Protokoll der Sitzung vom 14.05.2009

(Allgemeine Heiterkeit)

Das gibt dem Thema in der nächsten Wahlperiode eine Chance. Die Frage 2367 (Organspenden) wird von der Abgeordneten Schier gestellt.

In der Zeitschrift „Die Krankenversicherung“ von April 2009 wird unter der Überschrift „Dramatischer Mangel an Spenderorganen in Deutschland“ darauf hingewiesen, dass es immer weniger Spenderorgane, aber immer mehr Menschen auf entsprechenden Wartelisten gibt. Im Jahr 2008 soll es zudem noch einen Einbruch bei der Bereitschaft zur Organspende gegeben haben.

Ich frage die Landesregierung: Wie hat sich die Einstellung zur Organspende bei den Bürgerinnen und Bürgern im Land Brandenburg in den zurückliegenden Jahren entwickelt?

Frau Ministerin Ziegler, bitte.

In Brandenburg hat es eine differenzierte Entwicklung gegeben. Im Jahr 2006 gab es lediglich 13,3 Organspender pro 1 Million Einwohner. In Deutschland insgesamt waren es 15,3. Im Jahre 2007 gab es eine sehr gute Entwicklung. Damals waren es in Brandenburg noch 18,9 Spender pro 1 Million Einwohner, während es in Deutschland insgesamt 16,0 waren. Das hat mich dazu veranlasst, ein herzliches Dankeschön an unsere Krankenhäuser und an die Gesundheitslandschaft zu senden und mit dem Dankeschön auch die Bitte zu verbinden, in dem Bemühen, die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen, nicht nachzulassen. Dennoch haben wir im Jahre 2008 in Brandenburg einen Abwärtstrend zu verzeichnen. In diesem Jahr waren es 14,2 Spender pro 1 Million Einwohner, die ihre Organe zur

Verfügung gestellt haben. Im Bundesdurchschnitt waren es im Jahre 2008 14,6. Wir liegen in Brandenburg also noch unter dem Bundesdurchschnitt.

Wir haben in den letzten Jahren vielfältige Initiativen gestartet. Gemeinsam mit Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben wir zum Beispiel einen Lehrerleitfaden entwickelt. Mit diesem Projekt ist im Jahre 2006 begonnen worden. Der Titel des Leitfadens lautet: Unterrichtsmaterial zur Organspende und zur Transplantation. - Das hat Wirkung gezeigt. Nachgeschoben haben wir ein Filmprojekt mit dem Titel: Endlich wieder Spaß am Leben. - Die Deutsche Stiftung Organtransplantation hatte bei diesem Projekt den Hut auf. Mit diesem Film sollten die Unterrichtsmaterialien zu diesem Thema ergänzt werden. Seitdem ist es gut gelaufen. Trotzdem haben wir jetzt den Abwärtstrend. Wir werden möglicherweise in diesem Jahr, wenn wir noch Restmittel zur Verfügung haben sollten, noch einmal in Unterrichtsmaterialien investieren. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist; denn die Kinder und Jugendlichen nehmen das nicht nur in der Schule wahr; vielmehr werden entsprechende Gespräche auch zu Hause mit den Eltern, Großeltern und anderen Verwandten geführt, was auch Wirkung zeigt.

Vielen Dank. - Die Abgeordnete Dr. Schröder stellt die Frage 2368 (Rund 16 000 nicht besetzte, offene Stellen im Krisenjahr [Monat April] in Brandenburg).

Die aktuelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist für den Monat April 2009 für das Land Brandenburg einen Zugang von 3 971 gemeldeten offenen Stellen am ersten Arbeitsmarkt aus. Das sind im Krisenjahr 2009 gegenüber dem Vorjahr 2 % mehr gemeldete und insgesamt 15 641 unbesetzte Stellen im Bestand, davon ungefördert etwa 7 800 Stellen und 12 000 sofort zu besetzende Stellen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Art dieser nicht besetzten offenen Stellen und Gründe für deren Nichtbesetzung im Land Brandenburg vor?

Auch das weiß Ministerin Ziegler.

Ich bemühe mich. - Der Zugang von 3 971 ungeförderten Stellen im April 2009 ist überwiegend auf einen saisonbedingten Zugang in den Bereichen Gastgewerbe, Baugewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft zurückzuführen. Im April war auch ein hoher Zugang in der Zeitarbeitsbranche und im Gesundheits- und Sozialwesen zu verzeichnen.

