Protokoll der Sitzung vom 26.02.2009

Natürlich müssen wir Angebote der Fortbildung machen. Es war ein Vorwurf von einer Kollegin aus Fürstenwalde, wir täten in diesem Bereich nicht genug. Ich habe ja gesagt: Das LISUM ist sich seiner Aufgabe sehr wohl bewusst, und es gibt Angebote. Wenn da noch etwas zu verbessern ist, werde ich es bei meinen Besuchen in der Schule erfahren und bin bereit, darauf zu reagieren. So viel von mir. - Danke.

Danke. - Wir kommen zur Frage 2231 (Biodiesel), die der Abgeordnete Claus stellt.

Es ist noch nicht sehr lange her, da hat sich die Landesregierung mächtig für den Biodiesel als Alternative zu Dieselkraftstoff aus Mineralöl engagiert und auch Fördermittel für Produktionsstätten von Biodiesel in Brandenburg ausgereicht. Jetzt hat es den Eindruck, als würden die Biodieselhersteller von der Politik im Stich gelassen.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um eine Stilllegung der Produktionsstätten von Biodiesel im Land Brandenburg zu verhindern?

Das sagt uns Wirtschaftsminister Junghanns.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Claus, die Marktposition von Biokraftstoffen hat sich in den letzten Jahren teilweise dramatisch verändert. Es ist eine Gemengelage von Faktoren, die dabei eine Rolle spielen. Da geht es um Steuern, um höhere Rohstoffkosten, da geht es auch um eine ethische Diskussion, die geführt worden ist: Teller oder Tank? Da geht es natürlich auch um politische Rahmenbedingungen, die wir und nicht nur einmal an dieser Stelle aus Brandenburg heraus kritisiert haben, weil wir eine große Verantwortung haben, weil wir vergleichbar große Kapazitäten haben.

Gleichzeitig muss ich gleich zum Beginn sagen, dass die veränderte Marktsituation in der Tat zur drastischen Reduzierung von Kapazitäten führt. Diese Reduzierungen sind schlussendlich auch eine Entscheidung der Unternehmungen selbst. Dem kann man im Sinne von „wir subventionieren eine nicht mehr marktgerechte Kapazität“ überhaupt nicht begegnen. Dennoch sind Biotreibstoffe eine auch bei zukünftigen Entwicklungen wichtige Säule. Deshalb verfolgt die Landesregierung ein Ziel: verlässliche Rahmenbedingungen für die Nutzung der Bio

treibstoffe zu schaffen und eben wegzukommen von dem, was in den letzten Jahren eine besondere Rolle gespielt hat.

Man hat einmal einen finanziellen Rahmen gesetzt, hat ihn dann vorzeitig durch Steueränderungen verändert und damit Verunsicherung erzeugt. Das habe ich hier und auch im Rahmen des Bundesrates des Öfteren zur Sprache gebracht und auch vertreten. Gleichwohl müssen wir sagen, dass das noch nicht befriedigend gelöst ist.

Es gibt seit Januar über die Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualität von Kraftstoffen die Möglichkeit, die Beimischung von Biodiesel zu fossilem Diesel von 5 auf 7 Volumenprozentpunkte zu erhöhen. Das ist ein erster Schritt und dient auch der bundesweiten Einführung von E 85.

Der nächste Schritt ist die grundsätzlich neue gesetzliche Abfassung der Förderung von Biotreibstoffen. Da befinden wir uns in der Diskussion. Wir erwarten Ende März höchstwahrscheinlich ein Ergebnis im Bundesrat. Da wollen wir neben der Festlegung von Regelungen zur Beimischung vor allen Dingen zur stabilen Festlegung der Besteuerung kommen. Das ist die Linie. Über einzelne Zahlen kann ich jetzt noch nichts sagen; das ist noch zu früh.

Aber es geht der Branche und für die Branche darum, verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen man sich dann auf veränderte Marktbedingungen einstellen kann. - Danke.

Es gibt Nachfragebedarf. Bitte, Herr Claus.

Herr Minister, ist eine Absenkung der Steuern für Biodiesel angedacht? Die wurden ja erst angehoben. Deswegen ist der Markt für Biodiesel so eingebrochen.

Deswegen ist der Markt nicht eingebrochen, muss man ganz klar sagen. Andererseits ist es im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen der jetzigen Legislaturperiode zu einer frühzeitig höheren Besteuerung gekommen. Aber das ist nur ein Faktor, der dabei eine Rolle spielt. Das ist nicht der Faktor, der zum Markteinbruch führt.

Ich habe gesagt: Im Umgang mit Biotreibstoffen müssen wir zu verlässlichen langfristigen Regelungen auch der Besteuerung kommen. Was dabei herauskommt, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.

