Ich frage die Landesregierung: Sieht sie vor dem Hintergrund des genannten Rechtsstreits sowie aufgrund der Tatsache, dass derzeit auch unbescholtene Bürger in polizeiliche Eingriffsmaßnahmen gelangen, die Notwendigkeit, die Datei „Gewalttäter Sport“ einer Überarbeitung zu unterziehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Bochow, das ist eine richtige Geburtstagsfrage.
In der Tat haben sich das Verwaltungsgericht Hannover und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit dieser Frage befasst und in zwei Urteilen - vom 22. Mai 2008 und vom 16. Dezember 2008 - mit der Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten in der beim Bundeskriminalamt geführten Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ befasst. Dass diese Verbunddatei zwingend notwendig ist, ist unumstritten. Die Frage ist: Wie kommt man hinein?
Beide Gerichte haben entschieden, dass die Eingabe von Daten in diese Datei durch die Polizeien der Länder sowie die Speicherung und Verarbeitung von Daten in dieser Datei durch das Bundeskriminalamt rechtswidrig seien, weil es dafür an der nach § 7 Abs. 6 des BKA-Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnung fehle.
Zurzeit sehen wir aus folgenden Gründen keine Veranlassung, auf eine Änderung des Verfahrens der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ hinzuwirken.
Sie weisen in Ihrer Anfrage zu Recht darauf hin, dass die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in dieser Sache noch nicht rechtskräftig ist. Das Gericht hat wegen der Bedeutung der Sache ausdrücklich die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
In einem früheren Urteil vom 16. Dezember 2004 hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof ebenfalls zu der Frage nach der Notwendigkeit einer Rechtsverordnung nach § 7 Abs. 6 BKA-Gesetz entschieden. Dieser Verwaltungsgerichtshof war zu der Erkenntnis gekommen, dass eine solche Rechtsverordnung nicht erforderlich sei, weil die Verordnungsermächtigung in § 7 Abs. 6 BKA-Gesetz nur deklaratorischen Charakter besitze. Er hat damit eine dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht völlig entgegengesetzte Auffassung vertreten. Die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts bin
det daher den Bund und die Länder nicht. Innerhalb der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder wir haben uns in einem Arbeitskreis mit dieser Frage befasst wird eine Änderung des Verfahrens derzeit nicht für erforderlich gehalten.
Uns, der Landesregierung, liegen auch keine Erkenntnisse darüber vor, dass in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ unbescholtene Bürger erfasst sind. In der Datei werden vielmehr Informationen über gewalttätige und gewaltbereite Personen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen verfügbar gemacht. Diese Datei dient der Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen, wirkt also präventiv, indem sie konkrete Erkenntnisse für organisatorische und taktische Maßnahmen der Polizeibehörden liefert.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in dieser Verbunddatei beruht auf konkreten polizeilichen Erkenntnissen zu dem Thema „Gewalttäter Sport“. Im Übrigen ist durch eine bundeseinheitliche Verfahrensvorschrift festgelegt, dass nur gewaltbereite und gewalttätige Personen, nicht aber unbescholtene Bürger in dieser Datei erfasst werden bzw. bleiben. Dieses Thema war regelmäßig Gegenstand von Gesprächen in der Innenministerkonferenz, zum Teil auch mit dem Deutschen Fußball-Bund.
Insoweit hat auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht an der Notwendigkeit einer solchen Verbunddatei für die Verhinderung und Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit sportlichen Großveranstaltungen keinen Zweifel gelassen. Wir wollen abwarten, welche Rechtsauffassung sich endgültig durchsetzt, nachdem wir zwei gegensätzliche Urteile vorliegen haben.
Herr Minister, gab es seitens des Innenministeriums eine datenschutzrechtliche Überprüfung der Datei „Gewalttäter Sport“? Wenn ja, mit welchem Ergebnis wurde diese Überprüfung vorgenommen?
Meine zweite Frage: Gibt es eine Übersicht, wie viele Brandenburgerinnen und Brandenburger in dieser Datei enthalten sind?