Bemerkenswert aus meiner Sicht ist, dass darüber hinaus insbesondere in den Bereichen Metall, Elektro, Ernährung, Bau, Dienstleistungen, Ärzte, Apotheker, Erziehung, Geisteswissenschaften, sozialpflegerische Berufe, allgemeine Dienstleistungen trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kontinuierliche Stellenzugänge zu verzeichnen sind. Diesen Stellenzugängen und dem Bestand offener Stellen steht

nach wie vor eine zu hohe, aber im April gegenüber dem Vorjahresmonat, wie Sie wissen, nochmals um 5 % gesunkene Zahl an Arbeitslosen gegenüber.

Eine wesentliche Ursache für die Zahl von 7 784 offenen Stellen - ich nenne hier nur die ungeförderten Stellen - ist die Diskrepanz zwischen den Anforderungsprofilen der Arbeitgeber und den vorhandenen Bewerberpotenzialen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass in Zeiten positiver wirtschaftlicher Entwicklung und sinkender Arbeitslosigkeit die Zahl der marktnahen Arbeitslosen, die den Anforderungsprofilen der offenen ungeförderten Stellen entsprechen, durch rasche Vermittlung stark zurückgeht. Wir wissen aber auch: Die Vermittlung der verbliebenen Arbeitslosen in offene Stellen kann aus verschiedensten Gründen erheblich erschwert werden. Das sind mangelnde Sprachkenntnisse, fehlende Mobilität, gesundheitliche Einschränkungen, mangelnde Berufserfahrung oder nicht auf dem aktuellen Stand befindliche Qualifikationen, die von Arbeitgebern ins Feld geführt werden.

Es gibt Nachfragebedarf. - Frau Dr. Schröder.

Ich habe zwei Nachfragen. Erste Frage: Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dieser Statistik und diesen Erkenntnissen, die Sie gerade selbst formuliert haben, des „Mismatches“ zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt für die weitere Aktualisierung oder Entwicklung der arbeitsmarktpolitischen Programme?

Zweite Frage: Die „FAZ“ weist heute in einer Meldung darauf hin, dass auch bundesweit zu sehen ist, dass viele Stellen unbesetzt bleiben, und spricht von einer Vakanzzeit von 64 Tagen, also die Zeit zwischen Ausschreibung der Stelle und deren Besetzung. Gibt es Informationen darüber, wie derzeit die Vakanzzeit im Land Brandenburg beziffert wird?

Zur letzten Frage: Ich habe das nicht auf dem Schirm. Ich müsste nachfragen, ob es eine solche Bemessung gibt.

Zur ersten Frage: Das, was wir schon seit Jahren tun, ist nichts Neues, weil diese Entwicklung nicht neu ist, bei der es immer diese Diskrepanz zwischen offenen Stellen und Arbeitslosigkeit gibt. Wir haben es vielfältig im Ausschuss und im Landtag diskutiert. Es ist unser ständiges Bemühen, Arbeitslose in Qualifizierung und Weiterbildung hineinzubekommen. Gerade Langzeitarbeitslose bringen aber in zunehmendem Maße gesundheitliche Probleme mit. Wir haben deshalb Projekte aufgelegt, die dem entgegenwirken und auch erfolgreich sind. Das sind Maßnahmen, die wir ergreifen können.

Dazu gehört natürlich auch, die Arbeitgeber aufzufordern, am Anforderungsprofil zu arbeiten. Wir alle wissen, dass wir in der Zukunft einen großen Fachkräftebedarf haben werden und sich die Arbeitgeber die Menschen, die in diese Arbeitsstellen hineinkommen, nicht mehr so aussuchen können wie in der Vergangenheit. Auf der einen Seite müssen also die Arbeitgeber bei den Anforderungen ein Stück zurückschrauben. Auf

der anderen Seite müssen wir viel mehr für Qualifizierung und Weiterbildung der Arbeitslosen tun. Das hängt aber mit den persönlichen Voraussetzungen, die die Arbeitslosen mitbringen, eng zusammen. Nicht jeder Arbeitslose, der die Möglichkeit hätte, sich weiterzuqualifizieren, nutzt diese Chance und bringt die Voraussetzungen dafür mit. Das heißt: Es ist ein viel länger währender Prozess, die Arbeitslosen erst dahin zu führen, überhaupt in die Qualifizierungsmaßnahme hineinzukommen, weil sie erst ihre persönlichen Voraussetzungen dafür verbessern müssen.

