Protokoll der Sitzung vom 22.01.2009

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Die Rednerliste ist beendet, und wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegt der Antrag in der Drucksache 4/7134 vor, eingebracht von den Fraktionen der SPD und CDU. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei zwei Stimmenthaltungen ist einheitlich diesem Antrag zugestimmt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Abschlüsse von Förderschulen bundesweit aufwerten berufliche Eingliederung verbessern

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

Drucksache 4/7135

Des Weiteren liegt Ihnen ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/7159 vor.

Ich eröffne die Aussprache, und der Abgeordnete Senftleben erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht sehr oft ist die Allgemeine Förderschule bzw. der Abschluss an Förderschulen Thema hier im Landtag. Ich denke, leider zu selten, und zwar aufgrund der Tatsache, dass es in der öffentlichen Debatte nicht immer eine solche Rolle spielt wie vergleichbare Dinge, die im Bildungsbereich wichtig sind. Deshalb möchte ich als Hintergrund für den heutigen Antrag den Weg eines Schülers an einer Allgemeinen Förderschule beschreiben, so wie er sich in der Regel Jahr für Jahr vorfinden lässt.

Ein Schüler an einer Allgemeinen Förderschule macht nach zehnjähriger Schulzeit einen Abschluss, der aber außerhalb Brandenburgs weder anerkannt wird noch eine Rolle spielt, der aber auch innerhalb des Landes keine Rolle spielt, weil es im Prinzip nur ein landeseigener Abschluss ist, dem aber, wie gesagt, die Anerkennung fehlt. Wenn sich ein junger Mensch im ersten Halbjahr der 10. Klasse an einer Förderschule befindet, bekommt er eine freundliche Einladung der für ihn zuständigen Arbeitsagentur. Dann darf dieser junge Mensch einen Test durchlaufen, und zwar an einem Tag, abhängig von den Dingen, die dabei eine Rolle spielen. Allein dieser Test ist ausschlaggebend dafür, ob er anschließend in ein berufsvorbereitendes oder in ein berufsorientiertes Programm oder vielleicht sogar - was noch besser ist - in eine richtige Berufsausbildung wechseln darf. Sprich: Die zehn Jahre Schule, die zehn Jahre Engagement der Lehrer oder auch der Eltern spielen keine Rolle. Einzig und allein was die Arbeitsagentur sagt, ist ausschlaggebend dafür, was diesen jungen Leuten nach ihrer Schulzeit widerfahren kann.

Ich glaube, meine Damen und Herren, dass an dieser Stelle deutlich wird, dass der Lernerfolg dieser jungen Menschen, die sich mit Sicherheit genauso engagieren, es aber aufgrund ihrer allgemeinen Lernbehinderung nicht besser bewerkstelligen

können, als sie es in der Form tun, nicht entsprechend belohnt oder anerkannt wird. An der Stelle - das sagen wir als Große Koalition ganz eindeutig - muss es eine andere, eine neue Form des Ganzen geben.

Der Antrag kommt zur rechten Zeit. Denn es gibt seit Januar einen neuen KMK-Präsidenten, den Kollegen Tesch aus Mecklenburg-Vorpommern, der in einer seiner Antrittsreden gesagt hat, er möchte das Thema der bundesweiten Aufwertung von Abschlüssen an Allgemeinen Förderschulen behandeln und zu einem Erfolg führen. Wenn Abiturienten mit ihren Abschlüssen und Schüler mit Real- oder Hauptschulabschlüssen bundesweit anerkannt werden, so ist es eigentlich logisch, dass auch Absolventen dieser Schulform eine deutschlandweit geltende Anerkennung zuteil wird.

