Protokoll der Sitzung vom 26.02.2009

Die Finanzierung dieser Einrichtungen beruhte im Wesentlichen auf Abgaben, die von Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft erhoben wurden. Die Grundlage für diese Erhebung ist das von mir vorhin schon genannte Absatzfondsgesetz.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. Februar 2009 entschieden, dass die Regelungen des Absatzfondsgesetzes zur Abgabenerhebung mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig sind. Diese Entscheidung hat sofortige Geltung ohne aufschiebende Wirkung.

Durch die Bundesregierung wird derzeit an einem Gesetz zur Abwicklung des Absatzfonds gearbeitet. Die Rückzahlungsforderungen aus den Widersprüchen der Beitragszahler sollen sich auf 120 bis ca. 125 Millionen Euro und die sonstigen Verpflichtungen des Absatzfonds auf ca. 40 Millionen Euro belaufen.

CMA und ZMP sind GmbHs der Wirtschaft. Die Gesellschafter müssen entscheiden, ob die Gesellschaften noch einen Gesellschaftszweck haben und, wenn nicht, ob sie ihnen einen neuen Gesellschaftszweck geben wollen. Falls dies nicht der Fall ist, wird die Liquidation dieser Gesellschaften erfolgen. Davon werden rund 300 Beschäftigte betroffen sein.

Das Bundesagrarministerium prüft gegenwärtig, welche Aufgaben der CMA und der ZMP von herausgehobenem staatlichen Interesse sind. Dies könnten hier zum Beispiel die von mir genannte Marktbeobachtung, aber auch Teile der Exportförderung deutscher Agrarprodukte sein.

Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen Absatzfonds, CMA und den Bundesländern hat das Land Brandenburg jährlich ca. 300 000 Euro für regionale Absatzfördermaßnahmen erhalten. Ich darf hinzufügen, dass wir, verrechnet mit den Beiträgen unserer Landwirtschafts- und Verarbeitungsbetriebe, einen positiven Saldo für das Land Brandenburg erzielt haben.

Neben Maßnahmen des Brandenburger Landesbauernverbandes und des Brandenburger Landfrauenverbandes wurden die Mittel hauptsächlich im Rahmen einer Kofinanzierung zur Unterstützung von Öffentlichkeitsmaßnahmen der Brandenburger Land- und Ernährungswirtschaft über pro agro eingesetzt. Beispiele sind hier unter anderem die Brandenburger Landpartie, das Brandenburger Dorf- und Erntefest, der Erlebnismarkt zur BraLa, das Brandenburger Schlachtefest und weitere Präsentationen in Brandenburg sowie in Berlin zur Marktentwicklung.

Weiterhin wurden Maßnahmen der Unternehmen zur Markterschließung und Marktforschung durch die CMA in gemeinsamen Kooperationsprojekten kofinanziert. Da die Beteiligungszusagen für Maßnahmen im Jahr 2009 durch den Absatzfonds vor der Urteilsverkündung nicht erfolgt sind, werden für das Land Brandenburg im Jahr 2009 diese Mittel definitiv nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit ist die Gesamtfinanzierung der oben angeführten Maßnahmen derzeit nicht gesichert.

Gemeinsam mit den Beteiligten wird gegenwärtig bei mir im Ministerium nach Lösungsmöglichkeiten zur Deckung dieser Finanzierungslücken gesucht. Die ehrenamtlichen Tätigkeiten der regionalen Landfrauenvereine zur Internationalen Grünen Woche, zur BraLa und auf Dorf- und Erntefesten werden wir als Ministerium weiterhin unterstützen. Für regionale Veranstaltungen wie das HanseStadtFest Bunter Hering und den

Spreewälder Gurkentag sollten die fehlenden Mittel durch die beteiligten Unternehmen, Vereine und Institutionen erbracht werden.

