Die erste Frage zielte auf die Nachnutzung. Die Nachnutzung spielt bei allen Fragen der investiven Förderung eine riesengroße Rolle. Das ist auch eine Erfahrung, die wir in den 90er Jahren machen mussten, dass heute viel stärker als bisher nicht nur im Bereich des MLUV, sondern auch im Bereich des MIR oder in anderen Förderbereichen gefragt wird: Wie ist denn nach dem Jahr der Landesgartenschau, aber auch in anderen Fällen die Nachnutzung gewährleistet? Hier geht es vor allen Dingen um die Finanzierbarkeit der dann folgenden Betriebskosten, die dann häufig entweder von der Kommune oder gemeinnützigen Vereinen zu tragen sind. Das ist eine schwierige Frage und führt häufig auch dazu, dass sich Förderentscheidungen in die Länge ziehen, weil diese Fragen so geklärt werden, wie es in den 90er Jahren nicht immer üblich war.
Zur zweiten Frage, zur Verbindung mit den Tourismusverbänden: Auch hier gibt es eine enge Abstimmung in den Regionen. Allein aus den Bewerberunterlagen der einzelnen Kommunen ist zu ersehen - wir haben neun Bewerberkommunen -, dass es hier auch mit den Tourismusverbänden in den Regionen sowie überregionalen Bewerbern eine enge Abstimmung gab. Es ist auch nachvollziehbar, dass es von den Tourismusverbänden Unterstützung für ihre Bewerberkommune gibt.
Man kann darüber nachdenken, ob man sie in kommenden Bewerbungsverfahren direkt in diese Kommission aufnimmt. Wir haben jetzt den Städte- und Gemeindebund mit darin. Wir haben auch den Verein zur Förderung von Landesgartenschauen im Land Brandenburg, vertreten durch den Landesgartenbauverband, darin. Darüber kann man sicherlich reden. Das ist eine Frage, die wir für die kommenden Bewerbungsverfahren klären müssen. Für die Landesgartenschauen, die wir im Land hatten, hat es immer eine starke Unterstützung gegeben. Ich gehe davon aus, dass es auch diesmal so sein wird.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2008 (Zwischen Protest und Strafbarkeit - Eingriff in den Eisenbahnverkehr), die der Abgeordnete Dr. Niekisch stellt.
Bei den massiven Protesten gegen den Transport von CastorBehältern nach Gorleben kam es am Sonntag, dem 9. November, zu diversen Anschlägen auf Signalanlagen der Deutschen Bahn auf Brandenburger Gebiet. Diese Aktionen waren massiv und sind keine legitime Grundlage einer demokratischen Mei
nungsäußerung. Sie überschreiten die Grenzen und haben dabei Leib und Leben Hunderter Fahrgäste bzw. deren Bedrohung billigend in Kauf genommen. Das sind keine Kavaliersdelikte, sondern gefährliche Eingriffe in den Eisenbahnverkehr, die mit hohen Strafen belegt sind.
Dazu frage ich die Landesregierung: Liegen ihr Erkenntnisse zur Tätergruppe und deren politischen Hintergrund vor?
Herr Präsident! Herr Kollege Dr. Niekisch, es ist richtig: Im Zusammenhang mit den in Rede stehenden Castor-Transporten kam es in Brandenburg an vier Tatorten zu Brandanschlägen auf Signalanlagen der Deutschen Bahn AG. Es gab weitere fünf solcher Anschläge in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Das nahezu zeitgleiche Vorgehen an allen neun Tatorten im Bundesgebiet lässt auf eine bundesweit koordinierte Aktion schließen. Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs und im Ergebnis der bisherigen Ermittlungen wird derzeit davon ausgegangen, dass die Deutsche Bahn AG wegen des Castor-Transports geschädigt werden sollte. Nach Informationen, die wir von dem Unternehmen bekommen haben, entstand durch die Brandanschläge allein in Brandenburg ein Schaden von 400 000 Euro.
Am 10. November 2008 ging beim Berliner Verlag ein Selbstbezichtigungsschreiben zu den Brandanschlägen ein. Eine bekennende Gruppe ist dem Schreiben nicht zu entnehmen. Thematisiert wird darin unter anderem der „erforderliche Widerstand“ gegen den Weiterbetrieb von Atomkraftwerken und Atommülltransporten.
