Protokoll der Sitzung vom 29.05.2008

Wir fordern Sie deshalb auf, endlich die notwendige Konsequenz zu zeigen, so wie das auch die Vertreter Ihrer Parteien vor Ort jetzt tun. Da finden ja allerhand Abstimmungen statt, wobei sich SPD und CDU fleißig in die Diskussion einbringen und sich ganz klar positionieren. Um genau diesen Zusammenhang aufzuzeigen, beantragen wir namentliche Abstimmung zu unserem Antrag. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält jetzt der Abgeordnete Holzschuher. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist wieder einmal ein schwieriges Thema, mit dem wir uns heute befassen müssen, ein Thema, das die Bevölkerung im Lande wie kaum ein anderes in den letzen Monaten oder Jahren bewegt und das wie kaum ein anderes Missverständnisse ausgelöst hat. Diese sollten wir als Abgeordnete aufklären und nicht weiter vertiefen.

Zunächst einmal danke ich Ihnen, Herr Kollege Scharfenberg, für die, wie ich meine, relativ sachliche Darstellung Ihrer Position. Wir werden darüber gleich noch diskutieren.

Anfangen möchte ich aber mit einer anderen Position, und zwar der des von mir ansonsten durchaus geschätzten Kollegen Sarrach. Er hat vor einigen Tagen eine Zeitungsannonce zu dem Thema geschaltet, die ich hier bei mir habe. Diese Zeitungsannonce erfüllt gerade nicht den Auftrag, Missverständnisse aufzuklären. Vielmehr ist sie aus meiner Sicht ein Musterbeispiel für Populismus. In einem Lehrbuch für Populismus könnte man die Annonce so bunt, wie sie hier ist, gut

abdrucken. Ich zitiere ganz kurz daraus. Die Überschrift lautet:

„Keine Beiträge für Abwasseraltanschlüsse“

Das ist Ihre Position, die wir kennen. Im Text heißt es:

„Durch eine Gesetzesänderung der Potsdamer Regierungskoalition aus SPD und CDU drohen Eigentümern von Altanschlüssen, Mietern und Unternehmen Beitragsforderungen in großem Rahmen.“

Das ist in zweifacher Hinsicht falsch. Falsch ist, dass die Gesetzesänderung im Jahre 2003 diese Konsequenz auslöst. Das Oberverwaltungsgericht hat bekanntlich nur eine Rechtslage festgestellt, die schon vorher bestand. Durch die Gesetzesänderung wurde lediglich die Verjährungsfrist verändert. Das ist nicht mit dem Ziel geschehen, Herr Kollege Scharfenberg, für vergangene, schon verjährte Beitragsforderungen für Anschlüsse eine Beitragserhebungspflicht wieder einzuführen. Vielmehr ist es, wie Sie auch vorgelesen haben, ausdrücklich darum gegangen, zukünftige Beitragsausfälle bei zukünftigen Satzungen und Beitragserhebungen zu vermeiden. Dass das Oberverwaltungsgericht das anders auslegt, müssen wir zur Kenntnis nehmen. In der Tat müssen wir jetzt überlegen, was wir damit machen.

Vollständig falsch ist auch der Satz, dass die Mieter in Anspruch genommen würden. Darüber wundere ich mich, Herr Kollege; denn Sie sind Jurist und wissen deshalb, dass die Mieter damit nichts zu tun haben, jedenfalls so lange nicht, wie Ihr Modell nicht umgesetzt wird. Anderenfalls hätten wir das Problem, dass auf die Altanschließer plötzlich Gebührenforderungen zukämen. Diese Gebühren wären dann möglicherweise auch für die Mieter relevant, weil diese dann höhere Gebühren tragen müssten. Eine Umlegung von Beiträgen auf Mieter ist aber nicht möglich. Dass Mieter Beiträge nicht selber zahlen, wissen im Übrigen wohl wir alle.

