Protokoll der Sitzung vom 10.07.2008

Das waren 5 140. Wenn Sie diese ignorieren wollen, dann ist das Ihr Problem. Meines ist es, die Menschen in Beschäftigung zu bringen.

Zur zweiten Frage: Ich hatte deutlich erläutert, worin der Unterschied zwischen einem gesetzlichen Instrument und einem Sonderprogramm liegt. Es ist nicht die Entscheidung der Landesregierung, dieses Sonderprogramm in ein Landesprogramm überzuleiten. Dieses Programm läuft ein halbes Jahr. Wir haben fast alle Stellen des Kontingents für 2009 in unserem Land in Aktion treten lassen. Die Bewilligung liegt nicht im Land Brandenburg, sondern beim Bundesverwaltungsamt, mit dem Sie, wie ich weiß, in engem Kontakt stehen und das Ihnen die gleiche Antwort gegeben hat, wie ich es tue. Deshalb sollten wir es auf dieser sachlichen Grundlage belassen.

Wir sind für eine Weiterentwicklung aller Instrumente, die die Menschen in Beschäftigung bringen. Ich kenne aus dem parlamentarischen Raum nicht einen einzigen Vorschlag für ein neues Instrument. - Danke schön.

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Schröder [SPD])

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Das Wort erhält die Abgeordnete Adolph, die die Frage 1859 (Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln für gesundheitsorientierte Einkaufsentschei- dung) formuliert.

Fehlernährung und Übergewicht werden zu einem immer größeren gesellschaftlichen Problem. Ernährungsbedingte Erkrankungen führen zu persönlichen Einschränkungen und haben erhebliche finanzielle Auswirkungen. Zur Unterstützung eines bewussteren Ernährungsverhaltens bedarf es allgemein verständlicher Informationen auf Lebensmitteln. Auf europäischer Ebene wird bis 2010 entsprechend der EU-Verordnung für nährwert- und gesundheitsbezogene Lebensmittelkennzeichnung an der Erarbeitung eines verbraucherfreundlichen Kennzeichnungssystems gearbeitet. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beteiligt sich parallel an der Erarbeitung eines Systems zur Nahrungsmittelkennzeichnung.

In der öffentlichen Diskussion sind derzeit die Systeme 1 + 4, also die Nennung des Energiegehalts und der Gehalte an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren sowie Salz und das sogenannte Ampelsystem nach britischem Vorbild. Verbraucherschützer stufen das einfache Ampelsystem aufgrund wissenschaftlicher Studien als das empfehlenswerte Modell ein. Rot: nicht so viel davon essen. Gelb: mit Bedacht essen. Grün: unbedenklich.

Ich frage die Landesregierung: Mit welchen Maßnahmen soll welches System für die Unterstützung gesundheitsorientierten Kauf- und Ernährungsverhaltens der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland nach Ihrer Einschätzung zur Anwendung kommen?

Herzlichen Dank für die Frage. Die Antwort gibt Herr Minister Dr. Woidke.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Adolph, wir schätzen ein, dass das System, das vom Bundsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgeschlagene Modell das günstigere Modell ist, weil es den, der sich stärker dafür interessiert, mehr Informationen bietet als die bloße Kennzeichnung mit einer Farbe. Die Ampel - rot, gelb, grün - hat den Nachteil, dass ein interessierter Verbraucher keine weiteren Informationen erhält.

Das vom Bund vorgeschlagene 1 + 4-Modell findet die Unterstützung der Verbraucherschutzminister. Momentan wird an der Umsetzung gearbeitet. Sie wissen aber, dass wir für die Umsetzung dieses Systems die Zustimmung bzw. eine Ausnahmeregelung von der Europäischen Union benötigen.

Das System 1 + 4 beinhaltet die Ampel für jemanden, der nur wissen will, ob zu viel Kohlenhydrate, zu viel Fett, zu viel Salz enthalten sind. Allerdings ist die Ampel nährstoffbezogen und enthält weitere Informationen für Menschen, die sich auch noch für andere Inhaltsstoffe interessieren. Deswegen halten wir dieses System, übrigens in Übereinstimmung mit Verbraucherschützern, für das bessere.

Es gibt trotzdem eine Nachfrage der Fragestellerin. Bitte schön.

Wie Sie wissen, macht sich die Lebensmittelindustrie - besonders die Süßwarenindustrie - aus nachvollziehbaren Gründen sehr stark, diese Kennzeichnung zu verhindern.

Es bedarf erheblicher Arbeit, hier gegenzusteuern und eine Ampelkennzeichnung zu favorisieren. Meine Frage lautet: Wie werden Sie sich künftig auf Bundesebene für dieses Modell einsetzen?

Die Verbraucherschutzminister arbeiten momentan gemeinsam mit dem Bund in einer Arbeitsgruppe an der Umsetzung dieses

Systems - sowohl an der fachlichen als auch an der rechtlichen Umsetzung. Ich habe vorhin schon etwas zum Europarecht gesagt. Wir als Land sind aktiv in dieser Arbeitsgruppe vertreten.

