Protokoll der Sitzung vom 01.07.2009

Auf welch wackligen Beinen der vorliegende Gesetzentwurf hier in Brandenburg steht - ich spreche die Finanzierbarkeit an -, zeigt sich auch darin, dass die finanziellen Aufwendungen, zum Beispiel für die Erfassung biometrischer Daten, im Gesetz nicht beziffert sind.

Zu den Finanzproblemen kommen natürlich die bereits vorhandenen Personalprobleme hinzu. Diese werden auch durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht beseitigt. So findet zum Beispiel seit Jahren kaum Ausbildung im Justizvollzug statt, und Nachwuchsprobleme sowie Überalterung werden schon jetzt spürbar. Dagegen können Sie nichts sagen, oder doch?

Ein Schwachpunkt ist auch die psychologische Betreuung der JVA-Beamten, welche dringend forciert werden muss, um zum Beispiel krankheitsbedingten Dienstausfällen aufgrund permanenter beruflicher Überlastung entgegenzuwirken. Auch das sind - zumindest mittelbar - haushaltsrelevante Kriterien.

Wie das Land Brandenburg den wachsenden Anforderungen an einen modernen Untersuchungshaftvollzug nachkommen kann, bleibt jedenfalls mit dem vorliegenden Gesetzentwurf offen. Es stellt sich wirklich die Frage, ob hier die Regelungskompetenz nicht besser beim Bund geblieben wäre, wie es ein Sachverständiger in der Anhörung sagte.

Die beste Lösung wäre, es wäre beim Bund geblieben, die zweitbeste Lösung: Das Gesetz kommt jetzt zum Land. - Danke schön.

(Beifall bei der DVU)

Vielen Dank. - Wir setzen mit den Ausführungen des Kollegen Werner fort. Zuvor begrüße ich die Mitglieder des Vereins „Reisen um die Welt“ aus Cottbus. Dass Sie nicht am Nabel derselben gelandet sind, haben Sie schon bemerkt. - Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Baaske, wir leben in einem freien Land, wie Kollege Schulze immer zu sagen pflegt. Es ist jedem freigestellt, die Einrichtungen des Landes zu nutzen, wenn er das möchte. Ich möchte aber niemanden dazu animieren oder anstiften, schon gar nicht den Fraktionsvorsitzenden des Koalitionspartners.

Warum es dazu gekommen ist, dass wir darüber zu entscheiden haben, ist hinlänglich bekannt: Föderalismusreform. Die Einzelregelungen, die bisher noch nicht zu einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst werden konnten, verlieren zum Jahresende ihre Gültigkeit. Man kann sicherlich geteilter Meinung sein, ob es beim Bund besser aufgehoben gewesen wäre oder nicht. Wir wissen, der Bund hat es jahrelang nicht hinbekommen. Jetzt haben sich zwölf Bundesländer zusammengetan und in relativ kurzer Zeit einen, wie ich meine, guten Gesetzentwurf hinbekommen. Nun mag die Quantität von zwölf Bundesländern, die ihn weitgehend gemeinsam erstellt haben, noch nichts über die Qualität aussagen. Wir haben es aber schon in der 1. Lesung festgestellt, und auch in der Anhörung wurde es gesagt: Es ist ein Gesetzentwurf, der für die Verhältnisse, mit denen wir es zu tun haben, ein guter Gesetzentwurf ist. In anderen Anhörungen - wir erinnern uns - musste man immer viel Kritik einstecken. Das war an dieser Stelle nicht so.

Kollege Loehr, wenn Sie kritisieren, dass Spielräume nicht genutzt worden seien, kann man sicherlich die Frage stellen, ob einzelne Bundesländer hätten abweichen bzw. ausweichen sollen. Ist es nicht besser, man versucht, wenn man sich schon mit zwölf Ländern einig ist, weitgehend identische Regelungen zu schaffen? Im Übrigen kann ich an der Stelle die Kritik an die Berliner Seite zurückgeben, denn die Berliner haben ursprünglich mitgemacht. Sie hätten sich an den Musterentwurf halten können. Dann müssten wir diese Diskussion nicht führen, warum Berlin es nicht macht.

