Ich möchte auch daran erinnern, dass unser Antrag hieß, parlamentarische Initiativen ernst zu nehmen, aber der zweite Satz nach dem Strich sprach von „schnellem parlamentarischen Handeln“. Schnelles parlamentarisches Handeln ist möglich, ohne dass wir uns hier gegenseitig im Wahlkampfgeplänkel Vorwürfe machen. Natürlich sind wir in Wahlkampfzeiten. Auch Herr Dombrowski, Ihr Generalsekretär, weiß das sehr gut. Er ist bei den Veranstaltungen der Initiative aufgetreten und hat allen alles versprochen. Insofern sind Sie nicht frei von solchen Geschichten. Das möchte ich hier auch noch einmal ganz deutlich sagen.
Frau Kollegin Lieske hat noch einmal in sehr gründlicher Art und Weise versucht darzulegen, was passiert ist. Das ist richtig; das ist passiert, das sind gute Ergebnisse. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass unser Ansatz ein anderer ist. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Kriterium;
Wir müssen auch für die Null- bis Dreijährigen wegen der Chancengleichheit den Rechtsanspruch wieder herstellen. Auch das wird Geld kosten. Natürlich müssen auch wir uns darüber Gedanken machen, wo dies herkommen soll. Das werden wir tun, Frau Kollegin Hartfelder.
Wir alle sind entsprechend angehalten, und so habe ich auch mein Eingangsstatement angelegt, wie Sie wahrnehmen konnten, Lösungen vorzulegen.
Kita-Erzieherinnen und -Leiterinnen haben keinen Spaß daran, uns als Parteien darüber streiten zu hören, wer die besseren, die längeren und weiß ich welche Ideen hat. Wir haben eine Lösung vorzulegen. Deswegen ist schnelles parlamentarisches Handeln notwendig. Die Lösung muss nicht heißen, dass wir ab morgen alle alles haben. Die Lösung muss heißen, wir brauchen einen Stufenplan, damit Eltern, Erzieherinnen und Erzieher wissen, wie es in den nächsten fünf Jahren und danach weitergeht.
Das ist das, was wir wollen. Wir wollen diese Klarheit. Wir werden Sie auch nicht aus Ihrer Verantwortung entlassen, diese Klarheit herzustellen. Wenn Sie unserem Antrag auf einen Stufenplan, der von der LIGA der Spitzenverbände und der Kita-Initiative gefordert wurde, heute noch nicht folgen können, dann wird es das Erste sein, was Sie in der nächstmöglichen Zeit wieder von uns bekommen werden. Es muss Klarheit geben und nicht nur das Versprechen: Wir sehen das alles ein. Wir geben uns auch Mühe, und wir fangen einmal mit diesem Schlüssel bei den Null- bis Dreijährigen an; dann werden wir weitersehen. Das reicht nicht. Es muss eine Ansage geben, wann wir in diesem Parlament was leisten werden. - Vielen Dank.
Ihnen liegt die Dringliche Anfrage 63 (Anrechnung von „Schüler-BAföG“ auf Leistungen nach dem SGB II) vor, die der Abgeordnete Görke stellen wird.
Der Ministerpräsident hat am vergangenen Wochenende für die nächste Wahlperiode des Landtages die Einführung eines Schüler-BAföG in Aussicht gestellt. Damit sollen „auch Kinder aus einkommensschwachen Familien Abitur machen können.“ Ich gehe davon aus, dass damit ausdrücklich auch Familien gemeint sind, die Leistungen nach dem SGB II, also Hartz IV, beziehen.
Das hat der Minister auch noch einmal deutlich gemacht. So gesehen ist das, was Sie heute hier angeboten haben, insbesondere von der CDU, herzlich wenig. Bei der SPD ist wenigstens der Schritt dahin zu bemerken gewesen.