Ich hoffe, dass wir es sehr schnell schaffen werden, ein solches System umzusetzen, denn ich gebe Ihnen vollkommen Recht, Frau Adolph: Es ist dringend notwendig, den Menschen einfache, unkomplizierte Informationen über den Nährstoffgehalt zukommen zu lassen - besonders wichtig übrigens im Bereich der Kinder und Jugendlichen. Es sollte für ältere Leute erkennbar sein, für Jugendliche erkennbar sein, einfach und - nicht wie diese Scheinkennzeichnung, die derzeit von einigen Industrieunternehmen gewählt wird - auffällig sein.

Immer wieder sind Menschen von Nährwertangaben, die Kindernahrungsmittel betreffen - typischerweise Cornflakes oder andere Erzeugnisse dieser Art -, überrascht, wenn sie erfahren, wie viel Zucker beispielsweise in solchen Erzeugnissen enthalten ist. Dass die Hersteller nicht unbedingt das größte Interesse an solchen Kennzeichnungen haben, versteht sich teilweise von selbst, weil offensichtlich gut Geld damit verdient wird.

Wir sind hier aber aus Verbraucherschutzgründen dazu verpflichtet, die Hersteller dazu zu bringen, die Produkte so zu kennzeichnen, dass sich jeder frei entscheiden kann und unkompliziert an die Informationen kommt, die er benötigt. Danke.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank. Ich erteile Frau Abgeordneter Schier das Wort, die die Frage 1860 (Gegen organisierte Sterbehilfe) stellt. Bitte schön.

Das Bundesland Baden-Württemberg hat zusammen mit anderen Bundesländern einen Gesetzentwurf zum Verbot organisierter Sterbehilfe in den Bundesrat eingebracht. Über diesen Gesetzentwurf wurde am 4. Juli 2008 im Bundesrat beraten.

Ich frage die Landesregierung: Wie hat sie sich zu diesem Gesetzentwurf positioniert?

Ich bitte die Ministerin der Justiz, Frau Blechinger, zu antworten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Schier, die Landesregierung hat am Freitag gemeinsam mit zwölf weiteren Bundesländern im Bundesrat einen Antrag gestellt, wonach noch in diesem Jahr ein Straftatbestand geschaffen werden soll, mit dem die gewerbliche Suizidhilfe unter Strafe gestellt wird.

Strafrechtlich verfolgt werden sollen insbesondere das Betreiben eines Gewerbes, das darauf ausgerichtet ist, anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen,

das gewerbliche Anbieten oder Vertreiben von Mitteln zum Zweck der Selbsttötung und die Übernahme einer maßgebenden Rolle in einem solchen Gewerbe. Geprüft werden soll auch, inwieweit die Gründung einer derartigen Vereinigung oder die Übernahme einer maßgeblichen Rolle darin unter Strafe gestellt werden kann.

Der Bundesrat hat diesen Antrag angenommen und eine entsprechende Entschließung gefasst. Der ursprünglich von Baden-Württemberg und anderen Bundesländern vorgeschlagene Gesetzentwurf zum Verbot organisierter Sterbehilfe wurde zur nochmaligen Beratung zurück an die Fachausschüsse überwiesen.

Es erscheint dringend erforderlich, dass wir uns neben der notwendigen Stärkung der Palliativmedizin und der Hospizarbeit auch den strafrechtlichen Konsequenzen widmen und einen Straftatbestand gegen die gewerbliche Suizidbeihilfe schaffen. Denn es gilt unbedingt zu verhindern, dass sich Gewerbetreibende, die Gelegenheit zur Selbsttötung vermitteln oder beschaffen, auch hier in Deutschland etablieren. Aktuell zeichnen sich auch in Deutschland gefährliche Entwicklungen in diesem Bereich ab.

Organisationen, die Sterbehilfe in gewerblicher Form anbieten, offerieren verzweifelten, kranken und alten Menschen einen vermeintlich leichten Weg in den Tod. Dabei befinden sich viele dieser Menschen lediglich in einer momentanen Verzweiflungssituation. Indem man ihnen Mittel und Gegenstände zur Selbsttötung beschafft, wird bei diesen Menschen aus einem Geschäftsinteresse heraus ein Erwartungsdruck aufgebaut, der sie zumindest subjektiv zu der unumkehrbaren Entscheidung gegen ihr eigenes Leben, das heißt zu ihrem Tod führen kann. Wenn solche Dienstleistungen aktiv angeboten werden, wird dadurch eine Normalität der Selbsttötung gefördert, die wir in unserer Gesellschaft nicht akzeptieren können.

Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass mit dem Leid anderer Menschen Geschäfte gemacht werden, dass Beihilfeleistungen zu Suiziden quasi nach den Gesetzen des Marktes wie bei einem Versandhaushandel angeboten und Kunden geworben werden. Gewerbe dieser Art müssen verhindert werden. Dies erreichen wir am besten durch eine Strafrechtsnorm.

