Protokoll der Sitzung vom 29.05.2008

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Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 54 (Gaspreiserhö- hungen), die der Abgeordnete Christoffers stellen wird.

Nach Presseberichten, die mittlerweile auch Realität geworden sind, wird eine Reihe von Gasversorgern ihre Preise nicht unerheblich steigern. Auch in Brandenburg sind die ersten Preiserhöhungen angekündigt worden. Eine der Ursachen für die Preissteigerungen ist die Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis.

Meine Frage an die Landesregierung: Wie bewertet Sie diese Koppelung? Könnte sie sich möglicherweise vorstellen, die Initiative mit zu ergreifen, diese Preiskoppelung zu entkoppeln?

Es antwortet der Wirtschaftsminister. Bitte, Herr Junghanns.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Christoffers, abgesehen von der Tatsache, dass wir es nicht in der Hand haben, diese Systematik zu durchbrechen, weil das Angelegenheit der Bundesregierung und der Europäischen Union wäre, sind wir doch intensiv damit befasst, weil es unser Anliegen ist, das in unseren Kräften Stehende zu tun, um die eigenen Mittel einzusetzen, die einer Gaspreiserhöhung entgegenwirken.

Zur sachlichen Auseinandersetzung um das Prinzip der Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis sei Folgendes angemerkt: Unter Abwägung verschiedenster Gesichtspunkte, die wir gegenwärtig vornehmlich mit den Kreisen vornehmen, die wirtschaftspolitisch tätig sind, sind wir der Auffassung, dass dieses Prinzip nach wie vor gerechtfertigt ist. Warum?

Erstens ist es gerechtfertigt, weil dadurch gesichert ist - auch wenn sich das heute angesichts der Entwicklung der letzten

Wochen niemand vorstellen kann -, dass dieses Prinzip bewirkt, dass Ölpreissenkungen auch Gaspreissenkungen zur Folge haben.

Einer generellen Freistellung der Gaspreise zur Marktpreisbildung steht die Erfahrung entgegen, dass es insbesondere in Großbritannien als europäischem Land - das Gleiche gilt aber auch für die USA -, wo dieses Prinzip nicht angewendet wird, zu einer drastischen Erhöhung der Gaspreise gekommen ist. Der Analogieschluss, man brauche bloß die Koppelung aufzuheben und dann werde eine Marktpreisbildung in Richtung einer Preissenkung erfolgen, ist also falsch bzw. durch nichts belegt.

Drittens muss ich sagen, dass - auch wenn das unterschiedlich bewertet wird -, durch die Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis auch sichergestellt wird, dass die notwendigen Investitionen in die Gasinfrastruktur getätigt werden. Deutschland hat ein Interesse daran, dass die Sicherung der Investitionen in die Gasinfrastruktur auf diesem Weg gewährleistet wird, da Deutschland in hohem Maße Gas importiert, und zwar aus Russland, aus Norwegen und aus den Benelux-Staaten.

Vor diesem Hintergrund - wir haben den Ausbau der Gastrasse im Lande ja selbst vor Augen bzw. sind unmittelbar beteiligt halten wir bei einer Gesamtabwägung die Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis gegenwärtig für alternativlos und sind deshalb der Auffassung, dass dies vertretbar ist.

Vielen Dank. - Es gibt eine Nachfrage.

Herr Minister, die Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis war damals ein Versuch, weil es sozusagen keine Marktsituation, keinen Vergleichsmaßstab für Gas gab. Das ist also kein Zustand, der im Prinzip auf Dauer angelegt worden ist. Dazu meine beiden Nachfragen, Herr Minister.

Erstens: Können Sie bestätigen, dass es im Gegensatz zu den damaligen Verhältnissen in Großbritannien und auch in den USA heutzutage einen eigenen Markt für Gas gibt und sich deshalb auch ein entsprechender Preis für Gas bilden kann, weil bei der Verbreitung und Anwendung von Gas eine ganz andere Qualität erreicht worden ist?

Zweitens: Würden Sie dem Parlament wohl mitteilen, wann zum letzten Mal eine Preissenkung beim Öl auch zu einer Senkung des Gaspreises geführt hat?

Ich möchte mit der letzten Frage beginnen. Wir haben dies ja verfolgt. In den Jahren 2000/01 gab es in der Tat auch solche Entwicklungen. Das können wir nachreichen, um Ihnen das zu dokumentieren.

