Protokoll der Sitzung vom 21.01.2009

Wenn dadurch, dass sie Beiträge zahlen müssen, Hilfebedürftigkeit eintritt, dann gilt das auch für diese Personen. Sie können dann einen Antrag auf eine teilweise oder vollständige Übernahme dieser Kassenbeiträge stellen. Aber sie müssen ihn halt stellen. Trotzdem sage ich: Die Krankenkassen handeln richtig, wenn sie das Problem dadurch in den Griff bekommen wollen, dass sie säumigen Beitragszahlern nur einen eingeschränkten Leistungsbezug gewähren; denn es zahlen alle anderen Versicherten und Steuerzahler mit. Das muss man deutlich sagen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Vielen Dank. - Die Abgeordnete Richstein und der Ökostrom finden sich in der Frage 2130 (Ökostrom für die Landesver- waltung) wieder.

In der Presse wurden Forderungen an die Landesregierung erhoben, die Energieversorgung der Landesbehörden auf Ökostrom umzustellen. Auch die CDU setzt sich für eine umweltfreundliche und wirtschaftliche Energieversorgung ein. Das Einsparen von Energie, die Erhöhung der Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien sind tragende Säulen einer Klimaschutzpolitik. Gleichwohl ist jedes Verwaltungshandeln laut Haushaltsordnung des Landes (§ 7 LHO) dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verpflichtet.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie steht sie zu diesen Forderungen?

Herr Minister Speer, verraten Sie es uns bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es schön, dass sich auch die CDU für Ökostrom stark macht.

(Zuruf von der CDU: Schon immer!)

- Ja, schon immer, besonders für Atomstrom.

(Beifall und Lachen bei der Fraktion DIE LINKE)

Die Frage lautet ja: Kommen die unterschiedlichen Produktionskosten bei dem Verbraucher an? Wir sind in dem Sinne ja

auch Verbraucher. In Deutschland wirken die gesetzlichen Zwangsmaßnahmen und die Fördermaßnahmen so, dass beim Endabnehmer unterschiedliche Stromgestellungskosten kaum ankommen. Die Windenergie und die Photovoltaik - das wissen Sie - sind in der Produktion wesentlich teurer als zum Beispiel Strom aus Braunkohle oder Atomstrom. Beim Endverbraucher kommt das nicht an, weil es vorher nivelliert wird und alle Verbraucher bzw. bei Fördermaßnahmen Steuerzahler solidarisch diese Preisunterschiede mittragen.

Betrachten wir einmal den Landtag. Er hat im Jahr 2007 720 000 Kilowattstunden verbraucht. Was damit alles gemacht wurde! Wenn Sie ins Internet gehen und bei Preissuchmaschinen für Strom die Vergleiche anschauen, dann können Sie bei fünf Anbietern, die wir für Testzwecke eingegeben haben, bei den Jahreskosten eine Preisspanne zwischen 133 000 Euro und 159 000 Euro finden. Von diesen fünf Anbietern, die wir getestet haben, liefert der zweitbeste 100 % erneuerbare Energien. So steht es zumindest auf dem Label. Der schlechteste hat nur 15 % erneuerbare Energien, 60 % Kohle und ca. 25 % Atomstrom. Sie können also sehen, dass die Frage des Mixes und der Mächtigkeit des Anteils von erneuerbaren Energien für den Preis nicht unbedingt eine herausragende Bedeutung hat, sondern wahrscheinlich die einzelnen Gewinnspannen, Handelsspannen, eine Rolle spielen, die dann zu diesen unterschiedlichen Angeboten führen.

Wir bereiten gerade eine europaweite Ausschreibung vor, um für die gesamte Landesverwaltung neue Verträge zu schließen. Dabei stehen für uns Verfügbarkeit, Sicherheit, Ökologie und auch Wirtschaftlichkeit in einem angemessenen Verhältnis. Aber Sie können, wie gesagt, bei den Beispielen sehen, dass die Frage, wie viel sogenannter Ökostrom sich in dem Mix befindet, nicht ausschließlich für die Preisgestaltung verantwortlich ist. Danke.

