- Wir haben verabredet, dass es zum 1. März dieses Jahres auf einen Sockelbetrag von 40 Euro noch einmal eine Erhöhung um 3 % gibt. In diesem Sockelbetrag von 40 Euro waren ca. 20 Euro... Sie sind immer noch aufgeregt.
20 Euro in diesem Sockelbetrag entsprechen der Auflösung des § 18 aus dem Tarifvertrag. Das entspricht ungefähr 1 %. De facto ist dann der Tarif ab März um die besagten 20 Euro Sockelbetrag erhöht worden. Als Ausgleich für die nicht gezahlten 1 % für die Monate Januar und Februar haben wir eine Einmalzahlung von 40 Euro verabredet. Im nächsten Jahr zum gleichen Datum, 01.03., soll noch einmal um 1,2 % erhöht werden.
Es gab dann auch die Diskussion um die Azubis. Dort ist ein höherer Sockelbetrag gewählt und auch die Verabredung
getroffen worden, dass sie zum 01.03.2010 an den 1,2 % Erhöhungen linear teilhaben. Gleichzeitig ist verabredet worden, dass die oberen Einkommensgruppen zum 01.01.2010 zu 100 % an das Lohnniveau West angeglichen werden.
Wir haben dann die Diskussion gehabt, wie das auf die Beamten umgesetzt wird. Nach den Gesprächen, die ich mit den Gewerkschaften geführt habe, habe ich die wirkungsgleiche Übernahme des Tarifvertrages auf die Beamten vorgeschlagen - das ist Bestandteil dieses Gesetzes -, darüber hinaus eine Einmalzahlung von 40 Euro, das ist über die wirkungsgleiche Übernahme des Tarifvertrages hinaus gehend und folgt dem Beispiel Mecklenburgs. Das ist ein Vorschlag, der aus der Mitte der Gewerkschaften kam unter dem Motto: Wenn wir das so verabreden, dann wird dieses Ergebnis auch mitgetragen, nicht bejubelt, aber mitgetragen.
Heute haben wir vor dem Landtag eine Demonstration gehabt, wo zumindest eine Gewerkschaft, die an diesen Gesprächen beteiligt war, sich davon distanzierte. Die anderen Gewerkschaften tragen dieses Ergebnis aber so mit.
Es ging in der Betrachtung der Vergangenheit um die Frage, ob das, was wir beim letzten Mal nicht deckungsgleich umgesetzt haben, die 3 %, wir haben hier in diesem Haus 1,5 % beschlossen, nachgeholt wird. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch darauf, dass es unterschiedliche Arbeitszeitniveaus gibt, dass es unterschiedliche Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt. All dies ist inzwischen in der bundesrepublikanischen Landschaft und in den Ländern schon sehr differenziert. Deswegen sind Vergleiche schwierig und werden in der Zukunft immer schwieriger, je mehr die Länder von ihrer Kompetenz Gebrauch machen und die Besoldungsregeln ihrer Angestellten entsprechend den Lebensbedingungen, die sie in ihren jeweiligen Ländern haben, anpassen.
Ich halte den Ansatz, den wir hier wählen, für verantwortbar. Das belastet natürlich die Haushalte der Zukunft erheblich. Gleichwohl ist festzustellen, dass mit den Einsparungen, die in den Jahren vor dieser Legislaturperiode im Angestelltenund Beamtenbereich verabredet wurden, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Absenkung der Arbeitszeit ohne entsprechenden Lohnausgleich, entsprechend zur Konsolidierung des Haushalts beigetragen worden ist. Die Entwicklung, die wir Ihnen heute vorschlagen, trägt den allgemeinen Steigerungen der Lebenshaltungskosten Rechnung und ist eine adäquate Antwort auf die Erwartungen unserer Beamtinnen und Beamten, dass wir sie für ordentliche Arbeit auch ordentlich entlohnen.
Das ist der Vorschlag, und ich bitte um Unterstützung in den Beratungen in den Ausschüssen, damit wir es in der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode hinbekommen, diesen Gesetzentwurf zu verabschieden, dass wir dann rückwirkend zum 01.03. die Zahlungen anweisen können. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir ein anschauliches Beispiel für die offensichtliche Schieflage in unserem Land. Das betrifft einerseits die Besoldung und andererseits den Stellenwert, den die Regierung dem Parlament einräumt. Den Beamtinnen und Beamten - die meisten befinden sich in den niedrigen Besoldungsgruppen des gehobenen und höheren Dienstes - wird die inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses mit diesem Gesetzentwurf verweigert. Wir reden hier über fehlende 20 Euro bei der Anhebung des Sockelbetrages,
was für ca. 33 000 Beamte ca. 660 000 Euro im Monat kostet. Gleichzeitig erfolgt im Bereich des höheren Dienstes die Öffnung hin zu einer Besserbesoldung von Bürgermeistern und die Einführung von gleich zwei Direktorenposten beim neuen zentralen IT-Dienstleister des Landes Brandenburg.
