Im Rahmen der Fertigstellung des BBI als dem bedeutsamsten Infrastrukturprojekt in der Region Berlin-Brandenburg kommt der Schienenanbindung des Flughafens im Sinne einer nachhaltigen Verkehrspolitik eine größtmögliche Bedeutung zu. Im diesbezüglichen Planfeststellungsbeschluss wird von einer Fluggastquote von mindestens 50 % ausgegangen, die per Bahn den Flughafen erreichen soll. Der Flughafenbahnhof ist im Rohbau fertiggestellt und wird über sechs Gleise, je zwei Gleise für S-Bahn, Regionalbahn und Fernbahn, verfügen.
Ich frage die Landesregierung: Wie kann zur vorgesehenen Inbetriebnahme des BBI im Herbst 2011 gesichert werden, dass die Zubringerquote von mindestens 50 % über die Schienenwege - sprich: S-Bahn, Regional- und Fernbahn - verlässlich und dauerhaft realisiert werden kann?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tack, als ich Ihre Frage gelesen habe, dachte ich: Erwartet Frau Tack wirklich, dass die Landesregierung sichert, dass mindestens 50 % mit ÖPNV oder SPNV fahren, oder ist die Frage richtigerweise nicht so zu stellen: „Welche Vorraussetzungen schafft sie, damit mindestens 50 % das tatsächlich nutzen können“? Denn uns allen ist ja wohl klar, dass die Landesregierung keine Vorschriften dafür machen kann, wer mit welchem Verkehrsmittel zum BBI fährt.
Aber es geht um die Voraussetzungen. Ich glaube, es wird in Europa keinen Flughafenbahnhof, und damit keinen Flughafen geben, der so gut erreichbar ist wie der Bahnhof des BBI. Wir werden einen 10-Minuten-Takt der S-Bahn haben. Wir werden im Endausbaustadium einen Viertelstundentakt zum Berliner Hauptbahnhof, in einer Übergangslösung sowohl über die Anhalter Bahn als auch über die Ostanbindung einen 30-Minuten-Takt haben, was dann auch durch gute Anbindungen aus Brandenburg heraus, von Potsdam aus in Richtung Cottbus über Königs Wusterhausen und auch in den Osten Berlins, nämlich nach Berlin-Lichtenberg bzw. nach Ostkreuz, ergänzt wird - eine sehr gute Anbindung also -, sodass alle technischen Voraussetzungen da sind, dass die 50 % auch tatsächlich erreicht werden können. Wie dann das Nutzerverhalten sein wird, bleibt abzuwarten. Wir können und werden die Voraussetzungen schaffen, dass man diesem hohen Anspruch auch gerecht werden kann.
Wir haben - weil das schlichtweg auch notwendig ist - auch eine sehr gute Anbindung für den Autoverkehr geschaffen. Wir haben sehr gute Anbindungen in Richtung des Autobahnsystems. Wir werden, wenn auch die Ortsumgehung Güterfelde fertiggestellt ist, eine sehr gute Anbindung in Richtung Potsdam haben.
Ich glaube, dieser Flughafen wird hervorragend angebunden und wird auch den qualitativen Anforderungen voll entsprechen können.
Herr Minister, wenn das alles so hervorragend wäre, hätten wir diese Frage nicht gestellt und auch nicht nachgefragt. Im Zusammenhang mit Ihrem Besuch auf der Baustelle sind noch einmal ein paar Fakten genannt worden.
Fazit ist - nur danach haben wir gefragt -: Mit der geplanten Eröffnung des Flughafens im Herbst 2011 wird eben nicht die unterstellte und geplante, mit Planfeststellungsbeschluss gesicherte 50%ige Schienenanbindung gewährleistet. Die Voraussetzungen sind einfach nicht gegeben.
Fazit ist: Die Ostanbindung kommt wahrscheinlich nicht bis 2011, und die Dresdener Bahn kommt auch nicht bis 2011. Sie haben selbst eingeschätzt, es wird drei bis vier Jahre später. Der Regierende Bürgermeister von Berlin hat in diesem Zusammenhang noch einmal einen 15-Minuten-Takt für den Shuttle vom Hauptbahnhof zum Flughafen Berlin Brandenburg International gefordert.
Deshalb stelle ich noch einmal die Frage, welche Alternativen zum Einsatz kommen sollen, damit der Bahnverkehr zur Eröffnung des Flughafens noch annähernd gesichert wird - anders, als Sie es gerade dargestellt haben -, denn Fazit ist: Die Planungen sind leider nicht geleistet worden. Wir wissen alle nicht, ob es jemals einen Planfeststellungsbeschluss für die Dresdener Bahn geben wird, denn die Bürgerinnen und Bürger fordern ja eine andere Lösung als die bisher angedachte.
Frau Tack, dieser Flughafen ist nach dem Planfeststellungsbeschluss sowie nach den jetzt gefassten neuen Beschlüssen auch des Aufsichtsrates für eine Grenze von rund 27 Millionen Euro konzipiert, ausbaufähig.