Insgesamt kann ich sagen: Auch die Änderungsanträge sind nicht notwendig. Kollege Holzschuher ist schon darauf eingegangen. Deswegen muss ich das nicht weiter vertiefen. Bei aller Kritik an der Föderalismuskommission - wir wissen ja, dass Brandenburg nicht gerade „Hurra!“ geschrien hat, als der Strafvollzug Ländersache wurde -, muss man sagen: Auch im Zusammenhang mit den anderen Gesetzen, die wir in diesem Bereich schon verabschiedet haben, sind wir auf einem guten Weg, nicht nur in der Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, sondern Brandenburg für sich genommen ist auf einem guten Weg. Der Strafvollzug ist in Brandenburg vor allem auch dank der Justizministerin Blechinger und ihres Staatssekretärs Günter Reitz in guten Händen. Insofern darf ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Kollege Werner. - Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Blechinger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, es ist richtig, ich gehörte nicht zu denen, die mit fliegenden Fahnen für die

Übertragung der Verantwortung für den Strafvollzug auf die Länder gekämpft hätten.

Besonders hat mich bei der Anhörung gefreut, dass positiv bewertet wurde, wie wir mit dieser Herausforderung umgegangen sind. Ich muss sagen: Aus heutiger Sicht war es vielleicht doch keine so falsche Entscheidung, denn wir haben selten so intensiv mit zwölf Bundesländern über Strafvollzug, über Ziele des Strafvollzuges, über Bedingungen von Strafvollzug diskutiert und sind zu gemeinsamen Ergebnissen gekommen. Ohne diese Kompetenzübertragung hätte das so nicht stattgefunden. Insofern habe ich die Argumente der Länder, die sich nicht beteiligen wollten, nicht so recht nachvollziehen können, von deren Seite es hieß: Wenn wir darum gekämpft haben, können wir doch jetzt nichts Gemeinsames machen.

Es ging darum, nicht zu sagen, der Bund bestellt, und wir bezahlen, sondern zu sagen: Wir, die wir für den Strafvollzug zuständig sind, wollen entscheiden, was da passiert. Insofern muss ich auch hervorheben: Wir waren sehr erfreut über die positive Beurteilung, die unserem Gesetzentwurf durch die Anhörung zuteil wurde. Sie galt nicht nur den Inhalten, sondern auch der Tatsache, dass Brandenburg den Untersuchungshaftvollzug in einer zwölf Länder umfassenden Arbeitsgruppe erarbeitet hat und der Gesetzentwurf passgenau mit dem Bundesgesetz abgestimmt ist, das am 28. Mai 2009 vom Bundestag verabschiedet wurde und nunmehr dem Bundesrat vorliegt.

Positiv hervorgehoben wurde auch, dass Brandenburg den Entwurf vorgelegt hat, den Untersuchungshaftvollzug in einem eigenständigen Gesetz zu regeln, und der Gesetzentwurf keine Verweisung auf andere Gesetze enthält, sondern aus sich heraus verständlich und damit für die Praxis einfach handhabbar ist.

Von den Inhalten fanden vor allem die Neuverteilung der Kompetenzen zwischen Anstalt und Gericht sowie die ausdrückliche Aufnahme der Unschuldsvermutung in das Gesetz den Beifall der Experten.

Auch weitere grundlegende Neuerungen des Gesetzentwurfs insbesondere die Regelungen, die eine Schlechterstellung von Untersuchungsgefangenen gegenüber Strafgefangenen verhindern, die Gewährung eines Taschengeldes für bedürftige Untersuchungsgefangene und die Angleichung der Arbeitsvergütung für Untersuchungsgefangene an die Entlohnung der Strafgefangenen - wurden von der vollzuglichen, staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Praxis gleichermaßen gelobt. Gleiches gilt für die deutliche und klare Herausstellung des Erziehungsauftrags für junge Untersuchungsgefangene.