Vielen Dank. - Die Frage 2369 (Leiharbeit in Krankenhäusern) stellt die Abgeordnete Weber.

Krankenhausträger weiten in jüngster Zeit den Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern aus. Der Konzernbetriebsrat der Asklepios Kliniken GmbH hat kürzlich eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, in der er auf die unsozialen Folgen dieser Praxis verweist, nämlich dass bei der Asklepios Klinik das Stammpersonal durch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter weitgehend verdrängt wird, dass Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter deutlich geringere Löhne und Zuschläge sowie weniger Urlaub erhalten. Um die Grenzen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu umgehen, werden Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter nacheinander bei mehreren verschiedenen Leiharbeitsfirmen beschäftigt. Die Asklepios Klinik betreibt in Brandenburg unter anderem die früheren Landeskliniken in Brandenburg, Lübben und Teupitz sowie zwei Leiharbeitsfirmen.

Deshalb frage ich: Wie unterstützt die Landesregierung das Anliegen des Asklepios-Betriebsrates - das sind unsere ehemaligen Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst, die wir in die Wirtschaft entlassen haben -, die Nutzung von Leiharbeit zur Verdrängung von Stammpersonal, zu Lohndumping und zur Beschneidung von Mitbestimmungsmöglichkeiten wirksam zu unterbinden?

Bitte zum letzten Mal für heute Frau Ministerin Ziegler.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich ein Mitglied des Landtages Brandenburg sehr kritisch mit der inzwischen auch in Krankenhäusern Einzug gehalten habenden Praxis der Beschäftigung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern befasst. Ich weiß das von der Abgeordneten Lehmann. Sie hat sich, soweit mir bekannt ist, sowohl an Beschäftigte von Kliniken in Trägerschaft von Asklepios als auch an Vertreter dieses Klinikträgers gewandt, um über die Praxis der Leiharbeit in Asklepios Kliniken Auskunft zu erhalten.

Festzustellen ist: Leiharbeit ist nicht illegal. Grundsätzlich ist in jedem Unternehmen die Beschaffung von Arbeitskräften Angelegenheit der Arbeitgeber. Aber nicht alles, was legal ist, ist auch sachgerecht oder gar sozial verträglich. Deshalb habe ich großes Verständnis dafür, wenn ein Konzernbetriebsrat einen Vorstoß unternimmt, um auf praktische Auswirkungen

von Leiharbeitsverhältnissen nachdrücklich aufmerksam zu machen.

Die beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition des Konzernbetriebsrates ist dem Land Brandenburg nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass sich das Bundesministerium für Gesundheit deshalb an mein Haus wenden wird, sofern auch Krankenhäuser unseres Landes in der Petition benannt worden sind. Dann wird dem Sachverhalt im Einzelnen nachgegangen werden, und es wird geprüft, ob hier in einer unzulässigen - das ist immer die Frage - oder missbräuchlichen Weise Arbeitsrecht angewandt wurde und ob gegebenenfalls eine Änderung bundesrechtlicher Arbeitsgesetze erreicht werden müsste. Das wäre dann der nächste Schritt. Aber wir müssen jetzt erst diese Ergebnisse abwarten.

Es gibt eine Reihe von Nachfragen. Die Fragestellerin zuerst. Bitte, Frau Weber.

Ich habe zwei kurze Nachfragen. Die erste lautet: Ist Ihnen bekannt, dass durch diese Praxis die Zahl der Betriebsräte in diesem Klinikum wesentlich verringert wurde?

Die zweite Frage ist: Wäre es, wenn es irgendwelche Erkenntnisse zur Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens bei Ihnen gibt, möglich, dass wir darüber informiert werden?

Die erste Frage muss ich mit Nein beantworten. Ich weiß nichts vom Rückgang der Zahl der Betriebsräte.

Zur zweiten Frage: Selbstverständlich.

Die nächste Nachfrage stellt die Abgeordnete Lehmann.

