Bekanntlich ist das Gesetz zur Neuorganisation der Landesforstverwaltung zu diesem Zeitpunkt erst ein halbes Jahr in Kraft, sodass aus der Sicht unserer Fraktion der Zeitraum relativ kurzfristig ist und somit ein wirklich aussagekräftiger Bericht kaum möglich sein dürfte. Vielmehr würde sich ein solcher Bericht mehr oder weniger auf einzelne Punkte beschränken müssen, die unter dem Strich lediglich einer verbalen Kenntnisgabe gleichkämen.
Wir, die Mitglieder des Fachausschusses LUV, kennen aus den Sitzungen sowie den durchgeführten Anhörungen das umfassende organisatorische Ausmaß dieses Gesetzes über die Forstreform sehr genau. Wir sind uns auch im Klaren darüber, dass ein derartiges Gesetz nicht mit der Brechstange realisierbar ist.
In seiner Rede zur 2. Lesung am 17. Dezember 2008 hatte Herr Minister Woidke diese Problematik sehr anschaulich dargelegt und erklärt, dass im Jahr 2009 die Aufbau- und Ablauforganisation des Landesbetriebes erarbeitet wird, die dieser dann zum 1. Januar 2010 einnimmt.
Nun könnte man die Auffassung vertreten, dass mit dem vorliegenden Antrag der Linkspartei eine sogenannte Halbzeitbilanz durchaus angebracht wäre. Aber welchen Nutzen hätte dann eine vermutlich noch lückenhafte Information, und das zur letzten Plenarsitzung vor den Landtagswahlen?
Wir von der DVU-Fraktion meinen, Aufwand und Nutzen stehen in keinem vertretbaren Verhältnis zueinander. Sinnvoll und effektiv wäre es sicher, mit dem Beginn der neuen Legislaturperiode einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Forstreform von der Landesregierung zu fordern, weil dann mit der wieder angelaufenen kontinuierlichen parlamentarischen Arbeit auch kurzfristig die entsprechenden Schlussfolgerungen gezogen und umgesetzt werden können.
In klare Worte gefasst: Es ist eindeutig festzustellen, dass der Antrag der Linksaußenfraktion aus der Sicht des geforderten Zeitpunkts der Berichterstattung geradezu nach einer programmatischen Wahlkampfprofilierung riecht. Wir lehnen ihn ab.
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Eines ist klar zur Sache zu sagen: Frau Wehlan, wir lassen uns nicht quälen.
Die internen Ergebnisse, die jetzt vorliegen, sind nachvollziehbar; jede Reform hat Problembereiche und ruft auch Widerstände hervor. Das ist ein ganz normaler Gang der Dinge. Zu Ihrem Hinweis in Bezug auf die Holzmarktsituation: Die haben wir mit und ohne Reform. Ich kann als Waldbesitzer und Forstwirt überhaupt keine Benachteiligung durch die Reform feststellen. Das vorweg.
Vom Grundsatz her haben wir nichts gegen eine Berichterstattung, Frau Wehlan. Im Gegenteil: Auch wir möchten gerne wissen, wie dieses letzte große Reformvorhaben in unserer Zuständigkeit erfolgreich zu Ende gebracht wird. Aber ich bin auch der Meinung, dass die geeignete Bühne nicht das Parlament, sondern der zuständige Fachausschuss ist. Deshalb werden wir die Berichterstattung dort beantragen. Ein geeigneter Zeitpunkt wäre sicherlich nach der Sommerpause gegeben. Dann kommt das noch zurecht.
Die Legislative hat ihre Schulaufgaben gemacht. Die klaren Vorstellungen der Verwaltungsebene sind in den „Brandenburgischen Forstnachrichten“, Ausgabe 138 Januar/Februar 2009 nachzulesen. Lassen wir diese nun in Ruhe arbeiten, ohne die Kompetenz der Handelnden durch ständiges Hinterfragen und Berichterstatten infrage zu stellen.
Es ist der Sache auch nicht dienlich, wenn Sie sich als Linke immer wieder zum Sachwalter dieser Reform aufschwingen.
Wir lehnen den Antrag ab und werden die Berichterstattung im Fachausschuss beantragen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wehlan, Sie haben einen wichtigen Satz gesagt. Der Satz lautete sinngemäß: Wir möchten doch bitte den sehr guten Praktikern, die die schwierige Arbeit im Aufbaustab leisten, den Rücken stärken. Der Satz gilt sinngemäß auch für Sie und Ihre Fraktion. Sie wollen - und versuchen es mit diesem Antrag wiederum - eine Fortsetzung der Anträge, die Sie in den letzten Monaten gestellt haben. Sie versuchen, Unsicherheit in die Reihen der Forstverwaltung zu tragen. Sie versuchen, die Beschäftigten zu verunsichern, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Ihnen geht es nicht darum, funktionierende Strukturen für die Forst zu schaffen, sondern darum, Klamauk zu machen und dann dazusitzen und zu sagen, wie toll alles wäre.