Dass es der Opposition schwerfällt, einen Gesetzentwurf der Landesregierung zu loben, kann ich nachvollziehen. Aber lassen Sie mich abschließend einige Worte zu Ihren Änderungsanträgen sagen, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE.

Sie fordern, das Trennungsgebot konsequent durchzusetzen, und wollen daher Ausnahmen nicht zulassen. Dieser Vorschlag zeugt von einer gewissen Praxisferne. Unser Gesetzentwurf eröffnet die Möglichkeit, den im Vollzug der Untersuchungshaft in einzelnen Bereichen - beispielsweise im Frauenvollzug auftretenden Schwierigkeiten Rechnung zu tragen. Untersuchungsgefangene dürfen aufgrund der Tatsache, dass ihre

geringe Anzahl nicht die Einrichtung einer Abteilung rechtfertigt, keine Nachteile erleiden. So können die wenigen weiblichen Untersuchungsgefangenen im Land in der JVA LuckauDuben gemeinsam mit den weiblichen Strafgefangenen in einer Abteilung untergebracht werden. Anderenfalls müssten einzelne Frauen isoliert untergebracht werden, was psychische Belastungen als Folge dieser Vereinzelung hervorrufen könnte. Ein Hauptanliegen des Gesetzes ist es jedoch gerade, den Anforderungen an einen zeitgemäßen und humanen Untersuchungshaftvollzug gerecht zu werden und eine Schlechterstellung von Untersuchungsgefangenen zu verhindern. Insofern kann man zu diesem Antrag sagen, da gilt der alte Spruch: Das Gegenteil von gut ist nicht böse, sondern gut gemeint.

Natürlich handelt es sich bei Schwangeren nicht um Kranke. Jedoch sind sie in diesem Gesetz zwanglos unter „hilfsbedürftige Untersuchungsgefangene“ zu subsumieren. Herr Abgeordneter Holzschuher hat dazu schon das Entsprechende gesagt. Insofern bedarf es der vorgeschlagenen Änderung nicht.

Lassen Sie mich noch einen Satz zur Erfassung der biometrischen Merkmale sagen, die der Gesetzentwurf erstmals vorsieht und deren Streichung Sie gefordert haben. Wir wollen das nicht von allen Bürgerinnen und Bürgern, wie man dem Redebeitrag teilweise hätte entnehmen können, sondern von Tatverdächtigen mit hinreichender Verurteilungswahrscheinlichkeit. Ich denke, Sie wissen, welche hohen Hürden für den Vollzug der Untersuchungshaft in Deutschland aufgestellt sind. In der Anhörung sprachen sich sowohl der Leiter einer großen Untersuchungshaftanstalt als auch der leitende Oberstaatsanwalt für dieses erkennungsdienstliche Mittel der Zukunft aus. Wir haben diese Vorschrift, die sich bereits im Jugendstrafvollzugsgesetz findet, in den Gesetzentwurf aufgenommen, um dann, wenn solche modernen erkennungsdienstlichen Maßnahmen zum Einsatz kommen können, das Gesetz nicht nur deswegen ändern zu müssen.

Weitere Kernpunkte des Gesetzes habe ich Ihnen bereits im Rahmen der 1. Lesung ausführlich dargelegt und will sie angesichts der insgesamt so positiven Resonanz auf unseren Entwurf und mit Blick auf unser großes Arbeitspensum in dieser Sitzung nicht wiederholen. Ich bitte daher, der Ausschussempfehlung zuzustimmen. - Danke.

Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen verschiedene Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vor. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/7749. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/7750. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/7751. Wer diesem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Damit kann ich den gesamten Beschlusstext und die Beschlussempfehlung aus dem Rechtsausschuss in der Drucksache 4/7681 zur Abstimmung stellen. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben und daraus ein Gesetz machen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen ist der Gesetzentwurf angenommen worden.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:

Gesetz zur Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg und zur Änderung weiterer Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/7370

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft

Wir beginnen mit der Aussprache, die vom Kollegen Domres eröffnet wird. Herr Domres, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Beschlussfassung findet ein langjähriger Diskussionsprozess zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie vorläufig einen Schlusspunkt. Von „Ende gut, alles gut“ kann aber noch lange nicht die Rede sein, Herr Minister. Wieder einmal ist es der Landesregierung nicht gelungen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der im Einvernehmen mit den Kommunen beraten und beschlossen werden kann. Im Gegenteil, wieder liegt uns ein Gesetzentwurf vor, der die Kommunen nicht mitnimmt und der, weil er von den Kommunen nicht mitgetragen wird, nicht mit aller Kraft mit Leben erfüllt wird. Das sind auf jeden Fall meine Erfahrungen aus verschiedenen Gesprächen.

Unsicherheiten und teilweise Ahnungslosigkeit in Bezug auf Personal, Anforderungen und nicht zuletzt IT-Ausstattung liegen vor. Hier rächt es sich wieder, dass die Kommunen nicht frühzeitiger, intensiver und verbindlicher in die E-GovernmentStrategie des Landes eingebunden worden sind. Der Koalition ist es wieder einmal nicht gelungen, die vielen Anregungen aus der Anhörung aufzunehmen, um mit diesen Hinweisen und Vorschlägen den Gesetzentwurf zu qualifizieren. Dazu später mehr.

Die Linke hat dem Plenum noch einmal zwei Änderungsanträge vorgelegt, die aus unserer Sicht zum einen die in der Anhörung geäußerten Anregungen der Ingenieur- und Architektenkammer aufnimmt und zum anderen den Umgang mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz vereinfacht. Meine Damen und Herren, die Anhörung am 20. Mai 2009 hat ergeben, dass die derzeitige Regelung des § 48 der Brandenburgischen Bauordnung europarechtskonform ist. Die Dienstleistungsrichtlinie findet auf den Beruf des Architekten keine Anwendung.

Die vorgesehene Änderung der Bauordnung lässt sich demzufolge nicht mit der Einführung eines Einheitlichen Ansprechpartners begründen. Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung muss nach Ansicht meiner Fraktion von der Brandenburgischen Ingenieur- bzw. Architektenkammer geführt werden. Die Ausstellung der Bescheinigung durch irgendein Land kann keinesfalls den gesetzgeberischen Intentionen und den Anforderungen an den Schutz der Allgemeinheit entsprechen. Die Brandenburgische Ingenieur- bzw. Architektenkammer kann ihren gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, zum Beispiel die Überprüfung von Berufspflichten, nicht mehr gerecht werden, schon deshalb, weil einfach nicht bekannt ist, wer in Brandenburg überhaupt tätig ist. Aufgrund der großen Verantwortung der Bauvorlageberechtigten ist es zwingend erforderlich, dass auch eine Erfassung der im Land Brandenburg tätigen auswärtigen Ingenieure und Architekten mit der Möglichkeit zur Betreuung und Kontrolle erfolgt.

Was ist der Hintergrund der vorgeschlagenen Regelung? Vorgesehen ist, nun, nach einem bereits gescheiterten Versuch, den § 48 zu ändern. Wer einmal in der Bundesrepublik in die Liste einer Kammer eines Bundeslandes eingetragen worden ist, der muss sich woanders nicht mehr eintragen. Das klingt zunächst nach Erleichterung und Bürokratieabbau. Dennoch hatte der zuständige Fachausschuss bereits im Jahre 2008 eine solche Änderung mehrheitlich abgelehnt, auch bzw. gerade die Koalitionsfraktionen. Die Linke hatte von Anfang an Bauchschmerzen mit einer solchen Regelung. Dass die Änderung jetzt mit der Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners durchgedrückt werden soll, ist an dieser Stelle bemerkenswert. Ob also die Dienstleistungsrichtlinie oder die Berufsanerkennungsrichtlinie hier Vorrang hat, scheint auch unter den Rechtsexperten sehr strittig zu sein und damit auch die Frage, ob eine solche Regelung so eingeführt werden muss oder nicht.

