Nur noch so viel: Es handelt sich heute hier um die 1. Lesung. Das Gesetz soll in den zuständigen Ausschuss überwiesen werden. Dort wird es bestimmt eine Anhörung geben. Eine solche Anhörung dient ja durchaus der Meinungsbildung. Zu welcher abschließenden Meinung dann die DVU-Fraktion gekommen ist, werde ich Ihnen während der 2. Lesung berichten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Föderalismusreform vom 1. September 2006 wurde den Ländern die Möglichkeit gegeben, das Heimrecht künftig selbst zu regeln. Das Heimgesetz des Bundes gilt nur noch, wenn die Länder auf ihre Gesetzgebungskompetenz verzichten, und darauf verzichten wir nicht.
Vor dem Hintergrund von Diskussionen über Freiheit und Individualität, gerade auch im Alter und für Menschen mit Behinderungen, spielen in diesem Zusammenhang neue Wohnformen eine besondere Rolle, die keinen Heimcharakter haben. Da das Heimrecht des Bundes die neuen Wohnformen für pflegebedürftige und behinderte Menschen nicht berücksichtigt, ist es zu großen Rechtsunsicherheiten gekommen. Erinnert sei an einen Fall in Hennigsdorf, der langwierige Diskussionen mit sich gebracht hat.
Natürlich muss man immer beide Aspekte betrachten. Neben der individuellen Lebensgestaltung spielt die Sicherheit der Bewohner selbstverständlich eine Rolle. Die Verantwortung, wenn Menschen im Falle eines Brandes nicht gerettet werden können, weil bestimmte bauliche Voraussetzungen nicht gegeben waren, möchte wahrscheinlich niemand übernehmen. Die Krankenhaus- und Pflegeheimbauverordnung für das Land Brandenburg ist sehr restriktiv. Ursache sind die erhöhten Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz und die bauliche Barrierefreiheit. Diese Diskussion begleitet uns schon seit Jahren, insbesondere auch, als die Verordnung novelliert wurde.
Wie schwierig der Abstimmungsprozess zu dem vorliegenden Gesetzentwurf war, wissen sowohl die verantwortlichen Mitarbeiter im MASGF und im MIR als auch die involvierten Abgeordneten. Es wurde zwischenzeitlich sogar bezweifelt, dass es überhaupt zu einer Einigung kommt. Auch in den anderen Bundesländern tut man sich schwer. Entsprechende Landesgesetze gibt es bislang nur in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir den Menschen künftig ermöglichen, auch auf private gemeinschaftliche Wohnformen oder auf Einrichtungen des betreuten Wohnens zurückzugreifen, ohne gleich vom Heimrecht betroffen zu sein. Damit stärken wir diejenigen, die sich für diese neuen Wohnformen entscheiden.
Auch für die Betreiber der Einrichtungen sind eindeutige Regelungen wichtig; denn für sie gibt es zurzeit keine Rechtssicherheit. Deshalb werden wir in der Anhörung sowohl Heimbetreiber als auch Betreiber von neuen individuellen Wohnformen anhören.
Meine Fraktion stimmt der Überweisung dieses Antrags zu. Wir freuen uns auf die Anhörung. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/7372 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit wurde der Überweisungsempfehlung zugestimmt.
Die Debatte wird mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE eröffnet. Es spricht zu uns die Abgeordnete Wehlan.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass wir Sie hier noch einmal mit einem Antrag quälen, hat das Parlament selbst verbockt, auch mit dem Anspruch, dass wir uns in der letzten Landtagssitzung dieser Legislaturperiode noch einmal über den aktuellen Stand der Forstreform verständigen wollen.
„Verbockt“ deshalb: Im Dezember letzten Jahres wurde ein Gesetz zur Neuorganisation der Landesforstverwaltung auf den Weg gebracht. Wir haben gegenwärtig einen Zustand der Schwebe. Es fehlt der feste Boden unter den Füßen; Stichwort Struktur. Es fehlt die Richtung; Stichwort Aufgabenbeschreibung. Zumindest darf ich Ihnen an dieser Stelle versprechen, dass wir uns einig sind. Wir wollen sehr wohl auch, dass die Forstreform zu einem Abschluss kommt, der uns mit gutem Gewissen sagen lässt, dass unterm Strich für die Bürgerinnen und Bürger, für die Betroffenen, aber auch für die Aufgabenerfüllung in Anbetracht des Landeswaldgesetzes alles getan worden ist.