Dabei soll nicht etwa das Parlament über die Aufhebung von bisherigen Höchstgrenzen der Ämtereinstufung von Bürgermeistern entscheiden, sondern der Verordnungsgeber. Die Direktorenposten für den Zentraldienst sind bereits ausgeschrieben, obwohl der Gesetzgeber darüber überhaupt noch nicht entschieden hat. Natürlich hat das Innenministerium bei der Ausschreibung der Direktorenposten getreu dem Motto „Wo ein Paragraf ist, da ist auch ein Loch“ nicht vergessen, die Ausschreibung unter Vorbehalt vorzunehmen.
Die Besoldung der beiden Beamten in B 2 und B 4 kostet das Land nach der Anpassung an das Westniveau ca. 155 000 Euro jährlich. Die Erhöhung des Sockelbetrages um 20 Euro kostet für zwei Beamte 480 Euro jährlich. Der volkswirtschaftliche Unterschied besteht darin, dass der sogenannte kleine Beamte mit ziemlicher Sicherheit das Geld sofort ausgeben wird, während das bei den Direktoren nicht unbedingt zu unterstellen ist.
Was will ich damit sagen, meine Damen und Herren? Wir halten die nicht inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamten für nicht gerechtfertigt. Wenn Sie, Herr Speer sagen, es sei ein Vorschlag der Gewerkschaften, dann mag das in den internen Gesprächen, die Sie von vornherein als „keine Verhandlungen“ gekennzeichnet haben, so gewesen sein. Aber in den offiziellen Stellungnahmen, die nach dem Gesetz vorgenommen wurden - ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten eindringlich, in den Gesetzentwurf hineinzusehen, es steht darin -, fordern die Gewerkschaften und alle Spitzenorganisationen eindeutig eine Nachbesserung vom Gesetzgeber.
Der DGB moniert auch die erneute Ungleichbehandlung ab Besoldungsgruppe A 10, wo ein reduzierter Sockelbetrag von 18,50 Euro gezahlt werden soll. Darüber hinaus kritisiert er, dass Pensionäre nur einen reduzierten Sockelbetrag und eine reduzierte Einmalzahlung erhalten. Das ist die negative Folge der seit 2001 beschlossenen Absenkungen des Renten- und Pensionsniveaus, die wir schon damals kritisiert haben.
Die Begründung der Landesregierung zur Ablehnung der Forderungen der Spitzenorganisationen, es bestehe für weitergehende Erhöhungen kein Spielraum, ist wenig überzeugend, meine Damen und Herren. Sie brauchen sich nur einmal den
Anteil der Stellen des höheren Dienstes am Gesamtstellenanteil anschauen. Zumindest für die Polizei kann ich gesichert sagen, dass die Polizisten im Bundesvergleich an vorletzter Stelle in der Besoldung stehen, aber das Land mit dem Anteil des höheren Dienstes eine Spitzenposition einnimmt. Mit der Reduzierung von nur acht bis zehn Stellen im Bereich A 16 bis B 10 pro Ressort könnte die inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses locker bezahlt werden.
Auch die Argumentation der Regierung bezüglich der Streichung des § 18 des Tarifvertrages der Länder, der die Leistungsbezahlung regelt, kann nicht überzeugen. Wenn Sie schon, Herr Speer, die strukturellen Unterschiede in den Rechtsverhältnissen und damit in der Bezahlung von Tarifbeschäftigten und Beamten anführen, dann müssen Sie auch sagen, dass die Beamten oft nicht nach der Tätigkeit bezahlt werden, die sie tatsächlich ausüben, sondern nach dem Amt, das sie statusrechtlich innehaben. Da bestehen zum Teil erhebliche Diskrepanzen. Es ist nicht selten, dass ein Beamter mit der Besoldungsgruppe A 9 oder A 10 ein Amt ausübt, das mit A 12 oder A 13 dotiert ist - und das über Jahre. Das ist auch einer der Gründe dafür, warum es eine so große Unzufriedenheit bezüglich der Beförderungssituation im Land gibt - und das nicht nur bei der Polizei. Wenn die Beamtinnen und Beamten dann feststellen, dass sich der Finanzminister bezüglich des Weihnachtsgeldes die Steuerschätzung offenbar schlechtgerechnet hat, darf man sich über Frustration, wie sie sich in den berechtigten Protesten und den zahlreichen Petitionen ausdrückt, nicht wundern.