DIE LINKE will also eine Regelung vorlegen - das haben Sie jetzt getan -, durch die die Probleme angeblich gelöst werden; dazu komme ich gleich. Sie löst diese Probleme natürlich nicht. Dann sagen Sie auch noch: Wir machen uns stark für Ihren Schutz. - Ich frage: Schutz vor wem? Schutz vor der bösen Landesregierung, den bösen Koalitionsparteien, die den armen Menschen im Lande immer nur etwas wegnehmen wollen? Sie bieten den Menschen also Schutz. Herr Kollege Sarrach, so kann man vielleicht als Vertreter einer Oppositionspartei argumentieren, wenn man Regierungsparteien angreift. Aber wenn man eines Tages selbst regierungsfähig sein will, dann darf man das nicht. Dann ist das Populismus, der nicht zum Ziel führt und der im Übrigen die Menschen im Lande auch belügt.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Ich komme jetzt zu Ihrem und unserem Antrag. Es ist ja einfach, zu sagen: Diejenigen, die damals schon angeschlossen waren, sollen nicht zahlen. - Vielleicht ist das auch der erste Gedanke bei einigen von uns gewesen. Allerdings haben wir uns mit der Materie sehr intensiv befasst und wissen heute, dass es so nicht geht. Es geht verfassungsrechtlich nicht, Altanschließer vollständig auszunehmen. Das widerspräche dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Es wäre auch nicht gerecht, weil dadurch nämlich den Neuanschlussnehmern alle

Lasten für sämtliche Investitionen nach der Wende aufgebürdet würden. Das ist nun einmal nicht gerecht, weil die Vorteile allen, also auch den Altanschlussnehmern, zugute kommen.

Deswegen ist Ihr Antrag schlichtweg falsch. Er ist juristisch nicht haltbar. Wenn man den Antrag so interpretierte, wie es der Parlamentarische Beratungsdienst getan hat, dann fände man vielleicht einen Weg. Aber dann müssten Sie den Menschen im Lande auch sagen, dass das zur Konsequenz hätte, dass alle Altanschlussnehmer höhere Gebühren zahlten als die Neuanschlussnehmer. Wenn Sie das wollen, dann sagen Sie das bitte und lassen Sie uns darüber diskutieren. Unser Weg wäre das nicht, weil das wiederum zu Verwerfungen führte, die meiner Ansicht nach im Lande nicht verstanden würden.

Wir haben sehr lange darüber diskutiert, und die Diskussionen sind noch nicht abgeschlossen. Das wird durch unseren Entschließungsantrag deutlich. Wir haben versucht, Wege zu finden.

Dazu zunächst einmal eine ganz klare Feststellung: Diejenigen, die bereits vor 1990 einen Trinkwasser- oder Abwasseranschluss hatten, brauchen - unter keinen Umständen - nichts für das zu bezahlen, was damals schon im Boden lag, nichts für die damaligen Leitungen, nichts für die damaligen Anlagen und schon gar nichts für die Eigenleistungen, die damals in der Tat sehr viele erbracht haben. Niemand darf diese Kosten auf Altanschlussnehmer umlegen.

Wir sagen das nicht nur in unserem Antrag, sondern vielleicht müssen wir auch darüber nachdenken, das gesetzlich noch einmal klarzustellen.

Das ist, denke ich, erst einmal eine Kernaussage. Nichts, was vor 1990 im Boden war, darf kostenmäßig umgelegt werden und wird kostenmäßig umgelegt. Aber es ist eben, wie ich sagte, nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, einen vollständigen Schlussstrich zu ziehen und zu sagen: Diejenigen, die damals einen Anschluss hatten, zahlen nichts mehr. Verfassungsrechtlich ist das nicht zulässig. Wir können hier nicht guten Gewissens den Menschen im Lande so etwas vorgaukeln und eine Regelung beschließen, die vor den Gerichten mit Sicherheit keinen Bestand haben dürfte. Das tragen wir nicht mit. Deswegen werden Sie auch in namentlicher Abstimmung von uns keine Zustimmung zu einem verfassungswidrigen Vorschlag bekommen.