Mit der Auflösung der Landesforstverwaltung und der Errichtung des Landesbetriebes Forst Brandenburg wurden, ohne dass eine neue, bereits entwickelte Struktur überführt wurde, Unsicherheiten über Unsicherheiten produziert. Aus dem irgendwie laufenden Betrieb heraus arbeitet jetzt ein Aufbaustab zur Einrichtung des Landesbetriebes. Er arbeitet an einem Vorschlag zur strukturellen Ausrichtung und zur Aufgabenbeschreibung. Die ersten internen Ergebnisse wurden den Beschäftigten zur Kenntnis gegeben. Dass dabei keine Begeiste
rungsstürme ausbrechen, dürfte klar sein. Wenn Sie, Herr Minister Dr. Woidke, sich am 6. April in Paaren-Glien vor die Gesamtbelegschaft stellen, gibt es sicherlich auch kein Happyend.
Wir haben gegenwärtig noch mit ganz anderen Rahmenbedingungen zu tun als nur mit denen, die wir hier selbst beschließen. Ich erinnere an die Wirtschaftskrise, die ihren Anfang im Immobiliensektor nahm. Davon war insbesondere die Holzwirtschaft, die sich ja im Schlepptau dieser Immobilienkrise befindet, bzw. die Baubranche von Anfang an betroffen. Waren zuvor die Erlöse für Holz im Schatten der rasant gestiegenen Energiepreise nach oben geschnellt und konnte die Nachfrage nach Holz kaum befriedigt werden, ging es danach mindestens genauso schnell wieder in den Keller: Preise runter, Absatz zurück, und die ersten holzverarbeitenden Betriebe wie im Holzkompetenzzentrum Baruth gerieten ins Schlingern.
Damit sind für den Landesbetrieb die ehrgeizigen Finanzziele weitaus schwerer zu erreichen. Der Spielraum für Innovation und Investition engt sich ein. Es engt sich auch der Spielraum für die kreative Anwendung des Tarifvertrags über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung ein, zumal nach unseren Informationen die Anwendung für die Beschäftigtengruppe der Waldarbeiter noch aussteht. Aber dazu kann Herr Dr. Woidke sicher noch einiges sagen.
Schon jetzt zeigt sich aber, dass sich die so schön klingenden Begriffe Mobilität und Flexibilität eher zum Nachteil der Beschäftigten auswirken - verbunden mit Herabgruppierungen und dem Wechsel des Arbeitsortes. So schreibt der Hauptpersonalrat an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Die Berichte von Beschäftigten aus bisherigen Informationsveranstaltungen zu alternativen Arbeitsplätzen in der Landesverwaltung durch das Ministerium der Finanzen lassen nur im begrenzten Umfang auf Lösungen zugunsten der Beschäftigten hoffen.
Die Beschäftigten als hohes Gut, das dem Land für eine kompetente, qualifizierte und engagierte Bewirtschaftung und Betreuung des Waldes zur Verfügung steht, müssen stärker in den Mittelpunkt der Strukturüberlegungen gestellt werden. Gleiches gilt natürlich für die Bürgerinnen und Bürger des Landes, für die Landbesitzer und für die Holzwirtschaft.
Ich frage Sie: Kann es wirklich im Interesse auch nur einer der vorgenannten Gruppen liegen, wenn in Doppelzuständigkeit 145 im Durchschnitt 1 860 ha große reine Landeswaldreviere und 210 im Durchschnitt 5 240 ha große Hoheits- und Gemeinwohlreviere neu gebildet werden? Welche Verbesserungen ergeben sich aus der Bildung von 26 Oberförstereien, sechs Regionalbetrieben und sechs Serviceeinheiten? Was bringt die Wiedergründung eines quasi Landesforstamtes, wie es erst 1997 abgeschafft wurde?