Ich möchte noch etwas zur Ausbildung sagen, weil Sie sich hier auch koalitionsübergreifend auf die Schulter geklopft haben. Es sind 30 Erzieherinnen und Erzieher an der Fachhochschule in Potsdam in der Ausbildung. Fragen sie einmal KitaLeiterinnen, wie es mit dem Fachkräftebedarf aussieht und wie schwierig es jetzt schon ist, geeignete qualifizierte Erzieherinnen zu bekommen - bei der Art und Weise, wie wir frühkindliche Bildung bisher an den Fachhochschulen vermitteln. Sie werden Probleme bekommen, wie auch im Lehrerbereich, wenn hier nicht ganz Entscheidendes passiert. Die 30 Leiterinnen, die wir pro Jahr an der Fachhochschule ausbilden, werden es nicht richten. Das ist ein richtiger Schritt. Hier muss mehr passieren, das ist auch richtig. Aber wir müssen auch die Fachschulausbildung, solange wir an ihr festhalten, auf eine höhere Qualitätsstufe heben.
Herr Minister, Sie haben gesagt, dies alles würde 200 Millionen Euro kosten, und Sie haben die Prioritäten benannt, die den Betreuungsschlüssel bei den Null- bis Dreijährigen und mehr Sprachförderung betreffen. Dieses Mehr an Sprachförderung ergibt sich aus dem, was Sie richtigerweise an Sprachförderungsbedarf festgestellt haben. Ich sage es noch einmal ganz klar: Wenn wir nicht wirklich die Gelder dafür einsetzen, dass diese Sprachförderung früher beginnt, und wir erst im letzten Jahr vor der Schule diese Kinder über einen Förderzeitraum von lediglich einem Vierteljahr fördern, dann wird auch dieses Geld nicht effizient eingesetzt. Es hilft nur, wenn wir mehr tun und früher beginnen, diese Sprachförderung in Gang zu setzen. Da sind die 8 Millionen Euro, die Sie zu den 17 Millionen Euro hinzufügen wollen, ein nur sehr geringer Ansatz. Für mehr Leitungsfreistellung, für mehr Sprachförderung, für mehr Elternarbeit wollen Sie dieses Geld einsetzen. Eine Untersetzung kann ich hier noch nicht erkennen. Aber Sie haben auch noch ein bisschen Zeit, uns bis zur nächsten Legislaturperiode zu erklären, wie Sie sich das vorstellen.
Meine Damen und Herren, wir haben uns mit diesem Antrag nicht an die Spitze irgendeiner Bewegung gesetzt. Frau Kollegin Hartfelder, Sie sitzen in diesem Parlament seit 20 Jahren, länger als ich. Sie wissen, dass wir dieses Thema, ohne dass es Initiativen gab, immer und immer wieder eingefordert haben. Es ging mit dem Rechtsanspruch los, den Sie in Ihrer Regierungszeit als erste große Tat zurückgefahren haben.
Es ging damit los, dass es leider in Ihrer Regierungszeit, gerade was diese damalige Volksinitiative betraf, keinen Erfolg gegeben hat. Aber heute sagen Sie: Für die Menschen, die leider nicht in den Genuss eines Krippenplatzes für die Null- bis Dreijährigen kommen können, haben wir uns jetzt die Eltern-Kind-Zentren ausgedacht. - Das ist der falsche Weg, sagen wir ganz klar.
Ich frage daher die Landesregierung: Ist eine nach dem Landesrecht gewährte Sozialleistung wie das sogenannte SchülerBAföG auf die Leistungen nach dem SGB II anzurechnen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Görke, Sie können sicher sein, dass das Problem selbstverständlich von vornherein bedacht wurde; denn Regelungen für die sozial Schwachen in Brandenburg müssen die Menschen in der Grundsicherung unbedingt erreichen. Gerade da wollen wir durch Regelungen wie das Schüler-BAföG erreichen, dass alle jungen Leute die Chance erhalten, ihre Potenziale zu entfalten.
