. Ich kenne noch Zeiten, wo drei Unterschriften auf einer Eingabe genügten, um ein Fall für den Staatssicherheitsdienst zu sein, meine Damen und Herren! - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren! Wir setzen mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Es spricht der Innenminister, Herr Schönbohm.
Ich möchte nur auf Folgendes hinweisen: Werfen wir einen Blick ins Grundgesetz und erinnern wir uns. Langzeitgedächtnis ist manchmal gut, und Kurzzeitgedächtnis schadet nicht. Das Ergebnis ist: Wir haben eine funktionierende Demokratie, in der die Bürger entscheiden, wer die Mehrheit der Stimmen erhält, in der die Abgeordneten entscheiden, wer Regierungschef wird, und über alles, was damit zusammenhängt. Das alles haben wir doch. Von daher gesehen hat das starke Engagement unserer Bürger sich doch in vielen Bereichen ausgewirkt, von Vereinen, von der freiwilligen Feuerwehr bis hin zu Volksinitiativen. Ich begrüße doch, dass es das gibt. Wir haben das in diesem Parlament auch häufig berücksichtigt.
Aber was Sie nicht können, ist, anzunehmen, Sie könnten die parlamentarische Demokratie sowie die Rechte und Pflichten der Abgeordneten durch solche Dinge eingrenzen. Ich meine, die Väter und Mütter des Grundgesetzes - daran möchte ich erinnern - haben aus der Weimarer Verfassung unter anderem eine zentrale Schlussfolgerung gezogen, als sie festlegten, dass die Bundesrepublik Deutschland eine repräsentative Demokratie ist, und als sie die 5%-Klausel festlegten. Das alles waren Erfahrungen aus unserer schrecklichen Vergangenheit, die zu einem Scheitern der Demokratie geführt hatte.
Darum wollen wir doch einmal feststellen: Wir sind gemeinsam, so hoffe ich zumindest, der Auffassung, dass die repräsentative Demokratie die richtige Grundlage ist, auf der wir die Zukunft unseres Volkes gemeinsam gestalten können, so wie die Bürger es entscheiden.
- Herr Kollege Klocksin, ich bin noch nicht fertig, ich habe noch zehn Minuten Redezeit. Warten Sie doch erst einmal ab! Ich kenne die Verfassung so gut wie Sie. Sie sind genauso wenig Jurist wie ich, also brauchen wir nicht darüber zu streiten. Herr Dr. Klocksin, lassen Sie mich doch bitte ausreden! Aber es ist gut, was Sie sagen. Ich wiederhole, und ich nehme an, Sie stimmen mir zu: Wir sind beide dafür, dass die repräsentative Demokratie die Grundlage unserer Verfassung ist? - Dann bin ich einverstanden.
Es ist doch vollkommen klar, dass wir über Sachverhalte entscheiden, die außerordentlich schwierig sind. Es muss versucht werden, diese Sachverhalte im Zusammenhang zu erläutern. Wir hatten kürzlich unter dem Vorsitz vom Abgeordneten Scharfenberg eine Anhörung zum Thema Abwasser. Wenn alles das, was die Fachleute dort vorgetragen haben, von Ihnen aufgenommen worden wäre, wenn versucht worden wäre, es in einem Gesamtzusammenhang darzustellen, wären viele der Dinge, die heute annonciert werden, gar nicht vorstellbar. Ich habe den Eindruck, der Sachverstand stört manchmal Volksinitiativen oder stört manchmal die Formulierungen, die Sie verwenden, um Bürger zu aktivieren. Darum gehören diese Sachverhalte hierher, und wir sind legitimiert zu entscheiden.
Sie sind genauso wie wir verpflichtet, Mehrheiten zu finden. Wenn wir uns in der Koalition nicht einigen, dann haben wir
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen über das Thema „Volksinitiativen in Brandenburg der solidarischen Mehrheit in Brandenburg gerecht werden“. Wir haben hier einen Begriff, den ich in der Verfassung nicht gefunden habe, auch nicht in den Anmerkungen, und zwar „die solidarische Mehrheit“.
