Protokoll der Sitzung vom 13.05.2009

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Vorausgesetzt, Sie sind da!)

In der Anhörung ist deutlich geworden, dass wir mehrheitlich eine andere Position zur Kenntnis nehmen mussten als die, die die Landesregierung vertritt. Das heißt nicht automatisch bei jeder Anhörung, dass es zu Veränderungen kommt, denn im politischen Prozess der Abwägung spielen viele Dinge eine Rolle. Darin ist die Anhörung im Landtag ein Baustein, aber natürlich nicht der einzige.

Ich empfehle die Zustimmung zum Vorschlag des Innenausschusses und denke, dass wir damit einen guten Gesetzentwurf haben, der die erfolgreiche Geschichte des amtlichen Vermessungswesens in Brandenburg in den nächsten Jahren und Jahrzehnten fortschreiben wird. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Minister Schönbohm.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Manch einer wird sich gefragt haben, was wir eigentlich sechs Monate lang über diesen doch sehr fachlichen Gesetzentwurf beraten haben. Ich denke, dass die Beratungen und Anhörungen im Innenausschuss gezeigt haben, dass das, was wir vorlegen, noch verbessert werden kann. Die Verbesserungs- bzw. Änderungsvorschläge sind erörtert worden und entsprechen dem Grundanliegen des Gesetzentwurfs.

Wir hätten uns gewünscht, dass man in einigen Punkten vielleicht etwas weiter gegangen wäre, um weniger Bürokratie aufzuwenden. Ich freue mich, dass die Abmarkungspflicht in bestimmten Bereichen erhalten geblieben ist, und ich denke, dass wir mit den Änderungsvorschlägen einen wichtigen Beitrag leisten, um das Vermessungswesen zu modernisieren. Das sage ich, weil ich persönlich dem Vermessungswesen mit großer Sympathie gegenüberstehe, denn vor 50 Jahren wurde ich zum Vermessungsoffizier ausgebildet. Ich weiß, welche Dynamik sich in den letzten 10, 20 Jahren gerade in diesem Bereich ergeben hat. Dem tragen wir mit diesem Gesetzentwurf Rechnung, um die künftige Entwicklung so zu gestalten, dass wir wettbewerbsfähig und die Katasterbehörden in der Lage sind,

ihre Erkenntnisse und ihr Wissen sozusagen auch dem Bürger online zur Verfügung zu stellen.

Insgesamt liegt dem eine dreijährige Projektarbeit zugrunde, weil fachlich abgewogen werden musste, wie weit man geht. Aus dem Gesetz geht hervor, dass wir damit das Geoinformations- und amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg modernisieren. Das ist in den beiden Artikeln erläutert; darauf will ich weiter nicht eingehen, weil wir das bei der 1. Lesung bereits erörtert haben. Mit der Neufassung dieses Gesetzes, das in seinem Wesensgehalt aus dem Jahr 1991 stammt, wird dem Bedarf, den Notwendigkeiten der Verwaltungsmodernisierung und der technischen Veränderung Rechnung getragen. Ich denke, dass dies nun ein ausgewogenes Gesetz ist und möchte um Zustimmung bitten. - Vielen Dank.

Herzlichen Dank, Herr Minister.

Ich beende die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegt die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/7517 vor. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt worden. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3.

Bevor ich Tagesordnungspunkt 4 aufrufe, begrüße ich herzlich Schülerinnen und Schüler des Paul-Fahlisch-Gymnasiums Lübbenau sowie Kursteilnehmer der Volkshochschule Templin hier bei uns. Eine angenehme Sitzung wünschen wir auch Ihnen. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Abfallgesetzes und des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/7233

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Drucksache 4/7478

Ich eröffne die Aussprache, und die Abgeordnete Adolph erhält das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Abfallrecht haben wir uns in diesem Haus zuletzt im Jahr 2006

befasst; damals eingebunden in die Debatte zum ersten Bürokratieabbaugesetz. Auch die heutige Gesetzesnovelle soll im Zeichen des Bürokratieabbaus und zugleich der Anpassung an das Bundesrecht und die europäische Abfallrichtlinie stehen. Ob sich aus der umfangreichen Veränderung der Systematik tatsächlich eine Vereinfachung ergibt, wird die Praxis zeigen. Letztlich handelt es sich um ein Fachgesetz, mit dem in erster Linie Fachleute klarkommen müssen und weniger die Bürgerinnen und Bürger.