Wenn man zwölf Monate Zeit hat, eine solche Strukturreform umzusetzen, dann verstehe ich nicht, warum man diese Zeit verplempern sollte, in diesen zwölf Monaten noch Zwischen
berichte über sage und schreibe, ich glaube, 14 Einzelpunkte, die Sie aufgeführt haben, anzufertigen. Denn diese Zwischenberichte, Frau Wehlan, werden genau von den Leuten geschrieben, denen Sie gerade noch den Rücken stärken wollten. Bitte tun Sie das auch! Lassen Sie die Leute ihre Arbeit machen! Wir werden die Beschäftigten und ihre Vertretung informieren. Sie haben es gesagt, Sie wissen es, am 6. April findet eine große Personalversammlung statt, zu der alle Beschäftigten eingeladen sind, wo die Hausleitung Rede und Antwort stehen wird, wo auch ich zu den Beschäftigten sprechen werde.
Nach meinem Eindruck - das ist wahrscheinlich das, was Sie am meisten stört - läuft die Umsetzung der Forstreform dank der vielen engagierten Mitarbeiter in der Landesforstverwaltung momentan hervorragend und sehr ruhig. Ich bitte alle hier im Landtag Versammelten, dafür zu sorgen, dass diese ruhige und konstruktive Umsetzung der Forstreform weitergeht. Wir sind da auf einem guten Weg. - Danke sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gut, die Aufregung des Ministers versteht man vielleicht, wenn man die heutige Sondersitzung reflektiert. Ansonsten kann ich hier nur Gemeinsamkeit feststellen, nämlich die gemeinsame Feststellung, dass ein Bericht notwendig ist, nur, die Koalitionsfraktionen wollen ihn im Ausschuss. Da sage ich: Wenn ein Landtag, das politische Gremium, eine Forstreform auf den Weg bringt, Gesetze beschließt, und das ohne Struktur- und ohne Aufgabenbeschreibung, dann hat ein Landtag auch die Verantwortung, sich über die Konsequenzen
ins Bild zu setzen, und es nicht auf den Ausschuss zu verbringen, der noch dazu den Charme der Nichtöffentlichkeit hat und Beteiligten keine Möglichkeit gibt, wenigstens an diesen Debatten teilzuhaben.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt der Antrag in Drucksache 4/7329 zur Abstimmung vor. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag ohne Enthaltungen mit Mehrheit abgelehnt.
Schaffung des Amtes eines Landesbeauftragten für die Hinterlassenschaft des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen „DDR“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man aus der Geschichte Lehren ziehen will, dann muss man sich auch der Herausforderung stellen, diese Geschichte aufzuarbeiten. Bei unserem Antrag geht es um die Geschichte des SED-Unrechtsregimes und um die Verbrechen staatlicher Organe einer kommunistischen Diktatur auf deutschem Boden.
Unser Antrag ist Ihnen nicht neu. Wir haben ihn bereits im November 2007 in diesem Hause eingebracht, nicht nur das, meine Damen und Herren, schon im Juli 2001 hatte unsere DVU-Fraktion einen diesbezüglichen Antrag zur Schaffung eines Amtes eines entsprechenden Landesbeauftragten eingebracht, übrigens nachzulesen in der Landtagsdrucksache 3/2987.
Stets haben natürlich alle, von CDU über Rot bis Dunkelrot, dagegen gestimmt. Umso mehr wundert es mich, wenn Sie damals dagegen waren, meine Damen und Herren von der CDU, dass in letzter Zeit in der Presse immer wieder mediale Blendgranaten aus der Landesregierung abgefeuert werden, zum Beispiel erst neulich in der Presse, wo behauptet wird, dass nun selbst Ministerpräsident Platzeck einen Stasibeauftragten für das Land Brandenburg in Aussicht stellt. Passiert ist trotzdem nichts, außer in der vergangenen Woche die Ankündigung eines Gesetzentwurfs für Mai oder Juni. Deswegen erleichtern wir Ihnen heute die Entscheidungsfindung mit unserem Antrag, welcher das Eingangsdatum des 10.03.2009 trägt.