Noch eine Hintergrundinformation, damit Sie die Betonung des Ganzen erkennen können: Wenn diese jungen Menschen dann in ein berufsorientierendes oder -vorbereitendes Jahr gehen müssen, dann dürfen sie eventuell mit jungen Leuten zusammensitzen, die an einer Allgemeinen Schule keinen Abschluss erreicht haben. Das sind in der Regel junge Leute, die weder Lernwillen noch Leistungswillen mitbringen. Das ist gerade für einen solchen jungen Menschen natürlich nicht unbedingt das beste Umfeld, um eine Berufsausbildung machen zu dürfen.

Es gibt das Rundschreiben 12/06 vom 16. Mai 2006 des Bildungsministeriums hier im Land Brandenburg mit der Überschrift „Bildungsgänge zur Vertiefung der Allgemeinbildung und Berufsorientierung oder Berufsvorbereitung“. Darin ist festgehalten, wer alles von diesem Programm, von dem ich gerade gesprochen habe, profitieren darf. Neben den jungen Leuten an Allgemeinen Förderschulen dürfen auch noch andere davon profitieren, nämlich „Drogenabhängige junge Leute, strafentlassene Jugendliche oder junge Strafgefangene“. Das heißt, im Extremfall kann ein Schüler der Allgemeinen Förderschule nach zehn Jahren Engagement in eine berufsvorbereitende Klasse mit jungen Leuten kommen, die auf der eben genannten Basis weiß Gott kein gutes Vorbild dafür sind, auf der Basis ihrer Lernfähigkeiten und Qualifikationen entsprechenden Lernerfolg zu erzielen.

Deswegen, meine Damen und Herren, ist es wichtig zu sagen: Es sind in Brandenburg allein 9 000 junge Leute, die jeden Tag an Allgemeinen Förderschulen lernen. Auch da gibt es Schwierigkeiten, gar keine Frage, aber wir können da nicht einfach sagen: Wer an dieser Schule ist, wird gleichgestellt mit einem jungen Menschen, der keinen Abschluss und auch nicht mehr den Willen hat, einen solchen in Brandenburg zu erreichen.

Meine Damen und Herren, der Antrag, der Ihnen heute vorliegt, kann auch deshalb Zustimmung finden, weil wir als Fraktion uns schon bundesweit mit diesen Themen beschäftigt haben. Wir haben Gespräche geführt und sind zu der Erkenntnis gekommen, dass es in allen Ländern für diesen Weg eine große Zustimmung gibt. Aus diesem Grund glaube ich auch, dass wir in Brandenburg diese Initiative starten sollten.

Ein letzter Satz dazu: Es gibt für Schüler mit dem Abschluss einer Allgemeinen Förderschule bundesweit 61 anerkannte Ausbildungsberufe. Natürlich müssen diese dann auch entsprechend erlernt werden können. Die Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Abschluss. Wir können dies mit den Maßnahmen, die

wir Ihnen beschrieben haben, erreichen. Deswegen und auch aufgrund des Antrags der Fraktion DIE LINKE glaube ich erkannt zu haben, dass wir an dieser Stelle den Weg gemeinsam beschreiten und insofern auch Ihre Zustimmung erwarten können. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort erhält die Abgeordnete Große.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! DIE LINKE teilt die Grundintention des Antrags. Das Grundrecht auf Bildung gilt selbstverständlich auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Auch diese Kinder haben ein Recht auf einen Abschluss, der ihnen einen Anschluss, also Teilhabe, ermöglicht. Herr Kollege Senftleben, ich würde die Kinder, die drogenabhängig sind, die in solchen sozialen Schwierigkeiten sind, da durchaus mit einbeziehen. Auch diese Kinder haben ein Recht auf unsere Fürsorge. Das sollte man nicht von vornherein so auseinanderhalten.

Richtig ist erstens, dass der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Förderbedarf überdurchschnittlich hoch ist. Richtig ist zweitens, dass der Anteil von Schülern mit Förderbedarf, die eine Förderschule besuchen, ebenfalls überdurchschnittlich hoch ist. Richtig ist drittens, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die trotz der besonderen Förderung an Förderschulen oder im gemeinsamen Unterricht keinen qualifizierten Abschluss erhalten, in Brandenburg überdurchschnittlich hoch ist. Viertens ist der Anteil dieser geförderten Schülerinnen und Schüler, die nach absolvierter Schulpflicht keine qualifizierte Ausbildung erhalten, überdurchschnittlich hoch.