In gewisser Weise ist es beruhigend, dass die Stellungnahmen der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten insgesamt recht positiv ausgefallen sind. Hinweise und Änderungsvorschläge wurden erkennbar berücksichtigt.

Sehr geehrte Damen und Herren, während man üblicherweise für sein Geld eine Ware oder eine Leistung erhält, deren Qualität man im weiteren Verlauf einschätzen kann, ist es beim Abfall etwas anders. Das Geld ist man los, den Abfall ist man los; aus dem Auge, aus dem Sinn.

Eine Kontrolle der Einhaltung der Vertragsleistung fehlt; sie kann und muss durch strenge öffentliche Kontrolle ersetzt werden. Hier sind vor allem die öffentlichen Entsorgungsträger gefragt.

Letztlich ist die Abfallwirtschaft ein Bereich, der für Vorgänge anfällig ist, wie sie uns immer wieder aufschrecken. Ich meine die illegale Müllentsorgung. Sozial verträgliche Abfallgebühren können dazu beitragen, dass Müll nicht am Straßenrand und im Wald entsorgt wird. Ziel muss es sein, die Abfallentsorgung so zu gestalten, dass der Anreiz zur Müllvermeidung über den Preis geschaffen wird.

Wenn wir die Müllmenge reduzieren wollen, müssen wir auch einen finanziellen Anreiz geben. Weniger Müll durch Vermeidung, Verwertung, Trennung - gleich geringerer Preis.

Die Gebührenanreize sind in den Landkreisen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die Kreise haben verschiedene Modelle zwischen sehr exakter Abrechnung mit elektronischen Chips bis zu Pauschalsätzen, die sich in der Größe der übers Jahr gewählten Tonne ausdifferenzieren, entwickelt. Wenn man aber nur die Größe der Tonne wählen kann, stellt dies faktisch keinen Anreiz zum Sparen dar.

Am bequemsten ist es natürlich für den Entsorgungsträger, pauschal zu kassieren. Wenig Aufwand, viel Abfall und sichere Einnahmen! Das entspricht aber nicht den Umweltzielen.

Fakt ist, die Entsorger müssen sich auf sinkende Müllmengen einstellen. Der Südbrandenburgische Abfallzweckverband wollte nun Pflichtentleerungen einführen; also auch wenn keine Tonne zu leeren ist, sollte kassiert werden. Die Abgeordneten im Fachausschuss fanden es bemerkenswert, dass im Gesetzentwurf die Ermächtigung zur Gebührenerhebung für Leerabfahrten vorgesehen war. Um dem Erfindungsreichtum beim Abkassieren klare Grenzen zu setzen, wurde - darin waren sich die Abgeordneten einig - bei den Gebührenanreizen zur Abfallvermeidung aus einem „kann“ ein „soll“.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kleines Wort, große Wirkung. Wenn statt „soll“ ein „kann“ im Gesetz steht, kann es auch nachteilige Folgen haben, soll es aber nicht. Denn in

einem dürfte hier Einigkeit bestehen: Die Abrechnung einer leeren Mülltonne kann keinen Anreiz zur Abfallvermeidung darstellen. Also wurde hier das wieder herausgestrichen, was nicht in ein Abfallgesetz gehört. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete GregorNess.

Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Kollegen! Wir befassen uns heute in 2. Lesung abschließend mit der notwendigen Novelle zu unserem Abfallgesetz. Diese Novelle umfasst gleichzeitig die Integration des Bodenschutzgesetzes.

Frau Adolph hat bereits darauf hingewiesen: Die Novellierung unseres Gesetzes ergab sich aus verschiedenen Notwendigkeiten. Das ist logischerweise die Anpassung an Bundesrecht, das sind natürlich europäische Normen, die wir zu erfüllen haben. Uns ging es vor dem Hintergrund von Deregulierung auch um eine Straffung des Gesetzes, und wir haben versucht, das Bodenschutzgesetz, die Anforderungen, die an das Land gestellt werden, aufzugreifen, haben uns aber als Land davon verabschiedet, ein eigenes Bodenschutzgesetz zu machen, sondern wir integrieren das in das Abfallgesetz, weil das auch von der Thematik her naheliegend ist.

Der vorliegende Gesetzentwurf hat einige Bestimmungen ersatzlos wegfallen lassen; dies sind solche Dinge wie Beauftragung Dritter, Zusammenschlüsse, Regelungen zur Entsorgungspflicht und zu Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Dann gibt es mehrere Vorschriften, die gestrafft und gebündelt worden sind. Dazu gehören die Pflichten, die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte und die Abfallbilanzen.