Die vor allem im Biobereich geplanten Verkaufsfördermaßnahmen werden im Jahr 2009 nur in eingeschränktem Umfang durchgeführt werden können. Die Gemeinschaftspräsentation der Land- und Ernährungswirtschaft auf der BraLa wird durch die direkte Teilnahme der interessierten Unternehmen erfolgen. Prioritär werden durch die Landesregierung die Imageveranstaltungen Brandenburger Landpartie und das Brandenburger Dorf- und Erntefest gesehen. Hierzu finden derzeit bei mir im Haus sehr intensive Gespräche statt.

Die Geschichte von pro agro, die direkt mit der Geschichte der CMA verbunden ist, ist für unser Land eine Erfolgsgeschichte. Wir werden als Ministerium alles tun, damit sich diese Erfolgsgeschichte zum Wohle der Agrar- und Verarbeitungsbetriebe in Brandenburg fortsetzen wird. - Danke.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zur Frage 2239 (Gewalt gegenüber Polizisten) , die die Abgeordnete Fechner formulieren wird.

Die Zahl der Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte hat im vergangenen Jahr ein neues Rekordniveau erreicht. Ersten Erhebungen der Deutschen Polizeigewerkschaft zufolge gab es im Jahr 2008 mehr als 6 000 Fälle von „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Ein Jahr zuvor wurden 5 320 Fälle registriert.

Ich frage nun die Landesregierung: Wie stellt sich die Situation im Land Brandenburg dar? Hat die Zahl der Übergriffe auf Polizisten zu- oder abgenommen? Wie viele Übergriffe bzw. tätliche Übergriffe auf Polizeibeamte wurden im vergangenen Jahr registriert?

Herr Minister Schönbohm wird diese Frage beantworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Fechner, in der Tat beschäftigen wir uns schon seit längerer Zeit mit der Frage „Gewalt gegen Polizeibeamte“. Dies haben wir auch verschiedentlich öffentlich dargetan. Für das Land Brandenburg stellen sich die Zahlen - ich nenne die Gesamtzahlen - wie folgt dar: Im Jahr 2005 gab es 356 Mal den Terminus des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, im Jahr 2006 waren es 412 Fälle, im Jahr 2007 393 Fälle und im Jahr 2008 350 Fälle. Das heißt, wir haben eine Zahlenordnung von etwa 350 bis maximal 400 Fällen.

Die Fälle von Körperverletzungen bewegten sich auf einem Niveau zwischen 112 im Jahr 2005 und 115 im Jahr 2008. Gefährliche Körperverletzungen gingen von 26 im Jahr 2005 auf 21 im Jahr 2008 und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr von 13 im Jahr 2005 auf 11 im Jahr 2008 zurück.

Diese Vorfälle erfolgen im Wesentlichen bei Festnahmen oder Verkehrskontrollen. Deshalb haben wir die Ausbildung der Polizei in diesem Bereich verbessert. Unser Bundesland hat 8 300 personengebundene Schutzwesten beschafft und jedem Polizeibeamten zur Verfügung gestellt, wenn er in Einsätze geht, die mit dieser Gefährdung verbunden sind.

Von daher ist das, was ich hier vorgetragen habe, eine Entwicklung, die mit anderen Fragestellungen zusammenhängt. Die Polizei ist darauf vorbereitet und auch ausgestattet und ausgebildet, um solchen Gefährdungen zu entgehen.

(Schulze [SPD]: Haben Sie gut gemacht!)

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2240 (Einführung einer strukturellen Verschuldungsregel für Bund und Länder ab 2020), die die Abgeordnete Kaiser formulieren wird.

Am 12. Februar dieses Jahres einigte sich die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen - die sogenannte Föderalismuskommission II - auf die Einführung einer strukturellen Verschuldungsregelung für Bund und Länder ab 2020. Auch Brandenburgs Vertreter, Finanzminister Speer, stimmte in der Kommission für die Einführung der genannten Schuldenbremse, obwohl er sich vorher sowohl im Landtag als auch im Ausschuss für Haushalt und Finanzen mehrfach gegen eine solche Regelung ausgesprochen hat.

Ich frage die Landesregierung: Was hat sie bewogen, in der Föderalismuskommission II der Einführung einer Schuldenbremse zuzustimmen, insbesondere vor dem Hintergrund der zuvor mehrfach erklärten Ablehnung einer solchen durch den Finanzminister?

