Protokoll der Sitzung vom 02.04.2009

und mögen Sie die Notwendigkeit erkennen, unserem Antrag im Interesse des deutschen Steuerzahlers zuzustimmen. - Zunächst bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Für die Koalitionsfraktionen spricht der Abgeordnete Schulze.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es drängt sich immer wieder die Frage auf: Warum handeln so viele Anträge der DVU-Fraktion von der Ausländerproblematik? Warum immer wieder dieses Thema, ob nun subtil, offen oder verdeckt?

Dieser Antrag ist unglaublich zynisch. Er hat mir die Sprache verschlagen. Es zeigte sich auch mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Fechner eine unerhörte Diffamierung all derjenigen, die in der Härtefallkommission sitzen und über rechtlich schwierige Fälle und menschliche Schicksale zu entscheiden haben.

Frau Fechner, Sie werden es vielleicht noch nicht gehört haben: Es gibt im deutschen Recht - jeder Mensch kennt diese Formulierung - auch den Grundsatz, dass man manchmal „Gnade vor Recht“ ergehen lässt. Das hat etwas mit Mitmenschlichkeit zu tun, mit Mitgefühl, mit Ermessensentscheidungen. Dass Sie das nicht verstehen und nicht nachvollziehen können, das tut uns furchtbar leid.

Ich denke, das ist auch das, was uns zum Menschen, zum Individuum, zum zivilisierten Wesen macht, dass wir durchaus angemessene Entscheidungen treffen können. Dass Sie das nicht wollen, dass Sie Mitmenschlichkeit nach Kassenlage oder käuflich machen wollen, das finden wir bedauerlich.

Deutschland ist ein demokratischer, freiheitlicher Rechtsstaat. So steht es im Grundgesetz. Der Asylartikel 16a hat seinen Grund in der deutschen Geschichte, darin, dass im Zeitraum von 1933 bis 1945 viele Deutsche, die vor dem Nationalsozialismus flüchteten, weil sie um Leib und Leben fürchten mussten - und es sind ja auch viele Menschen umgebracht worden -, in anderen Ländern Asyl gefunden haben. Deutschland hat gesagt: Nicht weniger wollen wir den Völkern dieser Welt zurückgeben als das, was Deutsche auch erfahren haben.

Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.

Wir sind nicht in einer Bananenrepublik, sondern wir sind in einem demokratischen Rechtsstaat. Da müssen solche Dinge möglich sein, und das sind sie. Wir wehren uns gegen die von Ihnen vorgenommene Diffamierung. Wir finden das einfach unglaublich.

Letztendlich zeigen Sie mit diesem Antrag, was des Pudels Kern ist, wofür Sie stehen, für welchen Zynismus Sie auch stehen. Das ist bedauerlich. Das sollten sich alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes noch einmal auf der Zunge zergehen lassen und am Wahltag eine entsprechende Entscheidung treffen. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD)

Die Abgeordnete Weber spricht für die Linksfraktion.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sichtlich berührt und finde all das, was ich sagen wollte, bei dem, was Kollege Schulze ausgeführt hat, wieder.

Ich möchte nicht wiederholen, sondern nur mitteilen, dass die Fraktion DIE LINKE genau die gleichen Empfindungen und die gleichen Gedanken zu diesem Problem hat.

Wenn der Antrag der DVU-Fraktion heute hier eine Funktion hat, dann ist es die, deutlich zu zeigen, wie das Menschenbild der DVU gestrickt ist. Wenn schon Humanität, dann nur, wenn sie jemand bezahlt: Ohne Moos nichts los, ohne Geld keine Menschlichkeit.

Den Begriff Pate in dieser Art und Weise gebraucht, erinnert mich nicht an Patenschaft im christlichen Sinne, sondern lässt deutlich Assoziationen im Sinne von mafiösen Strukturen bei mir auftreten.

Dieser Antrag ist nur abzulehnen.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE und vereinzelt bei der SPD)

Da die Landesregierung Redeverzicht mitgeteilt hat, erteile ich noch einmal der DVU-Fraktion das Wort.

(Frau Lehmann [SPD]: Nein! - Schulze [SPD]: Sie kann sich die Maske ein zweites Mal herunterreißen und noch eine Schippe nachlegen!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schulze, ich bin doch ziemlich irritiert, auch von Frau Weber. Irgendwie habe ich den Eindruck, Sie haben unser Anliegen gar nicht verstanden.

(Lachen des Abgeordneten Schulze [SPD])

Es geht darum, Herr Schulze, wir möchten gar nicht die Härte

fallkommission ablehnen, oder wir möchten auch nicht, dass die Härtefallregelung abgeschafft wird. Im Gegenteil. Wir sind sogar für eine Erweiterung. Denn bisher obliegt lediglich dem Innenminister Schönbohm das alleinige Gnadenrecht. Mit unserem Antrag eröffnen wir ganz andere Möglichkeiten.

Aufgrund der Patenschaften wäre es möglich, dass rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber doch noch ein Aufenthaltsrecht erhalten, ähnlich wie in Österreich. Es geht letzten Endes um die Bezahlung.

Warum soll die Allgemeinheit dafür aufkommen? Wer möchte, dass rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber hierbleiben sollen, der kann auch dafür zahlen. Bedenken Sie bitte, welche Möglichkeiten sich damit eröffnen.

Warum soll in Deutschland, in Brandenburg nicht möglich sein, was Österreich möglich ist?