Vielen Dank. - Die Frage 2232 (Wohnungskäufe durch Finanz- investoren) wird von der Abgeordneten Kircheis gestellt.

Der Presseberichterstattung war zu entnehmen, dass Unternehmen, die im großen Stil in Wohnungskäufe investiert ha

ben, zunehmend ihre Vermieterpflichten vernachlässigen. Ursache dafür ist der mit der Wirtschaftskrise verbundene finanzielle Engpass dieser Unternehmen, wodurch beispielsweise Instandhaltungsmaßnahmen bei den Mietwohnungen fast ausfallen.

Ich frage die Landesregierung: Sind solche Fälle auch im Land Brandenburg bekannt?

Bitte, Herr Minister Dellmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kircheis, solche Fälle sind in Brandenburg zum Glück bisher nicht aufgetreten. Es gab nur kleinere Wohnungskäufe von Privaten, wo kommunale Unternehmen Teile ihrer Wohnungsbestände veräußert haben.

Was die generelle Einschätzung anbelangt, darf ich noch einmal auf die Beantwortung der Großen Anfrage aus dem vergangenen Jahr hinweisen.

Wir können ohnehin konstatieren, dass wir in großen Bereichen Brandenburgs einen recht entspannten Wohnungsmarkt haben. Es ist sehr wichtig, dass die Vermieter ihre Wohnungsbestände in einem guten Zustand halten, weil nur das die Voraussetzung dafür ist, dass ihre Wohnungsbestände vermietbar sind. So gesehen haben wir in Brandenburg glücklicherweise nicht solche Sorgen.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2233 (Neues Wohngeld seit 01.01.2009), die von der Abgeordneten Böhnisch gestellt wird.

Die überfällige Erhöhung des Wohngeldes zum 01.01.2009 ist jetzt wirksam. Aus Medienberichten und Informationen aus unterschiedlichen Regionen des Landes geht hervor, dass es bei der Bearbeitung, der Bewilligung und der Auszahlung des Wohngeldes zu deutlichen Verzögerungen kommt.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Probleme treten im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Wohngeldanträge derzeit auf?

Bitte, Herr Minister Dellmann!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Böhnisch, uns als Ministerium, als zuständige Fachaufsichtsbehörde, sind keine konkreten Vorgänge und keine konkreten Beschwerden bekannt, was nicht ausschließen will, dass es in Einzelfällen vor Ort tatsächlich Probleme gegeben hat.

Wir wissen, dass die zuständigen Wohngeldbehörden die Landkreise, kreisfreien Städte bzw. Städte und Gemeinden sowie Ämter mit über 20 000 Einwohnern sind.

Wir haben bereits frühzeitig, nämlich schon im Juni vergangenen Jahres, mit einem Schreiben die Wohngeldbehörden aufmerksam gemacht, dass davon auszugehen ist, dass ab 01.01.2009 sowohl qualitativ als auch quantitativ neue Anforderungen an die Wohngeldbehörden gerichtet werden. Wir haben ergänzend im September/Oktober vergangenen Jahres für alle Wohngeldstellen Schulungen durchgeführt, die auch sehr gut angenommen worden sind.

Es war allerdings eines zu verzeichnen, nämlich dass angesichts der Tatsache, dass in den Jahren 2005 bis 2008 die Anzahl der Wohngeldempfänger signifikant gesunken ist Hartz-IV-Reform -, vor Ort auch Personal abgebaut worden ist. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall die zuständigen Träger der Wohngeldstellen den Personalbedarf nicht den aktuellen Erfordernissen angepasst haben.

Ich kann allerdings auch klar sagen, dass es gelungen ist, das neue EDV-System zeitgerecht einzubauen. Der brandenburgische IT-Dienstleister hat diese Software mit unserer Unterstützung erarbeitet. Sie funktioniert gut. Wir sind in einem Bereich, soweit ich weiß, die Schnellsten in Deutschland, was man daran erkennen kann, dass im Land Brandenburg die vereinbarte Wohngeldeinmalzahlung per 20. Februar 2009 angewiesen worden ist. Meines Wissens sind die anderen Bundesländer etwas langsamer. Ich glaube, dass dies eine gute Dienstleistung von unserer Seite bzw. unserer Wohngeldstellen für die Wohngeldempfänger ist.

Es gibt Nachfragebedarf. Bitte.

Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Sie haben gerade gesagt, die Software sei in Ordnung und funktioniere auch gut. Ich habe etwas anderes gehört. Wenn Sie sagen, das klappe hundertprozentig, dann gibt es zwischen uns beiden einen Widerspruch.