Es gibt also Handlungsbedarf. Da bin ich noch ganz bei Ihnen. Dieser betrifft natürlich die KMK. Meine Aufzählung belegt aber auch, dass das Land gefordert ist. Der Koalitionsantrag will zunächst die Statistik bereinigt wissen, damit wir aus dieser Schmuddelecke der Länder mit den hohen Quoten von Schülern ohne Abschluss herauskommen.

Es soll also keine Gleichsetzung von Schülern ohne Abschluss mit Schülern, die die Förderschule abgeschlossen haben, mehr geben. Das ist verständlich. Aber wem wäre da geholfen? Ich stelle zudem verwundert fest - vor allem in Richtung SPD -, dass der vorliegende Antrag nur auf Schülerinnen und Schüler an Förderschulen - so heißen die übrigens im Gesetz gar nicht mehr, und das aus gutem Grund - zielt. Wollen Sie Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht von dieser Abschlussregelung ausschließen? Warum tauchen die hier nicht auf? Denen geht es doch genauso, wie Herr Senftleben es beschrieben hat: Es gibt einen festgestellten Förderbedarf, die Kinder werden nach Förderlehrplänen unterrichtet und erhalten keinen qualifizierten Abschluss.

Das Grundproblem ist - das ist eine Angelegenheit der KMK -, dass in Deutschland bildungsgangbezogene und eben nicht schulstufenbezogene Abschlüsse vergeben werden. Das wäre unser Lösungsangebot. Da die KMK bisher aber leider zu we

nig auf uns Linke hört, können wir uns halt nur in dem derzeitigen Rahmen bewegen.

Zurück zu Ihrem Antrag. Ihre schwammige Formulierung: Die Länder werden die Voraussetzungen verbessern, sodass Schülerinnen und Schüler zum Hauptabschluss geführt werden - so wollte die CDU den Abschluss benennen, warum heißt er nicht weiter Berufsbildungsreife, also positiv konnotiert? -, reicht nicht, meine Damen und Herren der Koalition. Das Land Brandenburg muss es tun! Wir brauchen eine qualifizierte und ausfinanzierte Frühförderung im Elementarbereich; darauf verweist Ihr Antrag. Wir brauchen natürlich qualifizierte Sonderpädagoginnen und -pädagogen. Wir brauchen für den gemeinsamen Unterricht qualifizierte Pädagogen. Wir brauchen mehr Förder- und Teilungsunterricht. Wir brauchen das Angebot der Fremdsprache; darüber haben wir heute schon gesprochen. Das ist im Übrigen in allen europäischen Ländern eine Selbstverständlichkeit auch für Kinder mit Förderbedarf im Bereich Lernen. Um die geht es uns in erster Linie, denn Kinder mit dem Förderschwerpunkt körperliche Entwicklung oder emotionalsoziale Entwicklung oder Sehen oder Hören sind ja von der Abschlussproblematik nicht in dem Maße betroffen.

Sie haben das alles bisher auch ein Stück weit verhindert. Gut, jetzt geben Sie der Landesregierung diesen Auftrag. Ich hoffe, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, dass Sie sich bei der nächsten Haushaltsberatung noch daran erinnern; denn der Minister kann sich letztlich nur im Rahmen der finanziellen Gegebenheiten bewegen.