Ich sage noch einmal: Auch wenn es sich niemand vorstellen kann, gilt der Mechanismus in beide Richtungen. Wenn wir gegenwärtig über das Echo der weltweiten Konjunktur reden, dann müssen wir sehen, dass dies ein Teil des Echos ist, nämlich eine Verteuerung der Energie in allen Bereichen.

Jetzt müssen wir uns auf nationaler Ebene Gedanken darüber machen, welches die wirksamen Regelungen sind, die dagegen gestellt werden können. Deutschland hat eine Entscheidung getroffen; da stehen wir allerdings noch am Anfang. Das ist die Marktöffnung, die Liberalisierung im Gasbereich. Die Wirkung dieser Maßnahme können wir gegenwärtig noch nicht abschätzen. Das ist ein echtes Problem bei der Bewertung der Lage in Deutschland. Insofern geht es bei der Marktpreisbildung in Deutschland darum, dass die Marktteilnehmer die jetzt geschaffenen Regelungen besser nutzen bzw. dass die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass diese Regelungen genutzt werden können. Es gibt die Vernetzung der einzelnen Gasnetze und damit überhaupt die Möglichkeit der differenzierten Gaspreisbildung. Vor diesem Hintergrund ist es jenseits des Prinzips der Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis in Deutschland unbedingt notwendig, den Markt im Gasbereich weiter zu öffnen und damit den Wettbewerb anzuschieben.

Der nächste Gesichtspunkt ist - das zeigen die Erfahrungen in Großbritannien -, dass der Gaspreis nicht automatisch fällt. Der Ölpreis hat nach wie vor sozusagen eine Leitwährungsfunktion. Bei dem ganzen Streit um die Gaspreisentwicklung, den ich genauso intensiv wie Sie führe, müssen wir uns im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit darüber im Klaren sein, dass es heute und in Zukunft eine Marktsituation gibt, bei der eine Nachfragestärke eine Verknappung und damit eine Verteuerung zur Folge hat. Diese Nachfragestärke, die gegenwärtig festgestellt wird, führt zu Investitionsanreizen, wobei diese Investitionsanreize wiederum finanziell sichergestellt werden müssen. Vor dem Hintergrund dieser Wirkungskette gibt es für den Gaspreis eben keinen selbstständig funktionierenden Markt; im Gegenteil besteht sogar die Gefahr - das ist eine an verschiedenen Stellen schon ausgesprochene Gefahr -, dass sich dann, wenn der Gaspreis vom Ölpreis entkoppelt wird, auf internationaler Ebene gleiche Kartellstrukturen für den Gaspreis entwickeln, wie es gegenwärtig beim Öl der Fall ist. Die Entkoppelung des Gaspreises vom Ölpreis - da bin ich im Grunde genommen auf der Seite des Fragestellers - führt also nicht zu dem, was wir uns davon erhoffen, nämlich zu einer Senkung des Gaspreises.

Die Abwägungen, die wir in diesem Zusammenhang vornehmen, sind sehr komplexer Natur, und die Diskussion hierüber ist ergebnisoffen. Aber heute an dieser Stelle zu sagen, wegen aktueller Marktpreisentwicklungen sei es notwendig, den Gaspreis vom Ölpreis zu entkoppeln, um damit morgen eine entsprechende Wirkung zu erreichen, wäre falsch, wäre nicht gerechtfertigt. Deshalb ist es gegenwärtig vertretbar, an dem Prinzip der Koppelung festzuhalten, und zwar insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der im Gasbereich notwendigen Investitionen, an denen wir als Bundesrepublik Deutschland stark interessiert sind.

Danke sehr. - Wir kommen damit zu der Dringlichen Anfrage 55 (Positionierung der Landesregierung zur Wohngelderhö- hung in der Bundesratssitzung am 23.05.2008), die von der Abgeordneten Kolodzeike gestellt wird. Bitte sehr.

Die längst überfällige Erhöhung des Wohngeldes war bereits mehrfach Thema parlamentarischer Debatten. Am 23. Mai 2008

stimmte der Bundesrat der insoweit geplanten Gesetzesänderung nicht zu. Nun muss der Vermittlungsausschuss tätig werden.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, der Gesetzesänderung nicht zuzustimmen?

Minister Dellmann wird antworten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kolodzeike, wie Sie richtig sagen, hat der Bundesrat der Anrufung des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Auch das Land Brandenburg hat dem entsprechenden Ansinnen entsprochen.