Die Schaffung des Amtes eines Stasibeauftragten in Brandenburg ist längst überfällig; denn in den anderen Bundesländern, meine Damen und Herren, gibt es seit langem entsprechende Landesbeauftragte.
Diese Behörden nehmen vielfältig gute und vernünftige Aufgaben wahr, sei es die Durchführung von Seminaren zu Fragen der Geschichte der DDR und ihrer historischen Aufarbeitung bis hin zur individuellen Betreuung zu den Themen Rehabilitierung, Entschädigung, Anerkennung von Haftfolgeschäden MfS-Inhaftierter oder sogenannte Opferrenten. Gerade die Informationsmaterialien über die Angebote von Gedenkstätten, Vereinen und anderen Einrichtungen der politischen Bildung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, die dort publiziert werden, sind wichtige Beiträge zu einer positiven Öffentlichkeitsarbeit. Diese Arbeit nützt nicht nur den interessierten Bürgern, sondern auch Lehrern, Schülern und Studenten im Rahmen des Geschichtsunterrichts sowie bei Projekten der zeitgeschichtlichen Forschung.
Kernaufgabe des Landesbeauftragten muss allerdings sein, den Opfern politischer Verfolgung, von Haft und beruflicher Repression unbürokratisch beratend zur Seite zu stehen, insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger zur Anwendung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze zu beraten. Zu den
strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitationsgesetzen, mit denen auch Renten und Entschädigungsleistungen gemeint sind, hat mein Fraktionskollege Michael Claus bereits in der Debatte zur Drucksache 4/5297 am 15. November 2007 unsere Auffassung ausführlich dargelegt. Insofern kann ich mir detaillierte Ausführungen sparen.
Die Kritik des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Günter Nooke, aus dem Jahre 2007 hat angesichts der Stagnation im Land Brandenburg zu dem Thema Stasibeauftragter jedenfalls nach wie vor ihre Berechtigung. Er hat schon 2007 zu Recht deutliche Kritik an der Art der Aufarbeitung der SED-Diktatur im Land Brandenburg geübt. Daher, meine Damen und Herren der demokratischen Parteien - ich klammere hier die Abgeordneten der ehemaligen SED, nach mehrfacher Umbenennung bekannt als „DIE LINKE“, ausdrücklich aus -, bitte ich heute inständig, den Worten endlich Taten folgen zu lassen. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Das würde auch Ihrer Glaubwürdigkeit guttun.
(Beifall bei der DVU - Jürgens [DIE LINKE]: Zum Glück reden wir nachher noch über die deutsche Sprache!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schulze von der DVU, Sie werden sicherlich nicht wirklich erwarten, dass wir Ihrem Antrag zustimmen. Er ist inhaltlich falsch. Aber auch Ihr Denkansatz ist falsch. Es geht bei der Einsetzung eines Landesbeauftragten, worüber wir gerade diskutieren, nicht, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben, um die Hinterlassenschaften des MfS, sondern es geht um Menschen, für die eine Aufklärungs- und Anlaufstelle geschaffen werden soll. Ziel ist es nicht, eine Verfolgungsbehörde zu schaffen, wie Sie es aber ein bisschen unterstellen.
Ja, wir wollen in Brandenburg einen Landesbeauftragten im Sinne eines Ansprechpartners für die Betroffenen. Betroffen sind im Übrigen nicht nur die Opfer. Betroffen sind zum Beispiel auch - das gehört auch in anderen Ländern zu dem entsprechenden Aufgabenbereich - Menschen, die sich zur Mitarbeit beim MfS verpflichtet haben und die mit dieser Last noch herumlaufen, ohne sich irgendwo offenbaren zu können. Auch sie sollen einen sachkundigen Ansprechpartner haben, mit dem sie sich beraten können und wo sie erfahren können: Wie mache ich es, wenn ich mich offenbaren will? Was passiert mir dann? - Das ist in vielen Fällen schon gut gelaufen; man nennt das Mediation.
Es geht eben nicht darum, Konfrontation herzustellen, wie Sie es sowohl in Ihrem Antrag als auch in Ihren Worten hier ausgedrückt haben, sondern es geht darum, die friedliche Revolution mit ihren unterschiedlichen Folgen für die Beteiligten auf allen Seiten so zu organisieren, dass möglichst wenige oder keine Verletzte auf dem Weg bleiben. Dazu gehören, wenn Sie so wollen, Täter wie Opfer. Sie wissen: Bei allen ist es eine sehr vielschichtige Angelegenheit. Man kann nicht alle über