Ferner sollen Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes, die im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sind, die Berechtigung erhalten, Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,75 t zu führen. Dies soll auf der Basis einer ohne weitere Ausbildung und Prüfung zu erteilenden Fahrberechtigung möglich sein.
Für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse soll in einer praktischen Unterweisung, jedoch ohne Ausbildung und ohne Prüfung eine Fahrberechtigung erteilt werden, sofern seit mindestens zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorhanden ist.
Ich möchte besonders darauf hinweisen, dass insbesondere die Beschlussfassung für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse dem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes nicht entspricht. Nach dortiger Auffassung sind auch für den Erwerb einer Fahrberechtigung zumindest eine Ausbildung und die Ablegung einer praktischen Prüfung erforderlich.
Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzes wurde und wird die Führerscheinausbildung in der Zuständigkeit der jeweiligen kommunalen Aufgabenträger durchgeführt. Ich glaube, darüber sind wir uns einig, Herr Scharfen
berg. Da liegt genau das Problem. Ein Teil der kommunalen Aufgabenträger kann es, und ein anderer Teil kann es nicht. Daher müssen wir sehen, wie wir uns damit stückweise auseinandersetzen.
Zunächst stellt sich die Frage, wie hoch der Bedarf ist. Das ist in den Kommunen sehr unterschiedlich. In diesem Zusammenhang wird mit den kommunalen Aufgabenträgern für den Brand- und Katastrophenschutz sowie mit den kommunalen Spitzenverbänden zu klären sein, ob und in welcher Form die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz in die Ausbildung von Fahrzeugführern eingebunden werden sollte. Diese Frage werden wir stellen. Auch beim nächsten Tagesordnungspunkt werden wir über die Frage sprechen, inwieweit sich die Kommunen beteiligen. Bei der Ehrenrente wird sich diese Frage genauso stellen. In Brandenburg haben wir offensichtlich etwas andere Verhältnisse als in Thüringen; denn in Thüringen ist man bei dem Thema Ehrenrente weiter gegangen.
Darum unterstütze ich den Antrag der Koalitionsfraktionen. Ich denke, dass wir damit den Weg ebnen, auf dem wir gemeinsam etwas erreichen können. Wir arbeiten wirklich seit langer Zeit sehr intensiv daran. Wenn Sie das jetzt infrage stellen, Herr Dr. Scharfenberg, dann zeigt das, dass es eine sehr komplexe Materie ist. Sie haben gesagt, Sie wollen abrechnen. Darauf freue ich mich. Bis zum 27.09. werde ich noch aktiv Wahlkampf betreiben.
- Ja klar, den machen wir gemeinsam bzw. gegeneinander. Dann werden wir uns mit der Frage auseinandersetzen, wie Sie immer dann, wenn es für Sie gerade passt, Zuständigkeiten vermanschen wollen. Sie waren doch mal ein Verfechter der kommunalen Selbstverwaltung. Ich habe das auch vertreten. Jetzt müssen wir von den Kommunen etwas fordern, aber Sie sagen: Nein, das macht das Land. Und wenn es das Land nicht kann, dann macht es der Bund.
Nein, wir müssen versuchen, das gemeinsam zu schaffen. Darum geht es. Daher sind jetzt pragmatische Schritte notwendig. Mit dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen wird der Weg vorgegeben. Ich bin gerne bereit, diesem Weg zu folgen. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Debatte zum Tagesordnungspunkt 16 angelangt. Ich stelle den Antrag der Fraktionen von SPD und CDU in der Drucksache 4/7684 zur Abstimmung. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Enthaltung einstimmig angenommen.
Ich stelle den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/7748 zur Abstimmung. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag wurde ohne Enthaltung mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist sicher kein Zufall, dass das Thema Feuerwehr und Brand- und Katastrophenschutz in der letzten Landtagssitzung mehrfach aufgerufen wird. Zum einen zeigt sich daran, dass es nach wie vor großen Handlungsbedarf auf diesem Gebiet gibt, die Hausaufgaben also längst nicht gemacht sind. Zum anderen wird auch sichtbar, dass es vor den bevorstehenden Wahlen eine erhöhte Aufmerksamkeit für populäre Themen gibt. Also sollte man das Eisen schmieden, solange es heiß ist.