Der Abgeordnete Krause möchte hierzu auch noch etwas wissen.

Ich habe eine Nachfrage zum Thema Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit. Der Berliner Senat hat beschlossen, eine Abgabe für jeden Flug zu zahlen, den die Senatsmitglieder und Mitarbeiter der Landesverwaltung antreten, und das Geld in eine Umweltstiftung einzuzahlen. Können Sie sich vorstellen, Ähnliches auch für Brandenburg zu realisieren?

Kann ich mir nicht vorstellen, weil wir nicht so viel wie die Berliner fliegen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herr Krause, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass das keine Nachfrage, sondern eine selbstständige neue Frage war.

Wir kommen zur Frage 2131 (Ganztagsschulprogramm) der Abgeordneten Lieske.

Nachdem das IZBB in Brandenburg sehr erfolgreich und übernachgefragt war, bestand bis zum 15. Dezember 2008 nochmals für 20 Grundschulen und 10 Schulen der Sekundarstufe I die Möglichkeit, einen Antrag auf Einrichtung des Ganztagsbetriebs zu stellen.

Ich frage die Landesregierung: Wann werden die Anträge der Schulen beschieden?

Herr Minister Rupprecht, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Lieske, ich teile Ihre Ansicht: Das Ganztagsschulprogramm war wirklich ein großer Erfolg. - Die 130 Millionen Euro sind voll gebunden. Die Zuwendungen sind inzwischen investiert. Das letzte Geld fließt derzeit noch. Ich glaube, das ist ein großer Erfolg, der nach dem zögerlichen Beginn nicht unbedingt zu erwarten war.

Wenn man jetzt auch noch die Eigenanteile der Träger hinzunimmt, dann haben wir ein Investitionsvolumen von insgesamt 245 Millionen Euro. Die Schulträger haben also noch einmal fast die gleiche Summe dazugepackt. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch einmal ganz herzlich bedanken.

Insgesamt 343 brandenburgische Schulen sowohl in freier als auch in öffentlicher Trägerschaft sind beteiligt. Denen kommt das Geld also zugute. Erlauben Sie mir einen Hinweis: Eigentlich ist das Ganze auch ein Konjunkturpaket; denn die jetzt laufenden Baumaßnahmen sind natürlich auch ein Wirtschaftsförderungsprogramm. Das ist erfreulicherweise nebenbei auch noch dabei herausgekommen.

Die Schulämter prüfen derzeit die Anträge, die im Dezember eingegangen sind, auf Genehmigungsvoraussetzung. Das Konzept wird also geprüft, wie es üblich ist. Ich gehe davon aus, dass sicherlich fast alle genehmigungsfähig sind, sodass dann die Personalsituation an den Schulen von uns so gestaltet wird, dass ein Ganztagsbetrieb möglich wird. Jetzt kommt etwas Erfreuliches: Es sieht so aus, dass diese Schulen eventuell sogar noch in den Genuss kommen, Investitionskosten vom Bund aus dem Konjunkturpaket II, über das wir heute schon mehrfach gesprochen haben, erstattet zu bekommen.

Ich fordere deshalb die Schulträger prophylaktisch auf, sich mit ihren Projekten zu beschäftigen und Konzeptionen bzw. Planungen schon einmal in Angriff zu nehmen. Ich will das Ganze befördern - jetzt zu Ihrer eigentlichen Frage -, indem wir den Bearbeitungszeitraum noch einmal um einen Monat verkürzen und ich - das verspreche ich - dafür sorgen werde, dass die betroffenen Schulen schon Anfang März ihre Genehmigungen erhalten, sodass dann zügig eventuell auch gebaut werden kann. - So weit meine Antwort.

Es gibt Nachfragebedarf.

Beim IZBB-Programm, dessen Erfolg hier ja außer Frage steht, hat auch der regionale Proporz der Antragsteller eine Rolle ge

spielt. Wie wird es in diesem nachgeschobenen Verfahren damit aussehen?