Ich bin mit dem Grundsatz „In der Demokratie gilt die Mehrheit“ groß geworden. Mir stellt sich die Frage: Wollen Sie sich von der Mehrheit verabschieden? Man könnte auf den Gedanken kommen, dass Sie das machen. Denn ich erinnere mich: Wir hatten einmal eine Volksinitiative Tempelhof. Dabei haben über 500 000 Menschen ihre Stimme abgegeben. Ihre Genossen in Berlin haben gesagt: Die können abstimmen, wie sie wollen, wir machen das eh nicht. - Da habe ich gedacht: Aha, jetzt weiß ich es: Eine solidarische Mehrheit ist das, was Ihnen gefällt, und was Ihnen nicht gefällt, ist nicht solidarisch. Das ist die Nummer!
Von daher gesehen schlage ich vor, wenn wir über diese Fragen sprechen, einen Blick in das Grundgesetz zu werfen, der beruhigt, und ein Blick in die Geschichte erinnert uns.
Zu dem Zeitpunkt, als Sie immer geredet haben und andere zuhören mussten, Herr Vietze, als Sie noch SED hießen,
da war die Lage noch anders. Da ging das Volk auf die Straße und hat Ihre Herrschaft beendet. Jetzt wollen Sie denen, die daran mitgewirkt haben - ich leider nicht, ich habe es vom Westen aus beobachtet -, sagen: Jetzt wollen wir mal richtig zeigen, wie Volksinitiative geht. - Dazu sagen wir, das wollen wir nicht.
Das Bürgerengagement von 1989 hat für das Ende der DDR gesorgt. Dafür sind wir den Bürgern dankbar. Daraufhin hat es eine Verfassung im Land Brandenburg gegeben. Über diese Verfassung ist von der Bevölkerung direkt abgestimmt worden.
- Warum lachen Sie darüber? Wir reden von Bevölkerung, nicht von Parteien. Ich rede von der Mehrheit der Bürger, die über diese Verfassung abgestimmt haben. Das war keine solidarische Mehrheit, vermute ich mal, aber es war eine klare Mehrheit, die abgestimmt und gesagt hat: Diese Verfassung ist die Grundlage unserer Diskussion.
Aber die solidarische Mehrheit war gegen die Fusion von Berlin und Brandenburg. Da waren Sie dabei. Sie waren so unsolidarisch, dass sie gegen Berlin-Brandenburg waren.
auch eine Diskussion. Sie sagen: „Sie streiten sich.“ Nein, das ist ein Meinungsbildungsprozess in der Demokratie. Wir sind ja keine Kaderparteien, sondern Parteien, die Mehrheiten gemeinsam finden für Dinge, von denen sie überzeugt sind. Wenn wir keine Mehrheit finden, dann können wir nicht sagen: Die anderen sind schlecht, die sind nicht solidarisch. - Nein, die anderen haben die Zusammenhänge erkannt. Das ist der Unterschied, um den es bisweilen geht. Deshalb möchte ich darum bitten, doch anzuerkennen, dass wir alle, die wir hier sitzen, uns darum bemühen, alle Vor- und Nachteile einer Entscheidung abzuwägen und auf diese Art und Weise zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen.
Haben Sie angesichts der Beratungen, die wir hier im Hause zum Thema Haushalt und zu anderen Dingen hatten, irgendwann einmal jemanden vom wissenschaftlichen Dienst Ihrer Fraktion eingeteilt, der einmal aufschreibt, wie viel Geld Sie ausgeben wollten, das wir nicht haben? Sie haben immer eine Gegenrechnung gemacht und gesagt: Das wird da oder da eingespart. - Das waren aber immer Luftbuchungen. Von daher gesehen ist dies die Diskussion, die hierher gehört, die in diesem Landtag geführt werden sollte.
Die direkte Demokratie - die Volksinitiativen - hat doch auch große Erfolge gehabt. Kollege Lunacek hat darauf hingewiesen. Aber der Vorrang der parlamentarischen Demokratie in der Landesverfassung gilt für alle Bereiche. Darum haben wir auch Gemeindevertretungen, Kreistage und Stadtvertretungen. In Artikel 5 der Landesverfassung ist festgelegt, dass die haushaltswirksamen Entscheidungen dem Landtag vorbehalten sind. Das Landesverfassungsgericht hat dies in der Entscheidung zur Kita-Volksinitiative noch einmal ausdrücklich bestätigt. Es gibt da also auch Grenzen, und das erkennen wir, glaube ich, auch gemeinsam an. Dabei muss man auch klarmachen: Die Summe der Volksinitiativen dient nicht unbedingt dem Gemeinwohl. Derjenige von Ihnen, der Familienvater ist und mehrere Kinder hat, weiß: Die Summe aller Egoismen meiner Kinder entspricht nicht dem Gemeinwohl meiner Familie. Es kann ja sein, dass es bei Ihnen ganz anders ist.