Wir schlagen Ihnen vor, noch in dieser Wahlperiode Voraussetzungen für eine Ehrenpension für langjährige Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr zu schaffen. Lassen Sie uns bei diesem Thema nicht mit gegenseitigen Vorwürfen operieren, sondern gemeinsam überlegen, wie man dieses zweifellos stimulierende und stabilisierende Element einer Ehrenrente für die Bedingungen in Brandenburg nutzen kann. Es ist kein Geheimnis, dass es auch in der SPD-Fraktion große Sympathien für diesen Vorschlag gibt. Ich erinnere daran, dass es der Kollege Schippel war, der in der Plenarsitzung im Mai ausdrücklich auf die Thüringer Entscheidung Bezug genommen hat.
Wir wissen, dass es in den nächsten Jahren immer schwerer werden wird, den notwendigen Personalbestand für die freiwilligen Feuerwehren zu rekrutieren. Dazu trägt die absehbare demografische Entwicklung ebenso bei wie die Tatsache, dass Berufstätige auf das Verständnis ihrer Arbeitgeber angewiesen sind, wenn sie voll einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Rahmen der freiwilligen Feuerwehr nachgehen wollen. Es geht oft um existenzielle Fragen, die einfach akzeptiert werden müssen. Die Chance, dafür in späteren Jahren einen gewissen Ausgleich zu erhalten, ist nicht zu unterschätzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Freistaat Thüringen ist der Vorschlag für die Einführung einer Ehrenpension für Angehörige der freiwilligen Feuerwehr vom Innenministerium unterbreitet worden. Nach einem relativ kurzen Diskussionsprozess waren sich die Fraktionen im Landtag schnell einig und beschlossen im April dieses Jahres eine entsprechende Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes.
In Thüringen wird es so sein, dass Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr nach entsprechender Dienstzeit im Alter von 60 Jahren oder nach einem späteren Ausscheiden einen Anspruch auf eine zusätzliche Altersversorgung erwerben. Sie soll zwischen 50 und 80 Euro im Monat liegen. Die entsprechenden Einzahlungen in diese individuelle Altersversorgung leisten das Land und die kommunalen Aufgabenträger monatlich in gleicher
Damit ist grundsätzlich der Beweis geführt worden, dass ein solcher Weg bei entsprechendem politischen Willen gangbar ist. Wir sollten uns an diesem Vorbild orientieren, ohne es kopieren zu müssen. Wie oft ist in diesem Haus so wortreich das große Engagement der etwa 47 000 ehrenamtlichen Feuerwehrleute gewürdigt worden. Was hat es nicht alles an Überlegungen gegeben, um diese Arbeit angemessen anzuerkennen. Jetzt könnten diesen Worten konkrete Taten folgen. Ich verhehle nicht, dass in diesem Zusammenhang auch die Frage gestellt wird, ob es gerechtfertigt ist, für die freiwillige Feuerwehr eine besondere Förderung einzuführen, die für die vielen Formen der anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten nicht gelten würde. Das kann ganz schnell als Totschlagargument wirken; denn es ist klar, dass eine Ehrenrente unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht in der ganzen Breite ehrenamtlicher Tätigkeit eingeführt werden kann.
Welche Gründe sprechen für einen Sonderweg? Die Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Dazu gehört, dass die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren Teil eines Einsatzsystems mit großer Einsatzdichte sind. Ausfälle können weitreichende Folgen haben. Die Besonderheit besteht darin, dass Feuerwehrleute unter Einsatz von Leib und Leben für die Rettung von anderen Menschen kämpfen. Gäbe es dieses ehrenamtliche Engagement nicht, müsste der Brand- und Katastrophenschutz durch Berufswehren sichergestellt werden. Rechnet man diese Kosten gegen, dann relativiert sich der Aufwand für eine Ehrenpension erheblich. Wir schlagen zudem vor, dass die Einrichtung einer Stiftung geprüft werden soll, die zur Finanzierung der Ehrenpension beitragen könnte. Schließlich profitieren alle Bürger von der Tätigkeit der Feuerwehr.