Die polizeilichen Ermittlungen wurden in Brandenburg durch eine Ermittlungsgruppe zunächst im Schutzbereich Brandenburg, dann mit Unterstützung des Landeskriminalamtes geführt. Aufgrund der festgestellten überregionalen Zusammenhänge wurde gemäß § 80 Abs. 5 des Brandenburgischen Polizeigesetzes durch das Innenministerium - in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz - dem Landeskriminalamt die weitere Ermittlungsführung übertragen.
Das Verfahren wird wegen Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, der Brandstiftung und der Störung öffentlicher Betriebe geführt. Die Verfahrensführung liegt bei der Staatsanwaltschaft Potsdam. Tatverdächtige konnten bisher nicht ermittelt werden.
Vielen Dank. - Die Frage 2009 (Ganztagsschule: Kritik am Förderprogramm) wird schriftlich beantwortet, da die Fragestellerin nicht anwesend ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 29. Oktober dieses Jahres legte der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen - BBU- ein Rechtsgutachten des Richters
des Bundesverfassungsgerichts a. D., Prof. Udo Steiner, vor, das im Ergebnis eine nachträgliche Belastung von Altanschließern mit Herstellungsbeiträgen für unzulässig erklärt. Damit verbindet sich die klare Forderung nach einer entsprechenden Änderung des Kommunalabgabengesetzes.
Eine gute Geschäftslage, aber ein mageres Ergebnis. - Herr Präsident! Herr Kollege Dr. Scharfenberg, das Gutachten von Prof. Dr. Steiner wurde im Auftrag des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen erstellt. Es geht konkret um die Frage, wann Beitragsforderungen verjähren.
Prof. Dr. Steiner vertritt die Auffassung, dass Beitragsforderungen in der Regel verjährt sind, wenn Aufgabenträger vor Änderung des Kommunalabgabengesetzes zum 1. Februar 2004 nicht über eine wirksame Beitragssatzung verfügten.
Das Oberverwaltungsgericht hat diese Frage in seiner Entscheidung vom Dezember 2007 anders beurteilt. Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Beschwerdeentscheidung vom 14. Juli 2008 ausgeführt, die Kritik an der vorinstanzlichen Entscheidung des OVG gehe fehl. Die Entscheidung lasse keine unrichtige Anwendung bundesrechtlicher Maßstäbe erkennen. Die Urteile des OVG vom Dezember 2007 sind daher rechtskräftig. Es gibt also gegenwärtig keinen Anlass, das Kommunalabgabengesetz anders als das OVG auszulegen.
Die Frage, welche Schlussfolgerungen die Landesregierung aus dem Gutachten zieht, lässt sich relativ einfach beantworten. Wir haben uns in diesem Hause mehrfach mit den Auswirkungen der Gerichtsurteile beschäftigt. Der Landtag hat in seinen Beschlüssen zur sogenannten Altanschließerproblematik die weitere Vorgehensweise vorgegeben. Daran halten wir uns.
Die Vorgehensweise, die wir hier erörtert haben, hat zu Folgendem geführt: Die Festsetzungsfrist für Anschlussbeiträge im Wasser- und Abwasserbereich durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes ist bis zum 31. Dezember 2011 verlängert worden. Der Landtag hat in seiner Entschließung vom 18. September - ich möchte sie Ihnen noch einmal zur Kenntnis bringen - die Landesregierung gebeten, dem Landtag bis Januar 2009 einen Gesetzentwurf vorzulegen; dessen Eckpunkte trage ich jetzt nicht im Einzelnen vor, da ich davon ausgehe, dass Sie das wissen.
Herr Minister, zum Ersten würde mich interessieren, wann Sie uns das Ergebnis der umfangreichen Befragung der Verbände vorlegen wollen.
Zum Zweiten: In dem Gutachten wird darauf Bezug genommen, dass das Innenministerium noch in einer 2005 erlassenen Verwaltungsvorschrift davon ausging, dass es keine Rückwirkung geben werde, obwohl zu jenem Zeitpunkt das KAG geändert war. Wie bewerten Sie das aus heutiger Sicht?