Auch die Anbindung muss passgenau gemacht werden, sodass man diese Stück für Stück mit ausbauen kann. Ich verwahre mich gegen die Behauptung, dass mit dem Halbstundentakt über die Anhalter Bahn, mit dem 10-Minuten-Takt der S-Bahn, mit den guten Anbindungen in Richtung Potsdam, in Richtung Cottbus nicht auch eine sehr gute Anbindung da sein wird. Das ist eine Unterstellung, dass diese Bahnanbindung bedeuten würde, dass man den Flughafen schlecht erreicht. Nehmen Sie bitte andere europäische Flughäfen! Nehmen Sie München! Was Sie dort erleben, ist eine Katastrophe - selbst beim ersten
Ausbauzustand. Was die Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln anbelangt, sind wir deutlich besser als der Raum München oder der Raum Frankfurt am Main, von anderen europäischen Flughäfen ganz zu schweigen.
Leider - das höre ich an Ihrem Tenor - reden auch Sie ihn schlecht. Ich hätte die herzliche Bitte, dass wir uns dafür einsetzen, das positive Image, das wir - auch im Umfeld - erreicht haben, dazu zu nutzen, dass von diesem Flughafen wirklich Strahlkraft ausgeht. Ich sage noch einmal deutlich: Selbst mit dieser Übergangslösung ist der BBI der Flughafen in Europa mit der besten SPNV- und ÖPNV-Anbindung. - Danke.
Vielen Dank. - Mit besonderer Freude rufe ich jetzt die Frage 2422 (Entwicklung der ambulanten medizinischen Ver- sorgung in Brandenburg) auf, die von der Abgeordneten Lehmann gestellt wird.
Die Landesregierung hat sich bei der letzten Gesundheitsreform mit Erfolg dafür eingesetzt, dass der ambulanten medizinischen Versorgung in Brandenburg mehr Geld zur Verfügung gestellt wird. Presseberichte sprechen von einem Plus von bis zu 130 Millionen Euro oder über 16 % mehr für die vertragsärztliche Versorgung in Brandenburg. Zudem können Ärztinnen und Ärzte durch erhöhte Zuschüsse der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg für die Übernahme einer frei werdenden Arztpraxis in unterversorgten Regionen einen Sicherstellungszuschuss von 50 000 Euro erhalten. Bei Neugründungen sind es 40 000 Euro, und für die Gründung einer Zweigpraxis in unterversorgten Regionen gibt es einen Sicherstellungszuschuss von 15 000 Euro. Außerdem kann die Kassenärztliche Vereinigung Umsatzgarantien für bis zu acht Quartale gewähren.
Ich frage die Landesregierung: Ist vor dem Hintergrund dieser positiven Maßnahmen und Entwicklungen ein Zuwachs an Ärztinnen und Ärzten in Brandenburg zu beobachten?
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Neben den fiskalischen Auswirkungen der Gesundheitsreform, die Sie dargestellt haben und die ja unter anderem bedeuten, dass unsere Ärztinnen und Ärzte mit ihrer Vergütung fast an das Westniveau herangekommen sind - sie liegen derzeit bei 95 % -, will ich hier noch einige andere Maßnahmen, die die Landesregierung eingeleitet hat, voranstellen.
Wir führen regelmäßig Gespräche auf Spitzenebene mit allen Beteiligten, um das werbende Engagement der verschiedenen
Beteiligten für junge Ärztinnen und Ärzte, sich bei uns anzusiedeln, zu erhöhen. Das geschieht von fachlicher Seite, also von Kassen, von der Ärzteschaft, von unserem Ministerium, aber eben auch von der kommunalen Seite.
Wir haben seit Oktober 2006 eine Informations- und Imagekampagne zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten, insbesondere von Hausärzten, am Laufen. Wir haben im Juni 2008 eine engere Zusammenarbeit mit der österreichischen Ärztekammer bei der Ausbildung und der Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten vereinbart. Dazu gehört auch eine aktive Informations- und Vermittlungstätigkeit für Absolventen eines Medizinstudiums. In Brandenburg kann jungen Ärztinnen und Ärzten eine hochwertige Ausbildung in der Region mit einem Weiterbildungsvertrag über die gesamte Laufzeit von 60 Monaten angeboten werden. Das Weiterbildungsnetzwerk bietet die verschiedenen Stationen der Weiterbildung in bestimmten Regionen wirklich aus einer Hand an.
Wir gehen mit der Gemeindeschwester neue Wege in der Unterstützung der Hausärzte. Wir prüfen die Anwendung der Telemedizin zur künftigen Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Wir qualifizieren zugewanderte Ärztinnen und Ärzte in Zusammenarbeit mit der OttoBenecke-Stiftung. Wir beteiligen uns auch aktiv an einem Modellvorhaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das Anstöße zur Entwicklung innovativer, regionalspezifischer und sektorenübergreifender Instrumente der Bedarfsplanung in der medizinischen Versorgung geben soll, und wir prüfen gemeinsam mit dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, wie Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Regionen mit deutlichen Versorgungsproblemen im Rahmen der Förderung zur Verbesserung der Grundversorgung auf dem Land unterstützt werden können.
