Eines muss uns im Ergebnis trotzdem klar sein: Wir werden trotz aller Änderungen und auch durch zukünftige Gesetzgebungsverfahren nicht dazu kommen, dass Straftäter erst entlassen werden können, wenn sie nicht mehr gefährlich sind. Und da sind wir bei den Grenzen der Sicherungsverwahrung. Denn das ist eine Konsequenz unseres Rechtsstaates, und wenn wir den Rechtsstaat wollen, müssen wir dieser Konsequenz ins Auge sehen.
Glücklicherweise haben wir noch weitere Instrumente, auf die wir zurückgreifen können, wenn die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht in Betracht kommt. Ich möchte hier das Instrument der Führungsaufsicht nennen, die dann greift, wenn ein sogenannter Vollverbüßer, der als weiterhin gefährlich einzuschätzen ist, aus der Haft entlassen wird. Hier sind die gesetzlichen Vorschriften kürzlich nochmals überprüft und verbessert worden. Führungsaufsicht bedeutet, dass der Entlassene der Aufsicht und Leitung sowohl des Leiters der Führungsaufsichtsstelle - in Brandenburg ist das immer ein Richter - untersteht, als auch einen Bewährungshelfer an seiner Seite hat. Beide tragen im Einvernehmen miteinander unter anderem dafür Sorge, dass der Entlassene die ihm durch die Strafvollstreckungskammer auferlegten Weisungen befolgt. Die Dauer der Führungsaufsicht wird vom Gericht festgelegt. Sie beträgt mindestens zwei und höchstens fünf Jahre, kann aber unter bestimmten Umständen auch verlängert oder verkürzt werden.
Der Katalog der strafbewehrten Weisungen ist zum 18. April 2007 im Rahmen der Reform des Führungsaufsichtsrechts erweitert worden. Seitdem ist es möglich, dem Unterstellten etwa aufzugeben, keine alkoholischen Getränke oder Drogen mehr zu sich zu nehmen oder sich in einem bestimmten Rahmen bei einem Arzt, Psychotherapeuten oder einer forensischen Ambulanz vorzustellen. Diese neuen Weisungen können bei einem Verstoß eine eigenständige Bestrafung nach sich ziehen, wobei die Höchststrafe von einem Jahr auf nunmehr drei Jahre angehoben worden ist. Auch die nicht strafbewehrten Weisungen sind um die Möglichkeit der Erteilung einer konkreten Therapieweisung erweitert worden.
Um die erweiterten Möglichkeiten der Führungsaufsicht in der Praxis besser nutzen zu können, habe ich unter Beteiligung des Innenministeriums und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie ein ressortübergreifendes Projekt initiiert, in dem unterschiedliche Arbeitsgruppen eine auf enger Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen beruhende umfassen
de Konzeption zur Optimierung der Führungsaufsicht erarbeiten. Das Projekt soll noch im ersten Quartal 2009 abgeschlossen werden.
Ungeachtet des Instituts der Führungsaufsicht habe ich im Zusammenhang mit problematischen Entlassungsfällen bereits im Februar 2007 in Abstimmung mit dem Innenministerium und dem Generalstaatsanwalt fallbezogene Unterrichtungspflichten begründet, wonach Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten das Landeskriminalamt Brandenburg rechtzeitig vor der Entlassung über entsprechende Entlassungsfälle informieren und dabei Unterlagen übersenden, die der Polizei eine Einschätzung der Gefährlichkeit der zu entlassenden Person zu ermöglichen.
Auf diesen Gedanken eines frühestmöglichen effektiven Informationsflusses baut auch die Konzeption HEADS auf, die Brandenburg zum 1. Januar 2008 und damit nach Bayern und Niedersachsen als drittes Bundesland in Kraft gesetzt hat. Mit HEADS wird eine noch engere Verzahnung zwischen Justiz und Polizei erreicht. Die Konzeption enthält dabei Festlegungen zur Information der Polizei durch die Justizbehörden auf der Grundlage bereits bestehender gesetzlicher Mitteilungsbestimmungen.
Die Zielgruppe von HEADS ist der Kreis der Sexualstraftäter sowie solcher Täter, die wegen eines Tötungsdeliktes mit sexueller Komponente oder unklarem Motiv verurteilt oder untergebracht sind. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme einer Person in die HEADS-Datenbank erfolgt nach entsprechender abschließender Prüfung durch die neu eingerichtete Zentralstelle HEADS beim Landeskriminalamt Brandenburg.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir versuchen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Auch wenn über Wege und Grenzen in positivem Sinn gerungen wird, bleibt dies doch die gemeinsame Zielsetzung der Landesregierung. Davon, dass Prävention vor allem Prävention im Bereich des Schutzes von Kindern vor Gewalt der beste Schutz vor Straftaten ist, braucht man mich nicht zu überzeugen. Das weiß jeder, der meine bisherigen Aktivitäten verfolgt hat.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Das Wort erhält noch einmal Herr Abgeordneter Holzschuher. - Er verzichtet. Dann erhält Frau Abgeordnete Wöllert das Wort.