Worum geht es? - Unstrittig ist wohl auch unter den Bundesländern, dass beim Wohngeld nach vielen Jahren jetzt wirklich eine Anpassung erforderlich ist. Dazu hatten wir auch schon im Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung am vergangenen Donnerstag, also heute vor einer Woche, ein Gespräch. Ich habe in der Ausschusssitzung dazu Informationen gegeben, weil die Frage auch war, in welchem Maße das Land Brandenburg von einer Anpassung beim Wohngeld betroffen ist.

In dem Text des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist aber ein weiterer Komplex enthalten, der höchst umstritten ist. Dabei handelt es sich um die Grundsicherung nach SGB XII. Dazu gibt es Vereinbarungen, die im vergangenen Herbst getroffen worden sind, und zwar dahin gehend, dass der Bund nach einer einvernehmlichen Lösung suchen und einen entsprechenden Vorschlag machen wird. Dies ist bisher nicht geschehen. In den Gesetzentwurf, bei dem es eigentlich um das Wohngeld geht, ist eine entsprechende Regelung nämlich nicht aufgenommen worden. Der Bund schlägt hier vor, dass es bei der Grundsicherung nur eine Bundesbeteiligung bis zu einem maximalen Festbetrag von 409 Millionen Euro geben soll. Alle Bundesländer sagen dazu unisono, dass das zu wenig ist. Es wird gefordert, dass sich der Bund an der Grundsicherung mit 20 % der realen Kosten beteiligt mit dem Ziel, dass es wirklich eine Dynamisierung gibt. Das ist der Kernpunkt, der zur Anrufung des Vermittlungsausschusses geführt hat. Zu unserer Ausschusssitzung am letzten Donnerstag war noch nicht klar, ob es im Vorfeld der Bundesratssitzung - da gibt es bekanntlich zwischen dem Bund und den Bundesländern noch informelle Gespräche - vielleicht doch noch eine Verständigung geben würde. Das war aber nicht möglich, sodass der Vermittlungsausschuss angerufen werden musste.

In diesem Zusammenhang möchte ich nicht verhehlen, dass einige Länder beim Thema Heizkosten im Zusammenhang mit dem Wohngeld heftige Probleme haben. Aus diesem Grunde müssen wir abwarten, ob es für die betroffenen Brandenburgerinnen und Brandenburger wirklich zu guten Ergebnissen kommen wird, wobei es wichtig ist, dass eine Wohngeldanpassung zum 1. Januar 2009 wirklich greift.

Vielen Dank. - Wir kommen damit zur Frage 1780 (Einsicht- nahme in Geschwindigkeitsmessungen), die vom Abgeordneten Schippel gestellt wird.

Eine Dienstanweisung an brandenburgische Polizeibeamte soll beinhalten, dass bei Geschwindigkeitskontrollen den betroffenen Bürgern keine Einsicht mehr in das Ergebnis der Messung durch das Lasergerät gewährt werden muss. Dies gilt sowohl für Kontrollen zu Lande als auch zu Wasser. Die alte Fassung dieser Dienstanweisung sah hingegen vor, den Bürgern auf Wunsch Einsicht in das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung zu gewähren.

Ich frage die Landesregierung: Wie wäre die Neufassung der entsprechenden Dienstanweisung vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer transparenten Polizeiarbeit zu rechtfertigen?

Bitte, Herr Innenminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schippel! Herr Präsident, Sie haben gesagt, wir sollen die Fragen kurz beantworten. Darum sage ich einfach: Alles, was Sie fragen, steht seit 2001 im Internet. Sie finden es unter www.internetwache.de Zentrale Bußgeldstelle/Infothek A - Z. Wenn Sie dort hineinschauen, werden Sie feststellen, dass die Information, die Sie bekommen haben, falsch ist. Die Bürger können, wenn sie das wünschen, selbstverständlich auf dem Display die Geschwindigkeitsmessung einsehen. Es gibt eine Verkehrssituation, in der eine Einsicht nicht möglich ist. Auf dem Wasser gibt es eine andere Regelung. Da kann ich aus eigener Erfahrung sprechen. Die Messstellen befinden sich an Land und insofern kann keine Einsicht in die Displayanzeige genommen werden. Diese Regelung ist in Absprache mit dem zuständigen Schifffahrtsgericht und der Verwaltungsbehörde der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost getroffen worden, da es auf Wasserstraßen nicht möglich ist, unmittelbar am Standort des Messgeräts Wasserfahrzeuge anzuhalten. Im Gegensatz dazu kann an Land jederzeit Einsicht genommen werden, wenn es verkehrstechnisch möglich ist. Das besagt die Dienstanweisung der Polizei, die im Internet veröffentlicht ist. Sie gilt seit 13.11.2001. Wenn Sie Erkenntnisse haben, dass sie nicht umgesetzt wird, dann werde ich aufsichtsrechtlich tätig werden. Geben Sie mir einen zarten Hinweis, und ich gehe der Sache nach.

