Protokoll der Sitzung vom 28.05.2008

Eine Kooperation zwischen Wittstock und Pritzwalk scheitert nicht daran, dass in einem der beiden Gymnasien ein Jahrgang fehlt. Das erleichtert die Arbeit nicht, die Schulorganisation auch nicht; das ist ganz klar. Trotzdem bleibe ich dabei: Ausnahmen, das heißt nachträgliche Änderungen von Regeln, führen dazu, dass die Leute im nächsten Jahr, wenn wieder irgendwo eine Schule vor der Situation steht, sagen werden: Macht doch nichts. Wir schicken ein paar Leute mit Plakaten nach Potsdam. Dann kippt der Minister um, und dann haben wir unsere Ausnahmeregelung. Denn wenn er sie in diesem Jahr einmal, zweimal, dreimal genehmigt hat, dann tut er es zukünftig immer. - Das möchte ich nicht. Punkt.

(Beifall bei der SPD)

Die nächste Nachfrage kommt von der Abgeordneten Große.

Es ist eben die Frage, worauf Sie stolzer sein wollen: auf Ihre Härte in dem Prozess oder auf die Einsicht, dass man eben auch einmal „B“ sagen muss, wenn man „A“ gesagt hat.

Ich frage Sie, Herr Minister, ob Sie meine Sorge teilen, dass sich in Wittstock in Kürze möglicherweise ein Gymnasium in freier Trägerschaft gründen wird, welches dann mit den wenigen Schülern trotz KMK-Bestimmungen ein Abitur in der gymnasialen Oberstufe anbieten kann; siehe Wriezen.

Ich möchte Sie bezogen auf Ihre Sorge, dass die Qualität in einer Schule mit so wenigen Schülern nicht zu bringen ist, fragen, ob die Qualität nicht auch darunter leidet, dass wegen eines nicht eingerichteten Schülerjahrgangs dann zwei bis drei Lehrerinnen und Lehrer die Schule verlassen müssen. Sie sagen, im nächsten Jahr sollen wieder 7. Klassen eingerichtet werden. Zwei bis drei Lehrer müssen gehen; da nach Sozialplan verfahren wird, werden es vielleicht gerade richtig gute, profilgebende Lehrkräfte sein. Ist das nicht auch ein Qualitätsverlust?

Stolz auf meine Härte habe ich noch nie verspürt. Ich glaube, wir kennen uns inzwischen so gut, dass ich diese Frage nicht so recht ernst zu nehmen brauche. Ich sage es noch einmal: Als „alter Schulmann“ geht mir das Ganze ziemlich nahe. Wenn Kinder mit Plakaten vor einem stehen und die Betroffenen sind, ist das schon schwer zu ertragen. Ich bin überhaupt nicht stolz auf meine Härte. Ich möchte nur - ich wiederhole mich für künftige Verfahren berechenbar sein und mich nicht von einer Ausnahme zur anderen hangeln.

Die Gymnasien in freier Trägerschaft sind ein Problem; das wissen wir. Beim Standort Bad Freienwalde hat entscheidend die Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft dazu geführt, dass es sogar nur 33 Anmeldungen für das staatliche Gymnasium gibt. Der Lösungsweg geht nicht dahin, freie Schulen zu

verbieten, sondern dahin, ein möglichst kooperatives Nebeneinander zu organisieren. Ich habe Kontakt zum Träger aufgenommen; es ist eine evangelische Schule.

Es gibt positive Signale, dass die freien Schulen - zumindest Schulen in dieser Trägerschaft - bereit sind, mit uns ein Verfahren zu vereinbaren, sodass beide Schulen möglichst nebeneinander bestehen können. Das bedeutet auf der einen Seite, dass die freien Träger eventuell nicht auf alle Schüler, die sich bewerben, zurückgreifen, sondern sich auf die Einrichtung von zum Beispiel zwei Klassen beschränken, obwohl drei eingerichtet werden könnten. Das ist zwar eine Abweichung vom marktwirtschaftlichen Prinzip, trägt aber auf der anderen Seite dazu bei, auch die staatliche Schule zu erhalten. Ein solches kooperatives Miteinander wünsche ich mir.