Der Entschließungsantrag, der dieses Ziel formuliert, enthält folgerichtig klare inhaltliche und zeitliche Vorgaben für den Bundesgesetzgeber zur Durchführung einer solchen Gesetzesinitiative. Die Landesregierung ist daher zuversichtlich, dass die gemeinsame Zielsetzung der antragstellenden Länder zügig umgesetzt werden kann.

Es gibt weiterhin Fragebedarf. Frau Schier, bitte.

Frau Ministerin, es gibt Zeitungsberichten zufolge „Dignitas“, die anbietet, in der Bundesrepublik Deutschland Sterbehilfe auf kommerzieller Basis zu leisten. Wie kann man ein Vorschubleisten verhindern? Wenn wir in der Bundesrepublik ein Gesetz schaffen, das die aktive Sterbehilfe verbietet, welche Handhabe hat das gegenüber dem Einkaufen von „Dignitas“ zum Beispiel?

Es geht genau darum, das gewerbliche Anbieten dieser Art zu verhindern. Das Problem liegt hier im Detail. Es ist juristisch nicht ganz einfach, die Abgrenzung zur erlaubten Sterbebegleitung von gemeinnützigen Organisationen juristisch so genau zu formulieren, dass dadurch nicht die Hospizbegleitung als Begleitung auf einem Weg betroffen wird, der ganz anders zu verstehen ist als gewerbliches Anbieten in dem Bereich. Das Ziel ist, gewerbliches Anbieten von einer erlaubten Sterbebegleitung zu trennen.

Herzlichen Dank. Es gibt noch Fragen, Frau Ministerin, bitte bleiben Sie noch hier. Frau Fechner erhält das Wort.

Ich habe eine ganz einfache Frage und bitte um eine kurze Antwort: Inwieweit sind Ihnen Fälle von organisierter Sterbehilfe hier in Brandenburg bekannt?

Es sind mir keine bekannt.

Danke schön. - Ich gebe Frau Hackenschmidt das Wort. Sie stellt Frage 1861 (Einspeisung von „grünem Gas“). Bitte schön.

Bei den steigenden Gaspreisen wird für Brandenburg die Produktion von Biogas attraktiver. Kleine regionale Anbieter sehen darin auch eine Möglichkeit, durch Einspeisen von grünem Gas in die bestehenden Netzstrukturen im Wettbewerb mitzuhalten.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Untersuchungen gibt es in Brandenburg zur Einspeisung von „grünem Gas“?

Herr Dr. Woidke, Sie dürfen wieder antworten.

Sehr geehrte Frau Hackenschmidt! Liebe Kollegen! Derzeit sind bundesweit 18 Bio-Methananlagen in Betrieb. Dazu gehört die Biogasanlage in Ketzin, die mit einer Leistung von 180 Normkubikmetern Gaseinspeisung pro Stunde und zusätzlich 270 kW Stromerzeugung allerdings eher zu den kleineren Anlagen zählt. Weitere Anlagen sind in Brandenburg in Planung. Die größte - in Rathenow - mit einer Stromerzeugung von 330 kW und 520 Normkubikmetern Gaseinspeisung pro Stunde befindet sich im Bau.

Die Einspeisung von Bio-Methan in das Erdgasnetz ist für die Gasversorger eine interessante Möglichkeit, die Importabhängigkeit zu mindern und damit Preisstabilität für ihre - überwiegend gewerblichen - Kunden zu garantieren.

Wir in Brandenburg unterstützen weiterhin die Bio-Methaneinspeisung in das Erdgasnetz und versuchen, dies stetig zu steigern. Auch das ist Teil des Klimaschutzpakets.

Wir begrüßen die Entwicklung hin zu einer energieeffizienten Nutzung, haben allerdings - zumindest bisher - nicht den Bedarf gesehen, eigene Untersuchungen zur Nutzung von Bio-Methan als Erdgasersatz in Auftrag zu geben. Es gibt allerdings Studien der Gasnetzbetreiber. Diese liefern bundesweit den größten Teil der benötigten Informationen zu den technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Effekten; letztere sind häufig in der Diskussion, gerade wenn es um die Biomassenutzung geht.

Eine von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Januar 2007 in Auftrag gegebene Studie beleuchtet die Möglichkeit einer europäischen Biogaseinspeisungsstrategie. Eine nagelneue Studie - vom April 2008 -, erstellt im Rahmen des Forschungsprojektes Biogaseinspeisung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, hat die Technologien und Kosten der Biogasaufbereitung und -einspeisung in das Erdgasnetz zum Gegenstand.

Kurz gesagt: Wir sehen derzeit keinerlei Bedarf, eine landeseigene Studie in Auftrag zu geben.

Frau Hackenschmidt hat trotzdem Nachfragebedarf. Bitte.

Sehen Sie in der Einspeisung von „grünem Gas“ eine Chance für kleine Energieversorger, die auch Gasversorger sind, zum Beispiel Stadtwerke, regional begrenzt - gerade das sind Stadtwerke - im Wettbewerb mitzuhalten?