Ich kann Ihnen die Zahl nicht nennen. Wir sind in dieser Datei unauffällig vertreten, ich nehme an, auf jeden Fall geringer, als es dem Bevölkerungsanteil unseres Landes an der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Die Zahlen müsste ich nachsehen, Herr Domres; ich habe sie jetzt nicht parat.
Datenschutzrechtlich haben wir das nicht überprüft, weil es bei allen bisherigen Diskussionen weniger um datenschutzrechtli
che Fragen ging als vielmehr darum, ob es im BKA-Gesetz eine Verordnungsermächtigung geben muss oder schon gibt, die es ermöglicht, die Daten zusammenzuführen. Das ist die entscheidende rechtliche Frage. Die datenschutzrechtliche Frage war bisher nie umstritten, es sei denn, die Datenschutzbeauftragte macht sie noch zum Thema.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2236 (Fortführung des Schuldenmanagements Abwasser), die von der Abgeordneten Adolph gestellt wird.
Im Dezember vergangenen Jahres wurde ein Antrag meiner Fraktion zur Fortführung des Schuldenmanagementfonds Abwasser hier im Landtag unter anderem mit der Begründung abgewiesen - ich zitiere Minister Woidke -: „Was die Weiterführung betrifft, sind wir alle einer Meinung.“ Immerhin geht es nach gegenwärtigen Schätzungen um rund 65 Millionen Euro, die auch die Landesregierung erst einmal in ihrer Planung unterbringen muss.
Ich frage die Landesregierung: Besteht in der Landesregierung darüber Einigkeit, den Schuldenmanagementfonds in der erwähnten Höhe fortzuführen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Adolph, natürlich besteht weiterhin Konsens in der Landesregierung darüber - ich denke auch im Landtag -, dass der Schuldenmanagementfonds fortgeführt werden soll. Die Gründe für die Fortführung sind im Gutachten zum Schuldenmanagementfonds ausführlich dargelegt worden.
Der Landtag hat sich - Sie haben es schon gesagt - im Jahr 2008 ebenfalls mit dieser Thematik beschäftigt. Ich denke, die Richtung, die die Landesregierung eingeschlagen hat, wurde in dieser Sitzung von allen Fraktionen bestätigt.
Basierend auf diesem Konsens, bereitet mein Haus eine Entscheidung der Landesregierung vor, die in Kürze getroffen werden soll. Gegenstand dieser Entscheidung wird die Finanzausstattung des Schuldenmanagementfonds für die kommenden Jahre, konkret für die Jahre von 2009 bis 2012, sein. Die gegenwärtigen Schätzungen gehen übrigens davon aus, dass trotz aller nicht kalkulierbaren Risiken eine Fortschreibung des Finanzbedarfs von ca. 64 Millionen Euro, die Sie auch in Ihrer Anfrage genannt haben, nicht notwendig ist. Der Bedarf wird sich schätzungsweise um 50 Millionen Euro bewegen. Das hängt damit zusammen, dass diese Schätzung schon im Jahre
2007 angestellt wurde und mittlerweile auch mithilfe des Schuldenmanagementfonds zwei Verbände aus der Betreuung entlassen werden konnten und der Finanzbedarf deswegen geringer ist.
Wir wollen diese Entscheidung so schnell wie möglich treffen, um den Aufgabenträgern, die mit dem Schuldenmanagementfonds weiterarbeiten wollen und müssen, die entsprechende Sicherheit für die Jahre bis 2012 zu geben. - Danke sehr.
Vielen Dank. - Die Frage 2237 (Schüler mit sonderpädagogi- schem Förderbedarf angemessen beschulen) wird vom Abgeordneten Senftleben gestellt.