Gesetzlich sind die freien Schulen dazu nicht verpflichtet. Die freien Schulen haben gewisse durch Gesetz eingeräumte Rechte. Ich lasse durch ein externes Gutachten gerade prüfen, ob das dazu führen kann, dass wir das staatliche Monopol nicht aufrechterhalten können, es also nicht mehr schaffen, für jeden Schüler im Land ein staatliches Angebot vorzuhalten. Die Vertreter der freien Schulen argumentieren: Das übernehmen wir alles! Kein Problem! - Ich sehe meinen verfassungsrechtlichen Auftrag darin, für jeden Schüler ein Angebot an einer staatlichen Schule vorzuhalten. Das ist schwierig; das Beispiel Bad Freienwalde zeigt es. Vielleicht schaffen wir es, mit dem dortigen Träger eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Dass Lehrer die Schule verlassen, ist nichts Neues. Das passiert an jeder Schule, beispielsweise dann, wenn es an einer dreizügigen Schule Anmeldungen für nur zwei Klassen gibt. Ein oder zwei Lehrer werden dann umgesetzt. Das ist so, seit Schule existiert. Das war zu DDR-Zeiten ebenso der Fall wie in den 90er Jahren und heute noch. Die Umsetzung ist mit Schwierigkeiten verbunden, wenn ein guter Lehrer betroffen ist, auf den man nicht gerne verzichten möchte, oder wenn für den Lehrer soziale Härten die Folge sind. Das lässt sich aber anders nicht lösen.

Die nächste Nachfrage stellt Herr Abgeordneter Dr. Bernig.

Herr Minister, ich habe zwei Fragen. Erstens: Kennen Sie das Wittstocker Konzept zu der Frage, wie man auch mit 40 Schülern das Kurssystem aufrechterhalten kann? Zweitens: Für das Gymnasium Treuenbrietzen gab es 43 Erstwünsche und 44 Zweitwünsche. Halten Sie es - wenn man den ernsthaften Willen hat, einen Schulstandort zu erhalten - für legitim, dass im Vorfeld des Ü7-Verfahrens durch die Schulämter und andere Verantwortliche Gespräche mit den Eltern geführt werden, um auf die Konsequenzen ihres Erst- und Zweitwunsches für den Erhalt des Schulstandortes hinzuweisen? Ich frage das, weil ich viele Eltern kenne, die sagen: Wenn wir das gewusst hätten, dann wäre unser Zweitwunsch der Erstwunsch gewesen.

Zur ersten Frage: Ich möchte einem Missverständnis abhelfen: Das Ü7- und das Ü11-Verfahren werden häufig durcheinandergebracht; in diesem Zusammenhang taucht immer die Zahl 40

auf. Hinsichtlich der Perspektive habe ich gesagt: Ich glaube, wir kommen in Bälde dahin, dass wir zumindest an Oberstufenzentren und Gesamtschulen kleine gymnasiale Oberstufen mit 40 oder sogar noch weniger Schülern haben werden. Die Rahmenbedingungen, die auch von der KMK vorgegeben werden, müssen jedoch geändert werden. Dann muss es beispielsweise so laufen wie 1992/93: überwiegend Klassenunterricht mit angegliedertem Minikurssystem.

Im Moment schreibt die KMK für die gymnasiale Oberstufe ein Kurssystem mit Grund- und Leistungskursen vor. Wenn man unter diesen Bedingungen überhaupt noch Wahlmöglichkeiten schaffen will, dann sind eigentlich schon 54 Schüler deutlich zu wenig, weil sie nicht mehr allzu viel wählen können.

Ich komme nun auf die Frage nach den Zweitwünschen für das Gymnasium in Treuenbrietzen zu sprechen. Auch ich bin dort gefragt worden, warum ich nicht dafür gesorgt habe, dass die Zweitwünsche für Treuenbrietzen in Belzig nicht angenommen werden, sondern auf den Zweitwunsch Treuenbrietzen umgelenkt werden. Das hätte man angeblich steuern können. Damit würde aber das wichtige Recht der freien Wahl der Schule gebrochen. Ich jedenfalls will und kann es nicht brechen. Die Eltern der betreffenden Kinder haben Belzig als Erstwunsch angegeben. Dieser kann ihnen nur dann verwehrt werden, wenn das Gymnasium Belzig zum Beispiel aus räumlichen Gründen nicht in der Lage ist, eine zusätzliche Klasse aufzunehmen. Das ist dort definitiv nicht der Fall. Also werden die Kinder in Belzig aufgenommen, weil das von den Eltern so gewünscht wurde.

Anders wäre es gewesen, wenn dort keine zusätzliche Klasse hätte aufgenommen werden können. Dann wären zumindest einige der Erstwunschbewerber abgelehnt worden und „zurückgeflossen“. Vielleicht hätte es dann in Treuenbrietzen gereicht. Diese Situation haben wir aber nicht. Ich werde mich nicht bereit finden, das Recht der freien Schulwahl zu brechen. Ich darf es auch gar nicht. Vor Gericht würde ich verprügelt werden, wenn der Erstwunsch in Belzig durchaus realisierbar war.

(Vietze [DIE LINKE]: Was ist denn mit den 44 Kindern in Treuenbrietzen, die als ihren Erstwunsch die dortige Schule angegeben haben?)