Wenn man das auf unser Gemeinwesen überträgt, wird einem klar, worüber wir eigentlich sprechen. Darum sind Volksinitiativen und Volksbegehren natürlich nicht überflüssig, Herr Kollege Klocksin. Die Bürgerinnen und Bürger, die das unterstützen, zeigen doch ihr Engagement für eine bestimmte Sache. Sie wollen auf Probleme und Mängel aufmerksam machen und sagen, dass auf diesem Gebiet etwas geschehen muss. Das ist eine Rückkoppelung mit den Bürgern, den Wählern, die über das Gespräch im Wahlkreis bzw. im Wahlkreisbüro hinausgeht. Das ist ja der Sinn dieser Volksinitiativen.
Bisher sind 19 Volksinitiativen eingereicht worden, von denen zwei das erforderliche Quorum von 20 000 Unterstützungsunterschriften verfehlt haben. Bei allen anderen Volksinitiativen waren es mehr als 20 000 - von über 2 Millionen Wahlberechtigten.
Der Landtag hat dem Anliegen mehrerer Volksinitiativen zum Teil oder gänzlich Rechnung getragen, hat also den Gedanken der jeweiligen Volksinitiative aufgenommen. Dies hat, wie ich meine, auch dazu geführt, dass bisher lediglich sechs Volksbegehren durchgeführt worden sind, die zudem das erforderliche
Quorum von 80 000 Unterstützungsunterschriften verfehlten; keine hat sie bekommen. Der einzige Volksentscheid, der Erfolg hatte, war der zur Verfassung. Der Volksentscheid, der in Ihrem Sinne Erfolg hatte, war der zur Verhinderung von BerlinBrandenburg.
Der entscheidende Punkt ist die Rückkopplung zwischen Politik und Bürger, die Parlamentswahl, die Kommunalwahl, die Landtagswahl, die Bundestagswahl, die Europawahl. Da stimmen die Bürger über den Gesamtzusammenhang der Politik ab. Das ist mehr, als die Volksinitiativen an Unterschriften vorweisen können. Darum ist es falsch, wenn Sie suggerieren, der mehrheitliche Wille der Brandenburgerinnen und Brandenburger werde durch die Unterschriften auf der Volksinitiative dargestellt. Das ist nicht so. Hören Sie bitte auf, zu behaupten, Sie hätten eine Mehrheit hinter sich! Warten Sie doch ganz entspannt ab - wie man hört, scheint das ja ganz gut zu laufen -, was die Wählerinnen und Wähler Ende September nächsten Jahres dazu sagen! Dann haben Sie die absolute Mehrheit, wie Sie ja denken, und können machen, was Sie wollen. Wenn Sie nicht die absolute Mehrheit haben, dann müssen Sie eben noch einmal überlegen. Es gibt also viele Möglichkeiten. Versuchen Sie also, Ihre Gedanken so darzustellen, dass die Brandenburgerinnen und Brandenburger sagen: Wir sind begeistert! Das ist die einzige Möglichkeit, das zu machen. Wo das Geld herkommt, wissen wir nicht, aber wo wir es ausgeben, das wissen wir schon.
Das Einführen eines Begriffes wie „solidarische Mehrheit“ finde ich übrigens in höchstem Maße bedenklich. Ich könnte Ihnen Literaturhinweise dazu geben. Dort könnten Sie nachlesen, wie auf eine solche Weise zu manipulieren versucht wird. George Orwell ist in diesem Zusammenhang ein Hinweis. Aber es gibt noch andere Quellen, in denen man das nachlesen kann.
Vor diesem Hintergrund müssen wir einfach feststellen: Der vorliegende Antrag ist so, wie er gestellt worden ist, ein Antrag, der etwas verschleiern soll. Die PDS wäre ja gar nicht für Volksinitiativen - wenn sie die Mehrheit hätte. Die PDS wäre ja gar nicht für Volksinitiativen - wenn sie regieren würde. Da haben Sie ja früher einmal Erfahrungen gesammelt. - Von daher kommt mir das alles ein bisschen komisch vor.