Die Antwort kommt vom Finanzminister persönlich.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Arbeit der Föderalismuskommission II ist noch nicht beendet, sondern die letzte bzw. abschließende Sitzung soll in der nächsten Woche stattfinden, nachdem heute noch einmal in Berlin an Formulierungen gefeilt wird. Danach geht ein Vorschlagspaket an Bundestag und Bundesrat. Anschließend wird sich Brandenburg im Rahmen der Befassung im Bundesrat mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob es diesem Paket zustimmt oder nicht.

Über die Form möglicher Schuldenbremsen haben wir uns im Zusammenhang mit Entschuldungshilfen und größeren Freiräumen bei Steuergestaltungen durch die Länder mehrfach unterhalten - auch im Haushaltsausschuss dieses Hauses -, und die Position Brandenburgs hat sich insofern nicht verändert, als wir ein Mehr an Steuerautonomie ablehnen und auch die Wirksamkeit einer Verschuldungsregelung und Neuverschuldung null für eingeschränkt wirksam halten. Dabei bleibt es auch; denn - ich wiederhole mich - Schulden kommen nicht von der Verfassung, sondern sie werden von den Politikern zulasten künftiger Generationen gemacht. Es liegt in der Verantwortung aller, damit vernünftig und sorgsam umzugehen.

Unsere Position in Brandenburg ist: Wir wollen den künftigen Generationen nicht übermäßig viel aufbürden. Für diese Legislaturperiode haben wir uns zu Beginn an der Maximalverschuldungsgrenze von 20 Milliarden Euro orientiert. Wir werden wahrscheinlich bei einer Größenordnung von 18,3 bzw. 18,5 Milliarden Euro - in dem Spielraum wird es sich bewegen - abschließen. Damit liegen wir deutlich unter dem, was wir befürchtet haben. Dies ist nur der guten wirtschaftlichen Entwicklung und der Steuererhöhung zu verdanken, die dazu geführt hat, dass wir Mehreinnahmen hatten, die uns neben dem, was wir an Konsolidierung des Haushaltes über die Jahre betreiben, in die Lage versetzt haben, in den Jahren 2007 und 2008 einen Überschuss zu erwirtschaften. Insofern hatten wir das Ziel bereits in den Jahren 2007 und 2008 erreicht. Deshalb ist Brandenburg auch nicht gegen das Ziel, mit einer Null auszukommen.

Die jetzt verabredete Regelung lässt es zu, in Situationen wirtschaftlicher Rezession zu reagieren, also Kredite aufzunehmen. Dies ist aber mit einem Tilgungsplan verbunden, der aufzeigen soll, wie über den Lauf einer möglichen Konjunktur diese Schulden zurückgeführt werden, damit es nicht zu einer weiteren Verschuldung kommt. Schließlich geht es nicht darum, nun plötzlich alle Schulden abzubauen, sondern darum, die Verschuldungsgrenze so zu gestalten, dass es nicht zu mehr Verschuldung kommt. In der Bundesrepublik haben wir - neben Sondersystemen, die unter anderem noch in Fonds und Kassen existieren - 1,5 Billionen Euro angesammelt. Das sollte nicht ausgeweitet werden. Darüber wurde lange gestritten. Zudem wurde auch über die Frage gestritten, ob sich finanzschwächere Länder dies zutrauen.

Wenn dies im Bundestag und im Bundesrat verabredet wird, ist klar, dass das auch eine Folge hat, dass es nicht nur als Schuldenbremse, sondern auch als Steuersenkungsbremse wirkt. Diesen Wettbewerb, wer die besten Steuersenker sind, den wir derzeit zwischen CDU, CSU, FDP, DIE LINKE und SPD haben, wird es zwar immer geben, aber letztendlich wird sich die Wahrheit bei der Aufstellung des Haushalts zeigen. Deswegen glaube ich, dass die gefundene Regelung an der Stelle etwas mehr Zusammenhänge deutlich macht zwischen dem Ziel, einen Haushalt zu konsolidieren, und der Notwendigkeit, dafür dann auch, wenn man alle Aufgaben des Staates finanzieren will, die nötigen Finanzierungsquellen zu erschließen und nicht jeweils populistisch infrage zu stellen.