- Sie haben in ihrem Antrag einen Erst- und einen Zweitwunsch angegeben. Ist der Erstwunsch nicht realisierbar, weil beispielsweise eine Zugangszahl nicht erreicht werden kann, greift der Zweitwunsch. Alle diese Kinder werden künftig an ein Gymnasium gehen, allerdings nicht an das von ihnen gewünschte. Das bedauere ich sehr, weil damit in Treuenbrietzen genauso wie in Wittstock und Bad Freienwalde Belastungen verbunden sind. Es ist aber nicht zu ändern.

Die letzte Nachfrage stellt Frau Abgeordnete Fechner.

Herr Minister, hat sich Ihr Ministerium schon einmal mit den Kosten beschäftigt, die durch diesen Schülerverkehr zusätzlich entstehen? Zu dem Fall Wittstock hat Herr Gehrmann in der Anhörung gesagt: Wenn 42 Schüler fünf oder sechs Jahre lang

eine große Distanz zurücklegen müssen, entstehen Kosten; Sie sprachen sogar von Individualverkehr. Inwieweit sind dazu schon einmal Berechnungen durchgeführt worden, oder ist es angedacht, hier einmal tätig zu werden?

Ich verstehe Ihre letzte Frage als Wunsch: Ja, es ist ernsthaft angedacht. Ich habe schon gesagt, dass ich gemeinsam mit dem Landkreis gerade prüfe, wie eine Optimierung des Schülerverkehrs erreicht werden kann. Das bedeutet nicht unbedingt zusätzliche Kosten. Es geht einfach darum, dass ein Bus oder ein Zug zu einer günstigeren Zeit fährt; anderenfalls kommen Schüler eventuell eine Dreiviertel- oder eine Stunde vor Unterrichtsbeginn an. Wenn es so unglücklich läuft, dann ist das eine Belastung, die man den Kindern ersparen kann. Fahr- und Wartezeiten gehören natürlich zu der Gesamtzeit der Abwesenheit von der Wohnung. Ich bin gern bereit, Hinweise entgegenzunehmen, wie in bestimmten Regionen mit dem Träger der Schülerbeförderung - das ist der Landkreis - optimale, kostengünstige Lösungen gefunden werden können.

Es wird im Land Brandenburg nicht ausbleiben, dass man im ländlichen Raum für den einen oder anderen Schüler sehr viel Geld in die Hand nehmen muss, damit er überhaupt in die Schule kommt, für die er geeignet ist und in die er aufgenommen wurde. Sie wissen, dass der Landkreis Ostprignitz-Ruppin, in dem Wittstock liegt, eine so niedrige Bevölkerungsdichte aufweist, dass er nach UNO-Kriterien als „unbewohntes Land“ gilt. Angesichts dessen muss man manchmal kostenintensive Lösungen finden; das bleibt nicht aus.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zur Frage 1746 (Auswirkungen der Neuregelungen zu Mitarbeiterbeteiligun- gen) , gestellt von der Abgeordneten Monika Schulz.

In den vergangenen Wochen wurde auf Bundesebene verstärkt das Thema „Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen“ diskutiert. Der Konzeptvorschlag einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern sieht unter anderem vor, dass die steuerliche Förderung von Vermögensbeteiligungen ausgeweitet und die Arbeitnehmersparzulage für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen angehoben werden sollen. In Brandenburg existieren traditionsgemäß über 90 % kleine und mittlere Unternehmen.

Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie vor diesem Hintergrund die Auswirkungen der Neuregelungen zur Mitarbeiterbeteiligung für Brandenburger Unternehmen und ihre Arbeitnehmer ein?

Herr Staatssekretär Dr. Krüger wird antworten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Schulz, in Deutschland sind Beteiligungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeit

nehmern an ihren Unternehmen nicht ganz ungewöhnlich, aber nicht gerade häufig. Mit dem Thema hat sich deshalb ein Koalitionsarbeitsgruppe auf Bundesebene befasst. Diese Arbeitsgruppe hat vor kurzem Eckpunkte für den Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung vorgestellt, die im Laufe dieses Jahres in einen Gesetzentwurf gegossen werden sollen.

Die Haltung des Wirtschaftsministeriums zu Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ist grundsätzlich positiv. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wie die Erhöhung der Arbeitnehmersparzulage um 2 Prozentpunkte für vermögenswirksame Leistungen, die in betrieblichen oder außerbetrieblichen Beteiligungen angelegt werden, und auch die Erhöhung des steuer- und abgabenfreien Höchstbetrages für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen von 135 auf 360 Euro können nach Auffassung des Ministeriums einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen leisten.