Gegen ein Konzept der Landesregierung, um den Übergang in die berufliche Bildung zu verbessern, kann auch die Linke nichts haben. Es gibt neben dem, was Herr Senftleben beschrieben hat, derzeit einen unlauteren Verdrängungswettbewerb, das heißt, die Schüler mit Berufsbildungsreife, dem Hauptschulabschluss, drängen auch auf die wenigen vorhandenen Plätze in diesem Segment, also auf die 61 Ausbildungsrichtungen. Trotz der zu erwartenden Fachkräftesituation wird sich in diesem niedrigqualifizierten Segment wahrscheinlich relativ wenig bewegen. Hier brauchen die Schwächsten unsere Unterstützung.

Das Hauptargument aber, weswegen wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können, ist Folgendes: Am 19.12.2008 ist vom Bundesrat endlich - ich sage ausdrücklich „endlich“, nach langem Hängen und Würgen - die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung vom 13.12.2006 beschlossen worden. Darin sind wir ausdrücklich aufgefordert worden, Integration und Inklusion anzustreben. Das muss sich in dem Antrag in irgendeiner Form wiederfinden. Integration gibt es nur im Elementarbereich, um am Ende weniger Kinder mit Förderbedarf zu haben; so lese ich Ihren Antrag. Das reicht uns nicht. Deswegen haben wir den Entschließungsantrag vorbereitet. Die Grundidee bleibt erhalten, die Maßnahmen aber unterscheiden sich.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort erhält die Abgeordnete Geywitz.

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Bildungspolitik - von den Morgenstunden bis zum Nachmittag. Wir haben mit unserem

Antrag einen Teilbereich herausgegriffen, der sehr wichtig ist. Wenn man es mit der Bildungsteilhabe ernst meint, muss man schauen, was mit den Schülern ist, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Es ist explizit kein umfassender Antrag - Sie haben darauf hingewiesen, im Bereich der Frühförderung haben wir uns auf den Elementarbereich konzentriert -, sondern er setzt gezielt an Eckpunkten an.

Frau Große als Kennerin der Materie ist sogar aufgefallen, dass er sich im Bereich der Förderschulen und der Hauptschulabschlüsse sprachlich von Anträgen unterscheidet, die Herr Senftleben und ich sonst immer zu dem Thema stellen. Für Kenner der Materie ist vielleicht erkennbar, dass die Formulierung wortwörtlich dem Beschluss des Bildungsgipfels entnommen wurde. Das ist vielleicht ein sensibler Punkt. Als Abgeordnete finde ich es sehr schön, wenn sich die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten verständigen, aber ich habe doch den Ehrgeiz, dass es das Parlament sein sollte, das der Landesregierung einen Handlungsauftrag gibt. Der Bildungsgipfel war ein Hügelchen, aber ein Punkt, auf den man sich verständigt hat, war die Frage der Abschlüsse der Förderschüler; daher auch die Begriffe „Hauptschulabschluss“ und „Förderschulen“. Wir wollen, dass die Förderschüler, die so weit förderfähig sind, dass sie den Hauptschulabschluss erlangen können, eine entsprechende Struktur vorfinden. Das ist derzeit nicht der Fall. Sie wissen, was ich meine, Thema Fremdsprache etc.

Was die Anerkennung angeht, so ist es Lehrern wie Eltern schwer zu vermitteln, warum Schüler, die zehn Jahre erfolgreich eine Allgemeine Förderschule durchlaufen haben, einen Abschluss bekommen, der nicht anerkannt ist. Das kann man nicht erklären. Das wollen wir ändern, und ich denke, das ist nachvollziehbar.

(Glocke der Vizepräsidentin)

Es ist unstrittig, dass das Hauptziel der Sozialdemokratie darin besteht, Förderbedarf zu vermeiden. Das hat viel mit Frühförderung zu tun, Stichworte sind: Netzwerk „Gesunde Kinder“, verpflichtende U-Untersuchungen, Kindergartenpersonalschlüssel.

Eine wichtige Frage, die wir in der nächsten Legislaturperiode beantworten müssen, ist: Was ist mit einer Ausweitung bzw. dem Anschluss von FLEX in Klassenstufe 3 und 4? Darum geht es heute nicht.