Sie verzichtet auch. Frau Ministerin Blechinger hat ihre Redezeit ausgeschöpft. Dann erhält Herr Abgeordneter Werner das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich nur einmal das erste Wort des Titels unserer heutigen Aktuellen Stunde nehme, dann möchte ich den zeitlichen Bezug zu der Veranstaltung vom Dienstag herstellen. Der Weiße Ring
ben kann. Grundsätzlich wollen wir uns natürlich nur auf dem Boden der Verfassung bewegen und die Menschenrechte sowohl des Opfers als auch des Täters - das sage ich ausdrücklich vor jeder inakzeptablen Schädigung schützen. Deshalb appelliere ich an Sie, dass wir dies gemeinsam tun und dies unterstützen. Man kann eine solch komplexe Materie und eine solch komplexe Debatte eben nicht auf das sogenannte Stammtischniveau herunterziehen.
Unsere Aufgabe ist es - wir, die politische Verantwortung tragen -, die Bürger über die Chancen und Grenzen der gesetzlichen Regelung aufzuklären. Ich denke, das hat die Ministerin eben in ihrer Rede sehr detailliert dargestellt. Wir haben jedoch auch die Pflicht, allen Strafverfolgungsbehörden - Polizei und Justiz -, allen Sicherheitsbehörden und all denjenigen, die mit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung befasst sind, die entsprechende personelle und materielle Ausstattung zur Verfügung zu stellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte abschließend Folgendes sehr deutlich betonen: Wenn wir über Opferschutz sprechen, dann muss eines im Vordergrund stehen, und zwar die Prävention. Dazu gehören Kinderschutz und Resozialisierung vor allem von Jugendstraftätern. Wir wünschen uns, dass mehr Straftaten und Gewaltverbrechen zu verhindern sind und dass auch potenziellen Tätern im Vorfeld die notwendige psychologische Hilfe zukommt, sodass es nicht erst zur Tathandlung kommt.
Wenn dargestellt wird, dass in den letzten Jahren mehr Täter in Sicherungsverwahrung gekommen sind und die Zahl der Straftaten zurückgegangen ist, kann man sich trefflich darüber streiten, ob das möglicherweise ein Ergebnis dessen ist, dass potenzielle Straftäter in Sicherungsverwahrung genommen wurden. Wenn jemand erfolgreich resozialisiert wurde, kann man genauso schwer einschätzen, ob er ohne Resozialisierung möglicherweise nicht wieder eine Straftat begangen hätte. Deshalb denke ich, dass diese Maßnahmen richtig und wichtig sind; denn damit können wir möglicherweise Straftaten verhindern.
Was tun wir jedoch, wenn jemand die Therapie verweigert? Wie gehen wir dann mit diesem Täter um? - Ich denke, dann muss es möglich sein, zu dieser Ultima Ratio zu greifen. Wenn wir keine Opfer wollen, dann müssen wir alles daransetzen und alles dafür tun, dass es möglichst keine Täter mehr gibt.
Ein Strafverfahren und eine Inhaftierung sind leider immer nur die zweitbeste Lösung. Sie können das entstandene Leid der Opfer nicht mehr beheben. Wenn festgestellt wurde, dass die Gefahr besteht, dass jemand erneut eine schwere Straftat begeht, ist es umso wichtiger, dies zu verhindern. Wenn seine gefährliche Neigung bekannt und nachweisbar ist, dann wäre es töricht, sehenden Auges ins Unheil zu rennen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist die umfassende Möglichkeit der Sicherungsverwahrung so wichtig; denn wir können mit gutem Recht keinem Opfer begreiflich machen, warum bei der einen Tätergruppe davon abgesehen wurde - nur, weil diese damals nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde, ansonsten die Gutachter in ihren Analysen aber auf eine gleich hohe Gefährlichkeit geschlossen haben -, bei anderen
in Brandenburg hat sein 15-jähriges Bestehen gefeiert. Ich denke, dort ist sehr eindrucksvoll dargelegt worden, was der Weiße Ring in den zurückliegenden 15 Jahren im Bereich des Opferschutzes geleistet hat.