Damit haben wir natürlich die Zahl der Paragrafen auch extrem verringert. Das Gesetz ist handhabbarer, lesbarer und verständlicher geworden. Ich glaube, es ist ein wichtiges Anliegen, dass wir in das Gesetz sozusagen auch Bürgernähe hineinbekommen haben.

Im Kapitel 7 haben wir die notwendigen umfangreichen Vorschriften zum Landesbodenschutzgesetz verankert. Wir müssen zugeben, dass im Bereich der Entsorgungswirtschaft immer noch schwarze Schafe unterwegs sind. Deshalb ist die Deregulierung in dem Bereich einigen Grenzen unterworfen. Wir können natürlich nicht allen Entsorgungsfirmen ohne Kontrolle blindlings vertrauen. Schwarze Schafe tragen insgesamt dazu bei, dass auch dieser Wirtschaftszweig gelegentlich im Zwielicht steht, obwohl der überwiegende Teil unserer Entsorgungsunternehmen und Akteure in dem Bereich eine vorbildliche Arbeit leisten. Deswegen mussten wir aber die in § 31 geregelten Anzeigepflichten erweitern.

Nach Meinungsbildung und Beschlussfassung im Ausschuss ist festzustellen, dass wir weiter Anreize zur Vermeidung und zur Verwertung - Frau Adolph hat darauf hingewiesen - geben wollen. Deshalb haben wir ein „sollen“ fixiert, weil uns ein „können“ nicht ausreichend war. Nichtsdestotrotz können wir

damit eines nicht erreichen, worauf Frau Adolph abgestellt hat: Es gibt in diesem Bereich keine sozial verträglichen Gebühren. Gebühren haben immer der Leistung zu folgen und sind klar definiert und abrechenbar.

Wir wollten natürlich auch Fehlanreize im Bereich der Abfallentsorgungsträger vermeiden, indem wir die Pflichtentleerung nicht zum Gesetzesinhalt gemacht haben. Nichtsdestotrotz können die Entsorgungsträger logischerweise Pflichtentleerungen zum Beispiel wegen hygienischer Notwendigkeiten festlegen. Aber das soll dann, bitte schön, im jeweiligen Satzungsgebiet und in Satzungshoheit erfolgen, weil das zwischen städtischen Ballungsgebieten und ländlich geprägten Räumen sehr variieren kann. Die Notwendigkeit einer regelmäßigen Entsorgung muss allerdings gewährleistet sein. Das sind wir uns allen und unserer Gesundheit insgesamt schuldig.

Wir haben in diesem Ausschuss und in dem Beratungsprozess bewiesen, glaube ich, dass man auch in Vorwahlkampfzeiten zu vernünftigen Regelungen kommen kann. Es gab in der Diskussion eine große Einmütigkeit. Wir haben die Änderungen zum Gesetz im Ausschuss einstimmig beschlossen und in unseren Beschlussvorschlag aufgenommen. Vor diesem Hintergrund sage ich: Hut ab! Vernünftige Politik, bürgerorientiert und zukunftsweisend, ist in diesem Hohen Haus auch in Vorwahlzeiten mehrheitsfähig. Was wollen wir mehr? Ich bitte deshalb um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Danke.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Norbert Schulze.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Landesabfallrecht Brandenburgs sollte mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung weitestgehend novelliert werden. Mit anderen Worten: Die Erkenntnisse des Bürokratieabbaus sowie der Umweltschutz und als dessen untrennbarer Bestandteil der Bodenschutz waren in das neue Gesetz aufzunehmen, genauso wie es galt, europäisches Recht und Bundesrecht in dieser Neufassung zu berücksichtigen. Übrigens ein Schritt, der prinzipiell seit langem überfällig war.

Alles in allem ist festzustellen: Es sind anspruchsvolle Ziele, die man mit dieser Gesetzesänderung zu erreichen gedenkt. Aber, meine Damen und Herren, die gelernten Brandenburger sind doch schon allzu oft von vielversprechenden Vorhaben und Gesetzesänderungen der Landesregierung enttäuscht worden.

Auch meine Fraktion ist aus den Erfahrungen der Vergangenheit hinsichtlich der Realität bei der Umsetzung novellierter Gesetze eher skeptisch. Wir wollen jedoch nicht schon im Vorfeld den eventuellen Nutzen dieser Gesetzesänderung zerreden.