Vielen Dank, Herr Innenminister. - Langsam fahren ist die sicherste Methode, Herr Schippel.

Wir kommen zur Frage 1781 (Erhalt von gymnasialen Ober- stufen), die die Abgeordnete Kaiser stellt.

Wie gestern richtet sich die Frage natürlich an den Bildungsminister. Wir sind weiter landesweit in der Debatte, und meine Frage bezieht sich auf Strausberg. Die Landesregierung hat zum Erhalt von gymnasialen Oberstufen an Gesamtschulen und Gymnasien auch die Möglichkeit, von Ausnahmeregelungen gemäß Nummer 8 Abs. 1 Satz 2 der VV-Unterrichtsorgani

sation Gebrauch zu machen. Demnach können 11. Klassen auch mit weniger als der bisher notwendigen Schülerzahl eingerichtet werden. Entgegen dem vorgesehenen Verfahren, wonach den staatlichen Schulämtern erst am 9. Juli 2008 die Zahl der Anmeldungen für die Jahrgangsstufe 11 endgültig gemeldet werden muss, wurden an der Lise-Meitner-Gesamtschule in Strausberg die Eltern der 42 angemeldeten Schüler schon am 24. April 2008 über die Nichteinrichtung von 11. Klassen informiert, bedauerlicherweise mitten hinein in die Prüfungsvorbereitungen der betroffenen Schüler.

Ich frage die Landesregierung: Wie vereinbart sich dieses Vorgehen mit der Absicht der Landesregierung, möglichst viele Standorte, an denen das Abitur nach 13 Jahren erworben werden kann, zu erhalten?

Herr Minister Rupprecht antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kaiser, Sie haben dankenswerterweise auf ein Konzept hingewiesen, das ich hier im Januar 2007 vorgelegt habe, das „Konzept zur Sicherung von Schulstandorten mit gymnasialer Oberstufe“. Wir haben uns bemüht, systematisch ein Angebot an Gesamtschulen und an Oberstufenzentren, dort in beruflichen Gymnasien, für ein 13-jähriges Abitur aufzubauen. Unser Ziel ist es, in jedem Landkreis, in jeder kreisfreien Stadt neben dem 12-jährigen Bildungsgang zum Abitur am Gymnasium auch einen 13-jährigen Bildungsgang anzubieten. Das ist ganz einfach notwendig, um leistungsstarken Oberschülern den Weg zum Abitur offenzuhalten. Wir haben dazu die Bedingungen für den Zugang an Gesamtschulen und berufliche Gymnasien deutlich erleichtert. Sie haben die Zahl 50 genannt. Wir haben das Verfahren auch, glaube ich, so übersichtlich gestaltet, dass die Entscheidung jetzt nicht mehr am ersten Schultag fällt, sondern vor den Sommerferien. Ich denke, das ist auch eine Stärkung des ländlichen Raumes, wir haben gestern darüber diskutiert; denn dort liegen die problematischen Schulen üblicherweise.

Was die Lise-Meitner-Gesamtschule in Strausberg angeht, so trifft es zu, dass gegenwärtig 42 Anmeldungen vorliegen. Nach Prüfung durch das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) werden von diesen voraussichtlich 31 die Berechtigung zum Zugang zur gymnasialen Oberstufe erwerben. Es ist damit vollkommen unwahrscheinlich, dass am 9. Juli 2008 die erforderlichen 50 Anmeldungen vorliegen werden. Unter diesen Umständen, denke ich, hat das Schulamt richtig gehandelt, weil es wichtig ist, dass man den Betroffenen so frühzeitig wie möglich klar macht, wie der Weg weitergehen kann.

