Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Laufe einer Debatte verflüchtigt sich manchmal die Erkenntnis, warum wir dieses Programm überhaupt in unserem Lande haben. Es entsprang ja der Diskussion in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bei Franz Müntefering darüber, wie wir denn Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsprozess integrieren sollten. Es gab damals keine Lösung für Regionen mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit. Daher haben wir mit Erfolg interveniert und gesagt: Für Regionen, die eine verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit vorweisen, muss es auch ein Instrumentarium geben, denn es liegt nicht ausschließlich an unseren Arbeitslosen, weil sie bestimmte Vermittlungshemmnisse haben, sondern eben an dem Nichtvorhandensein einer ausreichenden Zahl von Arbeitsplätzen.
Das darf man einfach nicht vergessen, wenn man darum wirbt, dass dieses Programm auch flächendeckend eingesetzt wird. Das widerspricht dem Grundsatz dessen, was wir damals verabredet haben: Eben kein flächendeckender Einsatz, sondern Unterstützung für diese Regionen. Nun wissen wir aber alle: Auch innerhalb eines Landkreises gibt es Unterschiede in der Arbeitslosenstruktur. Es geht daher darum, dass man dort Mittel und Wege findet, dieses Instrument einsetzen zu können. Ich habe im Übrigen schon vor Monaten gesagt, dass das auch eine Zielrichtung bei der Überprüfung dieses Programms sein wird, genauso wie es eine Überprüfung geben soll, was die Zugangsvoraussetzungen angeht. Das ist also nicht neu. Das haben wir seit Beginn schon immer auf der Agenda der Überprüfung gehabt.
Sie sprechen die Finanzierung an; der Bund sollte mehr hineingeben. Ja, das wünschen wir uns alle. Auch das Land hat nicht vollständig kofinanziert, sondern für rund 7 500 Stellen die
Kofinanzierung bereitgestellt. 40 Millionen Euro sind schon eine Menge Geld. Deswegen war ich sehr dankbar, dass wir als einer der ersten Landtage diese Kofinanzierung festgelegt hatten. Jetzt bemühen wir uns, diese 7 500 Stellen - mindestens diese 7 500 - auch wirksam werden zu lassen. Es wurde gesagt: Die 3 700 Stellen, die in diesem Jahr zur Verfügung stehen, sind bereits mit 2 000 Anträgen belegt - und das Mitte des Jahres. Also ist die Hoffnung nicht unberechtigt, dass dies bis Jahresende voll ausgeschöpft wird.
Zum Zweiten: Es sind die Landkreise genannt worden, die aus den unterschiedlichsten Gründen noch etwas zögerlich in der Bereitstellung sind, weil man andere Prioritäten setzt, andere Möglichkeiten der Arbeitsförderung, zum Beispiel Lohnkostenzuschüsse, nutzen will. All das ist den Kommunen überlassen. Sie entscheiden selbst und frei darüber, je nach Haushaltslage.
Ebenso werden wir uns Gedanken darüber machen, wie wir auch Umschichtungen vornehmen. Wir haben im August bei allen Landkreisen und kreisfreien Städten eine Abfrage durchgeführt und eine Prognose erstellen lassen, welche Inanspruchnahme bis zum Jahresende vorgesehen ist. Jetzt haben wir diese Zahlen zusammen, werten dies aus. Es wird dann zugunsten von Landkreisen, die noch mehr, als sie bisher zur Verfügung gestellt bekommen haben, kofinanzieren möchten, auch dies möglich gemacht werden.