Sie haben auch gesagt, Wohngeld sei kein Almosen des Staates, sondern die Gelder sollten zeitnah ausgereicht werden. Ich stelle aber fest, dass in den Wohngeldstellen die Kapazität nicht ausreicht, um eine zeitnahe und effektive Auszahlung zu ermöglichen. Was können wir da noch tun?

Da Sie immer davon gesprochen haben, Sie hätten etwas gehört, bitte ich Sie, mir die konkreten Fälle in schriftlicher Form zu überreichen, damit wir ihnen gemeinsam nachgehen können.

Wir kommen zu Frage 2234 (Rückerstattung der Pendlerpau- schale in Brandenburg), gestellt vom Abgeordneten Homeyer.

Nach Angaben des Sprechers des Ministeriums der Finanzen haben die Rückerstattungen der Pendlerpauschale in Branden

burg am 16. Februar 2009 begonnen. In vielen anderen Ländern war man zu diesem Zeitpunkt bereits im Verfahren. In Bayern, Niedersachsen, Hamburg und Rheinland-Pfalz starteten die Finanzämter die Auszahlungen bereits im vergangenen Jahr.

Ich frage daher die Landesregierung: Was sind die Gründe dafür, dass in Brandenburg später als in den meisten anderen Ländern mit den Rückzahlungen begonnen wurde?

Herr Minister Speer, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 09.12.2008 ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergangen. Bereits in der Zeit um Weihnachten, also noch im Dezember, lag die Software für die Festsetzung den Finanzämtern vor. Seit diesem Zeitpunkt nutzen sie alle Finanzämter für die Bearbeitung der Steuererklärungen.

Wir sind mit zehn anderen Ländern im EOSS-Softwareverbund. Unter bayerischer Federführung wurde eine Software entwickelt, die zur automatischen Abarbeitung dieser Fälle dient. Die Abarbeitung erfolgt in den elf beteiligten Ländern gleich.

Wir haben in Brandenburg ca. 400 000 Bescheide identifiziert, die geändert werden müssen. Es hat sich herausgestellt, dass 300 000 davon maschinell bearbeitbar sind; 100 000 müssen händisch bearbeitet werden. Der Testlauf auf der Grundlage der von Bayern entwickelten Software erfolgte vom 5. bis 12. Februar. Vom 12. bis 19. Februar sind die 300 000 Fälle, die automatisch bearbeitet werden können, durchgelaufen.

Die Erstattung der Ansprüche, die sich jeweils ergeben haben, erfolgte am Tag der Festsetzung. Bei mir war es so, dass einen Tag, nachdem ich den Bescheid im Briefkasten hatte, die Erstattung auf meinem Konto einging. Insofern sehe ich keinen Unterschied zwischen den Ländern.

Es ist eine Frage, wie das bezeichnet wurde, dass die Festsetzungsprogramme, die Ende Dezember zur Verfügung standen, dann auch für die Abarbeitung bestehender Steuererklärungen genutzt wurden. Ich wiederhole: Einen signifikanten Unterschied zwischen den Ländern gibt es nicht. Wir werden mit der Bearbeitung der 100 000 Bescheide, die wir händisch bearbeiten müssen, im I. Quartal fertig sein. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir kommen zu Frage 2235 (Zukünftige Nut- zung der Datei „Gewalttäter Sport“), die vom Abgeordneten Bochow gestellt wird.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Datei „Gewalttäter Sport“ des BKA ist unter Fußballfans umstritten, weil sich unter den dort erfassten Personen nicht nur Hooligans und Gewalttäter befinden, sondern beispielsweise auch viele Bürger, bei denen lediglich Personalien erfasst wurden, weil sie sich in der Nähe befanden, als Straftaten begangen wurden. Bis heute

ist keine Verurteilung erforderlich, um in die Datei aufgenommen zu werden. Gleichwohl können sich für die Betroffenen Konsequenzen ergeben, beispielsweise Meldeauflagen. Unlängst gab das Verwaltungsgericht Hannover einem Fußballfan Recht, der auf Löschung seiner Daten geklagt hatte, und begründete dies damit, dass die Datei „Gewalttäter Sport“ als Verbunddatei einer Grundlage in Form einer Rechtsverordnung bedürfe, die es jedoch bislang nicht gebe. Dieser Rechtsstreit wird voraussichtlich in die nächste Instanz gehen.

Ich frage die Landesregierung: Sieht sie vor dem Hintergrund des genannten Rechtsstreits sowie aufgrund der Tatsache, dass derzeit auch unbescholtene Bürger in polizeiliche Eingriffsmaßnahmen gelangen, die Notwendigkeit, die Datei „Gewalttäter Sport“ einer Überarbeitung zu unterziehen?