Natürlich kann man sich nie zurücklehnen, und natürlich kann man mit den Ergebnissen, die man erreicht hat, nie zufrieden sein. Ich meine jedoch, dass der Opferschutz in den zurückliegenden Jahren viel mehr in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist - auch dank der Aktivitäten, die hier aus diesem Hause entfaltet wurden.
Wie mein Kollege von Arnim bereits sagte, wurde die Sicherungsverwahrung abgerundet. Damit ist nun endlich ein umfassender Schutz der Allgemeinheit hergestellt. Dieser ist, wie ich meine, mit Verfassungsgrundsätzen noch zu vereinbaren.
Es gibt aber auch Situationen, in denen die Gesetze nicht mehr greifen können. Die Ministerin hat eben auf eine Gesetzeslücke, die existierte, aufmerksam gemacht. Ist dies der Fall, reagieren die Menschen darauf mit Unverständnis, wie im Fall von Joachimsthal. Zu der hier zu führenden Diskussion gehört es eben auch, auf die Ängste und Bedenken der Betroffenen und der Bürger, die dies wahrnehmen, einzugehen. Dann kann man wie in dem vom Kollegen von Arnim zitierten Artikel in der Zeitung „Die Zeit“ geschrieben wurde - die Ängste eben nicht als Mob abtun. Wie oft ist es uns schon geschehen, dass wir von den Bürgern angesprochen und gefragt wurden: Was tut ihr denn? Versteht ihr nicht, was dort zu tun ist? - Ich denke, ich kann für viele hier im Hohen Hause sprechen - vielleicht auch für alle -, dass wir schon sehr gut wissen, worum es geht, und dass wir natürlich auch zu Lösungen kommen müssen.
Wenn - wie im Fall von Joachimsthal - keine nachträgliche Sicherungsverwahrung möglich ist, muss es andere Mittel und Methoden geben, die Bürger vor jemandem zu schützen, der offensichtlich noch gemeingefährlich ist. Polizei und Innenministerium haben dies in akzeptabler Weise getan und werden es auch weiterhin tun. An dieser Stelle darf ich für diese Dinge, die die Polizeikräfte zum Teil sicherlich auch sehr stark fordern, dem Innenministerium und der Polizei danken, dass sie dann, wenn ein Gesetz nicht mehr greifen kann, dennoch dafür sorgen, dass dieser Täter nicht mehr potenziell als Täter in Erscheinung treten kann.
Damit bin ich wieder bei dem Grundsatz, dass der Opferschutz auch in einer verfassungsrechtlich schwierigen Situation im Vordergrund stehen muss.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nichtsdestotrotz wird natürlich versucht, für diesen Straftäter eine geeignete Therapieeinrichtung zu finden, um den nun gezeigten Willen zur Mitarbeit zu unterstützen. Die Behörden arbeiten daran. Ich denke, wir können diesbezüglich guten Mutes sein, dass dies auch gelingen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies zeigt aber auch - die gesamte Diskussion hier zeigt es -, wie schwierig die Materie ist und dass eine auf Freiheit und Rechtsstaatlichkeit basierende Grundordnung nicht in jedem Einzelfall eine Lösung parat ha
dies jedoch nicht möglich ist. Nur darum geht es. Darum bitte ich um Ihr Verständnis. - Herzlichen Dank.
Die Dringliche Anfrage 57 wurde von der Fragestellerin zurückgezogen, sodass Herr Abgeordneter Bischoff das Wort erhält, um die Frage 1854 (Erdverkabelung als Alternative zu Freileitungen [Bundesgesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze] und aktuelle ROV zu Hochspan- nungsleitungen [Uckermarkleitung]) zu formulieren.