Wenn auch nicht alles, bezüglich dessen wir bisher beim Bund interveniert haben, umgesetzt worden ist und wir noch nicht die Zugangsvoraussetzung, innerhalb der ersten zwölf Monate arbeitslos zu sein, wegbekommen haben, gibt es Bewegung in der Sache. Eine erste Fördervoraussetzung, Herr Görke, das ist die 24-monatige Arbeitslosigkeit. Arbeitslos sind aber im Sinne des § 16 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches III nur Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Agenturen für Arbeit zur Verfügung stehen. Hier liegt die Krux. Die Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten eben nicht als arbeitslos. Solche Beispiele gibt es weitere, nämlich Zeiten der Krankheit oder eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz. Um diesen Personenkreis nicht zu benachteiligen - an dieser Stelle zitiere ich einen Brief von Herrn Staatssekretär Scheele aus dem BMAS an unseren Landrat, Herrn Zalenga -, wenn es um den Zugang zu weiteren Eingliederungsmaßnahmen oder zum Bundesprogramm KommunalKombi geht, wird in sinngemäßer Anwendung des § 18 Abs. 2 SGB III bei der Prüfung des Vorliegens der 24-monatigen Arbeitslosigkeit ein Zeitraum von fünf Jahren Rahmenfrist vor der Stellenbesetzung im Rahmen des Bundesprogramms betrachtet. Innerhalb dieses Zeitraums muss die 24-monatige Arbeitslosigkeit vorliegen, wobei ebenfalls in sinngemäßer Anwendung des § 18 Zeiten eines Arbeitsentgelts in der Entgeltvariante oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahme die Arbeitslosigkeit zwar unterbrechen, jedoch diese Unterbrechungen innerhalb der bereits genannten Rahmenfrist von fünf Jahren unschädlich sind. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das ist noch nicht alles, was wir wollen, aber damit haben wir einen größeren Personenkreis erschlossen, der an diesem Programm teilnehmen kann.
Also: Wir sind auf dem Weg. Wir sind in ständiger Diskussion. Die Staatssekretäre der Länder arbeiten mit Herrn Scheele
ständig daran, wie wir dieses Programm weitergestalten können. Deshalb ist dieser Antrag wirklich überflüssig. Wir arbeiten daran, dass wir für unsere Langzeitarbeitslosen das Beste erreichen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kollegin Schröder, die Ausschusssitzung am 10. September hatte ja einen Inhalt: Ihr Statistikhobby zu pflegen. An Motiven, die Sie möglicherweise haben, sich am MASGF abzuarbeiten, werde ich mich nicht beteiligen, und insofern haben Sie auch meine Gesichtszüge in dieser Sitzung gesehen, als Sie damals wieder versucht haben, dieses Hobby zu pflegen.
(Frau Dr. Schröder [SPD]: Sie haben sich fachlich gar nicht beteiligt! Sie saßen stumm im Ausschuss!)
Ich komme zu den sachlichen Beiträgen und würde gern mit der Kollegin der CDU-Fraktion beginnen. Ich glaube, wir müssen noch einmal genauer über den Bundesanteil sprechen. Sie haben sich als Koalition gestern in der Aktuellen Stunde sehr kommunalfreundlich gegeben.
An dieser Stelle sei auch Folgendes erwähnt: Zwar hat Brandenburg als eines der ersten Länder die Kofinanzierung mit 150 Euro in dieses Finanzbudget angekündigt, aber das schwarze Sachsen gibt 220 Euro in dieses Budget und dazu noch für Jüngere unter 50 Jahren 50 Euro, mit der Begründung:
„Die geringe Förderhöhe des Bundes für diesen Personenkreis kann damit wenigstens teilweise kompensiert werden.“
Wenn wir wenigstens diesen Ansatz hinbekämen, wären wir als Linke schon zufrieden, und es würde ein ausreichendes Budget gestrickt.