Mit unserem Antrag nehmen wir keine konkreten Festlegungen vorweg, sondern beauftragen die Landesregierung, die Voraussetzungen zu prüfen und dem Landtag noch im September einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. Das ist keine unlösbare Aufgabe; denn man kann auf die Erfahrungen in Thüringen zurückgreifen. Zudem hat der Innenminister im Innenausschuss signalisiert, dass bereits entsprechende Prüfungen im Gang sind. Es wäre also möglich, dass dieser Bericht im September vorgelegt wird.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Antrag, der die Voraussetzung für eine zügige Einführung der Ehrenpension in der nächsten Wahlperiode schaffen würde und zugleich ein gutes Signal an die vielen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren wäre. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 25. Juni heißt es „Ehrenpensionen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren“. In einem Parteitagsbeschluss der SPD vom 20. Juni heißt es „Zusätzliche
Altersvorsorge für die Tätigkeit der Feuerwehrmänner und -frauen bei den Freiwilligen Feuerwehren“. Ich bin froh, dass der Ministerpräsident auf dem letzten SPD-Parteitag an der Spitze der Befürworter dieses Antrags war.
Sie haben bereits auf die Frage hingewiesen, Herr Dr. Scharfenberg, wie man den Begriff Ehrenpensionen auslegen kann. Wir würden diesen Begriff, den wir zweifellos von Thüringen übernommen haben, dort für gerechtfertigter halten, damit gar nicht erst der Verdacht aufkommt, dass die Ehre eines Ehrenamtes allgemein honoriert wird.
Hier würde die Besonderheit honoriert werden. Sie haben schon gesagt, dass ich im Mai-Plenum auf das Thüringer Beispiel hingewiesen habe; ich bedanke mich dafür. Auch der Parlamentarische Abend des Landesfeuerwehrverbandes war dazu da, Hinweise auf diese Problematik zu geben. Ich weiß jetzt nicht genau, Herr Scharfenberg, welches dieser beiden Ereignisse, der Parlamentarische Abend oder der SPD-Parteitag, der Auslöser Ihres Antrags just zu diesem Zeitpunkt war. Aber in der Sache haben wir ja volle Übereinstimmung.
Der Weg dahin allerdings ist, wenn wir uns an dem Thüringer Beispiel orientieren, ein längerer, und er setzt die Partner auf der kommunalen Ebene voraus. Sie haben gerade die Kofinanzierung durch die Kommunen in Thüringen erklärt. Hier, Kollege Scharfenberg, müssen Sie, müssen wir aufpassen, dass wir nicht den Anschein erwecken, während der letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode Wahlgeschenke, die nicht so ernst gemeint sind, zu offerieren. Dieser Eindruck könnte entstehen, wenn man Ihre Terminsetzung - bis zum September 2009 - betrachtet. Entweder soll es ein Wahlkampfthema sein, oder dieser Termin ist ein Druckfehler. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Das war nicht abgesprochen mit dem Innenminister. Meinen Sie als Gralshüter der Rechte der kommunalen Ebene wirklich, es sei redlich, die kommunalen Spitzenverbände, die wir als Partner auf Augenhöhe haben wollen, jetzt unter einen solchen Zeitdruck zu setzen? Diese müssen doch in ihren Gremien zurückfahren. Sie selber haben beschrieben, wie unterschiedlich das im Land gehandhabt wird. Wenn wir denen jetzt erklären: „Nun äußert euch mal auf die Schnelle“, dann sind sie unter Druck und werden zu Recht sagen: „Dann macht lieber nichts!“ Ist es nicht redlicher zu sagen, hier besteht unstrittig Handlungsbedarf, bei dem man aber nur dann gemeinsam zum Ziel kommen kann, wenn die Vorbereitung fundiert und sachlich zwischen diesen beiden Partnern stattfindet? Dann, Herr Scharfenberg, wäre der September im ersten Jahr der neuen Legislaturperiode, also 2010, immer noch ein enger Zeitplan.