Künftig wird ein weiterer Ausbau der Stromnetze erforderlich. Dabei treten, wie das jüngste Beispiel der sogenannten Uckermarkleitung, einer geplanten 380-kV-Leitung, zeigt, erhebliche Konflikte mit dem Landschaftsschutz und dem Lebensumfeld der betroffenen Bürger auf. Eine mögliche Lösung könnte in einer streckenweisen Erdverkabelung in besonders sensiblen Bereichen liegen. Entsprechende Pilotprojekte werden, allerdings nicht in Brandenburg, derzeit im Entwurf des „Bundesgesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze“ benannt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wird sie sich angesichts der Tatsache, dass der oben genannte Bundesgesetzentwurf mehrere Neubauvorhaben für Höchstspannungsnetze mit vordringlichem Bedarf auch in Brandenburg vorsieht, gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dass eines dieser Vorhaben, zum Beispiel die Uckermarkleitung, als Pilotprojekt für die Erdverkabelung in dieses Gesetz aufgenommen wird?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, der Ausbau der Netze ist eine Schlüsselfrage der weiteren Umsetzung der Strategie eines Energiemixes aus verschiedenen Energieträgern und dezentralen und zentralen Energieerzeugungseinrichtungen. Dieses Gesetz, das jetzt dem Bundesrat zugeleitet wird, wird im September im Bundesrat beraten werden. Das Kabinett hat sich am vergangenen Dienstag mit der Vorbereitung dieser Gesetzesberatung befasst und einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, einer IMAG, unter meiner Leitung den Auftrag gegeben, zu diesem Gesetz und damit auch zu dem Pilotvorhaben, das die Bundesregierung vorschlägt, eine eigene Position aufzubauen. Dabei
kann es sein - ich muss vorsichtig sein wegen des Planungsstandes der Leitung, um die es jetzt konkret geht -, dass wir auch dieses Projekt der Bundesregierung mit vorschlagen.
Herzlichen Dank, Herr Minister, für diese vorsichtige, aber immerhin zumindest in die richtige Richtung zielende Antwort. Ich habe Nachfragen. Die erste: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den verstärkten Einsatz von Erdkabeln in verschiedenen Strombereichen durch veränderte rechtliche Rahmenbedingungen auf Landesebene zu unterstützen? Ich schließe gleich an: Wer muss die Mehrkosten für eine Erdverkabelung tragen? Denn das ist natürlich ein ganz wichtiger Punkt bei der Diskussion über die Errichtung einer Freileitung. Gibt es entsprechende rechtliche Regelungen, oder wird beabsichtigt, rechtliche Regelungen in dieser Hinsicht zu schaffen?
Mit der Energiestrategie sind all diese Themen, die Sie aufgerufen haben, Gegenstand der Beratung. Die strategische Festlegung, die wir heute Nachmittag noch beraten werden, zieht das nach sich. Wir haben später noch eine Frage, die wir im gleichen Duktus beantworten. Es gibt auch in Deutschland, in Niedersachsen, ein Modell, bei dem man sich auf die Erdverkabelung geeinigt hat. Die Mehrkostenfrage ist offen, auch in Niedersachsen. Wir prüfen diese Möglichkeiten auf den verschiedenen Spannungsebenen. Das gehört zur Arbeit auf diesem Gebiet. Wir haben dabei verschiedene Fragen zu berücksichtigen. Das ist zum einen der Stand der Technik. Da gibt es durchaus noch große Fragezeichen. Das Wesentliche ist die Frage: Wer zahlt die Mehrkosten? Denn wir haben in Deutschland - das möchte ich an dieser Stelle betonen - eine Verantwortung der Energieversorger zum zweckbestimmten und ausreichenden Ausbau der Netze. Deshalb ist einer der wesentlichsten Punkte, wie es uns gelingt, diese Netzkosten umzulegen.
Das angesprochene Gesetz geht mit den Modellprojekten auch einen nur modellcharakterträchtigen Weg. Diese vier Höchstspannungsleitungen, die da in Teilabschnitten erdverkabelt werden sollen, haben zwei Begünstigungen als Modellprojekte. Einmal werden sie nur einer Verwaltungsgerichtsbarkeitsebene unterworfen. Das heißt, sie werden letztlich nur auf Bundesgerichtsebene erstritten. Zweitens ist für diese Projekte festgelegt, dass sogenannte Mehrkosten deutschlandweit umgelegt werden können, also auf alle Netzbetreiber.
Es ist gegenwärtig nicht vorstellbar, dass es eine solche Regelung als generelle Lösung für den zukünftigen Netzausbau gibt. Deshalb - das sage ich hier in aller Offenheit - ist da noch der dickste Knoten im Umgang mit diesem Thema. Wir prüfen es und diskutieren darüber. Insbesondere auf den Niedrigspannungsebenen sieht man gute Ansätze.
Herr Minister, Sie sprachen gerade schon einen Konfliktpunkt an. Auf den möchte ich gern eingehen. Umweltverbände vor Ort befürchten, so wurde uns in einem Schreiben mitgeteilt, dass die Anerkennung als Biosphärenreservat durch die UNESCO sowie der sich entwickelnde sanfte Tourismus und der Ökolandbau mit dem Bau dieser Freileitung gefährdet werden könnten. Meine Frage wäre: Mit welchen Maßnahmen möchten Sie diese nachhaltige Entwicklung unterstützen?