All diese Weichenstellungen beginnen wirksam zu werden. Insgesamt ist in einer Betrachtung der Jahre 2007 und 2008, die uns die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zur Verfügung gestellt hat, ein leichter Zuwachs bei den absoluten Zahlen der Vertragsärztinnen und -ärzte im Land Brandenburg zu beobachten. Aber man muss realistischerweise hinzufügen, dass das wirklich eine Momentaufnahme ist. Wir werden das weiterhin beobachten, um aussagen zu können, ob das wirklich ein positiver Trend werden wird.
Die Zugänge - also Ärztinnen und Ärzte, die neu zu uns kommen und in Brandenburg eine Tätigkeit aufnehmen - überwiegen die Zahl der aus der Versorgung ausscheidenden Ärzte. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ich will die Zahlen nennen. Wir hatten im Jahr 2008 bei den Hausärzten 94 Abgänge und 103 Zugänge. Bei den Fachärzten hatten wir im Jahr 2008 155 Abgänge und 188 Zugänge. Das ist, wie gesagt, eine Momentaufnahme. Wir hoffen, es entwickelt sich ein Trend daraus.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2424 (Steuerliche Risi- koausgleichsrücklage in der Landwirtschaft), die der Abgeordnete Helm stellen wird.
Aufgrund der zyklischen, global bedingten Folge von Hochund Tiefpreisphasen nicht nur bei einzelnen Produkten, sondern im gesamten Wirtschaftszweig der Landwirtschaft fordert der Berufsstand der Landwirtschaft die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage als eine Art Instrument für betriebliche finanzielle Eigenvorsorge der Landwirtschaftsbetriebe.
Ich frage die Landesregierung: Beabsichtigt sie, im Interesse der brandenburgischen Agrarbetriebe eine mögliche Initiative auf Bundesebene zu unterstützen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Dieter Helm, ich halte die Diskussion für richtig, ich halte den Zeitpunkt dieser Diskussion für falsch. Ich möchte das kurz begründen. Wenn wir momentan über Brandenburger Landwirtschaft reden, dann reden wir über Existenzsicherung, wir reden über die Sicherung von betrieblichen Existenzen in großem Ausmaß, wir reden über Sorgen, die sich Betriebe machen, ob sie am Ende des Jahres noch existent sind, und wir reden darüber, wie wir diesen Betrieben helfen, wie wir vor allen Dingen den Erhalt der Arbeitsplätze im ländlichen Raum unterstützen können. Darauf sollten wir uns konzentrieren. Wir haben in diesem Bereich auch eine Menge erreicht.
Am 22. Juni hat sich der Bundesrat mit der Entschließung zur Existenzsicherung der Landwirtschaft beschäftigt, die durch den Landtag über die Landesregierung in Auftrag gegeben worden ist. Zwei Punkte aus dieser vier Punkte umfassenden Entschließung sind mittlerweile - kann man so sagen - abgearbeitet. Der erste ist die Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen im Agrardieselbereich. Das ist erledigt, besonders auch durch die Aktivitäten dieses Hauses und der Landesregierung. Der zweite Punkt ist - er ist in dieser Woche auf einer Pressekonferenz erklärt worden -, dass die Liquiditätssicherungsdarlehen für Landwirtschaftsbetriebe laufen.
Ich halte es für richtig, dass wir über solche eigenverantwortlichen Maßnahmen in der Landwirtschaft nachdenken. Ich halte es für richtig, dass wir darüber nachdenken, wie wir den Klimaauswirkungen über diese Maßnahmen in Zukunft besser begegnen können, aber auch der zunehmenden Marktausgesetztheit der Brandenburger Landwirtschaft. Das heißt, die Volatilität, die Preissteigerungen und natürlich auch die Preissenkungen sind in den letzten Jahren immer schärfer geworden und haben sich immer stärker auf die Betriebe ausgewirkt. Ich halte diese Diskussion für angebracht und richtig. Ich muss aber hinzufügen, dass ich auch einen anderen Punkt ergänzen muss: Es wird nicht möglich sein, in jeder Notlage der Betriebe nur auf diese Eigenvorsorge zu setzen. Wir haben im Jahr 2006 in Brandenburg ein schlimmes Dürrejahr gehabt, und es gab
damals eine Existenzsicherungsrichtlinie. Diese würde durch eine solche Vorsorge nicht ersetzt werden können. Das möchte ich hier gleich anfügen.
Wie gesagt, ich halte die Diskussion für richtig. Allerdings müssen wir uns dieses Jahr auf die Existenzsicherung von Betrieben und Arbeitsplätzen konzentrieren. - Danke sehr.
(Minister Dr. Woidke: Lassen Sie ihn doch die Frage stellen, es ist bestimmt seine letzte Plenarsitzung!)
Ich wollte nur konkret wissen, wann im Bundesrat die Abstimmung dazu ansteht und - es gibt diesbezüglich Initiativen Mecklenburg-Vorpommerns - wie sich Brandenburg dazu verhalten wird.