Ich will es noch einmal betonen: Rein rechtlich ist dem Finanzminister bei der Berechnung des Weihnachtsgeldes kein Vorwurf zu machen. Aber wenn selbst die als Orientierungshilfe dienende Baden-Württemberger Steuerschätzung als pessimistisch betrachtet wurde und die tatsächlichen Steuereinnahmen dann weit über den Erwartungen liegen, darf man schon Fragen stellen. De facto hat der Finanzminister mit der Steuerschätzung als Grundlage für die Berechnung des Weihnachtsgeldes ca. 12 Millionen Euro gespart. Die von uns geforderte Anhebung des Sockelbetrages um weitere 20 Euro würde in diesem Jahr 6,6 Millionen Euro kosten.
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auch darauf richten, dass auch im vergangenen Jahr und im Jahr 2007 keine inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses erfolgte. Hier wurden die Beamten um 1,4 % von der Einkommensentwicklung im Tarifbereich abgekoppelt. Während alle anderen Länder 2,9 % zahlten, bekamen die Brandenburger nur 1,5 %. Seit 2004 ist damit die Besoldung nur um 2,5 % gestiegen.
Ich plädiere deshalb dafür, dass wir uns in den Lesungen des Gesetzes darüber verständigen, endlich eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamten zu erreichen und auch über strukturelle Fragen zu diskutieren. Hier ist schon über Beförderung geredet worden. Es gibt sehr viele Vorschläge dazu, wie man die Situation in diesem Bereich wesentlich verbessern könnte. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bernig, wir beraten heute in 1. Lesung eine ganz enorme Verbesserung der Besoldung für die nächsten Wochen, Monate und darüber hinaus auch Jahre. Es wird wohl Ihr Geheimnis bleiben, wieso Sie dem Parlament wider besseres Wissen hier zu erklären versuchen, dass dabei 20 Euro unter den Tisch gefallen sind. Ich will das kurz belegen und begründen.
Die Tarifgemeinschaft der Länder hat in einem Abschluss, bei dem viele Finanzpolitiker gesagt haben: Hoppla, hoffentlich können wir uns das leisten, gesagt: 3 % plus 1,... Angleichung Ost/West zum 1. Januar 2010. Wenn sie gesagt hat: Es gibt im Angestelltentarifbereich keine Leistungszulagen mehr; wir pauschalieren das in einem Sockelbetrag von ungefähr 20 Euro, dann ist es bei einer Übernahme für die Beamtinnen und Beamten, bei denen es keine Leistungszulagen gab und auch nicht geben wird, nicht gerechtfertigt, diese hier mit einzubauen und diese hier vom Pult aus zu reklamieren. Das muss ich Ihnen heute einmal sagen. Das bleibt Ihr Geheimnis.
Ich möchte an dieser Stelle klar sagen: Das Tarifergebnis wird auch den Beamtinnen und Beamten zugute kommen müssen.
Herr Bischoff, würden Sie mir zustimmen, dass es im Land Brandenburg eine Verordnung über die Zahlung von Leistungsprämien und Leistungszulagen gibt, die auch im Finanzministerium gezahlt wurden? Denn Sie haben gesagt, so etwas gebe es nicht.
Herr Bernig, ich habe Ihnen gesagt, dass diese Leistungszulage nicht pauschalisiert abgeschafft wird. Die gibt es und die wird es auch in Zukunft geben, aber sie ist nicht abgeschafft und pauschalisiert auf einen Sockelbetrag. Ich möchte damit aber auch enden, weil die Diskussion über das jetzt vorgelegte Gesetz, das wir definitiv im Juni im Haushalts- und Finanzausschuss besprechen und zur Beschlussfassung empfehlen werden, geführt wird, sodass wir es definitiv Anfang Juli, in der nächsten Landtagssitzung, zur Beschlussfassung bringen werden.