Natürlich gibt es Wege, wie wir verhindern können, dass das Schüler-BAföG auf das ALG II angerechnet wird. Das Ziel, mit einem Schüler-BAföG mehr Kindern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zum Abitur zu ermöglichen, kann nur dann erreicht werden, wenn die Förderung der Schülerin bzw. dem Schüler zusätzlich zum Familieneinkommen zur Verfügung steht und nicht auf eventuell gewährte Sozialleistungen angerechnet wird.
Der Umfang einer möglichen Anrechnung eines Schüler-BAföG im Rahmen der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende richtet sich, wie auch bei anderen einkommensabhängigen Leistungen, nach der konkreten Ausgestaltung einer solchen Förderung, insbesondere der Zweckbestimmung bzw. der Leistungshöhe. Grundsätzlich sind als Einkommen Einnahmen in Geld oder Geldeswert zu berücksichtigen, soweit sie nicht explizit im SGB II, der hierzu ergangenen Arbeitslosengeld-II/Sozialgeld-Verordnung oder in anderen Gesetzen von einer Anrechnung ausgenommen sind. Dabei wird darauf hingewiesen, dass für die angestrebte Nichtanrechnung der Förderung die Einnahme die individuellen Verhältnisse des Empfängers nicht derartig verändern darf, dass sich der Hilfebedarf im Zuflussmonat deutlich verringert. Im Regelfall ist eine solche Prüfung allerdings entbehrlich, wenn die Einnahme den Betrag einer halben monatlichen Regelleistung nicht übersteigt und die Lage der Empfänger nicht so günstig beeinflusst, dass die Nebenleistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt wären.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Klarstellung. Eine Nachfrage in diesem Sinne: Es gibt Vorwürfe im politischen Raum, der Vorschlag sei nicht auf der Höhe der Zeit und unbezahlbar. Wie bewerten Sie diese Aussage?
Frage 1: Wir haben gerade eine Aktuelle Stunde erlebt, die wesentlich darauf abgezielt hat, zu sagen: Auf den Anfang kommt es an, auch in einer Bildungskette, in einem Bildungsverlauf für junge Leute. Deswegen die Frage: Welche Motivation besteht, am Ende einer Schulzeit ein solches Schüler-BAföG auszureichen, wo doch bekannt ist, dass gerade auch die Leistungen für junge Kinder, also im Kindergarten bzw. in der Grundschule, wesentlich gesteigert werden können, um damit Bildung von Anfang an besser zu ermöglichen? Also Frage 1: Warum zum Ende einer solchen Bildungskarriere?
- Ich glaube, dass ich die Frage stellen darf, Frau Lehmann. Wenn Sie auch eine Frage haben, können wir gerne darüber diskutieren. Aber ich habe die Gelegenheit genutzt und auf das Knöpfchen gedrückt.
Also Frage 2: Der Schulsozialfonds ist eingeführt worden, um gerade Kindern aus sozial schwachen Familien Gelegenheit zu geben, an schulischen Maßnahmen teilzunehmen. Deswegen meine Frage: Warum ist gerade auch der Schulsozialfonds ausschließlich für Schüler der Klassen 1 bis 10 gedacht und nicht für Schüler der Klassen 11 bis 13 bzw. 11 und 12? Welche Gründe gab es dafür, den Schulsozialfonds nur für die Klassen 1 bis 10 anzubieten? - Danke schön.
Herr Senftleben, diese Frage kommt mir wie gerufen; denn gerade die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat verhindert, dass wir Leistungen für Schülerinnen und Schüler bis zum Abitur mit dem Schulstarterpaket jedes Jahr zur Verfügung stellen können.
Wenn Sie sich an Ihre Kolleginnen und Kollegen wenden würden, wäre das äußerst hilfreich für uns. Dann bräuchten wir solche Maßnahmen nämlich nur noch partiell dazuzustellen, um das zu erreichen, was wir wollen, nämlich für Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Einkommenstatus der Eltern
die Bildungschancen durchgängig zu ermöglichen, auf die sie ein Recht in der Gesellschaft haben. - Vielen Dank.