Ich bewerte das gar nicht. Das OVG hat entschieden. Die Entscheidung ist rechtlich unanfechtbar und die Grundlage unserer weiteren Betrachtungsweise. Wenn Sie mit Ihrer Frage unterstellen wollen, dass wir uns geirrt haben, dann sage ich: Ja, es kann sein, dass wir uns geirrt haben. Ich weiß es nicht. Entscheidend ist das Urteil des OVG.
(Sarrach [DIE LINKE]: Entscheidend ist der Wille des Gesetzgebers, nicht die Auslegung des OVG! - Frau Leh- mann [SPD]: Letztlich muss es auch gerichtsfest sein!)
- Das Gericht ist in der Lage, festzustellen, ob ein Gesetzentwurf, den Sie, der Landtag, durchgepaukt haben, richtig ist. Das ist so. Wir haben - Gott sei Dank! - die Gewaltenteilung. Sehen Sie einmal nach; Sie befassen sich doch täglich damit.
Die erste Frage bezog sich darauf, wann wir das Ergebnis vorlegen. Diese Frage müsste ich an den Kollegen weitergeben, der Herr der Zahlen ist; ich bin es nicht. Wir haben uns vorgenommen - ich hoffe, ich sehe das richtig, Kollege Dr. Woidke -, dass bis Ende des Jahres die Zahlen vorliegen. Nach ihrer Bewertung fließen sie in unsere Überlegungen ein, sodass wir im I. Quartal zu einem Ergebnis kommen. Der Januar fängt unmittelbar nach Silvester an.
Ich rufe die Frage 2011 (Einladung zur Früherkennungsunter- suchung) auf, die die Abgeordnete Schier stellt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Laut Presseinformationen gibt es in Schleswig-Holstein erste Erfolge aufgrund der landeseigenen Regelungen zur Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9. Die Zahl der Familien, die auf die Einladung nicht reagieren, ist zwar immer noch
Ich frage die Landesregierung: Welche ersten Erkenntnisse gibt es, nachdem auch bei uns landesspezifische Regelungen zur Einladung zu den Früherkennungsuntersuchungen in Kraft getreten sind?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schier, seit dem 1. Juni 2008 wird gemäß § 7 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz das verbindliche Einladungs- und Rückmeldewesen umgesetzt. Bisher wurden durch das Landesgesundheitsamt 5 695 Kinder zur U6, 6 234 Kinder zur U7 und 6 455 Kinder zur U8 eingeladen. Eine aussagefähige Quote zu den Rückmeldungen, bezogen auf die versandten Einladungen, lässt sich noch nicht ermitteln, da die letztmöglichen Termine für die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen noch nicht erreicht sind. Alle Kinderärztinnen und Kinderärzte wurden vom MASGF auf die Einführung des Einladungs- und Rückmeldewesens nochmals aufmerksam gemacht und um Rückmeldung zu den Untersuchungen gebeten.
Mit Beginn des Monats November wurden den Gesundheitsämtern erstmalig die Kinder benannt, bei denen bisher keine Rückmeldung über die Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchung U6 vorliegt.
Im Dezember bzw. im Januar 2009 wird dies für die Kinder folgen, die die Früherkennungsuntersuchungen U7 und U8 nicht wahrgenommen haben, um, wie es das Gesetz vorsieht, angemessene Maßnahmen zur Erhöhung der Teilnahmequote ergreifen zu können.
Zusätzlich wurden 15 937 Kinder und Jugendliche zu den U7a, U9 und J1 eingeladen. Bei diesen Untersuchungen bestehen bekanntlich keine Rückmeldeverpflichtungen durch die niedergelassenen Ärzte.
Aus den dargelegten Daten wird deutlich, dass sich das Einladungs- und Rückmeldewesen in der Anfangsphase befindet. Endgültige Rückschlüsse über eine Erhöhung der Teilnahmeraten an den Früherkennungsuntersuchungen können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.
Im Ergebnis wird das Einladungs- und Rückmeldeverfahren praktisch umgesetzt und von den Beteiligten grundsätzlich positiv bewertet.