Nach Ansicht der Linken findet die EU-Dienstleistungsrichtlinie keine Anwendung, da die Berufsanerkennungsrichtlinie hier vorrangig ist. In diesem konkreten Fall sollen vor allen Dingen Doppelprüfungen ausgeschlossen werden. Dies wäre anerkennenswert, wenn sich die Koalition an ihre Zusage aus der Beratung des Wirtschaftsausschusses gehalten hätte. Ich erinnere Sie daran, meine Damen und Herren von der CDU, dass auch Sie Probleme mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung hatten. Sie sahen Änderungsbedarf und wollten eine Mitteilungspflicht der Baubehörde an die Ingenieur- und Architektenkammer beantragen. Aber wie so oft in den vergangenen Jahren handelte es sich wieder nur um eine Beruhigungspille: Aus den Augen, aus dem Sinn. - Ein Änderungsantrag liegt uns von Ihnen bisher nicht vor.

Sehr geehrte Damen und Herren, das europäische Recht schreibt nicht zwingend vor, dass die unteren Bauaufsichtsbehörden die Bauvorlageberechtigung prüfen müssen. Das europäische Recht gibt diese Verpflichtung der Bauaufsichtsbehörden nicht vor. Man kann es so machen, muss es aber nicht. Das sieht das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes ebenso. Die Linke regt auch deshalb an, diese Regelung heute nicht zu beschließen, sondern noch einmal zu überdenken und insbesondere die rechtlichen Grundlagen dafür und ihre Auswirkungen nochmals umfassend zu prüfen.

Ein zweiter Punkt in der Debatte im Ausschuss war das Verwaltungsverfahrensgesetz. Der vorliegende Gesetzentwurf be

absichtigt, das Verwaltungsverfahrensgesetz in seiner bisherigen Form als Vollgesetz abzuschaffen und stattdessen durch eine sogenannte dynamische Verweisung des Bundesverwaltungsverfahrensgesetzes als geltendes Recht einzuführen. Daneben würde aber ein Landesverwaltungsverfahrensgesetz bestehen bleiben, mit dem vom Bundesgesetz abweichende Regelungen normiert werden. Das führt nicht zu der in der Begründung angeführten Rechtsangleichung, da sich die einzelnen Landesverwaltungsverfahrensgesetze immer noch in Teilen unterscheiden.

Sehr geehrte Damen und Herren, strittig war auch die Frage, wo der Einheitliche Ansprechpartner angesiedelt werden soll. Warum es das Wirtschaftsministerium geworden ist, sei dahingestellt. Ob die richtige Entscheidung getroffen wurde, wird die Zukunft zeigen. Um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU zu verhindern, wird jetzt die gewählte Variante erst einmal Realität werden müssen. Ich verweise in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich auf die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände.

Schade, dass es die Landesregierung wieder einmal versäumt hat, die kommunale Ebene zu stärken. Ich bedauere an dieser Stelle ausdrücklich, dass den vielen Bedenken nicht ausreichend Rechnung getragen wurde. Gerade aus den Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts zu Fragen der Konnexität sollte die Landesregierung endlich einmal die richtigen Schlussfolgerungen ziehen. Ebenso ist die Frage nach den Eingriffen in die kommunale Selbstverwaltung nicht abschließend und vor allem nicht zufriedenstellend geklärt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein wesentlicher Punkt, der uns eine Zustimmung nicht möglich macht, ist die Frage der Konnexität und der unzureichenden Regelung zum Ausgleich der Kosten. Hierzu wird die Linke zu Beginn der kommenden Wahlperiode aktiv werden, um die derzeit noch nicht qualifizierbaren zusätzlichen Belastungen auszugleichen. Auch hier frage ich mich ernsthaft, warum die Landesregierung nicht endlich die von den Linken seit vielen Jahren geforderte Vereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden zur Anwendung der Konnexität in Angriff nimmt.

(Der Präsident betätigt zum wiederholten Male die Glocke.)