Unter diesem Gesichtspunkt habe ich signalisiert, dass Brandenburg diesem Paket, wie es letztendlich in mehreren Runden formuliert wurde - wir haben Auszeiten genommen, A-Seite, B-Seite, Länderseite, Bundesseite, und immer wieder versucht, einen möglichen Konsens zu formulieren -, zustimmen kann, so wie es auch Berlin signalisiert hat. Lediglich der Kollege aus Schleswig-Holstein hat sich enthalten, und es gab Gegenstimmen von der Bundesbank, die Ihrer Partei und den Grünen zuzuschreiben waren. Von daher war das der Versuch, einen möglichen Kompromiss zu formulieren, der nicht zu sehr in die Länderautonomie eingreift, aber auch sicherstellt, dass ein weiterer Wettbewerb unter den föderalen Mitgliedern ausgeschlossen bleibt. Das ist die Hauptzielrichtung, die wir auch weiterhin verfolgen. - Danke.

Trotzdem möchte Frau Kaiser noch etwas wissen. Bitte.

Herr Minister, Sie selbst haben gesagt, dass es nicht gerade eine günstige Zeit ist, um sichere Voraussagen über die Haushaltslage von Bund und Ländern in den nächsten Jahren zu treffen.

Dazu kommen wir heute Nachmittag noch.

Meine erste Nachfrage bezieht sich darauf, dass sich nicht nur alle Landtagsfraktionsvorsitzenden der Linken in Ost und West, sondern auch die Landtagsfraktionsvorsitzenden der SPD in Ostdeutschland gegen die vom Bund geplante sogenannte Schuldenbremse ausgesprochen haben. Insbesondere die damit verbundene Neuaufteilung von Konsolidierungshilfen wird von ihnen abgelehnt, und es sind erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie bewerten Sie Ihr Abstimmungsverhalten in diesem Zusammenhang?

Meine zweite Frage: Nach der Einigung in der Föderalismuskommission soll für den Bund die Verschuldungshöhe bei 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts, aber für die Länder bei einer glatten Null liegen. Haben Sie in diesem Zusammenhang eventuell nicht auch verfassungsrechtliche Bedenken?

Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind ja in allen Feuilletons wieder aufgetaucht. Es gibt Befürworter und Skeptiker gegenüber einer solchen Regelung, ob die Länder durch das Grundgesetz überhaupt verpflichtet werden können, ihren Haushaltsspielraum derart einzugrenzen. Das ist aber auch schon jetzt der Fall. Wir haben schon jetzt eine Verfassungsregel durch das Grundgesetz, die von den Ländern bei ihrer Haushaltsgestaltung anzuwenden ist, die aber in der Vergangenheit auch regelmäßig gebrochen wurde, ohne dass jemand dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde. Insofern bleibt auch eine schärfere Regelung nicht wesentlich mehr als ein Gestaltungsappell für die Kreditaufnahme in der Zukunft.

Was die Gremien betrifft, die in aller Welt Beschlüsse fassen

(Zuruf der Abgeordneten Kaiser [DIE LINKE])

- ja, aber es gibt viele Gremien, die Beschlüsse fassen -, so würden diese Beschlüsse, wenn man die alle auf einen Haufen legte, einen Stillstand bedeuten, weil sie alle in unterschiedliche Richtungen gehen. Das ist und bleibt so.

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Fragestunde angelangt. Ich läute die Pause ein und erwarte Sie um 13 Uhr wieder hier im Saal.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.04 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.03 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir treten in die Nachmittagsdebatte ein. Platz genommen haben bei uns Schülerinnen und Schüler der Heinrich-Heine-Oberschule Eisenhüttenstadt, die wir hiermit herzlich begrüßen. Seid herzlich willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Bundesratsinitiative zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 (InvZulG 2007)

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 4/7253

Ich eröffne die Aussprache. Frau Abgeordnete Hesselbarth, Sie erhalten das Wort.