Sollte es eine so große Übernachfrage geben, dass man eine regionale Zuteilung steuern muss, dann werden wir das tun. Wir haben noch einige weiße Flecken als Rest des IZBB-Verteilungsprogramms. Derzeit sieht es aber so aus, dass wir alle Anträge genehmigen können und die Antragsteller dann auch entsprechend die Sicherheit haben, dass sie ihre Schule zukünftig als Ganztagsschule organisieren können.

Die Frage 2132 (Abwärtstrend in berlinfernen Regionen) stellt der Abgeordnete Nonninger.

Gemäß einer aktuellen Prognose der Bertelsmann-Stiftung werden bis 2025 rund 140 000 Menschen, also ca. 5 %, weniger in Brandenburg leben. Das ist zwar weniger als die Rückgänge in den anderen neuen Bundesländern, dennoch wurden dramatische Unterschiede zwischen dem Berliner Umland und berlinfernen Regionen attestiert. Nach dieser Prognose verliert zum Beispiel Frankfurt (Oder) bis zum Jahr 2025 weitere 23,5 % seiner Bevölkerung. Die Einwohnerzahl in der Uckermark sinkt um weitere 28 000 auf dann nur noch 109 000 Einwohner. In Südbrandenburg sieht es nicht weniger dramatisch aus.

Ich frage die Landesregierung: Welche Konzepte hat sie, um den Abwärtstrend der berlinfernen Regionen zu stoppen und insbesondere der Jugend Perspektiven zu bieten?

Herr Staatssekretär Appel wird uns die Antwort geben.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt zahlreiche Prognosen. Ich denke, man sollte sich für eine entscheiden. Aus diesem Grund halten wir uns an die Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und des Landesamtes für Bauen und Verkehr. Sie sagen uns voraus, dass es im Jahr 2030 in Brandenburg etwa 2,193 Millionen Einwohner geben wird. Dies ist ein erheblicher Bevölkerungsverlust. Die Prognosen der Bertelsmänner dieser Welt und anderer seien einmal dahingestellt. Jedoch gehen alle davon aus, dass es in Brandenburg weniger Einwohner geben wird.

Die Politikkonzepte des Landes haben generell das Ziel, in den Regionen stabilisierend zu wirken und Perspektiven für Gesellschaft und Bürger zu eröffnen. Beispielhaft sei hier darauf hingewiesen, dass die Landesregierung an einer Neuausrichtung der Förderstrategie - mit Branchenschwerpunkten und regionalen Wachstumskernen - gearbeitet hat. Zudem haben wir sicherlich durch das familienpolitische Programm und durch die seniorenpolitischen Leitlinien des Landes eine wirtschafts- und gesellschaftspolitische Bedeutung. Die Bedarfslage der Jugend wird durch Konzepte und Initiativen des Fachkräfteinformationssystems abgedeckt. Darüber hinaus liefert das Land Orientierung bei der Abschätzung des Fachkräftebedarfs. Schulabgänger und Schulabgängerinnen erhalten Übersichten, in wel

chen Branchen und in welcher Region künftig Fachkräfte - ein sehr wichtiges Thema - gesucht werden.

Dies sind nur einige beispielhafte Maßnahmen. Wenn Sie sich über die zahlreichen einzelnen Projekte informieren wollen, können Sie dies bei den einzelnen Fachressorts unter www.brandenburg.de und www.demografie.brandenburg.de - speziell zum demografischen Wandel - tun. Dort finden Sie zahlreiche weitere Einzelprojekte, die dem Konzept der Landesregierung entsprechen und die es fördern, dass wir die Menschen bzw. die Fachkräfte, die wir haben, möglichst auch halten können. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und erinnere Sie daran, dass wir um 13 Uhr die Verfassungsrichter wählen wollen. Aufgrund dessen empfehle ich Ihnen, um 12.55 Uhr wieder hier zu sein.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.02 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.02 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur Nachmittagssitzung. Zudem begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Einstein-Gymnasiums in Angermünde. Ich wünsche euch einen spannenden Nachmittag.

(Allgemeiner Beifall)

Ich begrüße auch die anwesenden Kandidatinnen und Kandidaten für die Arbeit am Brandenburger Verfassungsgericht. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen und gute Wahlerfolge!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Wahl von Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg

Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der SPD

Drucksache 4/7128