Um es noch einmal plastisch zu machen: Wir reden hier über 973 Beschäftigte, deren Stellen abgebaut werden sollen, und über 1 646 Beschäftigte, die in einer neuen Struktur ab 2015 den gleichen Umfang an Arbeit so bewältigen sollen, dass knapp 100 000 Waldbesitzer und eine ganze Schwerpunktbranche, die Holzwirtschaft, mit der Arbeit zufrieden sind.
Schließlich und endlich soll sich der Zustand der Brandenburger Wälder verbessern und allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern die Sicherheit geben, dass auf einem Drittel der Landesfläche - so viel Wald ist gegenwärtig bestockt - alles im Lot ist.
Eine derart umfassende Strukturänderung wie vorgesehen bedeutet, dass faktisch für keinen Mitarbeiter im Landesforstbetrieb etwas bleibt, wie es gegenwärtig ist. Faktisch jede Stelle ist auf dem Prüfstand. Der vorliegende Verfahrensvorschlag zur Stellenbesetzung wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet, und führt - ich zitiere erneut den Hauptpersonalrat - zu erheblichen sozialen Spannungen innerhalb der Belegschaft. Derart umfassende Stellenbesetzungsverfahren gab es in Brandenburg wohl zuletzt unmittelbar nach der Wende, besser unter dem Begriff „Abwicklung“ bekannt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, das Parlament ist mehr als gut beraten, einen Prozess, für den wir, so wie er läuft, ein hohes Maß an Mitverantwortung haben, zeitnah zu begleiten. Letztlich setzt der Aufbaustab das um, was ihm Kabinett und Landtagsmehrheit vorgegeben haben. Lassen Sie mich daher noch Folgendes sagen: Die Kolleginnen und Kollegen, die - salopp gesagt - im Arbeitsstab die Suppe auslöffeln, sind nicht die schlechtesten und nicht zu beneiden. Nachdem sich die oberste Forstbehörde weitgehend im Reformprozess verschlissen und daraus verabschiedet hat, reorganisieren jetzt die Kollegen aus der Praxis den Betrieb neu - so gut es eben geht. Mit ihnen möchte wohl kaum einer tauschen. Ich hoffe, Herr Minister, dass man ihnen wenigstens den Rücken freihält und nicht in denselbigen fällt.
Wie Sie sehen, liegt bereits heute eine Reihe von Zwischenergebnissen vor, die sich für eine Debatte lohnen. Es kann auch nicht schaden, wenn man den Einladungen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen bzw. ihrer berufsständischen Vertretung folgt. Man erhält so mindestens einen Einblick, der sich durch den Filter der Potsdamer Ministerialverwaltung oftmals anders darstellt. Zu meinem Bedauern habe ich aber feststellen müssen, dass sich die Teilnahme an solchen Fachveranstaltungen aus den Reihen der die Regierung tragenden Fraktionen in den vergangenen Monaten „ziemlich übersichtlich“ gestaltet hat. Ein Grund mehr - so meine ich -, dass meine Fraktion zu der Auffassung gekommen ist, dass es sich lohnt, im Juli über einen Bericht zur Forstverwaltung zu debattieren - über einen Bericht, der dann im Kern die Vorgaben beinhaltet, die bis zum Jahr 2010 zur Umsetzung kommen sollen -, zum einzigen Zeitpunkt also, zu dem im Hinblick auf die anstehenden Landtagswahlen eine Einflussnahme des Parlaments auf den Verlauf der Forstreform überhaupt noch sinnvoll und möglich ist.
Ich erinnere: Wir haben im Dezember vergangenen Jahres ein Landesgesetz ohne Struktur- und Aufgabenbeschreibung mit dem an einen Arbeitsstab verbundenen Arbeitsauftrag, das bis Ende des Jahres zu tun, auf den Weg gebracht. Es ist mehr als an der Zeit, dass sich der dafür Verantwortung tragende Landtag wenigstens in der letzten Landtagssitzung dieses Arbeitspapier noch einmal auf den Tisch zieht und es dann als Zwischenzäsur dem neuen Landtag übergibt.