Wir beantragen die Überweisung Ihres Antrags an den Innenausschuss, wissend, dass dies nicht zum Abschluss kommen kann, weil wir damit einen Auftrag für den neuen Ausschuss nicht juristisch, aber moralisch - öffentlich formulieren und erteilen wollen. Wenn wir, also die jetzt handelnden Personen, heute und hier uns in der Sache öffentlich bekennen und verpflichten, werden weder wir noch eventuelle Nachfolger aus dieser Verpflichtung herauskommen, die Antwort zu geben,wie die Sicherheit der Brandenburger Bürger gesichert werden
kann und wie der Dienst der freiwilligen Feuerwehren und ihre Mühen in Zukunft abzusichern sind. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Angehörigen unserer freiwilligen Feuerwehr leisten einen ehrenhaften und wichtigen Dienst zum Wohle unserer Bürger. Deswegen bedürfen sie jeder Unterstützung, die wir ihnen geben können.
Das Land Thüringen ist hier für seine über 45 000 freiwilligen Feuerwehrleute sozusagen den ersten Weg gegangen, um eine Ehrenpension einzurichten, und das mit gutem Grund. Unsere Feuerwehrleute sind auch in Brandenburg immer die Ersten, die vor Ort sind, wenn Menschen in Not geraten. Viele von ihnen haben Frauen und Kinder, haben berufliche und soziale Verpflichtungen, und sie müssen alles stehen und liegen lassen, wie wichtig und dringend ihre persönliche Angelegenheiten auch sind, wenn sie gerufen werden.
Aber das ist alles noch nichts gegen das Szenario, das unsere Feuerwehrleute am Ort des Geschehens erwartet, wo sie nicht nur ihre Freizeit opfern, sondern auch ihre Gesundheit und mitunter ihr Leben riskieren. Hut ab, meine Damen und Herren, vor dieser Leistung! Und es ist wichtig, dass das Land sozusagen stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger den Feuerwehrleuten entsprechende Anerkennung zukommen lässt.
Heute haben wir es mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu tun, womit die Landesregierung aufgefordert wird, die Voraussetzungen für die Einführung einer Ehrenpension für langjährig aktive Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr zu prüfen und bis September 2009 einen Vorschlag für diese Form der Anerkennung vorzulegen. Wir als Fraktion sind für eine Ehrenpension; das sage ich Ihnen aber auch. Aber dann muss das Ganze auch auf solidem Weg verabschiedet werden und nicht in einer Form, wie die Linke es will.
Die Linke fordert hier eine Prüfung und einen Vorschlag. Herr Kollege Scharfenberg, zunächst ist nicht einmal ersichtlich, wie dieser Vorschlag überhaupt qualifiziert ist. Wieso fordern Sie nicht von der Landesregierung einen Gesetzentwurf, meine Damen und Herren? Diese Frage kann ich Ihnen beantworten. Wenn Sie einen Gesetzentwurf gefordert hätten, Herr Dr. Scharfenberg, müssten Sie diesen natürlich auch im Hinblick auf die haushaltsrelevante Durchführbarkeit ausarbeiten. Das haben Sie nicht getan, und deswegen ist Ihre Initiative reine Augenwischerei.
Meine Damen und Herren, bei der freiwilligen Feuerwehr und beim Katastrophenschutz im Land Brandenburg haben wir das ergibt sich auch aus der Drucksache 4/7684 - derzeit die dringende Problematik, dass in absehbarer Zeit wegen der EUNeuregelung der Führerscheinklassen nicht mehr genügend Feuerwehrleute zur Verfügung stehen, die über einen Führerschein der Klasse C1 oder C verfügen und mittlere oder größe
re Einsatzfahrzeuge bedienen können. Wir sind der Ansicht, das prioritär dieses Problem gelöst werden muss und genau hier die Landesregierung gefordert ist, die Voraussetzungen auf den gesetzgeberischen Weg zu bringen, dass die Finanzierung der Führerscheinausbildung der Feuerwehrleute ohne deren finanzielle Eigenbeteiligung ermöglicht wird. Das wäre ein wesentlich besserer Anreiz für junge Menschen, die sich in freiwilligen Feuerwehren engagieren.
Wir sind für solide Initiativen, bei denen auch die Frage der Finanzierung von vornherein geklärt ist, damit sich die Angehörigen unserer freiwilligen Feuerwehren auf den Gesetzgeber verlassen können und das Geld dann auch an die Kameradinnen und Kameraden ausgezahlt werden kann, nicht aber Augenwischerei und Täuschungsmanöver, so wie es hier die Fraktion DIE LINKE fährt und auch will. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.