Wir finden, dass dieser Antrag sogar sehr mitmenschenfreundlich ist, Herr Schulze, weil eben das Gnadenrecht zurzeit noch allein bei Innenminister Schönbohm liegt.

(Frau Hackenschmidt [SPD]: Die Frage ist, ob die Öster- reicher sie haben wollen!)

Aber, meine Damen und Herren, ich frage mich allen Ernstes: Wo bleibt hier Ihre Ausländerfreundlichkeit?

(Lachen der Abgeordneten Alter [SPD])

- Doch! Die Ablehnung unseres Antrags zeigt wieder einmal nur eines: Solange die Allgemeinheit für die Kosten aufkommt, so lange sind Sie dafür. Doch wenn Sie selber dafür aufkommen sollen, dann lässt Ihre Ausländerfreundlichkeit zu wünschen übrig.

(Beifall bei der DVU)

Meine Damen und Herren, die DVU-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 4/7360 - Neudruck - federführend an den Ausschuss für Inneres sowie an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mit übergroßer Mehrheit abgelehnt.

Ich lasse über den Antrag der DVU-Fraktion in der Drucksache 4/7360 - Neudruck - in der Sache abstimmen. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit übergroßer Mehrheit abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Bundesratsinitiative zur Änderung des § 7g Einkommensteuergesetz

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 4/7361

Die Abgeordnete Hesselbarth eröffnet die Debatte für die DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Liquidität des Mittelstandes muss erhöht werden. Die Ansparabschreibungsregelung des § 7g des Einkommensteuergesetzes bot über viele Jahre eine gute Grundlage, um über die Bildung von Ansparabschreibungen Steuern zu sparen und damit im Zuge einer Innenfinanzierung für Liquidität zu sorgen.

Die Bildung der Ansparrücklage und die spätere Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen waren gute Instrumente, um Betriebsausgaben zu steuern. War in einem Jahr ein außergewöhnlich hoher Gewinn zu erwarten und bereits bekannt, dass in einem späteren Jahr größere Anschaffungen getätigt werden, so konnten die Abschreibungen auf diese Art und Weise vorgezogen werden. Dadurch wurde ein unnötig hoher Steuersatz in dem Jahr mit hohem Gewinn vermieden. Bei Existenzgründern konnte vor der Betriebseröffnung sogar eine Steuererstattung erreicht werden, die dringend als freie Liquidität für den Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit benötigt wurde.

All das gilt seit dem Jahr 2008 nicht mehr. Statt der Ansparabschreibung gibt es seitdem den sogenannten Investitionsabzugsbetrag. Für die geplante Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können danach bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungsoder Herstellungskosten außerbilanziell gewinnmindernd abgezogen werden, wobei der Abzugsbetrag im Jahr der Inanspruchnahme und in den drei Vorjahren maximal 200 000 Euro beträgt. Die Höchstbeträge der Summe der in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbeträge wurden gegenüber der vorhergehenden Regelung erhöht. Dies ist - wie auch die Betriebsgrößenmerkmale als Voraussetzung für den Investitionsabzugsbetrag - positiv zu bewerten.

Doch die auf den ersten Blick verbesserte Änderung des § 7g des Einkommensteuergesetzes ist de facto eine konjunkturpolitische Mogelpackung; denn einerseits fiel die bisherige Existenzgründersonderregelung weg, was zu deutlichen Verschlechterungen bei neugegründeten kleinen und mittelständischen Unternehmen führt. Andererseits entfällt die bisher bei der Ansparrücklage mögliche einkommensteuerliche Glättung durch Bildung neuer Ansparrücklagen für geplante Neuinvestitionen und Verschiebung der Investitionszeitpunkte in einkommensteuerlich günstigere Jahre, was im Endeffekt insbesondere bei geringen Investitionssummen oder gar Nichtinvestitionen kleiner und mittelständischer Unternehmen nach Ablauf der Dreijahresfrist zu hohen Steuernachforderungen - mit der Gefahr von Unternehmensinsolvenzen - führen kann.

Darüber hinaus sollte nach Meinung unserer DVU-Fraktion die Höhe der Ansparrücklage - wie in der Ursprungsfassung des § 7g in den 90er Jahren - 50 % statt 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen. Auch die Betriebsgrößenmerkmale sollten noch deutlich höher als bisher angesetzt werden, wenn ein konjunkturpolitischer Erfolg erzielt werden soll. Außerdem sollte die Höhe der Sonderabschreibungen mit der Höhe der Ansparrücklage - 50 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten - übereinstimmen, um eine steuerliche Benachteiligung im Investitionszeitpunkt zu vermeiden und - ähnlich wie bei den Sonderabschreibungen Anfang der 90er Jahre - nach dem Fördergebietsgesetz einen

deutlichen Konjunkturschub durch Investitionsanreize zu erreichen.

All diese steuerpolitischen Maßnahmen wären eine gute Ergänzung der Maßnahmen durch die Konjunkturpakete I und II des Bundes, insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die sich im Aufbau befinden und investieren wollen bzw. müssen und die ansonsten nur in relativ geringem Maße in den Genuss der Mittel aus den beiden Konjunkturpaketen kommen.

Wenn Sie es also, meine Damen und Herren der anderen Fraktionen, mit Ihren Lippenbekenntnissen für den Brandenburger Mittelstand ernst meinen, fordere ich Sie auf, unserem vorliegenden Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der DVU)

Der Abgeordnete Schulze spricht für die Koalitionsfraktionen.