Unser Antrag ist überschaubar. Wir als Parlamentarier haben versucht, die Vorgaben des Bildungsgipfels aufzugreifen - so viel Ehrgeiz haben wir dann doch - und mit dem Punkt „Übergang von der Förderschule zur Berufsausbildung“ zu untersetzen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich denke, es ist ein wichtiger Punkt. Wir versuchen, eine Doppelstrategie zu fahren. Es bleibt dabei, wir wollen durch Frühförderung und Integration den Anteil der Förderschüler reduzieren. Natürlich werden wir es nicht schaffen, dass es von heute auf morgen keine Kinder mit Förderbedarf oder Kinder, die auf die Allgemeine Förderschule gehen, mehr gibt. Auch sie brauchen eine Perspektive, in die Berufsausbildung zu kommen. Dazu soll der Antrag dienen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Frau Geywitz. - Das Wort erhält die Abgeordnete Fechner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kollegen der Koalitionsfraktionen möchten, dass zukünftig Absolventen der Förderschulen nicht automatisch mit Schülern ohne Abschluss gleichgesetzt werden. Dazu sollen künftig die Voraussetzungen verbessert werden, sodass alle geeigneten Schüler der Förderschulen über den schulspezifischen Abschluss hinaus zum Hauptschulabschluss geführt werden. Dagegen hat die DVUFraktion nichts, solange es sich auf die Förderschüler beschränkt, die auch wirklich dazu geeignet sind. Diesem Teil des Antrags könnten wir also durchaus zustimmen.

Doch die Koalitionäre möchten noch mehr. Sie möchten - so steht es wörtlich in ihrem Antrag -, dass das Parlament beschließt, dass durch erfolgreiche Integrationsmaßnahmen im Elementarbereich der Anteil der Förderschüler insgesamt reduziert werden soll. Also durch erfolgreiche Integrationsmaßnahmen! Meine Damen und Herren, das ist die Lösung! Wir lösen das Problem durch erfolgreiche Maßnahmen. Doch wie diese Maßnahmen aussehen, steht nicht in Ihrem Antrag. Es steht darin, diese Maßnahmen sollen erfolgreich sein. Im Übrigen könnte das die ultimative Lösung aller Probleme sein. Wir lösen die Probleme durch erfolgreiche Maßnahmen. Die Schulden des Landes werden durch erfolgreiche Maßnahmen der Finanzpolitik abgebaut. Der Krieg in Gaza wird durch erfolgreiche Verhandlungen beendet. Der Anteil der Förderschüler wird ganz einfach durch erfolgreiche Integrationsmaßnahmen reduziert.

Wie diese Maßnahmen aussehen, ist letztlich egal. Hauptsache, sie sind erfolgreich.

(Unruhe)

Die märchenhaften Schildbürger hätten eine solche Argumentation sicherlich jubelnd begrüßt, doch, meine Damen und Herren, wir leben hier nicht in Schilda, auch wenn der Ministerpräsident Platzeck heißt. Sie werden sicherlich verstehen, dass wir vor diesem Hintergrund Ihrem Antrag nicht uneingeschränkt zustimmen können.

(Beifall bei der DVU - Frau Hackenschmidt [SPD]: Da sind wir aber froh!)

Herr Minister Rupprecht, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag zielt in zwei Richtungen: auf bildungspolitische Vorhaben und Maßnahmen in Brandenburg und darüber hinaus auf die länderübergreifende Unterstützung für die Bildungs- und Ausbildungschancen junger Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Ich greife die Anregungen gern auf und kündige Ihnen an, dass sich Brandenburg in der Konferenz der Kultusminister dafür aussprechen wird, den Abschluss an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“ bei der Erarbeitung des deutschen Qualifikationsrahmens zu berücksichtigen und einzustufen. Ich bin zuversichtlich, dass daraus eine gemeinsa