In dem Zusammenhang zur Problematik der Regionen mit verfestigter Arbeitslosigkeit: Frau Ministerin, ich unterstütze diesen Ansatz auch, dieses Instrument gerade in Regionen mit verfestigter Arbeitslosigkeit zu geben. Wir haben aber auch Landkreise, haben Regionen mit einem geteilten Arbeitsmarkt. Mein Landkreis Westhavelland hat eine Arbeitslosigkeit von fast 20 %. Im Osthavelland beträgt sie 8 %. Die durchschnittliche Arbeitslosigkeit liegt damit unter 15 %. Deshalb bitte ich darum, sich nicht nur diesen Ansatz herbeizuwünschen, sondern zu beschließen. Leider habe ich einen solchen Antrag von Ihnen hier noch nicht gesehen. Deshalb müssen Sie unserem Antrag einfach zustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
und zwar das Bedürfnis, zu widersprechen oder zu ergänzen. Herr Görke, Sie haben richtigerweise gesagt, dass Sachsen mehr Mittel zur Kofinanzierung zur Verfügung stellt. Sie haben nur unterschlagen, darauf hinzuweisen, dass Sachsens Kommunen höher verschuldet sind.
Deshalb sieht sich das Land gezwungen, mehr Geld hineinzugeben. Komisch, man trifft sich immer zweimal im Leben.
An der Kofinanzierung liegt es bei uns kaum. Wenn von 3 700 möglichen Antragstellungen Mitte des Jahres bereits 2 000 Anträge eingegangen sind, bedeutet das: Für diese 2 000 Anträge liegt die Kofinanzierung vollständig vor. Nur dann kann ein Antrag überhaupt abgegeben werden. Insofern ist dieses Problem ein nachrangiges. Das Problem besteht vielmehr in der Zugangsvoraussetzung.
Bei dem, was Sie zu den Landkreisen gesagt haben, wiederholen wir beide uns: Wir sehen das Problem. Es gäbe nur dieses Programm nicht, denn auch die europäischen Fördermittel, die darin stecken, sind Strukturfördermittel. Wir müssen uns kluge Argumente und kluge Wege für eine Zielgruppenförderung überlegen. Das ist eine Kleinigkeit, die Sie mit Sicherheit schnell lösen würden, wenn Sie einmal regieren würden. Aber das kommt nicht vor.
Ich muss die Fraktionen nach der Geschäftsordnung jetzt fragen, ob sie Bedarf haben, noch 1 Minute und 14 Sekunden zu reden. - Das ist nicht der Fall.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Linksfraktion in der Drucksache 4/6683. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mit Mehrheit abgelehnt worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Genau, wir wollen ein Bahnerschließungskonzept für den Flughafenbahnhof BBI.
Die Entscheidung, Herr Minister Dellmann, den Flughafen BBI mit öffentlichen Mitteln zu bauen, hängt auf das Engste damit zusammen, dass das Parlament aufgefordert ist, den sparsamen und wirtschaftlichen Einsatz von Steuergeldern zu kontrollieren.
Dabei stellen wir fest, dass es bei der Realisierung des größten und wichtigsten Infrastrukturprojektes der Region zu einer großen Panne gekommen ist, was gleichzeitig auch eine Fehlentscheidung betrifft. Dafür, meine Damen und Herren, trägt wieder niemand die Verantwortung - weder der Bund noch das Land Berlin noch das Land Brandenburg.
- Natürlich. Bei der Planung des BBI wurde einfach vergessen das ist noch die freundliche Variante der Formulierung -, die Anbindung des BBI-Bahnhofs mitzuplanen. Der Planfeststellungsbeschluss für den BBI - das wissen Sie, Herr Schulze gilt auch für den Bahnhof unter dem Terminal. Es ist also alles paletti. Ob und welche Züge zur Eröffnung des BBI in den Bahnhof fahren werden, ist aber völlig offen, weil verpennt wurde...
Der Bahnhof ist mit Steuergeldern in Höhe von 600 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt - wahrscheinlich finden Sie es deshalb so lustig, weil es unseren Landeshaushalt nicht berührt gebaut worden. Er ist ein großer, schöner und moderner Bahnhof. Er verfügt über zwei Gleise für den Fernverkehr, zwei Gleise für den Regionalverkehr und zwei Gleise für dem S-Bahn-Verkehr.