Aber wir sagen auch: Wir müssen Lösungen suchen, die die Besonderheiten der Altanschlussnehmer und der Lage im Land berücksichtigen. Deswegen haben wir in den Antrag einen Prüfauftrag an die Landesregierung aufgenommen. Dieser gilt aber auch für uns; wir denken noch weiter darüber nach. Es ist nicht nur die Landesregierung am Arbeiten. Der Prüfauftrag geht dahin, die Rechtslage in den Ländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen. Ich verrate hier kein Geheimnis - es ist schon öffentlich geworden -, wenn ich sage, dass unsere Fraktion die Rechtslage in Sachsen-Anhalt für sehr erwägenswert hält. Dort wird nämlich nicht nur klargestellt, dass das, was vor 1990 war, nicht umlagefähig ist. Es wird auch gesagt, die Kosten der Investitionen nach der Wende, die allen zum Vorteil gereichen, also die großen Kläranlagen und Pumpwerke, sollen auch von allen getragen werden. Wir halten das für gerecht und denken, dass wir das den Menschen im Lande, insbesondere den Eigentümern, erklären können und

müssen; denn es ist nicht nur gerecht, es gebietet der Gleichheitsgrundsatz.

Aber wir sehen sehr wohl Möglichkeiten, so wie in SachsenAnhalt zu differenzieren und zu sagen: Investitionen, die keine Vorteile bringen, etwa Leitungsnetze in anderen Stadtvierteln bzw. Erweiterungen, können unter Umständen ausgenommen werden.

Ich weiß wohl, es gibt auch dagegen Bedenken. Einige argumentieren, auch das würde dem Gleichheitsgrundsatz und der bisherigen Rechtsprechung von Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht widersprechen. Aber diejenigen, die diese Bedenken vortragen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Gleichheitsgrundsatz zwei Aspekte hat. Der eine fordert, gleiche Sachverhalte nicht ungleich zu behandeln. Aus Artikel 3 folgt aber auch, dass ungleiche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen. Ich denke, es gibt genügend Ansatzpunkte dafür, um zu der Auffassung zu gelangen, dass es doch etwas Ungleiches wäre, wenn wir diejenigen, die vor 1990 einen Anschluss hatten, kritiklos mit denen gleichsetzten, die erst in den 90er Jahren angeschlossen wurden. Das sind tatsächliche und rechtliche Unterschiede, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen, vielleicht sogar gebieten könnten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit dieser Situation bisher nicht befasst. Es hat auch keine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts dazu gegeben. Wir sollten deshalb keineswegs vorschnell sagen: Das, was man in Sachsen-Anhalt mit Erfolg praktiziert und was aus unserer Sicht gerecht ist, geht nicht. - Gerechtigkeit geht immer umzusetzen, zumal auf dem Boden des Grundgesetzes. Deswegen haben wir diesen Vorschlag in den Vordergrund gestellt, wenn auch nicht als einzige Möglichkeit und wenn auch unter dem Vorbehalt natürlich, dass wir selbst uns sehr vorsichtig bewegen sollten. Einen Schnellschuss, einen juristisch nicht korrekten Weg werden wir im Ergebnis nicht mittragen können. Wir brauchen eine Datenerhebung - das ist klar -, aber parallel dazu eine weitere juristische Prüfung und möglichst schnell Klarheit, wie der Weg sein wird, nicht erst 2010, sondern die Bürger im Land - da geben wir Ihnen Recht - haben Anspruch darauf, das so schnell wie möglich zu erfahren.

Ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten Monaten nicht nur eine Regelung zur Verlängerung der Verjährungsfrist finden werden, sondern dass wir gleichzeitig einen Weg finden werden, der Gerechtigkeit im Land schafft, die Unruhe besänftigt und die Bürger davon überzeugt, dass wir das, was wir hier tun, verantwortungsvoll und im Interesse aller tun. Es geht nicht um den Schutz vor der Landesregierung und den Parteien hier im Landtag, sondern um den Schutz durch sie. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Sarrach hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte, Herr Sarrach.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eine Kurzintervention zu dem Beitrag des Kollegen Holzschuher,

der meinte, meine Zeitungsanzeige kritisieren zu müssen. Die Wahrheit scheint Ihnen also einfach wehzutun. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, stehen Sie doch zu Ihrer Verantwortung bei der Verabschiedung des Zweiten Kommunalen Entlastungsgesetzes! Wir hatten Sie davor gewarnt, das KAG in diesem Punkt zu ändern. Sie wollten Beitragsausfälle der Verbände für die Zukunft ausschließen. Aber erreicht haben Sie, dass sogar bereits verjährte Beitragsforderungen für Altanschlüsse wieder verlangt werden können, weil durch diese Gesetzesänderung die sachliche Beitragspflicht neu entstehen konnte. Mit anderen Worten: Ohne Gesetzesänderung 2003 hätte das OVG die Urteile vom Dezember 2007 nicht sprechen können. Das erregt die Menschen im Land zu Recht, die endlich einmal wissen müssen, ob man von ihnen noch Geld verlangen darf oder nicht mehr. Wenigstens diese Personengruppe dürfen Sie einfach nicht vergessen.