Es wird für die Beamtinnen und Beamten einen deutlichen Zuwachs ihrer Besoldung beinhalten. Rainer Speer hat etwas burschikos von einem „Schluck aus der Pulle“ gesprochen. Aber dieser Schluck aus der Pulle umfasst 65 Millionen Euro in der Jahreswirkung für die Kolleginnen und Kollegen, die im Land Brandenburg tätig sind. Herr Bernig, ich habe mich ein wenig gewundert, dass Sie allein - das kann ich bei Ihnen gut verstehen - auf die Polizistinnen und Polizisten abstellen. Aber Sie haben gar nicht über die Lehrerinnen und Lehrer, über die Richterinnen und Richter oder die Forstbediensteten gespro
chen. Wenn über 31 500 Beschäftigte, die im Land Brandenburg verbeamtet sind, einen Zuwachs bekommen, der in der Summe 65 Millionen Euro im Jahr ausmacht, dann finde ich es etwas unangenehm, dass Sie sich als Vertreter der Opposition hinstellen und an 20 Euro herumkritteln, die den Beamten noch nie zugestanden haben bzw. die jedenfalls nicht auf eine Pauschalisierung heruntergebrochen worden sind. Zugestanden sind sie natürlich.
Ich möchte abschließend noch einmal unterstreichen: Wir haben in den letzten Jahren immer wieder unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Land Brandenburg, auch den Beamtinnen und Beamten, einiges zugemutet. Der Grund ist, dass die finanzielle Situation des Landes Brandenburg weder proper aussah noch proper aussieht.
Am Donnerstag, Kollege Bernig, öffnen sich die Türen des Arbeitskreises Steuerschätzung. Es ist wohl das erste Mal, dass wir alle davor richtig Angst haben. Denn die Ergebnisse werden dramatisch ausfallen. Das ist angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung in diesem Land auch nicht wirklich verwunderlich. Im Angesicht dieser absehbaren Steuerschätzung sage ich voraus, dass wir als Koalition zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung stehen. Wir werden diesen im Ausschuss durchtragen, wir werden ihn Anfang Juli beschließen und diese Gelder mit dem Gehalt im August zur Auszahlung bringen. Dieses Geld steht den Beamtinnen und Beamten genauso zu wie den Angestellten. Dazu stehen wir im Wort, und das werden wir auch politisch umsetzen. Ich bitte Sie darum, diese 65 Millionen Euro Zuwachs an Einkommen positiv zu bewerten und zu begrüßen.
Die Punkte, die sonst bezüglich der Polizei zu kritisieren sind, kritisiere ich auch, was die Frage der Beförderung betrifft, was die Frage der Klarheit über die Wachenschließung betrifft. Aber dazu müssten Sie einen klaren Appell an den Innenminister richten und nicht allgemein gegen ein Gesetz argumentieren. Ich meine, das gehört auch zur Sachlichkeit. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beamte haben mehr verdient, ich meine mehr, als Sie ihnen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zugestehen wollen. Natürlich ist es richtig, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst auch auf die Beamten grundsätzlich übertragen wird. Doch wir als DVU-Fraktion setzen uns ohne Wenn und Aber dafür ein, dass die Tarifergebnisse zeit- und inhaltsgleich für alle Brandenburger Beamtinnen und Beamten übernommen werden.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf jedoch sollen die Beamten in Brandenburg gegenüber den sonstigen Arbeitnehmern deutliche Abstriche hinnehmen. Während in den meisten Bundesländern die Einkommen der Beamten in gleicher Weise wie die Einkommen der übrigen öffentlichen Bediensteten, auf
die der Tarifvertrag Anwendung findet, erhöht werden sollen, sollen die Beamten in Brandenburg auf eine ähnliche Erhöhung teilweise verzichten.
Während in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, RheinlandPfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen der Sockelbetrag ab dem 1. März 2009 ähnlich wie laut Tarifvertrag der für die übrigen öffentlichen Bediensteten um 40 Euro erhöht wird, soll dieser, wenn es nach den Vorstellungen unseres Finanzministers geht - er hat es hier auch gesagt - in Brandenburg nur um die Hälfte, also um 20 Euro, erhöht werden. Diese Ungleichbehandlung gegenüber den übrigen öffentlichen Bediensteten lehnen daher auch sämtliche Gewerkschaftsorganisationen des öffentlichen Dienstes - vom Deutschen Gewerkschaftsbund über den Deutschen Beamtenbund bis zum Deutschen Richterbund - übereinstimmend ab. Alle Verbände kritisieren, dass der vorgesehene monatliche Sockelbetrag von 40 Euro, der ab 1. März gezahlt werden soll, den Beamten in Brandenburg nur zur Hälfte gewährt wird - mit einer deutlichen Verschlechterung des Einkommensniveaus der Beamten gegenüber den übrigen öffentlichen Bediensteten in Brandenburg als logische Folge.