Wir denken, dass die Form eines Berichtes geeigneter ist als zum Beispiel das Stellen einer Großen Anfrage oder vieler Kleiner Anfragen. Letzteres haben wir dann noch als Möglichkeit, wenn es so wird, wie es aussieht. Ein Änderungsantrag liegt nicht vor. Ein Entschließungsantrag liegt nicht vor. Das ist immer ein mehr als deutliches Signal dafür, dass sich die Koalition verständigt hat, den Antrag abzulehnen. Insofern
weise ich an dieser Stelle darauf hin, dass es noch ein paar parlamentarische Möglichkeiten gibt, die notwendigen Informationen einzuholen. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum einen hat dieses Hohe Haus nichts verbockt, und zum anderen halte ich die Drohung mit anderen parlamentarischen Mitteln für mehr als unangemessen. Ich bitte Sie einfach: Lehnen Sie den Ihnen vorliegenden Antrag ab. Ich liefere Ihnen dafür auch noch ein paar gute Gründe, damit Sie das ruhigen Gewissens tun können.
Frau Wehlan hat selber ausgeführt, wie der Stand der Dinge ist. Die Landesforstverwaltung hat ein Jahr Zeit, den Landesbetrieb aufzubauen. Das ist ein ehrgeiziges Ziel, um in die Zielstruktur hineinzukommen. Es gibt für den Aufbaustab genügend zu tun. Er hat wirklich Wichtigeres zu tun, als uns jetzt einen Status-quo-Bericht zu liefern, der uns keinen Erkenntniszugewinn bringt.
Es gibt nirgendwo im Haus Anhaltspunkte dafür, dass die Landesforstverwaltung zurzeit nicht arbeitsfähig ist und dass irgendetwas im Land nicht funktioniert. Es gibt einen ersten Zwischenbericht. Frau Wehlan hat darauf hingewiesen. Er ist im Intranet allen Beschäftigten zugängig. Der ganze Prozess läuft in ständiger Rückkopplung sowohl mit dem Personalrat als auch mit den Beschäftigten. Am 6. April - auch das hat Frau Wehlan gesagt - wird es eine Vollversammlung aller im Forstbereich Beschäftigten geben. Der Aufbaustab wird alle dort vorgetragenen Anregungen, Hinweise und Vorschläge aufnehmen, versuchen, diese in das Papier einzuarbeiten, und eine entsprechende Entscheidungsvorlage vorbereiten.
Deshalb bitte ich Sie: Lassen Sie das seinen Gang gehen. Es wird permanent rückgekoppelt. Es wird verbessert. Wir befinden uns in einem dynamischen Prozess. Mir nützt eine Situationsbeschreibung, angefangen am heutigen Tag bis in den Juli hinein, überhaupt nichts. Das Thema gehört in den Fachausschuss. Wir haben es für diesen längst als Zwischenbericht angemeldet. Für alle Kollegen, die diesen Antrag ablehnen wollen, will ich das noch einmal bemerken. Ich glaube, das Interesse, das dafür in diesem Haus zurzeit herrscht, wenn es vielleicht auch nicht von allen Kollegen geteilt wird, gibt mir Recht: Wir sollten es da beraten, wo es hingehört, und das ist der Fachausschuss. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Ablehnung des Antrags.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist von der Sache her nicht ungewöhnlich, wenn man ihn nur aus der Sicht einer Berichterstattung der Landesregierung zur Realisierung eines Gesetzes betrachtet. Auch die geforderte Beantwortung der einzelnen Sachverhaltspunkte ist durchaus sinnvoll. Aber, meine Damen und Herren, was uns an diesem Antrag stört, ist der Zeitpunkt der Berichterstattung: Juli 2009.
Bekanntlich ist das Gesetz zur Neuorganisation der Landesforstverwaltung zu diesem Zeitpunkt erst ein halbes Jahr in Kraft, sodass aus der Sicht unserer Fraktion der Zeitraum relativ kurzfristig ist und somit ein wirklich aussagekräftiger Bericht kaum möglich sein dürfte. Vielmehr würde sich ein solcher Bericht mehr oder weniger auf einzelne Punkte beschränken müssen, die unter dem Strich lediglich einer verbalen Kenntnisgabe gleichkämen.