Weil der Landtag 2003 keine konkrete Rückwirkungsanordnung getroffen hat, also nicht eindeutig klarstellte, dass die Gesetzesänderung für die Zukunft gelten soll, brauchen wir diese Stichtagsregelung, die bereits Verwaltungspraxis war. Unser Antrag ist bewusst offen formuliert und lässt Raum für eine sachgerechte wie verfassungskonforme Lösung. Das räumt auch der Parlamentarische Beratungsdienst ein.

Gar keine Lösung ist Ihr Entschließungsantrag. Sie halten keine Antwort für die Fragen der Bürger bereit. Wenn Sie feststellen wollen, dass Herstellungsbeiträge nur Nachwendeinvestitionen beträfen, ist das von Anfang an klar gewesen und mehr als einmal gesagt worden. Doch das hilft nicht weiter. Die Satzung des Zweckverbandes, der vor dem OVG klagte, stellt selbst die Verbindung her. Wer nach früherem, also auch nach DDR-Recht, nachweisbar Herstellungsbeiträge zahlte, muss keine Nachwendeinvestitionen bezahlen, heißt es dort. Das Problem ist nur, dass Eigenleistungen nicht berücksichtigt werden müssen, also der Regelfall der Kanalisierung nicht berücksichtigt werden muss. Außerdem sollen dann beispielsweise 200 damalige Ost-Mark ohne Probleme 2 000 Euro Herstellungsbeitrag von heute aufwiegen. Das ist seltsam. So genau kann es Ihnen dann mit der Abgabengerechtigkeit nicht sein.

Sie meinen weiter, es sei ungerecht, Altanschließer vollständig von den Kosten der Nachwendeinvestitionen auszunehmen. Es ist aber genauso ungerecht, Alt- wie Neuanschließer in gleicher Höhe daran zu beteiligen, obwohl Teile der Kanalisation von den Verbänden nicht bezahlt wurden und das Anlagevermögen nach 1990 unentgeltlich den Verbänden zufloss.

Die geforderte Datenerhebung findet schon statt - Drucksache 4/6311. Wollen Sie uns also veralbern?

Gegen die Prüfung der Rechtslage in anderen Bundesländern ist nichts zu sagen, solange uns bewusst ist, dass wir der Gesetzgeber sind und Gerichte diese Gesetze dann anwenden. Das OVG schreibt selbst im Urteil, dass Entscheidungen der Rechtsprechung nie eine dem Gesetzesrecht vergleichbare Rechtsbindung erzeugen. Um das KAG zu ändern, muss man in erster Linie Gesetzgeber sein und nicht Jurist. Die Präzisierung für Beiträge für die Erneuerung von Teilanlagen hat es im KAG bereits im Jahr 2003 gegeben.

Das Signal der verlängerten Verjährung schließlich ist grundsätzlich falsch, einseitig zugunsten der Verbände, solange nicht gleichzeitig im KAG eine Erlassregelung aus Billigkeit und ein

Rundschreiben zur regelmäßigen Anwendung des § 227 Abgabenordnung bei Altanschließern vorhanden ist.

Herr Abgeordneter, die drei Minuten sind verstrichen.

Unter dem Strich ist Ihre Entschließung eine Zumutung. - Ich danke.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE - Schippel [SPD]: Ihre Annonce auch!)

Herr Abgeordneter Holzschuher, Sie haben die Möglichkeit, auf die Kurzintervention zu reagieren, wenn Sie sie dessen für würdig halten. - Er verzichtet.