Ich habe zwei bzw. drei Nachfragen, Frau Ministerin. Asklepios begründet die Vorgehensweise und den Einsatz von Leiharbeit gegenüber dem Betriebsrat immer mit der desaströsen Lage der Kliniken. Ich frage: Ist der Landesregierung bekannt, dass die wirtschaftliche Lage in den psychiatrischen Krankenhäusern so desaströs ist, dass so massiv auf Leiharbeit zurückgegriffen werden muss?

Zweite Frage: Der Betriebsrat hat sich an den Deutschen Bundestag gewandt; er befürchtet hier einen Missbrauch von Leiharbeit. Ist Ihnen auch aus Ihren Gesprächen mit den Ministerien auf Bundesebene bekannt, dass es Überlegungen gibt, hier möglicherweise Rahmenbedingungen zu schaffen, um einen eventuellen Missbrauch von Leiharbeit künftig auszuschließen?

Meine dritte Frage.

Drei Fragen darf nur der Fragesteller formulieren.

Ich dachte, eine Frage geht noch. Schade.

Asklepios hat die Landesklinik käuflich erworben. Mir ist nicht bekannt, dass sich das, was übernommen wurde, in einer wirtschaftlich desaströsen Situation befände. Das Geld befindet sich beim Finanzministerium in guten Händen. Insofern glaube ich nicht an die Wettbewerbssituation, wie sie dargestellt worden ist. Wir haben in unserem Land über 15 000 Beschäftigte in dieser Branche. Es ist klar, dass damit immer die Gefahr von Lohndumping und ruinöser Lohnkonkurrenz besteht. Darum müssen wir uns kümmern.

Die Branche wäre geschützt, wenn sie in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden könnte. Die Tarifbindung liegt bei über 50 %. Damit ist die Grundvoraussetzung geschaffen, sodass dem nichts entgegenstünde. Wenn ich richtig informiert bin, haben der Bundesverband Zeitarbeit PersonalDienstleistungen e. V. und deutsche Zeitarbeitsunternehmen den Antrag Ende des Quartals, also Ende März, gestellt. Über diesen muss nun befunden werden. Das würde dem Bundesminister die Möglichkeit eröffnen, per Verordnung auf Tarifverträgen beruhende Mindestlöhne festzulegen.

Eine weitere Chance besteht darin, dass im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Lohnuntergrenze festgelegt werden kann. Welche der beiden Varianten zum Zuge kommen wird, wissen wir noch nicht. Das wird in der nächsten Zeit entschieden werden. Grundsätzlich muss man sagen, dass sich die Leiharbeitsbranche in einer sehr prekären Situation befindet, da viele das schamlos ausnutzen. Hier ist ein Kontrollinstrument nötig. Das Beste wäre, das im Arbeitnehmerentsendegesetz zu verankern.

Die nächste Nachfrage stellt die Abgeordnete Wöllert.

Frau Ministerin, stimmen Sie mir, da es sich hier um eine Klinik handelt, die vom Landesbesitz in privaten Besitz übergegangen ist - erstens - zu, dass die Landesregierung deshalb eine besondere Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat?

Zweitens: Inwieweit gibt es hier Widersprüche zwischen dem, was vorher zwischen der Landesregierung und dem Unternehmen ausgehandelt wurde, und der jetzigen Personalentwicklung?

Nein, zum heutigen Stand machen sich keinerlei Widersprüche auf. Alles, was in den Verträgen vereinbart wurde, auch das Personal und die Investitionen betreffend, wird vom Klinikum bzw. von dem Konzern eingehalten.

Die letzte Nachfrage stellt der Abgeordnete Görke.

Frau Ministerin, es gibt noch eine Möglichkeit, den Missbrauch des Instrumentes Leiharbeit zurückzudrängen. Die Bundesregierung bzw. der Bund kann die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates, nach der gleicher Lohn für gleiche Arbeit in der Leih- und Zeitarbeitsbranche auch in Deutschland umgesetzt werden kann, ratifizieren bzw. dazu ein Gesetz erlassen. Wird die Brandenburger Landesregierung, obwohl die Legislaturperiode sich dem Ende neigt, in dieser Hinsicht noch aktiv werden, um diesen Verwerfungen endlich ein Ende zu bereiten?