Nach Angaben der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom 12. Februar 2009 hat in Zehdenick der dortige Landkreis aus Kostengründen den ausdrücklichen Willen der Eltern missachtet, die ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Förderschule statt im integrativen Unterricht in einer FLEX-Klasse an einer Grundschule unterrichtet sehen wollten. Die Folge sei gewesen, dass sowohl das Kind überfordert gewesen sei als auch die entsprechende Grundschule nicht den Förderbedarf umfassend sicherstellen konnte.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie beurteilt sie diesen Vorfall unter Verweis auf den Grundsatz, dass Kinder und Schüler mit Behinderungen besonders zu fördern seien?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Senftleben, der Zeitungsartikel, den Sie zitieren, ist natürlich auch in unserem Haus registriert worden. Ich habe daraufhin eine Recherche angeordnet und trage jetzt die Sicht meines Hauses vor. Das mache ich ganz akkurat, damit nichts falsch ist.
Die Eltern eines Kindes mit vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen“ wollten ihr Kind zunächst an einer Grundschule in freier Trägerschaft, nämlich an der Waldhofschule in Templin, anmelden, haben sich aber dann für die Beschulung in einer FLEX-Klasse der Havelland-Grundschule in Zehdenick entschieden.
Die Schülerin wurde zum Schuljahr 2008/09 an dieser Schule eingeschult. Da das Kind den Anforderungen der Schule noch nicht genügen konnte, wurde es gemäß § 51 Abs. 3 Brandenburgisches Schulgesetz zurückgestellt und besucht seit dem 18. November 2008 wieder eine Integrations-Kita. Für das Schuljahr 2009/10 hat die Mutter ihre Tochter erneut an der zuständigen Grundschule angemeldet.
Fazit: Die im erwähnten Zeitungsartikel vom 12. Februar zitierte Aussage, dass Lehrkräfte an der Schule Zehdenick mit der Schülerin überfordert waren oder sie nicht individuell gefördert haben, entspricht definitiv nicht den Tatsachen. Das Kind war in beiden Fällen an einer Grundschule ange
Am 3. Februar hat das Bundesverfassungsgericht das Absatzfondsgesetz für verfassungswidrig und für nichtig erklärt. Damit sind auch die Durchführungsgesellschaften des Absatzfonds wie CMA und ZMP in der Existenz gefährdet. Ich kann als Beispiel anführen: Seit gestern gibt es einen Beschluss, dass die ZMP zu liquidieren ist. Dazu hat die Gesellschafterversammlung einen Beschluss gefasst.
Die regionalen Marketingmaßnahmen sind über Gelder - auch der CMA - in Brandenburg angekommen. So wurden Dorfund Erntefeste, aber auch die BraLa und andere Veranstaltungen und Auftritte auf der Grünen Woche mit kofinanziert. Diese Finanzierungsquelle bricht weg.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Udo Folgart, zur Beantwortung dieser Frage möchte ich ein bisschen in die Geschichte gehen, weil den meisten sicherlich nicht bekannt ist, dass bereits im Jahr 1969 zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft das Absatzfondsgesetz durch den Bundestag beschlossen wurde und auf der Basis dieses Gesetzes der Absatzfonds gegründet wurde, der sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der sogenannten Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH - kurz: CMA - und der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft GmbH - abgekürzt: ZMP - bedient.
Die CMA ist - man muss aus heutiger Sicht sicherlich sagen: war - das zentrale Instrument der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft zur Markterschließung. Die Maßnahmen der CMA umfassen Öffentlichkeitsarbeit, Messen und Ausstellungen, Förderung von Qualitätszeichen, Entwicklung neuer Produkte, Marktforschung und auch Exportförderung. Das heißt: Ein großer Teil der Aktivitäten wird nicht so öffentlich bekannt wie beispielsweise die so genannte CMA-Halle auf der Grünen Woche.
Die ZMP ist auf den Gebieten der Marktbeobachtung und der Marktberichterstattung im Bereich der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft tätig und hat eine für alle in diesem Bereich arbeitenden Landes- und erst recht natürlich für die Bundesbehörden ganz wichtige Arbeit geleistet, weil hier die Rahmenbedingungen für die deutsche Agrarwirtschaft sehr deutlich ablesbar waren.
Die Finanzierung dieser Einrichtungen beruhte im Wesentlichen auf Abgaben, die von Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft erhoben wurden. Die Grundlage für diese Erhebung ist das von mir vorhin schon genannte Absatzfondsgesetz.