Wie groß dieser Beitrag sein wird, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Für Brandenburg beurteile ich die Erfolgsaussichten einer breiten Inanspruchnahme von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen eher zurückhaltend. Folgende Gründe will ich dafür anführen.

Das vorgeschlagene Modell setzt eine freiwillige Einigung zwischen Arbeitnehmervertretern und der Arbeitgeberseite voraus, deren Herbeiführung sich wegen des Fehlens eines Betriebsrates in vielen kleinen Unternehmen nicht ganz einfach gestalten dürfte.

Die Erfahrung zeigt auch, dass Mitarbeiterbeteiligungen an eigenen Unternehmen eher bei größeren Unternehmen in Betracht kommen, die in Brandenburg nicht gerade sehr zahlreich sind. Hier bietet die im Modell vorgeschlagene Fondslösung eine Alternative für kleinere und mittlere Unternehmen. Angesichts des in Brandenburg und in anderen ostdeutschen Ländern niedrigeren Lohnniveaus dürfte das Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Eigenkapital an ihrem Unternehmen zu erwerben, hinter dem Interesse an höheren Lohnzuwächsen zurückstehen. Allerdings liegt die konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfs noch nicht vor. Erst dann werden wir besser beurteilen können, wie sich die geplanten Maßnahmen für den Auf- und Ausbau von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in brandenburgischen Unternehmen auswirken werden. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Die Frage 1747 (Praxis zur Rückerstattung von Kfz-Steuer) stellt der Abgeordnete Schulze.

Ich stelle die Frage stellvertretend für meine Kollegin Frau Prof. Dr. Sieglinde Heppener, die gerade eine Besuchergruppe betreut und Prioritäten gesetzt hat.

Seit dem 1. April 2006 werden Kfz in Brandenburg aufgrund der Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer nur noch gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung zugelassen. Bei Abmeldung oder Umschreibung eines Kfz beim zuständigen Straßenverkehrsamt im laufenden Kalenderjahr nutzt das Finanzamt diesen Weg jedoch nicht, sondern schickt den Abrechnungs

vorgang und einen Verrechnungsscheck an den ehemaligen Halter.

Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: Weshalb können bei vorliegenden Einzugsermächtigungen Steuerrückerstattungen nicht direkt auf das Konto des Steuerzahlers überwiesen werden, zumal die Zahl der Onlinekontenhalter immer größer wird und diese beim Einlösen des Verrechnungsschecks zusätzliche Gebühren an die Kreditinstitute entrichten müssen?

Herr Staatssekretär Zeeb, was haben Sie Frau Prof. Dr. Heppener zu antworten?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Annahmen von Frau Prof. Heppener konnten durch unsere Ermittlungen nicht bestätigt werden. In allen von ihr zitierten Fällen, in denen die Kraftfahrzeughalter an den Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wickelt auch das Finanzamt Rückabwicklungen nicht per Verrechnungsscheck ab, sondern über das bekannte Konto.

(Frau Weber [DIE LINKE]: Nein!)

Ich weiß nicht, ob es noch Einzelfälle gibt, bei denen die Kontoverbindung falsch ist, nicht bekannt ist, zu spät eingeht. Die Regel ist aber in der Tat so: Wer an dem Lastschrifteinzugsverfahren teilnimmt - sei es gezwungenermaßen durch die neue Rechtslage, sei es freiwillig aus der Vergangenheit -, bekommt keinen Verrechnungsscheck. In allen anderen Fällen, in denen die Kontonummer nicht vorliegt - aus welchen Gründen auch immer -, wählt das Finanzamt, so ist es auch die praktische Regel nach der Landeshaushaltsordnung, das Verrechnungsscheckverfahren.

Frau Weber hat hierzu eine Nachfrage. Bitte.

Bezieht sich Ihre Aussage auch auf das Finanzamt Königs Wusterhausen? Wenn ja, dann muss ich sagen, dass Sie eine falsche Auskunft bekommen haben. Ich habe in der letzten Zeit einen Verrechnungsscheck bekommen. Das ist keine drei Wochen her.

Ich habe auch schon welche bekommen. Es muss den Fall geben.

Meine Antwort bezog sich auf das generelle Verhalten und damit auch auf die Praxis des Finanzamtes Königs Wusterhausen. Möglicherweise handelt es sich um einen Einzelfall. Ich biete gern an, dass Sie mir diesen noch einmal mitgeben und ich im Einzelnen forsche, ob hier entgegen unseren Annahmen und Recherchen die Regel gebrochen wurde.

Vielen Dank für die Zusage, das noch einmal zu überprüfen. Es wird sicherlich Sonderfälle geben.

Wir kommen zur Frage 1748 (Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk), die der Abgeordnete Dr. Hoffmann stellen wird.