Ich rufe also den Beitrag der DVU-Fraktion auf. Es spricht der Abgeordnete Claus.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trittbrettfahrer sind manchmal nützlich, zumeist sind sie aber lästig. Lästig ist dieser vorliegende Antrag vor allem deswegen, weil die antragstellende Fraktion hier blind etwas fordert und dieser Forderung evident die notwendige sachliche Kompetenz fehlt. Sie hätten sich lieber einmal etwas intensiver mit dem Beratungsmaterial des Innenausschusses auseinandergesetzt, meine Damen und Herren der LINKEN. Denn die Anhörung hätte auch Ihnen das Verhältnis zwischen Gebühren und Beitragsaufkommen bei der Anlagenfinanzierung verdeutlichen müssen. Die Aufgabenträger decken ihre Kosten nicht nur durch Beiträge, sondern auch durch Gebühren, Herr Dr. Scharfenberg. Die Beitrags- und Gebührenerhebung darf nicht zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen bei den Aufgabenträgern führen.

Deshalb sind Beiträge im Rahmen der Gebührenerhöhung zwingend zu berücksichtigen. § 6 Abs. 2 Satz 5 des Kommunalabgabengesetzes bestimmt außerdem, dass der aus Beiträgen erbrachte Eigenkapitalanteil bei der Ermittlung der Verzinsung und der Abschreibungen außer Betracht bleibt. Verzichtet ein Aufgabenträger auch nur teilweise auf die Erhebung von Beiträgen, führt dies natürlich auf der Gebührenseite zu einer Erhebung bei allen Anlagennutzern.

Dieser besondere Zusammenhang zwischen Beitrags- und Gebührenerhebung aus der Sicht jedes Anschlussnehmers mit Blick auf die Inanspruchnahme anderer Anschlussnehmer ist gerade die Crux, die es hier zu lösen gilt. Das sieht Ihr populistischer Antrag überhaupt nicht, Herr Dr. Scharfenberg. Wenn Sie sich mit der Stellungnahme der Experten gründlich auseinandergesetzt hätten, müssten Sie - eine Stichtagsregelung gibt es gar nicht - Beitragsfreistellung abgabeneutral nicht nur für die Neuanlieger, sondern für alle Gebührenzahler - das sind Alt- wie Neuanlieger, Herr Dr. Scharfenberg - fordern. Würden Sie so viel Vernunft walten lassen, dann hätten Sie auf diesen Antrag komplett verzichtet und gestern unserem Antrag zustimmen müssen, weil er weitergehend war. So viel sachpolitischen Verstand erwarte ich nicht von Ihnen, aber Sie

müssen sich Ihren Denkfehler vorhalten lassen, Herr Dr. Scharfenberg.

Noch einmal zur Verdeutlichung: Zahlt ein Anschlussnehmer keinen Beitrag und nur Gebühren, ein anderer Anschlussnehmer jedoch einen Beitrag und die gleichen Gebühren, wird dies regelmäßig als nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung und als Verstoß gegen das Doppelbelastungsverbot angesehen. Dass Sie mit Ihrem Antrag nur das Gefühl der Abgabengerechtigkeit auf alle Anschlussnehmer verteilen, entzieht sich offensichtlich Ihrer Betrachtung, die letztlich nur auf politische Effekthascherei aus ist. Sie schaffen damit nur neue Konflikte und die Grundlage für Klagen vor dem Verwaltungsgericht, Herr Dr. Scharfenberg. Damit ist weder den Alt- noch den Neuanschließern und schon gar nicht den Kommunen geholfen. Ich rate Ihnen, Herr Dr. Scharfenberg: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück!

(Lachen bei der Fraktion DIE LINKE)

Damit würden Sie auf jeden Fall mehr politische Glaubwürdigkeit gewinnen als mit der vorliegenden Initiative. Der Parlamentarische Beratungsdienst hat - wenn man dies richtig liest auch schon bestätigt, dass der Gleichheitsgrundsatz nicht mehr gegeben ist.

Zum Entschließungsantrag von SPD und CDU! Unter Punkt 1 schreiben Sie:

„Der Landtag stellt fest, dass im Land Brandenburg keine Beiträge für Leistungen, auch Eigenleistungen, an Abwasser- und Trinkwasseranlagen gefordert werden sollen, die vor dem 3. Oktober 1990 erbracht wurden.“