Wir haben in Strausberg glücklicherweise ein weiteres 13-Jahre-Angebot, nämlich am Oberstufenzentrum im beruflichen Gymnasium. Wir konnten keine Ausnahmegenehmigung für Einzelstandorte gelten lassen, weil am gleichen Ort sowohl ein Gymnasium als auch eine weitere Schule mit einem 13-JahreAngebot vorhanden ist. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass die Enttäuschung an der Schule groß ist, besonders natürlich bei den Betroffenen, die dort bleiben wollten. Wir haben ja in Altlandsberg eine gemeinsame Runde gedreht und es den Betroffenen mitgeteilt. Das ist natürlich nicht schön für eine Schule. Gerade für eine Gesamtschule mit gymnasialer Ober

stufe besteht dann auch die Gefahr, dass die Sekundarstufe I eventuell problematisch wird. Wir haben solche Beispiele. Ich sehe das sehr wohl, aber es gibt dazu keine Alternative.

Ich will das mit den Zahlen aus der Region begründen; denn wichtig sind die Zahlen der Abgänger aus den 10. Klassen an Oberschulen und an Gesamtschulen. Das waren im vergangenen Jahr 690, in diesem Jahr sind 520 zu verteilen, im nächsten Jahr 440, dann 390 und danach 330. Also innerhalb von vier Jahren halbiert sich die Zahl der Abgänger aus den 10. Klassen. Es ist deshalb ausgeschlossen, dass in Strausberg drei gymnasiale Oberstufen existieren können, also ein Gymnasium, ein berufliches Gymnasium und eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe. Der Kreis hat das erkannt, hat in seinem Schulentwicklungsplan für den Zeitraum von 2007 bis 2012 in Strausberg nur mit zwei gymnasialen Oberstufen geplant, eine am Gymnasium, eine am beruflichen Gymnasium, also am Oberstufenzentrum, das mit 80 Anmeldungen auch gut angewählt ist, also keine Gefahr besteht, dass die GOST im Juli nicht zusammenkommt. - So weit der Stand.

Es gibt eine Nachfrage von Frau Kaiser.

Ich habe drei Nachfragen und will an der Stelle nur zur Verständlichkeit sagen: Diese Standorte liegen mehrere Kilometer auseinander. Es hört sich so an, als seien sie alle an einem Platz. Dem ist nicht so, und das ist für die betroffenen Schüler ein Problem.

Herr Minister, ich möchte nachfragen zu einer Äußerung, die Sie hier gestern im Zusammenhang mit der Konkurrenz freier und staatlicher Schulen machten, weil es in Strausberg eben um mehrere Standorte geht, auch bei der Nichteinrichtung einer 7. Klasse. Hier könnte durch Abstimmung zum Beispiel zwischen der Lise-Meitner-Gesamtschule und der Anne-FrankOberschule möglicherweise die Nichteinrichtung einer 7. Klasse verhindert, genauso durch Kooperation zwischen OSZ und Lise-Meitner-Gesamtschule vielleicht die 11. Klasse doch eingerichtet werden. Sie haben gestern gesagt, es gebe positive Signale, dass die freien Schulen bereit sind, ein Verfahren zu vereinbaren, sodass beide Schulen möglichst nebeneinander bestehen können und sich zum Beispiel die privaten Schulen auf die Einrichtung von zum Beispiel zwei Klassen beschränken, obwohl drei eingerichtet werden könnten, und Sie wünschten sich ein solches kooperatives Miteinander. Nun betrifft das in Strausberg drei kommunal getragene Schulen. Ich frage Sie: Welche Möglichkeiten sehen Sie für ein solches kooperatives Miteinander, um standortbezogen die Einrichtung der Jahrgänge zu sichern? Das ist meine erste Frage.

Meine zweite Nachfrage: Welche konkreten Gründe und Argumente - die habe ich bis jetzt außer der Richtlinie nicht gehört, zum Beispiel wie viel eingesparte Lehrerstellen oder so - lassen Sie an Ihrer Entscheidung zur Nichteinrichtung von 11. bzw. 7. Klassen festhalten, obwohl die Ausnahmegenehmigung angesichts real guter Schülerprognosen nicht nur für die betroffenen Schüler und Eltern, sondern auch für das gesamte Schulleben und für die Standorte wichtig wäre? Betroffen ist im Übrigen auch eine Schule, der Sie für ein Ganztagsprojekt vor drei Jahren 360 000 Euro Zuwendung brachten. Es wäre

nachhaltig, hier eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Also welche Argumente haben Sie konkret dagegen?